Anlage 8 - TOM Checkliste (V 2.1 2022-01) (1).docx

VMware Cloud Foundation-Lizenzen mit Support und Implementierungsleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 07:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeportal-bw.de

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Auftragsgegenstand (kurz)
Auftragnehmer
Anschrift
Ansprechpartner (zum Zeitpunkt der Unterzeichnung)
AuftraggeberUniversitätsklinikum Heidelberg AdÖR
Vertreten durch
AnschriftIm Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg
Ansprechpartner (zum Zeitpunkt der Unterzeichnung)

Durch den Auftragnehmer realisierte technisch-organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer hat für die vom Vertrag umfassten/betroffenen Bereiche die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, mit deren Hilfe er

  • die gemäß Art. 32 DS-GVO definierten Schutzziele im Rahmen seiner Leistungserbringung
  • die gemäß §8a BSIG für kritische Infrastrukturen geforderte Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik

erfüllen und deren Angemessenheit er belegen und welche der Auftraggeber überprüfen kann.

Hierbei dienen die Angaben in diesem Nachweis als Grundlage für Risikoanalysen und Datenschutzfolgenabschätzungen der jeweiligen konkreten Verarbeitungstätigkeiten. Diese erfolgen zur Sicherstellung der Schutzziele „Vertraulichkeit“, „Integrität“, „Authentizität“, „Verfügbarkeit“ und Belastbarkeit der Systeme und Dienste.

– Selbstauskunft des Auftragnehmers – bitte beantworten Sie alle Fragen und unterschreiben dann am Ende (Ausfüllender / IT-Verantwortlicher und ein Mitglied der Geschäftsführung).

*n/a = (nicht anwendbar, irrelevant) bitte begründen Sie in diesem Fall die Antwort im Feld „Erläuterungen“ des jeweiligen Abschnitts. Dort können Sie auch ggf. notwendige Erläuterungen zu anderen Fragen machen.

Achtung: Je nach Auftragsgegenstand können einzelne Abschnitte der Checkliste nicht relevant sein (z.B. erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich vor Ort mit Systemen des UKHD, sind Abschnitte wie z.B. die Zutrittskontrolle nicht relevant). Dann brauchen Sie die Fragen des betroffenen Abschnitts nicht ankreuzen und begründen dies bitte im Feld „Erläuterungen“ des jeweiligen Abschnitts.

Vertraulichkeit (Art. 32 Abs.1 lit. b DS-GVO; §8a Abs.1 BSI-Gesetz)

