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Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch aus dem Landkreis Goslar

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:58 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen Verwertung teerhaltiger Straßenaufbruch 2027


Vergabeunterlagen

zur Vergabe der

Verwertung von

teerhaltigem

Straßenaufbruch

der

Dienstleistungs- und Service GmbH

im Jahr 2027

- Bewerbungsbedingungen -

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Hinweis

Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen sind geistiges Eigentum der Dienstleistungs- und Service GmbH.

Die Verwendung der Unterlagen ist ausschließlich von den zur Angebotsabgabe aufgeforder- ten Unternehmen und nur zwecks Erstellung ihrer Angebotsunterlagen zugelassen. Die Wei- tergabe, die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung sowie jegliche anderweitige Nut- zung der Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Dienstleistungs- und Service GmbH gestattet.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung behält sich die Dienstleistungs- und Service GmbH ent- sprechende juristische Schritte vor.

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BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

I. ALLGEMEINES

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Unterschwellen-Vergabeverordnung (UVgO).

1 Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Bieterinformationen

Der Bieter hat sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen von deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherhei- ten oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich über das E-Vergabeportal mitzuteilen, auch wenn der Hinweis schon zuvor in anderer Form gegeben wurde.

Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterla- gen wird die Dienstleistungs- und Service GmbH ausschließlich elektronisch auf dem oben genannten E-Vergabeportal bereitstellen. Unternehmen müssen sich unter der in der Bekanntmachung angegebenen Stelle selbstständig informieren (Holschuld).

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle (Angebotsschreiben) zu signieren, d. h. mit dem Vor- und Nachnamen des/der Erklärenden, möglichst in Druckbuchstaben, zu verse- hen. Änderungen und/oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Vergütung ist in Euro (EUR) ohne Steuern anzugeben. 3.3 Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die in der Bekanntmachung genannte Adresse des E-Vergabeportals http://www.deutsche-evergabe.de zu übermitteln.

4 Definition der Annahme-/Anlieferungsstelle Anlieferungs- bzw. Annahmestelle ist die Anlage, in der der erste Schritt der Behandlung, mindestens eine Sortierung erfolgt (= Behandlungsanlage/Annahme- oder Anlieferungs- stelle). Die Verwertungsanlage, in der der Abfall endgültig verwertet wird, wäre eine zu- lässige Anlieferungsstelle. Auch eine Sortieranlage kann Anlieferstelle sein. Hingegen kommen eine bloße Umladestation oder ein Lager als Annahme-/Anlieferungsstelle nicht in Betracht, da der Auftraggeber selbst den Transport zur Behandlungsanlage (definiert als Anlage, in der der erste Schritt der Behandlung stattfindet) übernehmen möchte.

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5 Nebenangebote Nebenangebote sind ausgeschlossen.

6 Technisches Konzept Das zur Verwertung der in der Leistungsbeschreibung genannten teerfreien Straßenauf- bruchs anzuwendende technische Konzept ist vom Bieter zu bestimmen und anzugeben (offenes Behandlungsverfahren). Es sollen ausschließlich in der Industrie oder der Entsorgungswirtschaft bewährte Techniken und Verfahrenskombinationen zur Anwendung kommen, die dem Stand der Technik und allen anzuwendenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Art und der Umfang der stofflichen Verwertung ist anzugeben und zu beschreiben (gem. Anlage 2 zum KrWG). Der Anteil der stofflichen Verwertung ist unter Angabe eines verbindlichen Masse-Prozentsatzes anzugeben. Ist keine stoffliche Verwertung des Abfalls vorgesehen, so ist dies ebenfalls anzugeben; in diesem Fall ist „0“ einzutragen. Die Vorgaben gemäß Gewerbeabfallverordnung (insb. Abschnitt 2) sind einzuhalten (s. auch Leistungsbeschreibung).

