Handlungsanleitung
zur Teilnahme am open-house Verfahren der IKK Südwest zum
Vertrag über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V
zur „Digitalen Darmkrebsvorsorge“
I. Vorbemerkung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V zur „Digitalen Darmkrebsvorsorge“. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder geeignete Leistungserbringer werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Vergütungskonditionen.
Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen, welche bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können, und Abgabe der geforderten Erklärungen.
II. Ablauf zur Teilnahme am open-house Vertrag
Schritt 1: Dokument 01_Vertraulichkeitserklärung einreichen
Bei Interesse zur Teilnahme am Vertrag bitten wie Sie darum zunächst das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Dokument 01_Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen und uns dieses über das zur Vergabeplattform www.smaby.de zugehörige Bietercockpit mittels der Nachrichtenfunktion zur Verfügung zu stellen.
Hinweis: Als Unterschrift ist die Eintragung des Klarnamens des Unterzeichners ausreichend.
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Schritt 2: Vertragsunterlagen werden zur Verfügung gestellt
Im Anschluss übersenden wir Ihnen mittels der Nachrichtenfunktion des Bietercockpits die vollständigen Vertragsunterlagen über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V zur „Digitalen Darmkrebsvorsorge“
Die weiteren Dokumente
➢ 02_Angebotsabgabe ➢ 03_Eigenerklärung_Eignung
stehen auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
Schritt 3: Angebotsabgabe / Teilnahme am Vertrag
Zur Teilnahme am Vertrag müssen interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben.
Es ist wie folgt vorzugehen:
a. Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Dokumente
➢ 02_Angebotsabgabe ➢ 03_Eigenerklärung_Eignung
sind vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen und zusammen mit den geforderten Nachweisen
➢ Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate ➢ Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als Dateiimport - bzw. Verpflichtungserklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe und Vorlage des Nachweises innerhalb von acht Wochen ab Inkrafttreten des Vertrages bei der IKK Südwest
elektronisch über das Bietercockpit einzureichen.
Hinweis: Als Unterschrift ist die Eintragung des Klarnamens des Unterzeichners ausreichend.
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b. Die Vertragsunterlagen sind auszudrucken, zu unterzeichnen und in zweifacher Ausfertigung postalisch an folgende Adresse zu senden:
IKK Südwest z.Hd. Frau Oksana Kaldenberger Europaallee 3-4 66113 Saarbrücken
Der Leistungserbringer muss mit der Übersendung des Vertrages die Anlagen 1 bis 4 sowie 6 und 7 beschreiben und mit zur Verfügung stellen.
Nach Erhalt der vollständigen Angebotsunterlagen werden diese zunächst durch die IKK Südwest beziehungsweise durch deren Dienstleister – die spectrumK GmbH, geprüft. Im Anschluss übersendet die IKK Südwest dem Leistungserbringer den gegengezeichneten Vertrag.
III. Vertragsstart und Laufzeit
Der Vertrag tritt zum ersten eines Monats, frühestens jedoch am 01.08.2024, in Kraft. Bitte beachten Sie, dass – sollten Sie an dem Vertrag mit Vertragsstart zum 01.08.2024 teilnehmen wollen, alle Dokumente vollständig (siehe oben wie unter Schritt 3 dargestellt): bis spätestens 4 Wochen vorher übermittelt sein müssen.
Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des übernächsten Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise folgt.
Alle Verträge haben eine Laufzeit bis zum 31.07.2028 (Grundvertragslaufzeit).
Der IKK Südwest wird das Recht eingeräumt, den Vertrag einmalig, um weitere 24 Monate zu verlängern. Sie hat die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Leistungserbringer auszuüben. Der Leistungserbringer kann dem Antrag auf Verlängerung innerhalb von 4 Wochen ab dem Zugang widersprechen. In diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf der Grundvertragslaufzeit. Im Falle der Verlängerung enden die Verträge am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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