631_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots.pdf

Verwertung von Elektroaltgeräten aus Münchner Wertstoffhöfen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.muenchen.de

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Vergabestelle Datum der Versendung 27.08.2026 Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 Vergabeart Georg-Brauchle-Ring 29 Offenes Verfahren 80992 München Deutschland Tel.: +49 89233731459 Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 01.10.2026 10:00

Bindefrist endet am 15.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)

Vergabenummer Leistung VGSt7-2026-0028 Annahme, Verwiegung, Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung oder Vorbereitung zur Wiederverwendung der Elektroaltgeräte SG 2, 5 und Teile von 4 aus den Münchner Wertstoffhöfen, im Sinne des ElektroG, vom 01.01.2027 - 30.06.2029.

Dokumente,

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

Besondere Bewerbungsbedingungen Zusätzliche verfahrensrelevante Termine/Fristen X Bewerbungsbedingungen für Leistungen (*) X Hinweise zur Ausschreibung X Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB X Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB

(*) im Internet unter folgendem Link herunterzuladen: https://stadt.muenchen.de/infos/vergabeplattform.html

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

X Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen X Besondere Vertragsbedingungen X Zusätzliche Vertragsbedingungen () X VOL Teil B ()

(*) im Internet unter folgendem Link herunterzuladen: https://stadt.muenchen.de/infos/vergabeplattform.html

C) die, soweit zutreffend, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

X Angebotsschreiben

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X Leistungsverzeichnis X Fragebogen zur Eignung X Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft X Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen X Vertrag über die Behandlung von EAG (Sub-Vertrag)

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

X Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt X elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift:

3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. 3.1 Folgende ergänzende Nachweise / Angaben / Unterlagen zu Buchstabe C sind mit dem Angebot einzureichen:

  1. Unterschriebene Vereinbarung über die Sortierung, Erstbehandlung und weitere Behandlung von Elektroaltgeräten aus Sammlungen der Landeshauptstadt München (Sub-Vertrag)

  2. Eigenerklärung zu Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherung, Betriebs-Haftpflicht- Versicherung, Umwelt-Haftpflicht-Versicherung, Umweltschadensversicherung), siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung.

  3. Vorlage Zertifikate:

  • Ein Nachweis für eine Auditierung für Erstbehandlungsanlagen nach Elektro G § 21
  • Ein aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für AVV/ Abfallschlüssel 160213*, 200135* für die folgenden zertifizierten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten:

Befördern Lagern und Behandeln zwecks Verwertung Verwerten vorbereitend

oder ein gleichwertiger Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement- und

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Überwachungssystem, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 14.12.2022 (EfbV) erfüllt, welches für das Tätigkeitsfeld und die relevanten Prozesse geeignet ist, wie z.B. ISO 9001-2015, ISO 14001-2015, EMAS (nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 mit Verordnungen (EU) Nr. 2017/1505 und Nr. 2018/2026), mit nachfolgenden Erfordernissen: • Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV) • Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten Ausführung (§ 4 EfbV) • Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV) • Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV) • Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV) • Fachkunde des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV) • Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)

Bezüglich des Transports der ausgeschriebenen Abfälle kann anstelle eines Zertifikats auch eine Transportgenehmigung oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorgelegt werden.

  1. Stoffstrom-/Verwertungsdarstellung: Der Bieter hat den Weg der Stoffströme über die vorgesehenen Übergabestationen bis hin zur angedachten Endbestimmung lückenlos darzulegen: Mit Ort der Station und Betreiber, Art der Behandlung, Art des eingehenden Stoffes, sowie der ausgehenden Stoffe. Für die Endbestimmung soll ergänzt werden, soweit es bekannt ist, um welche Art von Produkt es sich handelt. Sofern das Produkt am freien Markt veräußert werden soll, genügt die Angabe Vermarktung zur stofflichen Verwertung.