7 Standorte Es gibt keine Standortvorgaben; die Ausschreibung ist standortoffen.

7.1 Standortangaben Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Unterlagen über den Anlagenstandort (der Behandlungsanlage i.S.v. Bewerbungsbedingungen Ziff. I. 4) vorzulegen: ➢ Beschreibung des Anlagenstandortes mit Angaben zu den Punkten Infrastruktur verkehrstechnische Erschließung Beschränkungen für Anlieferfahrzeuge Beschreibung des ersten Behandlungsschritts 7.2 Verwertung in Ausfallzeiten Mit dem Angebot hat der Bieter der Dienstleistungs- und Service GmbH ein Konzept über die beabsichtigten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verwertung in Ausfallzeiten der Behandlungsanlage (i.S.v. Bewerbungsbedingungen Ziff. I. 4) (z. B. Ausfallverbund, La- gerkapazitäten) vorzulegen. Auf Verlangen ist ein Nachweis über die Umsetzbarkeit (z. B. Bestätigung der Ausfallverbundanlage) vorzulegen. 7.3 Genehmigung Nur wenn keine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für den Anlagenstandort vorge- legt wurde, als Teil des gleichwertigen Nachweises: Für die dem Angebot zugrundelie- gende Behandlungsanlage (i.S.v. Bewerbungsbedingungen Ziff. I. 4) bzw. Tätigkeit ist das Genehmigungsschreiben der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen.

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8 Unterauftragnehmer Der Bieter hat mit dem Angebot eine Liste der Teilleistungen einzureichen, für die eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist. Auf Verlangen der Dienstleistungs- und Service GmbH sind von dem Kreis der in die engere Wahl gelangten Bieter die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Klarzustellen ist allerdings: Wenn der Bieter seine Eignung nur unter Verweis auf Eignungsnachweise des Unterauftragnehmers nachweisen kann – „Eignungsleihe“ – (z. B. weil nur dieser über die erforderliche technische Ausrüs- tung wie die Behandlungsanlage verfügt), ist dieser unter Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise bereits mit dem Angebot zu benennen. Dies folgt daraus, dass der Nachweis der Eignung grundsätzlich bereits mit dem Angebot geführt werden muss. Es wird ferner klargestellt, dass Spediteure (die z. B. für einen Weitertransport des sor- tierten Abfalls eingesetzt werden) nicht als Unterauftragnehmer im Sinne dieser Vorgaben gelten. Ferner gilt nur derjenige, der eine Abfallbehandlung vornimmt, als Unterauftrag- nehmer, der die Behandlungsanlage im Sinne von Bewerbungsbedingungen Ziff. I. 4 be- treibt, in der der erste Schritt der Abfallbehandlung erfolgt. Eine Beauftragung neuer Unterauftragnehmer oder der Austausch von Unterauftragneh- mern nach Benennung ist nur mit Zustimmung der Dienstleistungs- und Service GmbH möglich. Die Dienstleistungs- und Service GmbH wird diese Zustimmung nicht ohne Grund verweigern. Unterauftragnehmer sind im Falle der Beauftragung zu verpflichten, sich allen in dieser Ausschreibung bzw. im Auftrag genannten Pflichten zu unterwerfen. Die Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht für die aus diesem Vertrag ausgeführten Leistungen ist vom Auf- tragnehmer zu übernehmen. Unterauftragnehmer werden nicht Vertragspartner der Dienstleistungs- und Service GmbH.

9 Eignungsleihe

Betrifft die Eignungsleihe die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, müssen der Bieter und das andere Unternehmen erklären, dass sie für die Auftrags- ausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.

10 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen- schließen wollen, haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,

➢ in der alle Mitglieder aufgeführt sind und

➢ in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,

➢ und die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit un- eingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder zu leisten.

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11 Datenschutz

Sollte sich im Vergabeverfahren herausstellen, dass personenbezogene Daten angefor- dert werden müssen, werden die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind von der Datenschutzgrundverord- nung (DSGVO) nicht betroffen.

12 Kommunikation

Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über das vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeportal. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformation nach § 16 NTVergG, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über das Vergabeportal übermittelt. Nachrichten des Bieters sind ebenfalls über das Vergabe- portal zu übermitteln. Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des lau- fenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automati- sierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen.

Vom Auftraggeber über das E-Vergabeportal übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereit- gestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kennt- nisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann.

II. HINWEISE ZUR ANGEBOTSABGABE UND -AUSWERTUNG

1 Hinweise zur Angebotsabgabe

1.1 Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027.

1.2 Transport 1.2.1 Der Transport zur Annahmestelle des Bieters (i. S. v. Ziff. II.4 der Bewerbungsbedingun- gen) ist nicht Bestandteil des Vertrages. 1.2.2 Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote werden neben dem Preis auch die Transportkosten des Auftraggebers zum Standort der Annahmestelle des Bieters und etwaige Umschlagkosten des Auftraggebers berücksichtigt.

