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Verträge zur digitalen Darmkrebsvorsorge im Open-House-Verfahren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 02:51 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärungen

zum Vertrag über eine besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V

zur „Digitalen Darmkrebsvorsorge“

I. Eigenerklärung über Zuverlässigkeit

Wir erklären, dass

über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein

vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder

der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

unser Unternehmen bzw. die verantwortlich für dieses handelnden Personen

keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit

unseres Unternehmens in Frage stellt,

unser Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben

sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-,

Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat,

unser Unternehmen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf

seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,

Personen unseres Unternehmens nicht nach

• § 8 Absatz 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwArbG,

• § 404 Absatz 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,

• §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nr. 1, 1c, 1 d, 1f oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

• § 21 Absatz 1 oder 2 des Mindestlohngesetzes

• § 23 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

• § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von

mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens

zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

II. Handelsregisterauszug

Als Anlage beigefügt erhalten Sie einen aktuellen und geeigneten Nachweis zur

Erlaubnis über die Berufsausübung (Handelsregisterauszug, nicht älter als 3

Monate).

III. Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung

Als Anlage beigefügt erhalten Sie den aktuellen Nachweis einer bestehenden

und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme, welche

ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung verursachte Schäden und

Folgeschäden zu tragen.

oder

Wir verfügen derzeit nicht oder nicht im ausreichenden Umfang über eine

Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend der in der Bekanntmachung

genannten Ausgestaltung. Sofern wir den Vertrag unterzeichnen, erklären wir,

dass wir unverzüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener

Höhe abschließen und den Nachweis innerhalb von acht Wochen ab Inkrafttreten

des Vertrages der IKK Südwest vorlegen werden.

Ort, Datum Name des Unterzeichners Unternehmen/Firma

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