Wartung, Reinigung und Geldentleerung von Parkscheinautomaten in Berlin-Mitte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 3.084.120 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 643661-2026
- Verfahrensnummer
- 4be6fe69-3f37-4346-b371-55747109ce00
- CPV-Codes
- 50000000 · Reparatur- und Wartungsdienste; 50800000 · Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
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Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, beschafft im Rahmen einer Interims-Rahmenvereinbarung die Wartung, Reinigung und Geldentleerung von Parkscheinautomaten in den Parkzonen des Bezirks Mitte. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3.084.120 Euro. Die Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 elektronisch eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Wartung, Reinigung und Geldentleerung von Parkscheinautomaten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Interimsvergabe - Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung der Parkzonen im Bezirk Mitte von Berlin3.084.120 EUR
Wartung, Reinigung und Geldentleerung von Parkscheinautomaten
Frist: 02.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher, sofern zutreffend. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Interimsvergabe - Rahmenvereinbarung Bewirtschaftung der Parkzonen im Bezirk Mitte von Berlin
- Betriebskonzept: Es ist darzustellen, mit welchem Personal- und Materialeinsatz und in welcher Art und Weise der AN die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gewährleisten will. Die Betriebsorganisation ist hierbei inkl. der Ansprechpartner für den AG (z.B. Vor-Ort-Büro/ Hotline) darzustellen. Des Weiteren sind die geplanten Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der ständigen Betriebsbereitschaft der Parkscheinautomaten inkl. einer regelmäßigen Störungsbeseitigung innerhalb von 12 (Bewirtschaftungs-) Stunden zu beschreiben. Darzustellen ist zudem, wie der AN die tägliche Nutzung der Parkraummanagementsoftware in seinem Unternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherstellt und gestaltet. Die geforderte fotografische Dokumentation der Reinigungsarbeiten und Vandalismusschäden/ Aufbruchschäden sind im Betriebskonzept darzustellen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Ziffer 10 der Gesamtleistungsbeschreibung sowie der Bewertungsmatrix. Bei dem Betriebskonzept handelt es sich um eine wertungsrelevante Unterlage, die nicht nachgefordert werden kann. Bei Fehlen des Betriebskonzeptes werden die entsprechenden Bewertungskriterien mit 0 Punkte gewertet. 2.1 Operatives Konzept (420 Punkte) • Darstellung Personal- und Materialeinsatz • Darstellung wie die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gewährleistet werden soll. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der ständigen Betriebsbereitschaft der Parkscheinautomaten inkl. einer regelmäßigen Störungsbeseitigung innerhalb von 12 Bewirtschaftungsstunden. • Darstellung wie der Bieter die tägliche Nutzung der Parkraummanagementsoftware in seinem Unternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherstellt und gestaltet. • Darstellung der Straßenfahrzeuge (inkl. Antriebsart), die für Parkraumbewirtschaftung eingesetzt werden. 2.2 Musterentwurf Einnahmenabrechnung (90 Punkte) • Excel-Kompatibilität • Darstellung der Monatsabrechnung • Einnahmewerte nach Kalenderwochen unterteilt sowie nach Zahlungsmittel getrennt unter Nennung jedes einzelnen Parkscheinautomaten (Nummer und Standort) • Dokumentation des PSA-Bestandes, wie PSA ohne Inkasso und Abschaltung/ Abbau wegen Baustellen etc. sowie Wiederaufbau von PSA • Darstellung der Bewirtschaftungskosten des AN unter Angabe der jeweiligen Kostenpauschale gemäß Bewirtschaftungsvertrag • Ausweisung Fremd- und Falschgeldanteil • verständliche Darstellung der Zahlungsflüsse unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen und noch abzuführender Beträge wie Schlussraten • logischer Aufbau (Nachvollziehbarkeit) der Vergütungsabrechnung inkl. Abrechnung der Nachweisleistungen 2.3 Innovation und Digitalisierung (90 Punkte) Bewertet wird der Innovationsgrad des Bieters bzgl. Punkt 10 c der Gesamtleistungsbeschreibung, um die Transformationsprozesse in der Parkraumbewirtschaftung eng zu begleiten. Gibt es datenbasierte Steuerungselemente, wie weit geht die Analyse und in wie weit werden live Dateninstrumente in die tägliche Arbeit integriert? Mit Drittdaten angereichertes Online Tool das sowohl Informationen über kostenpflichtige Parkplätze und Parkhäuser pro Straßenzug/Zone visualisiert, als auch Park- und Überwachungsdruck nach Straßenzug/Zone im gesamten Bewirtschaftungsgebiet mittels nach Zeiten und Tagen filterbarer Heatmaps ausweist.
- 60 %
- Das Punkteergebnis für das Zuschlagskriterium Angebotspreis ermittelt sich nach der folgenden Formel: MaxP – ((MaxP * (Ao - Amin)) / Amin) MaxP: Maximal zu erreichende Punkte (400) Faktor = 1,0 für alle Kosten außer Inkasso Faktor = 0,7 für Inkassokosten Ao: Pos. 10-40 und Pos. 60-220)* FaktPos. 050 * Faktor 0,7) Amin: Niedrigster Pos. 10-40 und Pos. 60-220)* FaktPos. 050 * Faktor 0,7) Inkassokosten werden weniger stark bewertet, da intendiert ist, diese während der Bewirtschaftungszeit durch die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung stark zu dezimieren, sodass diese über die ganze Laufzeit abnehmend ins Gewicht fallen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Bietende mit dem niedrigsten Preis für die Bewertungskategorie Preis die maximale Punktzahl von 400 Wertungspunkten erhält (offenes Bewertungssystem) und dass sich die Punkte bis zu einem Preis, der doppelt so hoch liegt wie der niedrigste Preis, gegen Null abbauen.
- 40 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 18.09.2026| Leistungsverzeichnis | - | |
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Anforderungen
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt-124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher, sofern zutreffend. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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