2 Hinweise zur Angebotsauswertung - Bewertungskriterien

Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: Soweit dem Auftraggeber eine Ver- gütung für den Abfall geboten wird, wird diese mit der voraussichtlichen Gesamtmenge des zu verwertenden Abfalls (siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. II.2.1) multipliziert und sodann werden die Kosten für den Transport (siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. II.2.2) und ggf. Umschlag (siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. II. 2.3) subtrahiert. Sollte keine Erlösauskehr angeboten, sondern eine Vergütung vom Auftraggeber gefordert werden,

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werden die Transportkosten und ggf. Umschlagkosten mit dieser addiert. Bei jedem Re- chenschritt wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Das wirtschaft- lichste Angebot ist dasjenige, das beim Verbleib eines Erlöses den höchsten Betrag auf- weist bzw. beim Verbleib eines Aufwands in allen Angeboten dasjenige, das den niedrigs- ten Betrag aufweist.

2.1 Angebotspreis

Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote legt die Dienstleistungs- und Service GmbH ein Abfallaufkommen gemäß Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung zugrunde.

Die Abfallmenge wird mit der mengenabhängigen Vergütung multipliziert.

Betrachtungszeitraum ist die Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.

2.2 Transportkosten

Der Abschlag bzw. Aufschlag für den Transport von der Abfallentsorgungsanlage „Im Hei- ligenholze“, Landstraße 88b, 38667 Bad Harzburg-Harlingerode zur Annahmestelle des Bieters (siehe Bewerbungsbedingungen, Ziff. I.4) wird bei der Wertung der Angebote wie folgt ermittelt:

a) Die Fahrstrecke von der als Abfallschwerpunkt angenommenen Abfallentsor- gungsanlage „Im Heiligenholze“ zur Annahmestelle des Bieters und zurück zur Ab- fallentsorgungsanlage „Im Heiligenholze“ wird mittels Impargo Routenplaner in km (Einstellung mit LKW befahrbare Straßen, kürzeste Strecke) ermittelt.

b) Der Abschlag bzw. Aufschlag beträgt • je t und km der anteiligen Fahrstrecke auf Bundesautobahnen oder ver- gleichbaren Straßen (= mautpflichtige Straßen): 0,20 € • je t und km der anteiligen Fahrstrecke auf den übrigen Straßen: 0,30 €.

Bei mehreren alternativen Fahrstrecken wird die Fahrstrecke zugrunde gelegt, bei der sich insgesamt (d. h. auch unter Berücksichtigung von Bewerbungsbedingungen Ziff. II.3) der geringste Abschlag bzw. Aufschlag ergibt.

c) Übernachtungskosten in Höhe von 60 € werden jeweils angesetzt, wenn die Ge- samtfahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für einen Transport an einem Tag 7 Stunden über- steigt. Für die Wertung werden 3 Anlieferungen zugrunde gelegt. Bei der Gesamt- fahrzeit wird die Verweilzeit auf der Anlage von 45 min. eingerechnet. Eine Ruhezeit von 45 min. nach einer jeweiligen Lenkzeit von 4,5 Stunden wird ebenfalls mit ein- berechnet. Es wird bei einer Fahrstrecke von insgesamt 480 km davon ausgegan- gen, dass 7 Stunden Gesamtfahrzeit am Tag überschritten sind und bei einer Fahr- strecke von 310 km davon ausgegangen, dass eine Lenkzeit von 4,5 Stunden über- schritten ist.

2.3 Umschlagkosten

Ab einer (gem. Bewerbungsbedingungen Ziff. II. 2.2 ermittelten) einfachen Fahrstrecke von mehr als 20 km wird der Auftraggeber einen Abfallumschlag durchführen, dessen Kosten bei der Wertung vom angebotenen Erlös abgezogen werden (bzw. einem vom Bieter geforderten Erlös hinzugerechnet werden). Die Kosten betragen 11,27 € je t.

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3 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote

Eine Information der Bieter bei Nichtberücksichtigung ihrer Angebote erfolgt nach Maß- gabe von § 16 NTVergG über die Vergabeplattform.

Die Zuschlagserteilung ist für Anfang November geplant. Vorsorglich ist eine Bindefrist bis 15.12.2026 vorgesehen.

III. AUFSTELLUNG DER DEM ANGEBOT BEIZUFÜGENDEN UNTERLAGEN

1 Nachweis der Eignung und des Nichtbestehens von Ausschlussgründen

• Unterlagen gemäß Bekanntmachung:

o enthalten im Angebotsvordruck:

▪ Eigenerklärung zur Insolvenz – Eigenerklärung, dass die in § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien nicht zutreffen.