  2. Eigenerklärung zu Genehmigungen/Verfügungsgewalt/Anlagenkapazität/Notifizierung bei Auslandsverbringung, siehe Fragenbogen zur Eignungsprüfung

  3. Referenzangaben im Fragenbogen zur Eignungsprüfung: Der Bieter muss mindestens 1 Referenz über eine hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert zufriedenstellend erbrachte, vergleichbare Leistung im Bereich der Elektroaltgeräteverwertung angeben. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Transport- und Verwertungsleistung für Elektroaltgeräte mit einer Qualität und Beschaffenheit entsprechend der Leistungsbeschreibung vom 24.07.2026, wobei als Erstbehandlungsanlage nicht zwingend ein Sozialbetrieb involviert gewesen sein muss. Leistungen für den AWM können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) mit allen geforderten Daten als Referenz angegeben werden. Gewertet werden nur Referenzleistungen mit mindestens einem Jahr Laufzeit. Das Ende des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 30.07.2021 liegen. Der Beginn noch laufender Leistungen darf nicht später als der 01.01.2026 sein.

Hinweis: • Alle Nachweise/Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Im Falle einer Behandlung im nichtdeutschsprachigen Ausland: in deutscher oder zumindest in englischer Schriftsprache. • Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.

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• Für Leistungen, die für den Prozess erforderlich sind und die von weiteren Beteiligten erbracht werden, Subunternehmer, Mitbieter in Bietergemeinschaft, Folgeanlagen und Übergabestelle, sind die entsprechenden Erklärungen sowie die geforderten Nachweise vorzulegen. 3.2 Folgende ergänzende Nachweise / Angaben / Unterlagen zu Buchstabe D sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

  • Genehmigungs- bzw. Kapazitätsnachweise
  • ggfs. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

4 Losweise Vergabe

nein X ja, Angebote sind möglich für X alle Lose maximal ... Lose nur ein Los

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: X Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: 1 Los(e) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: Es können Angebote für ein Los und/oder für alle Lose abgegeben werden. Aus Gründen der Entsorgungssicherheit erfolgt eine Loslimitierung in Bezug auf die Zuschlagserteilung auf maximal ein Los pro Bieter. Ausnahmsweise erhält ein Bieter alle zwei Lose, wenn nur ein wertbares Angebot eingegangen ist. Es müssen je Los Angebote für beide Sammelgruppen abgegeben werden, ansonsten kann das Angebot nicht gewertet werden. Darüber hinaus ist es nicht möglich, bestimmte Los-Kombinationen als festes Gesamtpaket oder unter einer Bedingung anzubieten. Dementsprechende Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Nebenangebote

X Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Nebenangebote sind zugelassen. Die Mindestbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung, genannt. Ausgenommen sind Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.

6 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. X Weitere Kriterien Unter den fachlich geeigneten Bietern wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (= höchster Wertungspreis) der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV). Wertungspreis= Gesamtvergütung SG5+ an AWM (Vergütung/t netto x Menge) abzüglich Gesamtkosten SG 2 (Kosten/t brutto x Menge) zuzüglich Gesamtvergütung des AN an den Sozialbetrieb für die Zerlegung und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung der Flats (Vergütung/t netto x Menge). Bei Preisen, die eine Vergütung an den AWM bedeuten, wird der Preis in der Bewertungsformel ohne negatives Vorzeichen angegeben und es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei den "Mengen" werden die jeweiligen Gesamtmengen im Auftragszeitraum (30 Monate) zugrunde gelegt

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(siehe Angaben im Leistungsverzeichnis). Bei gleicher Wertungssumme erhält der Bieter mit dem höheren angegebenen Prozentsatz für die überlassenen Flats den Zuschlag.

7 Angebote können abgegeben werden:

X elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich.

8 Angebotsabgabe

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur / dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe ist gemäß anhängendem Merkblatt vorzugehen.

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, , 80534 München, Deutschland, Tel.: +49 8921762411, Fax: +49 8921762847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer- suedbayern/ 10 (frei)

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