Bieterfragenübersicht Stand 12.06.26.pdf

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für städtische Übergangsheime in Paderborn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 07:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Offenes Verfahren: Wach- und Sicherheitsdienst in städtischen Übergangsheimen

Vergabenummer: 6111

Übersicht über die Beantwortung von Bieterfragen

Stand: 12.06.2026

Lfd.DatumFrageAntwort
Nr.
1119.05.Wäre eine ObjektbesichtigungEine Objektbesichtigung in der Rathenaustr. 69/71 und Giersmauer 35 ist nach vorheriger Terminabsprache selbstverständlich möglich. Kontaktdaten: Frau Theis, Tel.: 05251 88 11276, Email: k.theis@paderborn.de
möglich? Besonders für die
Rathenaustr. 69/71 und Giersmauer
35 wäre eine Vor-Ort-Kenntnis
hilfreich für eine realistische
Kalkulation und ein überzeugendes
Konzept.
219.05.Nach Durchsicht der Unterlagen ist uns unteranderem aufgefallen, dass im Preisblatt der Feiertagzuschlag nicht aufgelistet wurde. Da uns so eine Gestaltung des Preisblattes noch nicht geläufig ist, benötigen wir detaillierte Informationen bezüglich der Auflistung der Preise. Wünschen sie bei Summe gesamt, die gesamte Jahressumme? Bei den Stunden Nachtzuschlag sowie Sonntagzuschlag wird der Stundensatz netto abgefragt. Meinen sie den normalen Stundensatz l inclusive der jeweils tariflich anfallenden Zuschläge?Die Preisblätter für die Lose 1 und 2 wurden korrigiert. In den Vergabeunterlagen finden Sie die aktuelle Fassung. Bei der Angebots-Summe ist nicht nur die Jahressumme, sondern die Gesamtsumme des Auftrages einzutragen, s. auch Leistungsbeschreibung (S. 4): „Bitte geben Sie sowohl Ihren Stundenverrechnungssatz, die von Ihnen angewendeten Zuschläge (i. d. R. nur Zeitzuschläge) und abschließend den Gesamt- Angebotspreis (netto/brutto) für den Auftragszeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2029 an.“ Sie müssen also das Gesamt-Volumen pro Kalenderjahr auf den o. g. Auftragszeitraum hochrechnen.

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Beispiel Rechnung: normaler Stundensatz (25,40€) + 10 % Nachtzuschlag (2,54) = 27,94€ . Haben wir das so richtig verstanden?Bei der Abfrage Stundensatz netto für Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag (bzw. auch Feiertagszuschläge) haben Sie die Abfrage korrekt verstanden.
322.05.Leider konnten wir denBieterfragen stellen Sie bitte bis zum 10.06.26 um 12:00 Uhr, so dass eine Antwort bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden kann.
Vergabeunterlagen nicht entnehmen,
bis wann die Frist zur Einreichung von
Bieterfragen läuft. Wir bitten daher um
Mitteilung der entsprechenden Frist.
402.06.Im Preisblatt finden wir keine gesonderte Position für Einsatzstunden, die auf einen Sonn- oder Feiertag in der Nachtzeit fallen und bei denen sowohl ein Nachtzuschlag als auch ein Sonn- bzw. Feiertagszuschlag zu berücksichtigen wären. Wir bitten um Klarstellung, wie diese Stunden im Preisblatt zu kalkulieren und einzutragen sind. Ist eine Kumulation der Zuschläge vorgesehen, und falls ja, in welcher Position des Preisblatts sind diese Kosten abzubilden?Durch die ausschreibende Abteilung wurden neue Preisblätter zur Verfügung gestellt. Die Preisblätter für die 2 Lose wurden ausgetauscht. Verwenden Sie bitte unbedingt die aktuellen Versionen mit Stand 03.06. Die Preisblätter sind nun um 4 weitere Spalten ergänzt, in denen die Bieter auch die Stunden erfassen können, in denen Sonn- und Nachtzuschlag bzw. Feiertags- und Nachtzuschlag zusammentreffen.
508.06.Im Zusammenhang mit derFalls es sich um den Personaleinsatz an der
Angebotskalkulation für das Los 1Containeranlage Pionierweg handelt, gibt hier das
(Revierdienst) bitten wir umLos 1 eigentlich Auskunft. Und zwar in dem
Klarstellung, ob für die HerstellungSinne, dass 3 Bestreifungen am Tag zu
einer belastbaren Vergleichbarkeit derunterschiedlichen Uhrzeiten durch 1
Angebote eine verbindlicheSicherheitsfachkraft durchzuführen sind, und dass
Leistungszeit vor Ort je Revierkontrollejede Bestreifung pauschal mit 1 Zeitstunde
bzw. Einsatz anzusetzen ist.abgerechnet wird. Daher ist davon auszugehen,
Hintergrund der Anfrage ist, dassdass die Sicherheitsfachkraft 3x pro Tag für 1
unterschiedliche AnnahmenStunde vor Ort ist:

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hinsichtlich der vor Ort zu1x täglich in der Zeit 08.00 – 22.00 Uhr (ohne Nachtzuschlag, an Sonntagen zzgl. Sonntagszuschlag bzw. an Feiertagen zzgl. Feiertagszuschlag) 2x täglich in der Zeit 22.00 – 01.00 Uhr (ggfls. mit Nachtzuschlag, an Sonntagen zzgl. Sonntagszuschlag bzw. an Feiertagen zzgl. Feiertagszuschlag)
erbringenden Leistungsdauer
erhebliche Auswirkungen auf die
Kalkulationsgrundlagen und damit auf
die Vergleichbarkeit der eingehenden
Angebote haben können. Aus
vergaberechtlicher Sicht erscheint
eine einheitliche Leistungsvorgabe
geeignet, die Gleichbehandlung aller
Bieter sowie die Transparenz des
Vergabeverfahrens sicherzustellen.
Es wird daher um Mitteilung gebeten,
ob eine verbindliche Mindest- oder
Regelleistungszeit vor Ort vorgegeben
wird beziehungsweise welche
Leistungsdauer der
Angebotskalkulation zugrunde zu
legen ist.
608.06.Wir bitten um Klarstellung, ob tarifliche Lohnanpassungen während der Vertragslaufzeit vollständig und verbindlich in den Stundenverrechnungssätzen berücksichtigt werden. Falls ja: nach welchem Verfahren, ab welchem Zeitpunkt und mit welchen Nachweisen erfolgt die Anpassung?Die vereinbarten Einheitspreise bzw. Stundensätze basieren grundsätzlich auf den bei Angebotsabgabe geltenden tariflichen Entgeltregelungen des für die Leistungserbringung maßgeblichen Tarifvertrages. Ändern sich während der Vertragslaufzeit die tariflichen Stundenlöhne derjenigen Beschäftigtengruppen, die für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzt werden, werden die vereinbarten Vergütungssätze entsprechend dieser Regelung angepasst. Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich hinsichtlich des auf die Lohnkosten entfallenden Anteils des Angebotspreises

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Die Anpassung wird frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen tariflichen Entgeltänderung wirksam. Der Auftragnehmer hat die tarifliche Änderung durch Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Tarifvertrag oder Tarifmitteilung) schriftlich nachzuweisen. Die Regelung gilt gleichermaßen für Erhöhungen und Verringerungen tariflicher Entgelte. Sinkende Tarifentgelte führen entsprechend zu einer Verringerung der Vergütung. Mit der vorstehenden Regelung sind sämtliche Auswirkungen tariflicher Entgeltänderungen auf die Vergütung abschließend geregelt. Weitere Ansprüche auf Vertragsanpassung aufgrund tariflicher Lohnentwicklungen bestehen nicht.
712.06.Bezüglich des Objekts LOS 2Die Einsätze in der Ansgarstr. 2 (Männer- Wohngemeinschaft) sollten 2x wöchentlich an den Tagen zwischen Montag und Freitag erfolgen (z. B. Montag und Donnerstag). Gleiches gilt für die Einsätze an der Asseburgstr. 1 – 46, so dass hier keine Sonntagszuschläge zum Tragen kommen. Die Einsätze in der Ansgarstr. 2a sollten 2x wöchentlich an den Tagen montags bis freitags sowie zusätzlich jeweils am Samstag erfolgen, so dass auch hier keine Sonntagszuschläge zum Tragen kommen. Einsätze an Feiertagen sollten für diese Objekte soweit wie möglich vermieden werden
Ansgarstr. 2 in 33098 Paderborn
(Männer-Wohngemeinschaft) bitten
wir um eine Klarstellung zur
Kalkulationsgrundlage. Unter Punkt
1.5 Auftragswert/kalkuliertes
Gesamtvolumen wird ein Umfang von
52 Wochen × 2
Bestreifungen/Kontrollen × 1
Sicherheitsfachkraft = 104 Stunden
pro Kalenderjahr angegeben. Wir
gehen davon aus, dass die 104
Stunden auf 104 Einsatztage bzw.
Bestreifungen verteilt werden. Da im
Preisblatt zusätzlich Sonn- und
Feiertagszuschläge einzutragen sind,
bitten wir um Mitteilung, mit welcher
Verteilung der Einsätze auf die
Wochentage kalkuliert werden soll

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bzw. ob und in welchem Umfang
Sonn- und Feiertagseinsätze bei der
Angebotserstellung zu berücksichtigen
sind
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung