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5 Angebot
Bitte füllen Sie die Datei „Angebotsformular Kap. 5.pdf“ vollständig – soweit zutreffend – mit einer geeigneten Software1 aus. Alle Anlagen sind dabei eindeutig zu nummerieren.
5.1 Bieter und Ansprechpartner
Der genannte Ansprechpartner gilt als Empfänger für alle weiteren Informationen im Zuge des Vergabeverfahrens.
Bei Bietergemeinschaften gilt der untenstehende Bieter als vertretungsberechtigtes Mitglied.
| Name des Bieters: (vollständig) | |
|---|---|
| Straße, Hausnummer: | |
| PLZ, Ort: | |
| Name des Ansprechpartners für die Ausschreibung: | |
| E-Mail-Adresse: | |
| Telefonnummer: (Mobil optional) |
Hinweis: Der AG wird die Kommunikation mit den Bietern auch nach Angebotsabgabe über das Vergabe-Portal führen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass Nachrichten an die im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse den projektverantwortlichen Ansprechpartner erreichen.
1 Dafür bietet sich der kostenlose Adobe Acrobat Reader an, der u. a. hier zum Download angeboten wird: https://get.adobe.com/de/reader/
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Weitere Angaben zum Bieter
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sogenannte eForms) sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen über vergebene Aufträge die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen.
Nationale Identifikationsnummer Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts- identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeu- tige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Um- satzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z. B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz perso- nenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden.
Nummer:
Art der Nummer:
Größe des Wirtschaftsteilnehmers Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers (bitte ankreuzen):
Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Umsatz
Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Umsatz
Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. € Umsatz
Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio. € Umsatz
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5.2 Angaben zu Bietergemeinschaften
Weitere Mitglieder von Bietergemeinschaften
Diese Tabelle ist für jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
Name und Anschrift des Mitglieds/der Mitglieder
Name und Anschrift des Mitglieds/der Mitglieder
Erklärung der Bietergemeinschaft
Diese Erklärung ist von Bietergemeinschaften abzugeben.
Wir erklären,
dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, dass der unter 5.1 benannte Vertreter gegenüber dem AG im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Wir beabsichtigen folgende Arbeitsteilung:
Gründe und Motive für unsere Zusammenarbeit:
ggf. auf separatem Blatt als Anlage
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären:
| Erklärungsfeld gemäß § 126b BGB | Erklärungsfeld gemäß § 126b BGB | Erklärungsfeld gemäß § 126b BGB |
|---|---|---|
| Datum; Unternehmen; Name erklärende Person(en) |
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5.3 Leistungsbezogene Angaben und Unterlagen
Anlagen
LU 1-1 Vorgesehene Behandlungsanlage(n)
Im Auftragsfall beabsichtige ich/beabsichtigen wir, folgende (Primär-)Anlagen für die Leistungser- bringung zu nutzen:
Bei Angeboten für ein Mengenlos
| Anlage (Name) | Betreiber | Adresse | Anteil |
|---|---|---|---|
| % | |||
| % | |||
| % |
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Bei Angeboten für zwei Mengenlose
| Anlage (Name) | Betreiber | Adresse | Anteil |
|---|---|---|---|
| % | |||
| % | |||
| % |
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Bei Angeboten für die Gesamtmenge
| Anlage (Name) | Betreiber | Adresse | Anteil |
|---|---|---|---|
| % | |||
| % | |||
| % | |||
| % |
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LU 1-2 Abweichender Übergabepunkt
Im Auftragsfall beabsichtige ich/beabsichtigen wir, abweichend von LU 1-1 folgende Anlage (n) für die Übernahme der Abfälle zu nutzen:
Anlage (Name) Betreiber Adresse
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Durchführung durch Bieter oder Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Hier ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile der Bieter oder Unterauftragnehmer (UAN) erbrin- gen sollen. Nicht benötigte Zeilen sind leer zu lassen.
| Bezug | Betrieb durch | Ggf. Name UAN | Eignungs- leihe | |
|---|---|---|---|---|
| LU 1-1 | Behandlungsanlage (I) | Bieter UAN | ja | |
| LU 1-1 | Behandlungsanlage (II) | Bieter UAN | ||
| LU 1-2 | Übergabepunkt | Bieter UAN | ja |
Hinweis: sofern ein Bieter keine Behandlungsanlage oder den Übergabepunkt selbst betreibt, ist der insoweit vorgesehene Unterauftragnehmer als Eignungsverleiher (vgl. Unterauftragnehmer und Geliehene Eignung.) aufzufassen; in diesem Fall sind die Unterlagen des folgenden Abschnitts 5.3.3 vorzulegen.
