Anlage Zuschlagskriterien_Netzbetrieb Gerstetten.pdf

Verpachtung und Betrieb des Gigabit-Glasfasernetzes der Gemeinde Gerstetten (Graue Flecken)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 10:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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ANLAGE ZUSCHLAGSKRITERIEN
Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken
Auftraggeber und VergabestelleGemeinde Gerstetten, Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten
Vergabe-/Projektnummer00238/26-AZ
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Stand10.09.2026

Einziges Zuschlagskriterium ist die Netzpacht. Die Wertung der Angebote erfolgt je Kriterium und Gewichtung nach der unten dargestellten Methodik. Maßgeblich sind ergänzend die Begriffsbestimmungen der Anlage Aufgabenbeschreibung sowie des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.

Nr.WertungskriteriumGewichtungAngebotsformatDefinition / BemerkungPunktevergabe und Wertung
Gesamtzuschlagskriterium Netzpacht100 %Zuschlagskriterium ist die Netzpacht mit den nachfolgenden Gewichtungen der Kriterien 1 und 2 (Unterkriterien 2.1 und 2.2).Gesamtpunktzahl G = 0,60 × P1 + 0,20 × P2.1 + 0,20 × P2.2 (höchstens 10 Punkte). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.
1Fixpacht60 %Die Fixpacht wird mit nebenstehender Gewichtung gewertet.
1.1Fixpacht je passiv angeschlossenem Gebäude (Gebäudeanschluss; „homes connected/passed“)60 %Euro je Monat und Gebäudeanschluss (netto), höchstens zwei DezimalstellenNetzebene 3 der Glasfaser-Infrastruktur ist fertiggestellt, das Glasfaser- Verzweigungsnetz ist bis ins Haus gebaut (inkl. Hausanschluss); ein passiver Anschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn über ein entsprechendes Kabel der APL am Gebäude angeschlossen wurde, das Netz vollständig gespleißt ist und der dazugehörige PoP-Standort errichtet wurde. Die Pachthöhe ist vom Bieter in Euro je Monat anzubieten. Die Pacht ist je passiv angeschlossenem Gebäude (Gebäudeanschluss) zu bezahlen. Maßgeblich für die Zählung ist der jeweilige Gebäudeanschlusspunkt.P1 = (angebotene Fixpacht je Gebäudeanschluss / höchste angebotene Fixpacht je Gebäudeanschluss) × 10. Das Höchstgebot erhält 10 Punkte, ein Wert von 0 Euro (100 %ige Unterschreitung) 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert.
2Zusatzpacht40 %Die Zusatzpacht wird mit nebenstehender Gewichtung gewertet.
2.1Zusatzpacht pro aktiver Nutzungseinheit (Subscriber) privat / SOHO: asymmetrisch (Kundenvertrag Telefonie, Internet, Fernsehen etc.)20 %Euro je Monat und aktiver Nutzungseinheit (netto), höchstens zwei DezimalstellenDie Pachthöhe ist vom Bieter in Euro je Monat anzubieten. Die Pacht ist je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO zu bezahlen. Eine aktive Nutzungseinheit in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Kundenvertrag über ein asymmetrisches Endkundenprodukt mit einem über das Telekommunikationsnetz des Auftraggebers angeschlossenen Kunden mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wurde. Die Pacht ist ab Laufzeitbeginn des jeweils aktiven Kundenvertrages zusätzlich zur Fixpacht zu bezahlen.P2.1 = (angebotene Zusatzpacht / höchste angebotene Zusatzpacht) × 10. Das Höchstgebot erhält 10 Punkte, ein Wert von 0 Euro (100 %ige Unterschreitung) 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert.
2.2Zusatzpacht pro aktiver gewerblicher Nutzungseinheit (Subscriber) – FTTB und Open Access: symmetrisch oder asymmetrisch (Kundenvertrag/Vorleistung) sowie alle im Rahmen des Open Access erzielten Umsätze mit Vorleistungsprodukten (z. B. Endkundenverträge, Open-Access-Produkte wie Dark Fiber, L2 Bitstream Access, Leerrohre, Mikrorohre, Layer 3)20 %Prozentsatz vom monatlichen Nettoumsatz dieser Kategorie, höchstens zwei DezimalstellenDie Pachthöhe ist vom Bieter als Prozentsatz vom Umsatz aus den aktiven Nutzungseinheiten dieser Kategorie je Monat anzubieten. Eine aktive Nutzungseinheit liegt vor, wenn ein Kundenvertrag über ein symmetrisches oder asymmetrisches Produkt bzw. Vorleistungsprodukt mit einem über das Telekommunikationsnetz des Auftraggebers angeschlossenen Kunden mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wurde. Die Pacht ist ab Laufzeitbeginn des jeweils aktiven Kundenvertrages bzw. mit Laufzeitbeginn der Vorleistung zusätzlich zur Fixpacht zu zahlen. Bemessungsgrundlage sind die Nettoumsätze (ohne Umsatzsteuer) aus sämtlichen über das Netz des Auftraggebers erbrachten Produkten dieser Kategorie einschließlich aller Open-Access-Vorleistungsprodukte; Umsätze, die bereits der Kategorie 2.1 unterfallen, werden nicht doppelt erfasst. Der Auftragnehmer weist die Umsätze durch prüffähige Aufstellungen nach; Einzelheiten und Prüfrechte regelt der Netzbetriebs- und Pachtvertrag.P2.2 = (angebotener Prozentsatz / höchster angebotener Prozentsatz) × 10. Das Höchstgebot erhält 10 Punkte, ein Wert von 0 % (100 %ige Unterschreitung) 0 Punkte; dazwischen wird linear interpoliert.
WERTUNGSMETHODIK
1.Punktevergabe je Kriterium: Je Wertungskriterium (1.1, 2.1, 2.2) erhält das Angebot mit dem höchsten Angebotswert 10 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach der Formel Punkte = (Angebotswert / höchster Angebotswert) × 10 (lineare Interpolation zwischen dem Höchstgebot – 10 Punkte – und einer 100 %igen Unterschreitung – 0 Punkte). Die Angebotswerte der Kriterien 1.1 und 2.1 sind dabei nicht miteinander verrechenbar; sie beziehen sich auf unterschiedliche Bezugsgrößen (Gebäudeanschluss bzw. aktive Nutzungseinheit).