Zutrittskontrolle

Unbefugten Personen ist der (räumliche) Zutritt zu IT-Systemen, Netzwerkkomponenten und Speichereinrichtungen sowie der Zugriff auf sonstige Datenträger (z. B. PCs, USB-Sticks, CDs, Aktenordner) zu verwehren.janein*n/a
1.1.1Zutrittsmittelvergabe nur an zutrittsberechtigte Personen[ ][ ][ ]
1.1.2Festlegung der zutrittsberechtigten Personen mittels Transponder, biometrische Anlagen, Schlüssel, Magnet- oder Chipkarten), oder anderer elektronischer Verfahren[ ][ ][ ]
1.1.3Einsatz von Sicherheitsdienst, Pförtner[ ][ ][ ]
1.1.4Einsatz von Alarmanlagen[ ][ ][ ]
1.1.5Videoüberwachung der Eingänge[ ][ ][ ]
1.1.6Schließberechtigungen und Zutrittsmittelmanagement, Zutrittskontrollkonzept (z. B. Vergabeprozesse für und Dokumentation der Transponder oder Schlüsselinhaber)[ ][ ][ ]
1.1.7Verschließen von Räumen bei Nicht-Nutzung[ ][ ][ ]
1.1.8Zutrittsregelungen für betriebsfremde Personen (z. B. Regelung zum Umgang mit Besuchern wie Registrierung, Begleitung, Ausweis)[ ][ ][ ]
1.1.9Sichtbares Tragen von Hausausweisen, ergänzt durch Vergabe von Besucherausweisen[ ][ ][ ]
1.1.10Sorgfältige Auswahl und Verpflichtung von Wach-/Reinigungspersonal[ ][ ][ ]
1.1.11Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Zugangskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind, zu verhindern, dass IT-Systeme von Unbefugten genutzt werden können.janein*n/a
1.2.1Ausschließlich Nutzungsberechtigte erhalten Zugang/Zugriff auf die für ihre Tätigkeit notwendigen Systeme und Daten[ ][ ][ ]
1.2.2Login nur mit persönlicher Benutzeridentifikation (z.B. Nutzerkennung, persönliche Chip-/ Codekarte) und Authentifizierung (z.B. Passwort, PIN)[ ][ ][ ]
1.2.3Protokollierung von Login / Systemnutzung sowie Protokollauswertung[ ][ ][ ]
1.2.4Starke Authentisierung oder biometrische Verfahren für administrative Zugänge[ ][ ][ ]
1.2.5Malwareschutz auf Server-Systemen[ ][ ][ ]
1.2.6Malwareschutz auf Client-Systemen[ ][ ][ ]
1.2.7Malwareschutz auf mobilen Geräten[ ][ ][ ]
1.2.8Zentrale Überwachung des Malwareschutzes[ ][ ][ ]
1.2.9Segmentierung des Netzwerkes durch Firewalls[ ][ ][ ]
1.2.10Einsatz gesicherter Verbindungen (z.B. VPN) bei Remote-Zugriffen[ ][ ][ ]
1.2.11Verschlüsselung von Datenträgern mit sensiblen Daten auf Servern[ ][ ][ ]
1.2.12Verschlüsselung von Arbeitsplatzgeräten (Desktops, Notebooks, Tablets, etc.)[ ][ ][ ]
1.2.13Verschlüsselung von Datenträgern mit sensiblen Daten auf sonstigen mobilen Geräten[ ][ ][ ]
1.2.14Sperre externer Schnittstellen (z. B. USB)[ ][ ][ ]
1.2.15Automatische Bildschirm- und Eingabesperre mit Aktivierung nach Authentisierung[ ][ ][ ]
1.2.16Zentrale Verwaltung von Benutzeraccounts[ ][ ][ ]
1.2.17Vorgaben /Richtlinie zur Vergabe und Nutzung (von Passwörtern)[ ][ ][ ]
1.2.18Verwendung sicherer Passwörter (Mindestkomplexität, mind. 10 Zeichen, periodische Änderung)[ ][ ][ ]
1.2.19Ablage der Passwörter erfolgt nur in den jeweiligen Authentifizierungssystemen[ ][ ][ ]
1.2.20Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berech-tigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können.janein*n/a
1.3.1Zentrales Benutzer-/Berechtigungs-Management nach dem „need to have“ / „need to know“ Prinzip für Benutzer[ ][ ][ ]
1.3.2Zentrales Benutzer-/Berechtigungs-Management nach dem „need to have“ / „need to know“ Prinzip für Administratoren[ ][ ][ ]
1.3.3Funktionelle / personelle Trennung von Berechtigungsbewilligung (organisatorisch) und Berechtigungsvergabe (technisch)[ ][ ][ ]
1.3.4Dokumentiertes Berechtigungs-Management, in dem verbindlich geregelt ist, wie Berechtigungen beantragt, freigegeben, umgesetzt und wieder entzogen werden können[ ][ ][ ]
1.3.5Regelmäßige Überprüfung und Anpassung vergebener Berechtigungen[ ][ ][ ]
1.3.6Zeitnaher Entzug von nicht benötigten Berechtigungen bei Ausscheiden bzw. Aufgabenwechsel[ ][ ][ ]
1.3.7Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Trennungskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.janein*n/a
1.4.1Physikalische Trennung von Produktiv- und Testumgebungen (Systeme/Datenbanken/Datenträger)[ ][ ][ ]
1.4.2Logische Trennung von Produktiv- und Testumgebungen für sowohl Anwendungen als auch Datenbanken[ ][ ][ ]
1.4.3Mandantenfähigkeit relevanter Anwendungen[ ][ ][ ]
1.4.4Datensicherung der Auftraggeber-Daten auf separaten Datenträgern (ohne Daten anderer Mandanten)[ ][ ][ ]
1.4.5Bereitstellung von Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung der Trennung von Produktiv- und Testdaten[ ][ ][ ]
1.4.6Bereitstellung und Umsetzung eines Berechtigungskonzeptes, das der getrennten Verarbeitung der Auftraggeber-Daten von Daten anderer Kunden/Mandanten Rechnung trägt[ ][ ][ ]
1.4.7Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr spezifischen betroffenen Personen zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen.janein*n/a
1.5.1Pseudonymisierung wird eingesetzt, soweit dies möglich und/oder vertragliche Vorgabe ist[ ][ ][ ]
1.5.2Trennung der Zuordnungsdaten und Aufbewahrung in getrennten und abgesicherten Systemen[ ][ ][ ]
1.5.3Verschlüsselte Ablage der Zuordnungsdaten[ ][ ][ ]
1.5.4Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Integrität (Art. 32 Abs.1 lit. b DS-GVO; §8a Abs.1 BSI-Gesetz)