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
Eine Erklärung, mit der sich der Eignungsverleiher verpflichtet, dem Bieter seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, ist beigefügt in Anlage
Der Eignungsverleiher hat im Übrigen alle unternehmensbezogenen Angaben zur Eignung zu ma- chen, welche in Kap. 5.4 – 5.7 für den Bieter vorgesehen sind
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5.4 Eigenerklärung zu Ausschlusskriterien
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Aus- schlusskriterien der §§ 123 f. GWB nachfolgende Erklärung zu machen. Die Formulierungen sind der einfacheren Lesbarkeit wegen im Singular gehalten, soweit zutreffend jedoch auch im Plural zu ver- stehen.
Wenn die Erklärung zutrifft, kreuzen Sie jeweils bitte „ja“ an. Bei „nein“ bitte den Sachverhalt und etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen auf separatem Blatt erläutern: Anlage
Ich erkläre hiermit, dass
weder ich noch eine Person, deren Verhalten meinem Unternehmen zuzurech- nen ist (§ 123 Abs. 3 GWB), in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ord- nungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wurde wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teil- nahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz o- der teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig er- langter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), ja nein § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftli- chen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandats- trägern), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrneh- mung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Beste- chung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Auslän- dische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Be- stechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationa- lem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Ar- beitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
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| und keine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichba- ren Vorschriften anderer Staaten erfolgt ist; | ||
|---|---|---|
| ja | nein | mein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist; |
| ja | nein | mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen gel- tende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; |
| ja | nein | mein Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren er- öffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abge- lehnt worden ist und das Unternehmen sich weder in Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat; |
| ja | nein | weder mein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten meinem Unter- nehmen zuzurechnen ist (§ 123 Abs. 3 GWB) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unterneh- mens infrage gestellt wird; |
| ja | nein | mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; |
| ja | nein | bezogen auf mein Unternehmen kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ei- ner für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und mein Unternehmen nicht in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens dergestalt einbezogen war, dass hieraus eine Wettbewerbsverzerrung entstehen könnte; |
| ja | nein | mein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer ver- gleichbaren Rechtsfolge geführt hat, |
| ja | nein | mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat; |
| ja | nein | mein Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzu- lässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der öffentlichen Auftraggeberin erheblich beein- flussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. |
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Ergänzende Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
-
Ich gehöre nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bie- ters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Antei- len im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Un- ternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen wer- den, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören eben- falls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unter- auftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unter- nehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
(Bieter): Mir ist bewusst, dass vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen sowie meine Eignung zum Ausschluss des Angebots führen können. Von den Regelungen in § 13 Beendigung des Vertrags aus außerordentlichem Grund und § 14 Ver- tragsanpassung oder Kündigung aufgrund Veränderung der Geschäftsgrundlage Entsorgungsver- trag (Kündigungsregelungen) habe ich Kenntnis genommen.
(Unterauftragnehmer): Von den Regelungen in § 5 Unterauftragnehmer Entsorgungsvertrag, insbe- sondere den Kündigungsregelungen habe ich Kenntnis genommen.
Erklärungsfeld gemäß § 126b BGB
Datum; Unternehmen; Name erklärende Person(en)
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5.5 Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Regelungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 nachfolgende Erklärung zu machen.
1 Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, meinen/unseren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Be- schäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen (§ 4 Abs. 1 S. 1 VGSH). Unberührt bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG – „Bundesmindestlohn“), tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldete höhere Entgelte.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nach- unternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten werden (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VGSH).
2 Kontrolle durch die Auftraggeberin
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
a) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle nach § 4 Abs. 3 VGSH die Entgeltabrechnungen, die Unter- lagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen vorzulegen, b) die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen und c) dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nach- unternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen,
damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften aufgrund des VGSH auferlegten Verpflichtungen prüfen kann.
3 Sanktionen
a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden Fall der Verletzung der Verpflichtung zur Zah- lung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH sowie für jeden Fall der Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 3 VGSH eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH)
Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall eines Verstoßes gegen die Sicherstellungspflicht nach Nr. 1 b).
b) Die Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung und Sicherstellung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH sowie die Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 3 VGSH berechtigen den Auftrag- geber zur fristlosen Kündigung des Bau- oder Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienst- leistungsverhältnisses (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH).
Signaturfeld gemäß § 126b BGB
Datum; Unternehmen; Name erklärende Person(en), Art der Vollmacht
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5.6 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer vorzule- gen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) so- wie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, bei- gefügt.
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5.7 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.2 genann- ten Unterauftragnehmer.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
| 2023 | 2024 | 2025 | Mittelwert 2023-2025 |
|---|---|---|---|
| € | € | € | € |
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Als ähnliche Leistung gilt die Behandlung von vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebote- nen Behandlungsanlage.
| 2023 | 2024 | 2025 | Mittelwert 2023-2025 |
|---|---|---|---|
| € | € | € | € |
Für den Betreiber des Übergabepunktes brauchen keine Umsätze angegeben zu werden, auch nicht für Bieter Los 3.
