E4_Informationen-DS-HinSchG.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 18:56 (Europe/Berlin)

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Informationen zur Datenverarbeitung und zum Hinweisgeberschutz-

gesetz durch den Zentraleinkauf der Bundesagentur für Arbeit

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten Die Bundesagentur für Arbeit führt Vergabeverfahren gemäß § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch. Die Beteiligung an Vergabeverfahren erfolgt durch Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten und bedarf der Mitwirkung der beteiligten Unternehmen oder Personen, insbesondere durch die Bereitstellung der unter Nr. 2 genannten Daten. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Bewerbern bzw. Bietern sowie zur Bewertung der Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) derselben und zur Bewertung der Angebote (vgl. §§ 122, 127 GWB). Rechtsgrundlage ist insoweit die Erforderlichkeit zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit liegenden Aufgaben gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c) und f) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  2. Art der verarbeiteten Daten Verarbeitet werden in der Regel:

  • Kontaktdaten von Mitarbeitern des Bewerbers bzw. Bieters (z.B. Name, Position im Unternehmen, berufliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
  • Daten zur Beurteilung der Qualifikation von Personal des Bewerbers bzw. Bieters (z.B. Berufsabschluss, Berufserfahrung).
  1. Aufbewahrung und Löschung der Daten Teilnahmeanträge, Angebote und die dazugehörende Dokumentation des Vergabeverfahrens werden bis zum Ende der Laufzeit eines Vertrages oder einer Rahmenvereinbarung aufbewahrt, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 Vergabeverordnung, § 6 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung). Abweichende Aufbewahrungszeiten in Rechts- und Verwaltungsvorschriften bleiben unberührt. Anschließend werden die Dokumente vernichtet bzw. gelöscht.

  2. Datenempfänger Die Bundesagentur für Arbeit bedient sich ggf. externer Dienstleister und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, falls erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Externe Dienstleister werden i. d. R. eingesetzt:

  • zum Betrieb der elektronischen Vergabeplattform (Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern) und
  • als externe rechtliche, fachliche und organisatorische Berater zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens (einschließlich der Angebotsbewertung und im Rahmen etwaiger Nachprüfungsverfahren).

Die Dienstleister dürfen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und nicht zu eigenen Zwecken verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln.

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  1. Betroffenenrechte

Jede „betroffene Person“ hat auf Antrag verschiedene Rechte zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere auf

  • Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO)
  • Berichtigung falscher Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.

  1. Verantwortlicher i. S. d. DSGVO für die Datenverarbeitung

Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg

  1. Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit

Marc Rompf

erreichen Sie unter der Anschrift:

Bundesagentur für Arbeit Stabsstelle Datenschutz Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg

oder unter folgender E-Mail-Adresse: Zentrale.Datenschutz@arbeitsagentur.de

oder über das unter www.arbeitsagentur.de angebotene Kontaktformular. Die Kommunikation über das Kontaktformular erfolgt über eine gesicherte Verbindung.

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  1. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Diese ist per E-Mail über Zentrale.Interne-Meldestelle-HinSchG@arbeitsagentur.de erreichbar.

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