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Wartung, Prüfung und Instandsetzung von Türen am TUM-Campus Weihenstephan

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Offenes Vergabeverfahren nach VGV

Technische Universität München

Bewerbungsbedingungen mit Eignungskriterien

Vergabeverfahren:

Services für Türen

am Campus Weihenstephan

für Los 2

Offenes Verfahren nach VGV

In der ersten Ausschreibungsrunde konnten Dienstleister für die Lose 1 und 3 gewonnen wer- den. Für das Los 2 konnte kein Anbieter gewonnen werden, die Ausschreibung für das Los 2 wurde aufgehoben. In dieser Ausschreibung ist nur das Los 2 enthalten!

Vergabenummer: 2023-04-GM

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Offenes Vergabeverfahren nach VGV

Objektbeschreibung:

Campus Weihenstephan

In der TUM School of Life Sciences am Campus Weihenstephan in Freising bündelt die Technische Universität München ihre Kompetenzen aus dem Bereich Lebenswissen- schaften (Life Sciences). Ziel ist dabei, unsere Erde in ihrer komplexen Vielfalt besser zu verstehen. Dieses Verständnis ist die Voraussetzung dafür, die Grundlagen gesunden Lebens zu sichern und das Zusammenleben der Menschheit nachhaltig zu gestalten. Un- ter dem Motto „One Health“ vereint die TUM School of Life Sciences daher in einzigartiger Weise die notwendigen Schlüsselkompetenzen zur Erforschung der Grundlagen unseres Lebens: vom Molekül über zelluläre Systeme zu pflanzlichen und tierischen Organismen, vom Boden zum Ökosystem, von der Nahrung zur Ernährungsmedizin, von den biogenen Rohstoffen zur Biotechnologie unter der Nutzung der Vorzüge der künstlichen Intelligenz. Der Campus Weihenstephan mit seinen rund 60 Gebäuden ist einer der drei großen Standorte der TUM. Von hier aus werden auch diverse Außenstandorte wie die landwirt- schaftlichen Versuchsstationen betreut. Am Campus werden vier Verteilnetze (Strom, Wasser, Abwasser und Fernwärme) betrieben.

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Offenes Vergabeverfahren nach VGV

Inhalt

  1. Auftraggeber ............................................................................................. 4
  2. Verfahrensart ............................................................................................ 4
  3. Aufteilung in Lose .................................................................................... 4
  4. Nebenangebote, Hauptangebote ............................................................. 4
  5. Kontaktstelle des Auftraggebers, Bieterfragen, Unklarheiten .............. 4
  6. Besichtigung der Liegenschaft ............................................................... 5
  7. Eignung ..................................................................................................... 6
  8. Bietergemeinschaften .............................................................................. 7
  9. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer, Subunternehmer) ................. 8
  10. Form der Angebotsabgabe, Angebotsbestandteile ............................... 9
  11. Änderungsverbot .................................................................................... 10
  12. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ......................................... 10
  13. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit .................................................. 10
  14. Eigentum, Schutzrechte ......................................................................... 11
  15. Fristen ...................................................................................................... 11
  16. Angebotsprüfung und -bewertung ........................................................ 11

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  1. Auftraggeber

Freistaat Bayern, vertreten durch: Technische Universität München Gebäudemanagement Campus Weihenstephan Lange Point 24 85354 Freising

  1. Verfahrensart

Das Vergabeverfahren wird im Wege einer

☒ öffentlichen Ausschreibung, ☐ beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, ☐ beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, ☐ Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, ☐ Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

durchgeführt.

  1. Aufteilung in Lose

In dieser Ausschreibung ist nur das Los 2 enthalten – siehe Hinweis auf dem Deckblatt

  1. Nebenangebote, Hauptangebote

Nebenangebote sind zugelassen:

☐ Ja. ☒ Nein, es sind keine Nebenangebote zugelassen.

Mehrere Hauptangebote eines Bieters sind nicht zugelassen.

  1. Kontaktstelle des Auftraggebers, Bieterfragen, Unklarheiten

Die Kontaktstelle des Auftraggebers lautet: Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“.

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Offenes Vergabeverfahren nach VGV

Sollten sich den Bietern nach Durchsicht der Vergabeunterlagen leistungsbe- zogene oder verfahrensrechtliche Fragen stellen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen und/oder einer etwaigen Bekanntmachung erschließt, können entsprechende Fragen über die o. g. Plattform an den Auf- traggeber gerichtet werden.

