251114_Anlage Waffenverbot.pdf

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für städtische Übergangsheime in Paderborn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 07:08 (Europe/Berlin)

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Anlage: Waffenverbot

  1. Das Mitführen von Messern aller Art, gefährlichen Werkzeugen, gefährlichen Sportgeräten, Tierabwehrsprays und Reizstoffsprühgeräten aller Art ist untersagt.

  2. Definitionen zu § 5 Abs. 3 der Hausordnung der Stadt Paderborn:

Mitführen: Mitführen ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über einen Gegenstand außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums. Bezogen auf Sammelunterkünfte (Obdachlosenunterkünfte, Zentrale Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete etc.) liegt ein Mitführen vor, wenn die Gewalt über einen Gegenstand außerhalb des zugewiesenen Zimmers oder der Gemeinschaftsküchen ausgeübt wird. Ein Mitführen liegt zum Beispiel vor, wenn ein Gegenstand mit der Möglichkeit eines jederzeitigen unmittelbaren Zugriffs am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche oder in sonstiger Weise körpernah aufbewahrt wird.

Gefährlich: Gefährlich sind Werkzeuge und Sportgeräte, die maßgeblich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit in der Lage sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Gefährliche Gegenstände sind insbesondere:

Messer aller Art:

  • Messer mit feststehender Klinge
  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (insbesondere Einhandmesser und Teppichmesser
  • Taschenmesser

Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

  • Scheren
  • Hackwerkzeuge wie Äxte oder Beile
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, z. B. Hammer, Schraubendreher und Meißel
  • Brecheisen
  • Kubotans und Tactical Pens
  • Zangen
  • Abschussgeräte für Harpunen und Speere
  • Schleudern und Katapulte

Spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, einschließlich:

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  • Macheten, Schwerter und Säbel

Gefährliche Sportgeräte sind insbesondere:

  • Baseball- und Softballschläger
  • Golfschläger
  • Hockeyschläger
  • Eisgeräte
  • Bögen, Pfeile

Tierabwehrsprays und Reizstoffsprühgeräte aller Art

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