Weitergabekontrolle

Maßnahmen, welche ein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport verhindern.janein*n/a
2.1.1Keine unverschlüsselten Übertragungen von Daten über öffentliche Netze[ ][ ][ ]
2.1.2Einsatz von VPNs beim Transport von Daten[ ][ ][ ]
2.1.3Verbindliche Regelungen zur E-Mail-Nutzung[ ][ ][ ]
2.1.4Sensible Daten in E-Mails werden verschlüsselt[ ][ ][ ]
2.1.5Verfahren für eine elektronische Signatur beim Versand von Daten[ ][ ][ ]
2.1.6Protokollierung der Datenübermittlung auf Seiten des Auftragnehmers[ ][ ][ ]
2.1.7Verschlüsselung von Datenträgern, welche für einen physischen Transport eingesetzt werden[ ][ ][ ]
2.1.8Absicherung der Bereiche, in welchen Datenträger für den Transport aufbewahrt werden[ ][ ][ ]
2.1.9Sicherung des Übertragungs- und Transportweges (verschlossene/versiegelte Umschläge oder Behälter, zuverlässiger Kurier/Bote)[ ][ ][ ]
2.1.10Maßnahmen gegen unbefugtes Entfernen von Datenträgern[ ][ ][ ]
2.1.11Sichere Entsorgung nicht mehr benötigter Datenträger (Datenträgerschredder & Datenträ-gervernichtung nach Din 66399, min. Schutzklasse 3 / Sicherheitsstufe 4, soweit Patienten-daten, Geschäftsgeheimnisse und weitere zu schützenden Informationen betroffen)[ ][ ][ ]
2.1.12Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Eingabekontrolle

Gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme/n eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.janein*n/a
2.2.1Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten[ ][ ][ ]
2.2.2Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle[ ][ ][ ]
2.2.3Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert oder gelöscht werden können[ ][ ][ ]
2.2.4Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts[ ][ ][ ]
2.2.5Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch personalisierte Benutzer[ ][ ][ ]
2.2.6Protokollierung der Administratorentätigkeiten (Anlegen von Benutzern, Ändern von Benutzerrechten, etc.)[ ][ ][ ]
2.2.7Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Verfügbarkeit, Belastbarkeit (Art. 32 Abs.1 lit. b DS-GVO; §8a Abs.1 BSI-Gesetz)

