09 - 2026-121 Anlage 6a zur LB - Prüfung DGUV.pdf

Vermietung und Betrieb eines Promotionsfahrzeugs mit Einsatzvorbereitung und Assistenzpersonal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:06 (Europe/Berlin)

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Prüfung elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3

Vorbemerkungen

Inhalt des Vertrages sind die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3. Die Prüfungen dienen dem Nachweis, dass die elektrischen Anlagen den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Prüfumfang

Die zu erbringende Leistung umfasst die Prüfung der elektrotechnischen Anlagen und Be- triebsmittel gemäß Geräteliste und ist jährlich durchzuführen und zu protokollieren.

Der Umfang der Prüfung umfasst folgende Positionen:

  • Sichtprüfung
  • Messen Die Messgeräte müssen der DIN VDE 0404 bzw.0413 entsprechen.
  • Funktionsprobe

Prüfdurchführung

Die Prüfungen müssen ausschließlich von Elektrofachkräften durchgeführt werden, die Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen besitzen; entsprechende Qualifikations- nachweise sind dem AG vor Beginn der Prüfungen durch den AN zu übergeben.

Die Wiederholungsprüfungen sind entsprechend den VDE-Bestimmungen, maßgeblich den DIN VDE 0105, durchzuführen.

Betriebsmittel, die über Steckvorrichtungen angeschlossen werden, sind nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) zu prüfen.

Die Vorgaben stellen den AN nicht von seiner Verpflichtung frei, sich selbstständig einen umfassenden Überblick über den Status der elektrischen Anlagen, die entstandenen Mängel und die Funktion der Schutzmaßnahmen zu verschaffen.

Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Hilfs- stoffe zu liefern bzw. zu stellen und in die Preiskalkulation mit einzubeziehen.

Die Prüfungen sind mit Messergebnissen zu dokumentieren. Die geprüften elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel sind mit einer Prüfplakette zu kennzeichnen.

Auswertung der Prüfung / Prüfbericht

Für die Dokumentation der durchgeführten Prüfungen sind die vom ZVEH nachstehend auf- geführten Formulare zu verwenden oder Formulare, die inhaltlich den gleichen Prüfinhalt wi- derspiegeln:

  • Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (WFE Bestell Nr. 8159)
  • Instandgesetzte elektrische Geräte (WFE Bestell Nr. 8160)

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  • Elektrische Anlagen (WFE Bestell Nr. 8161)
  • Folgeblätter für die Prüfung elektrischer Anlagen (WFE Bestell Nr. 8162)
  • Änderung, Instandsetzung und Prüfung elektrischer Maschinen (WFE Bestell Nr.

Der Prüfbericht muss die nachstehenden Mindestangaben enthalten:

  1. Allgemeine Angaben
  • Name und Anschrift des Auftraggebers
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers
  • Bezeichnung der einzelnen Prüfprotokolle für die Dokumentation von Messwerten
  • Bezeichnung des Objektes, z.B. Liegenschaft, Anlage, Verteilung, Stromkreis. Aus der Dokumentation müssen die geprüften Stromkreise mit deren Bezeichnung und die zugehörigen Schutzeinrichtungen ersichtlich sein.
  • Angabe der verwendeten Mess- und Prüfgeräte
  1. Bewertung der Prüfung

Bei der Bewertung müssen auch Messwerte, die die Normanforderungen erfüllen, aber auffällig von den zu erwarteten Werten abweichen, berücksichtigt werden.

  1. Angaben über die prüfende Firma und Unterschriften

Prüffirma, Prüfer, Prüfdatum, Firmenstempel, Unterschrift.

Alle bei dem Besichtigen, Messen und Erproben ermittelten Ergebnisse müssen vom AN hin- sichtlich des Anlagenzustandes bewertet werden.

Festgestellte Mängel müssen mit einem Verweis zu den geltenden Rechtsvorschriften und Lö- sungsansätzen zur Erlangung eines betriebssicheren Zustands unter Berücksichtigung der bau- lichen Rahmenbedingungen dokumentiert werden.

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