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2.Gesamtpunktzahl: G = 0,60 × P1 + 0,20 × P2.1 + 0,20 × P2.2. Alle Punktwerte (P1, P2.1, P2.2 und G) werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erteilt.
3.Gleichstand: Erzielen zwei oder mehrere Angebote dieselbe (gerundete) Gesamtpunktzahl, erhalten sie die gleiche Punktezahl; unter diesen Angeboten entscheidet die höhere Punktezahl beim Zuschlagskriterium Fixpacht. Liegt auch bei der Fixpacht die gleiche Punktezahl vor, erfolgt ein Losverfahren, das dokumentiert und den betroffenen Bietern mitgeteilt wird.
4.Angebotsformat: Die Pachthöhen sind als nicht negative Werte in Euro je Monat (netto) bzw. als Prozentsatz mit jeweils höchstens zwei Dezimalstellen anzugeben. Unbestimmte, bedingte oder von Bandbreiten abhängige Angaben sind unzulässig und können zum Ausschluss führen.
5.Verfahrensbezug: Behält sich der Auftraggeber die Vergabe auf die Erstangebote vor und macht hiervon Gebrauch, werden die Erstangebote nach dieser Anlage gewertet; andernfalls werden die finalen Angebote gewertet. Eine unverbindliche Beispielrechnung enthält das Blatt „Beispielrechnung“.

Hinweis: Diese Anlage verbleibt beim Bewerber/Bieter und ist nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Änderungen an dieser Anlage sind unzulässig.

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BEISPIELRECHNUNG (UNVERBINDLICH, FIKTIVE WERTE)

Veranschaulichung der Wertungsmethodik anhand zweier fiktiver Angebote. Die Beispielwerte sind keine Vorgaben, Erwartungswerte oder Ober-/Untergrenzen.

Kriterium (Gewichtung)Angebot AAngebot BFormelErläuterung
Fixpacht 1.1 (60 %) – Euro/Monat je Gebäudeanschluss12,009,00Angebotene Fixpacht je passiv angeschlossenem Gebäude (Gebäudeanschluss).
Punkte P110,007,50P1 = Wert / Höchstwert × 10Höchstgebot Angebot A (12,00 Euro) erhält 10 Punkte. Gebot Angebot B (9,00 Euro) erhält 7,5 Punkte (9,00 / 12,00 x 10).
Zusatzpacht 2.1 (20 %) – Euro/Monat4,005,00Angebotene Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO.
Punkte P2.18,0010,00P2.1 = Wert / Höchstwert × 10Höchstgebot Angebot B (5,00 Euro) erhält 10 Punkte. Gebot Angebot A (4,00 Euro) erhält 8 Punkte (4,00 / 5,00 x 10).
Zusatzpacht 2.2 (20 %) – % vom Nettoumsatz20 %25 %Angebotener Prozentsatz vom Nettoumsatz der Kategorie 2.2.
Punkte P2.28,0010,00P2.2 = Wert / Höchstwert × 10Höchstgebot Angebot B (25 %) erhält 10 Punkte. Gebot Angebot A (20 %) erhält 8 Punkte (20 / 25 x 10).
Gesamtpunktzahl G9,208,50G = 0,60×P1 + 0,20×P2.1 + 0,20×P2.2Zuschlag auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

Ergebnis des Beispiels: Angebot A erzielt G = 9,20 Punkte, Angebot B G = 8,50 Punkte; der Zuschlag wäre auf Angebot A zu erteilen.

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