Verfügbarkeitskontrolle

Gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.janein*n/a
3.1.1Feuer- und Rauchmeldeanlagen in allen IT-Räumen (Serverraum, Verteilerräume, etc.)[ ][ ][ ]
3.1.2Klimatisierung aller IT-Räume (Serverraum, Verteilerräume, etc.)[ ][ ][ ]
3.1.3Unterbrechungsfreie Strom- sowie Notstromversorgung in zentralen Serverräumen[ ][ ][ ]
3.1.4Überwachung der Temperatur und Feuchtigkeit in zentralen Serverräumen[ ][ ][ ]
3.1.5Redundanz in verschiedenen Serverräumen möglich (Server, Storage)[ ][ ][ ]
3.1.6Redundanz in Daten-Speichern (Hardware, RAID) vorhanden[ ][ ][ ]
3.1.7Formalisiertes und überwachtes Backup-Konzept[ ][ ][ ]
3.1.8Wiederherstellung von Daten aus Backups ist in einem verbindlichen Verfahren (wer darf wann auf wessen Anforderung Backup-Daten einspielen) geregelt[ ][ ][ ]
3.1.9Regelmäßige Tests zur Datenwiederherstellung und Protokollierung der Ergebnisse[ ][ ][ ]
3.1.10Räumlich getrennte Aufbewahrung der erstellten Datensicherungen[ ][ ][ ]
3.1.11Schutz gegen unberechtigten Systemzugang von Extern (Firewall)[ ][ ][ ]
3.1.12Vermeidung wasserführender Leitungen in den IT-Räumen[ ][ ][ ]
3.1.13Überwachung der Verfügbarkeit von Systemen und Anwendungen[ ][ ][ ]
3.1.14Vorhandene Notfallpläne bei IT-Havarien[ ][ ][ ]
3.1.15Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Regelmäßige Überprüfung, Bewertung, Evaluierung (Art. 32 Abs.1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs.1 DS-GVO; §8a Abs.1 BSI-Gesetz)

Datenschutz- und Informationssicherheits-Management

Verfahren zum strukturierten Management der Anforderungen des Datenschutzes, der Informationssicherheit und allgemeinen Vertraulichkeitsanforderungen.janein*n/a
4.1.1Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf/Berechtigung[ ][ ][ ]
4.1.2Gültige Sicherheitszertifizierung nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, ISAE 3402[ ][ ][ ]
4.1.3Sonstige gültige Zertifizierungen:[ ][ ][ ]
4.1.4Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Technischen Schutzmaßnahmen wird mindestens: Jährlich [ ] , alle zwei Jahre [ ] , alle drei Jahre [ ] durchgeführt[ ][ ][ ]
4.1.5Mitarbeiter werden nachweislich regelmäßig zum Thema Datenschutz und Informations-sicherheit geschult und auf die Vertraulichkeit verpflichtet sowie bei Gesundheitsdaten auf die Wahrung von Schweigepflicht / Geheimhaltung nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch)[ ][ ][ ]
4.1.6Ein Datenschutzbeauftragter ist formell bestellt[ ][ ][ ]
4.1.7Ein Informationssicherheits-Beauftragter ist formell bestellt[ ][ ][ ]
4.1.8Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird nach festgelegten Verfahren durchgeführt und dokumentiert[ ][ ][ ]
4.1.9Die Organisation kommt den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO nach[ ][ ][ ]
4.1.10Prozesse, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zur kurzfristigen, fristgerechten Kommunikation mit dem Auftraggeber, im Fall von Datenpannen, sicherheitsrelevanten Vorfällen und für die weiteren Pflichten und Verantwortlichkeiten nach Kapitel 3 und 4 DS-GVO sind für alle durch den Vertrag bezogenen Ereignisse und Abläufe implementiert[ ][ ][ ]
4.1.11Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber Auditrechte für die Bereiche Datenschutz sowie Informationssicherheit (Spezifikation als Vertragsbestandteil) auch vor Ort[ ][ ][ ]
4.1.12Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Incident-Response-Management

Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen.janein*n/a
4.2.1Einsatz eines Intrusion Detection oder Prevention Systems (IDS/IPS)[ ][ ][ ]
4.2.2Dokumentierter Prozess zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen/Datenpannen[ ][ ][ ]
4.2.3Implementiertes Verfahren zur Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen (lessons learned)[ ][ ][ ]
4.2.4Implementiertes Verfahren zur Meldung von Sicherheitsvorfällen/Datenpannen an Aufsichtsbehörden[ ][ ][ ]
4.2.5Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Bewertung und Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen & Datenpannen[ ][ ][ ]
4.2.6Behandlung und Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen (z. B. im Ticketsystem)[ ][ ][ ]
4.2.7Sicherheitsrelevante Schwachstellen werden systematisch identifiziert[ ][ ][ ]
4.2.8Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs.1,2 DS-GVO)