Im Interesse der Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt wer- den, damit den Bietern ausreichend Zeit verbleibt, die Antworten bei der Er- stellung der Angebote zu berücksichtigen. Bei rechtzeitig gestellten Bieterfra- gen werden die Antworten des Auftraggebers zu den Fragen bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform versendet. Da- nach werden keine Fragen mehr beantwortet. Bieterfragen gelten als recht- zeitig gestellt, wenn sie spätestens neun Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Kontaktstelle des Auftraggebers eingehen. Danach eingehende Bieterfragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklar- heiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabe- stelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Telefonische oder mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Von entsprechen- den Anrufen ist Abstand zu nehmen. Dennoch erteilte Auskünfte sind für das Vergabeverfahren unerheblich. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/oder Antworten maßgebend.

  1. Besichtigung der Liegenschaft

Eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung besteht bei diesem Verfahren nicht.

Bei Interesse kann die Besichtigung der Liegenschaften von Montag bis Don- nerstag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr erfolgen.

Ein Besichtigungstermin ist über die Ausschreibungsplattform beim AG anzu- fragen. Bei einem Besichtigungstermin können nur exemplarisch einzelne Türen in einzelnen Gebäuden besichtigt werden. Eine Besichtigung aller Tü- ren ist auf Grund der vorhandenen Menge nicht möglich.

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Offenes Vergabeverfahren nach VGV

  1. Eignung

7.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung

7.1.a. Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige gleichwertige Nachweise für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen.

7.1.b. Verbindliche Bestätigung des Anbieters, dass er mindestens zwei sachkundigen Personen fest angestellt hat, welche die Qualifikationen ent- sprechend Leistungsbeschreibung, 2.7. erfüllen und die Qualifikation gem. SPrüfV Bayern erfüllen und für den angebotenen Auftrag von der Kapazität zur Verfügung stehen und eingeplant sind.

7.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot ist einzureichen:

  • Vom Bieter ist der Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Ge- schäftsjahren anzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, es zählt der Nettoumsatz. Geforderte Mindeststandards für Los 2: Mindestjahresumsatz von 100.000,00 EUR netto pro Jahr in den letzten 3 Jah- ren im angefragten Bereich Wartung und Prüfung von Türen und Toren

7.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Mit dem Angebot ist einzureichen:

  • 3 Referenzen über bereits erbrachte und erfolgreich ausgeführte Dienstleis- tungsaufträgen im Bereich Wartung und Prüfung von überwachungspflichtigen Türen mit Benennung des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeit- punktes, des Auftragsgebers und des jeweiligen Ansprechpartners mit voll- ständigen Kontaktdaten.

7.4. Weitere Eignungskriterien

Zur Angebotsabgabe ist eine Bestätigung des Anbieters vorzulegen, dass er die Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Ver- tragslaufzeit abschließen wird (siehe: Anl 03 – Leistungsbeschreib 2.9. Ver- sicherungen).

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Offenes Vergabeverfahren nach VGV

Zudem sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen und Eigenerklä- rungen einzureichen:

  • siehe Anlage 02 – Übersicht aller Unterlagen

Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124 _0620), vollständig ausgefüllt mit folgendem Inhalt:

  • Erklärung zu nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB

  • Erklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat

  • Erklärung nicht Vorhandensein eines Insolvenzverfahrens

  • Erklärung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung Steuern, Sozial- abgaben, Beiträge zu Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

  • Eigenerklärung Bezug zu Russland (BMWK-Rundschreiben v. 14.02.2022)

  • Nachweis der Eignung - Sachkunde gem. Punkt 1.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf ge- sondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheini- gungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  1. Bietergemeinschaften

Im Falle einer Bietergemeinschaft hat die Bietergemeinschaft mit ihrem Ange- bot eine Erklärung aller Mitglieder (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auf- traggeber rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine zusätzliche von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.

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  1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer, Subunternehmer)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausfüh- ren zu lassen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen).

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nach Angebotsabgabe) vor Zu- schlagserteilung, sind die vorgesehene Unterauftragnehmer namentlich zu be- nennen und der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (durch die Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Zudem hat der Bieter die Er- klärung des Nachunternehmers zu nichtvorliegen von Ausschlussgründen ge- mäß § 123 und § 124 GWB vorzulegen.

Beabsichtigt sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungs- fähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), hat er bei der An- gebotsabgabe nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benann- ten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeig- net sind und dass es keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorlegen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktda- ten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklä- rungen dieser Unternehmen (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen) vor- zulegen. Zudem sind die Eignungsnachweise und die Erklärung zu nichtvor- liegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finan- zielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten an- derer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechen dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der „Verpflichtungserklä- rung anderer Unternehmen“ (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzu- geben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen. Ist dem Bieter ein Wechsel des Unternehmers innerhalb dieser Frist nicht möglich, wird das Angebot ausge- schlossen.