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5.8 Technische Leistungsfähigkeit
Für die in LU 1-1 genannten Anlagen sind nachstehende Angaben zu machen. Ggf. sind weitere Spal- ten anzufügen oder die Tabelle zu duplizieren.
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n)
| Behandlungsan- lage(n) Angaben in t/a | |||
|---|---|---|---|
| genehmigte Kapazität | |||
| Jahresdurchsatz 2023 | |||
| Jahresdurchsatz 2024 | |||
| Jahresdurchsatz 2025 | |||
| fest kontrahierte Men- gen im Vertragszeit- raum bis 2033 (Zeit- raum ggf. geeignet dif- ferenzieren) |
Wenn es sich um eine Vergärungsanlage handelt, sind die Kapazitätsangaben zwischen dem Vergä- rungs- und dem (Nach-)Kompostierungsbereich zu unterscheiden.
TL 2 Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte hervorgehen.
Neben der Beschreibung der Verfahrensschritte auch die geplanten Energieerträge anzugeben.
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TL 3 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte
Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung be- darf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von
Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen.
Dabei sind die erforderlichen Angaben zu machen, welche den AG in die Lage versetzen, zu beur- teilen, dass die Genehmigung-bzw. Nutzungsvorbehalte rechtzeitig vor Leistungsbeginn ausge- räumt werden. Erforderlichenfalls sind Ersatzanlagen nachzuweisen.
Der AG behält sich hierzu Rückfragen und Aufklärung vor.
TL 4 Angaben zur Umschlaganlage bzw. zu Übergabepunkten (falls von AN beabsichtigt)
Anzugeben bzw. beizufügen sind mindestens
- Genehmigungsauszug, aus welchen die Zulassung für den Umschlag der vertragsgegen- ständlichen Abfälle hervorgeht
- Lage- und Zufahrtsplan mit Darstellung des für den Auftrag vorgesehenen Umschlagbe- reichs,
- Geräteausstattung des Standorts (Anzahl Bagger bzw. Radlader).
Die Angaben sind beigefügt als Anlagen
TL 5 Revisionsregelung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung beigefügt, welche Vor- kehrungen für Revisionszeiten oder andere Anlagenausfälle getroffen werden (Ausfallverbund etc.).
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5.9 Berufliche Leistungsfähigkeit
Für die in LU 1-1 genannten Anlagen sind nachstehende Unterlagen vorzulegen.
BL 1 Qualitätssicherung Verwerter
Nachweis des Verwerters für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Be- handeln“ oder „Verwerten“ für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) oder 20 01 08 (biologisch abbau- bare Küchen- und Kantinenabfälle) oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
Beigefügt als Anlage
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beigefügt.
BL 2 Gütesicherung Verwerter
Nachweis des Verwerters der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärpro- dukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, bei- spielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütege- meinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Als Anlage
Anlagen, bei denen Anerkennungsverfahren noch nicht beendet sind, haben in geeigneter Form nachzuweisen, dass sie an einem Verfahren zur Gütesicherung teilnehmen, z. B. durch die Vorlage eines Antrages auf Gütesicherung bei einer Gütegemeinschaft nach § 11 Abs. 3 BioAbfV.
Als Anlage
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BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen. Können keine Referenzen vorgelegt wer- den (z.B. für Test- und Pilotanlagen), muss der Bieter eine Eignungsleihe nachweisen, vgl. Kap. 2.7.
| lfd. Nr. | Auftraggeber | Tätigkeit | Zeitraum | Jahresmenge |
|---|---|---|---|---|
| 01 | ||||
| 02 | ||||
| 03 |
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Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern (Bezug: Nummerierung wie vorstehend):
| lfd. Nr. | Name | Tel.-Nr. | |
|---|---|---|---|
| 01 | |||
| 02 | |||
| 03 |
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5.10 Preisblätter
Nachstehend in Kap. 5.10.1 befindet sich das Preisblatt für Los 1 für ein Mengenlos. In Kap. 5.10.2 und 5.10.3 stehen die Preisblätter, wenn der Bieter ein Angebot für 2 Mengenlose oder die Gesamt- menge unterbreiten will.
Es steht dem Bieter frei, ob er ein Angebot für ein oder mehrere Lose unterbreiten möchte.
Es sind jeweils die grau schattierten Felder vollständig auszufüllen, während die Berechnungen (Bil- dung von Produkten und Summen) automatisch erfolgen werden. (s. auch Beispielrechnung 2.11.3)
In Zeile 1 Behandlungspreis (€/t) für die Menge einzugeben, die der Bieter jährlich durchschnittlich beabsichtigt in einer Vergärungsanlage zu behandeln.
