EVB_IT_Ueberlassungsvertrag_TypB.docx

Verlängerung von Aruba ClearPass-Lizenzen und -Support für drei Jahre

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 07:29 (Europe/Berlin)

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Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

Inhaltsangabe

1 Vertragsgegenstand und Vergütung 2

2 Vertragsbestandteile 2

3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 2

4 Zugesicherte Eigenschaften 4

5 Dokumentation 4

6 Lieferanschrift 4

7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 4

8 Kopier- oder Nutzungssperren 4

9 Kündigung 4

10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken 5

11 Verantwortlicher Ansprechpartner 5

12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 5

13 Telefonische Unterstützung 5

14 Versicherung 6

15 Sonstige Vereinbarungen 6

Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

zwischen Gemeinsame kommunale Anstalt IT-Verbund Uelzen, Taubenstr. 4, 29525 Uelzen

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: IT-V.2026.11

„Auftraggeber“

und _____

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

Vertragsgegenstand und Vergütung

1.1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

gegen monatliche Vergütung gemäß Nummer 3.1 in Höhe von _____.

zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.

Vertragsbestandteile

2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

  • dieser Vertrag (Seite 1 bis 6) mit Anlage(n):
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
  • Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1
  • Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert.

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche Vergütung:

Lfd. Nr.Produkt­bezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr.AnzahlLiefer­zeit­raum/-terminMVD¹ in MonatenÜber­lassungs­dauer BeginnÜber­lassungs­dauer EndeKNV²EXP³Monatlicher Einzel­­preis (netto)Summe der monat­lichen Vergütung

Gesamtpreis monatlich (netto) _____

FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer.
2KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt.
3EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B.

3.2 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt

[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

[ ] jährlich (zahlbar bis zum _____)

[ ] einmalig zum _____

[ ] _____

3.3 Vergütungsvorbehalt

Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart

[ ] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B

[ ] anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes

Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus

[ ] folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom _____

_____

Anlage(n) Nr. _____

[ ] folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom _____

_____

Anlage(n) Nr. _____

[ ] folgenden weiteren Dokumenten _____

Anlage(n) Nr. _____

Es gelten die Dokumente in

[ ] obiger Reihenfolge

[ ] folgender Reihenfolge

[ ] Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Zugesicherte Eigenschaften

[ ] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Dokumentation

5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)

_____

5.2 Vervielfältigungsrecht

[ ] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ kann _____fach vervielfältigt werden.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Lieferanschrift

_____

Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) _____

Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B

7.1 Mehrfachnutzung

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ darf bis zu _____fach gleichzeitig genutzt werden.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

7.2 Systemumgebung

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: _____.

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen

[ ] Gemäß Anlage Nr. _____.

Kopier- oder Nutzungssperren

gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B

[ ] Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.

Kündigung

(abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)

[ ] Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.

Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] ohne gesonderte Vergütung

zu behalten.

[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] ohne gesonderte Vergütung

zu behalten.

Verantwortlicher Ansprechpartner

des Auftraggebers: _____

des Auftragnehmers: _____

Störungsmeldung und Nacherfüllung

12.1 Adresse für Störungsmeldung

gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B

Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
[ ] Postanschrift:
[ ] Telefon:
[ ] Fax:
[ ] E-Mail:
[ ] Web-Adresse:

12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten

Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____

[ ] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. _____.

Telefonische Unterstützung

[ ] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Versicherung

[ ] Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

Sonstige Vereinbarungen

_____

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, AuftraggeberDatum, Auftragnehmer
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