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  1. Form der Angebotsabgabe, Angebotsbestandteile

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Das Angebot ist bis zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist unzulässig. Die vom Auftraggeber vorgegebene Langfassung des Leistungs- verzeichnisses ist allein verbindlich.

Dem Angebot sind insbesondere folgende Unterlagen in der nachstehen- den Reihenfolge beizufügen:

siehe Anlage 02 – Übersicht über alle Unterlagen

Unvollständige oder nicht den Anforderungen entsprechende Angebote kön- nen den Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leis- tungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungsposi- tionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Das Angebot kann abgegeben werden

☐ elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, ☐ elektronisch in Textform mit qualifizier/m Signatur/Siegel, ☒ elektronisch in Textform (ohne fortgeschrittene/s Signatur/Siegel bzw. qualifizierte/s Signatur/Siegel), ☐ schriftlich (mit Unterschrift).

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10.1. Elektronische Angebote

Ein elektronisches Angebot ist mithilfe elektronischer Mittel, die die Anforde- rungen aus § 7 Abs. 4 UVgO i.V.m §§ 10 bis 12 VgV erfüllen, über die Plattform https://www.deutsche-evergabe.de bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzu- reichen.

In dem Angebot ist die natürliche Person (z.B. Geschäftsführer oder Mitarbei- ter) zu benennen, die das Angebot für den Bieter abgibt.

10.2. Schriftliche Angebote (Papierangebote)

Sind nicht zugelassen.

  1. Änderungsverbot

Änderungen und/oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen – sofern nicht ausdrücklich zugelassen – sind unzulässig und haben einen Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren zur Folge.

Änderungen im Angebot des Bieters, durch die seine eigenen Eintragungen geändert werden, müssen zweifelsfrei sein.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfah- ren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden aus- geschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf geson- dertes Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bie- ter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  1. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Vervielfältigung, Ver- breitung oder Ausstellung ist unzulässig.

Jeder Bieter hat auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens über die ihm bei der Vergabe bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers

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Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.

  1. Eigentum, Schutzrechte

Die Vergabeunterlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bieter zur Ver- fügung gestellt werden, bleiben im Eigentum des Auftraggebers.

Die von dem Bieter vorgelegten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auf- traggebers über, es sei denn, dass sich der Bieter die Rückgabe einzelner Dokumente nach Abschluss des Vergabeverfahrens ausdrücklich vorbehält. Beabsichtigt ein Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung ge- werblicher Schutzrechte zu verwenden, hat er im Angebot ausdrücklich und unter genauer Bezeichnung dieser Angaben darauf zu verweisen.

  1. Fristen

Tag der Bekanntmachung 22.11.2024

Frist Einreichung Aufklärungsfragen 09.01.2025

Das Angebot muss bis spätestens bis Donnerstag, den 16.01.2025 10:00 Uhr (Angebotsfrist) vollständig auf der Ausschreibungsplattform vorliegen.

Abschluss Angebotsauswertung / Versand Vorinformation 28.01.2025

Zuschlags- und Bindefrist 17.02.2025

Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter zu einer Verlängerung der Binde- frist aufzufordern. Sofern ein Bieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird sein Angebot nach Ablauf der ursprünglichen Bindefrist vom Verfahren ausge- schlossen.

  1. Angebotsprüfung und -bewertung

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtli- che Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebots- prüfung und -wertung erfolgt dabei wie folgt.

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16.1. Prüfung der formalen Vollständigkeit und Richtigkeit

Der Auftraggeber prüft die Angebote auf Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit und rechnerische Richtigkeit.

16.2. Prüfung der Eignung der Bieter

Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bieter anhand der genannten Kriterien und den Eignungsnachweisen (siehe Ziffer 7).

16.3. Prüfung der Angemessenheit der Preise

Erscheint der Preis oder die Kosten eines Angebots, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhn- lich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung.

16.4. Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaft- lichste Angebot wird mithilfe der folgenden Zuschlagskriterien ermittelt:

☒ siehe Anl 13 Wertungs- und Zuschlagskriterien

Jedes Los wird einzeln gewertet und vergeben. Der Zuschlag je Los erfolgt auf den Anbieter mit der höchsten Punktezahl gemäß den vorgenannten Wer- tungs- und Zuschlagskriterien.

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