Privacy by Design/Default/Datenschutzfreundliche Voreinstellungen.janein*n/a
4.3.1Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind[ ][ ][ ]
4.3.2Nutzung von verfügbaren Konfigurationseinstellungen zur Verbesserung von Datenschutz und IT-Sicherheit[ ][ ][ ]
4.3.3Die auftragsbezogenen Systeme und Verarbeitungsprozesse erfüllen die Anforderungen der DS-GVO zur Umsetzung von Betroffenenrechten (Kapitel 3 Art. 12- 23 DS-GVO)[ ][ ][ ]
4.3.4Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Auftragskontrolle (bei Outsourcing durch Auftragnehmer an Dritte/Unterauftragnehmer)

Maßnahmen, die gewährleisten, dass Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene und weitere zu schützende Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden.janein*n/a
4.4.1Unterauftragnehmer vorhanden (folgende Punkte von 4.4 nur bei vorhandenen Unterauftragnehmern relevant)[ ][ ][ ]
4.4.2Vorherige Prüfung der vom Unterauftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation[ ][ ][ ]
4.4.3Auswahl des Unterauftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit)[ ][ ][ ]
4.4.4Vom Auftragnehmer eingesetzte / einzusetzende Unterauftragnehmer sind vorab vom Auftraggeber zu genehmigen. Nennung / Meldung eingesetzter Unterauftragnehmer an den Auftraggeber[ ][ ][ ]
4.4.5Bei weiteren Auftragnehmern sind hinreichende Garantien für technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Verarbeitung entsprechend der DS-GVO eingeholt worden und können auf Anforderung nachgewiesen werden[ ][ ][ ]
4.4.6Abschluss notwendiger Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung bzw. zu EU Standard- Vertragsklauseln, die alle Anforderungen der DS-GVO und sonstige einschlägige Datenschutzreglungen einhalten[ ][ ][ ]
4.4.7Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer[ ][ ][ ]
4.4.8Vereinbarung mit Auftragnehmer zur Verpflichtung seiner Mitarbeiter in Hinblick auf Vertraulichkeit/Geheimhaltung und Aspekte des Datenschutzes sowie bei Gesundheitsdaten der Wahrung der Schweigepflicht / Geheimhaltung nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch)[ ][ ][ ]
4.4.9Vereinbarung wirksamer Kontrollrechte mit dem Auftragnehmer[ ][ ][ ]
4.4.10Festlegung von Regelungen zum Einsatz weiterer Subunternehmer[ ][ ][ ]
4.4.11Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags[ ][ ][ ]
4.4.12Bei längerer Zusammenarbeit: Laufende Überprüfung des Auftragnehmers / Unterauftragnehmers und seines Schutzniveaus in nachweisbarer, dokumentierter Form[ ][ ][ ]
4.4.13Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Technik

Allgemeines

Maßnahmen zur Sicherstellung eines adäquaten Stands der Technikjanein*n/a
5.1.1Verbindungen, über welche Wartungsarbeiten am Uniklinikum ausgeführt werden, sind durch geeignete Verschlüsselungsverfahren und Authentifizierungs-Mechanismen abgesichert[ ][ ][ ]
5.1.2Kryptographische Verschlüsselung der Datenübertragung bei Remotezugriffen[ ][ ][ ]
5.1.3Protokollierung von Remotezugriffen[ ][ ][ ]
5.1.4Es werden aktuelle Schutzmaßnahmen gegen Schadcode, Viren und Malware eingesetzt[ ][ ][ ]
5.1.5Es gibt nachvollziehbare Verfahren (Change-Management) bei der Anpassung von Systemen und anderen administrativen Änderungen[ ][ ][ ]
5.1.6Es wird eine angemessene Methodik zur Aufrechterhaltung der Aktualität der bereitgestellten Verfahren, Betriebssysteme und sonstigen Software-Bestandteile bereitgestellt[ ][ ][ ]
5.1.7Bei Bekanntwerden IT-sicherheitstechnischer Mängel stellt der externe Dienstleister in angemessener Zeit Lösungen zur Behebung bereit[ ][ ][ ]
5.1.8Sonstiges:[ ][ ][ ]
Erläuterungen: (*Angabe von n/a bitte immer begründen)

Unterschriften

DatumUnterschrift, ggf. StempelDatumUnterschrift, ggf. Stempel
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