In Zeile 2 Behandlungspreis (€/t) für die Menge einzugeben, die der Bieter jährlich durchschnittlich beabsichtigt in einer Kompostierungsanlage zu behandeln.
Zeile 3 errechnet sich automatisch.
In Zeile 4 trägt der Bieter die Kosten für das Behandeln/Entsorgen von Material ab, dass den Rück- weisungsgrenzwert überschreitet (vgl. 3.5.1).
In Zeile 5 ist anzugeben, welcher Anteil des Materials, bei einer evtl. Vertragsverlängerung einer Vergärung zugeführt wird.
Der Bieter erklärt sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (bzw. – wenn sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens verzögert – bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztin- stanzlichen Beschlusses, sofern er am Nachprüfungsverfahren beteiligt ist) an das Angebot gebun- den.
Hinweis: Die im Preisblatt angegebenen Mengen dienen lediglich der Angebotsbewertung und sind
somit nicht als verbindliche Auftragsmenge zu verstehen. Dies gilt insbes. für Los 3, denn der Bieter
hat damit zu rechnen, dass nur Teilmengen umzuschlagen sind.
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Los 1: Angebot für ein Mengenlos Bioabfälle aus der Behälterabfuhr
Transport durch Auftraggeber
| Pos. | Mengen- ansatz [t/a] | Faktor | Einheits- preis | Bewer- tungsfaktor [%] | (Mengenansatz × Faktor *Einheits- preis × Bew.faktor) €/a | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Verwertung von Bioab- fällen aus der Behälter- abfuhr (Vergärung) | 8.000 | [%] | [€/t] | 100% | |
| 2 | Verwertung von Bioab- fällen aus der Behälter- abfuhr (Kompostierung) | 8.000 | [%] | [€/t] | 100% | |
| 3 | Bonus für Bioabfallver- gärung | 8.000 | % | -25 €/t | 100% | |
| 4 | Zulage für Material > Rückweisungswert | 50 | 1 | [€/t] | 100% | |
| Bei Vertragsverlängerung | ||||||
| 5 | Anteil Menge Biovergä- rung | 8.000 | [%] | -25 €/t | 30% | |
| Bewertungsergebnis netto | ||||||
| Zzgl. 19 % MwSt. | ||||||
| Endbetrag brutto |
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Los 2: Angebot für ein Mengenlose Bioabfälle aus der Behälterabfuhr
Transport durch Auftraggeber
| Pos. | Mengen- ansatz [t/a] | Faktor | Einheits- preis | Bewer- tungsfaktor [%] | (Mengenansatz × Faktor *Einheits- preis × Bew.faktor) €/a | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Verwertung von Bioab- fällen aus der Behälter- abfuhr (Vergärung) | 8.000 | [%] | [€/t] | 100% | |
| 2 | Verwertung von Bioab- fällen aus der Behälter- abfuhr (Kompostierung) | 8.000 | [%] | [€/t] | 100% | |
| 3 | Bonus für Bioabfallver- gärung | 8.000 | % | -25 €/t | 100% | |
| 4 | Zulage für Material > Rückweisungswert | 50 | 1 | [€/t] | 100% | |
| Bei Vertragsverlängerung | ||||||
| 5 | Anteil Menge Biovergä- rung | 8.000 | [%] | -25 €/t | 30% | |
| Bewertungsergebnis netto | ||||||
| Zzgl. 19 % MwSt. | ||||||
| Endbetrag brutto |
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Los 3: Angebot für ein Mengenlos Bioabfälle aus der Behälterabfuhr
Transport durch Auftraggeber
| Pos. | Mengen- ansatz [t/a] | Faktor | Einheits- preis | Bewer- tungsfaktor [%] | (Mengenansatz × Faktor *Einheits- preis × Bew.faktor) €/a | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Verwertung von Bioab- fällen aus der Behälter- abfuhr (Vergärung) | 6.500 | [%] | [€/t] | 100% | |
| 2 | Verwertung von Bioab- fällen aus der Behälter- abfuhr (Kompostierung) | 6.500 | [%] | [€/t] | 100% | |
| 3 | Bonus für Bioabfallver- gärung | 6.500 | % | -25 €/t | 100% | |
| 4 | Zulage für Material > Rückweisungswert | 50 | 1 | [€/t] | 100% | |
| Bei Vertragsverlängerung | ||||||
| 5 | Anteil Menge Biovergä- rung | 6.500 | [%] | -25 €/t | 30% | |
| Bewertungsergebnis netto | ||||||
| Zzgl. 19 % MwSt. | ||||||
| Endbetrag brutto |
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