▪ Erklärung zu Verfehlung – Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien nicht zu- treffen (falls Ausschlussgründe vorliegen: nähere Angaben) und dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes oder nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetzes nicht vorliegen.

▪ Erklärung zu Steuern – Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Ver- pflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nachträglich dadurch nachgekommen ist, dass die Zahlung vorgenommen wurde oder er sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben, einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzu- schlägen verpflichtet hat), auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheini- gung des Finanzamtes, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate.

▪ Erklärung zu Krankenkasse – Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialver- sicherung nachgekommen ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nach- träglich dadurch nachgekommen ist, dass die Zahlung vorgenommen wurde oder er sich zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, ein- schließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat), auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der

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die meisten Arbeitnehmer versichert sind, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate.

▪ Erklärung zur Berufsgenossenschaft – Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen So- zialversicherung nachgekommen ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nachträglich dadurch nachgekommen ist, dass die Zahlung vorgenom- men wurde oder er sich zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat), auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Be- rufsgenossenschaft, bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig.

o Erklärung zu Umsatz – Angabe zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit der Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch für die letzten drei abgeschlos- senen Geschäftsjahre (Tabelle im Angebotsvordruck).

o Nachweis von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Nachweis der Zer- tifizierung als Entsorgungsfachbetrieb) oder gleichwertig. Als gleichwertig wird angesehen, wenn ein Qualitätssicherungs- oder Umweltmanagementsystems oder vergleichbare Maßnahmen zur Qualitätssicherung, beispielsweise Zertifi- zierung nach DIN EN ISO 9001:2000, und zusätzlich das Genehmigungsschrei- ben für die Anlage, in der der erste Behandlungsschritt erfolgt, vorgelegt wer- den. Die Zertifikate müssen bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig sein.

o Erklärung zu technischer Ausstattung –Beschreibung der technischen Ausrüs- tung, einschließlich Beschreibung des Verwertungsverfahrens.

• Angabe der Umsatzsteuer_ID des Bieters

2 Unterlagen gemäß Bewerbungsbedingungen zur Leistungserbringung: 2.1 Standortangaben

• ausführliche Beschreibung des Anlagenstandorts, der Annahme- und Anliefe- rungsstelle mit Angaben zu den Punkten Infrastruktur, verkehrstechnische Er- schließung und Beschränkungen für Anliegerfahrzeuge sowie Beschreibung des ersten Behandlungsschritts (s. Bewerbungsbedingungen Ziff. I.7.1) 2.2 Konzept über Maßnahmen (z. B. Ausfallverbund, Lagerkapazitäten) zur Sicherstellung der Verwertung in Ausfallzeiten der Behandlungsanlage i. S. v. Ziff. I. 4 der Bewerbungs- bedingungen, auf Verlangen Nachweis über die Umsetzbarkeit (z. B. Bestätigung der Ausfallverbundanlage) (Ziff. I. 7.2 der Bewerbungsbedingungen) 2.3 Nur wenn keine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für den Anlagenstandort vor- gelegt wurde, als Teile des gleichwertigen Nachweises: Genehmigungsschreiben für die Behandlungsanlage (i. S. von Ziff. I. 4 der Bewerbungsbedingungen) und Nachweis des Qualitätssicherungs- oder Umweltmanagementsystems oder vergleichbarer Maßnah- men zur Qualitätssicherung wie z. B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000. 2.4 Bei Einsatz von Unterauftragnehmern:

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➢ Liste der hierfür vorgesehenen Teilleistungen (s. Bewerbungsbedingungen Ziff. I. 8), auf Verlangen Benennung der Unterauftragnehmer (nur bei in die engere Wahl gelangten Bietern) und Vorlage einer Erklärung der Nachunternehmer zum Nicht- bestehen von Ausschlussgründen wie in Ziff. 2 des Angebotsschreibens vom Bieter abzugeben 2.5 Bei Bietergemeinschaften: ➢ Erklärung gemäß Ziff. I. 10 der Bewerbungsbedingungen Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen; die übrigen Nachweise müssen bei Bietergemeinschaften nur in Summe die Eignung belegen.

3 Unterlagen gemäß Angebotsschreiben − Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis − Besondere Vertragsbedingungen − Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG, wonach der Bieter sich bei Ausführung des Auftrags im Inland verpflichtet, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Re- gelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst sind, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen (auf Verlangen sind die entsprechenden Erklärungen auch von den vorgesehenen Nachunternehmen vorzulegen) - „Erklä- rungen und Vereinbarungen nach NTVergG“, Ziff. IV. des Angebotsvordrucks.

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