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VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft • 90338 Nürnberg Hausanschrift: Am Plärrer 43 • 90429 Nürnberg Telefon: 0911 283-0 •
Klaus Kutka Leiter Abteilung Bau / Dienstleistungen Zentralbereich Einkauf
Telefon: 0911 802-58405 E-Mail: Klaus.Kutka@vag.de Internet: www.vag.de
Nürnberg, 12. Dezember 2025
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO
Baumaßnahme: TMS Straßenbahnverlängerung Minervastraße
Angebot für:
Gewerk: VP25 Verkehrswegebau (Gleis- und Straßenbau)
Abgabetermin: 17.02.2026 Uhrzeit: 13:00 Uhr
Zuschlagsfrist endet am: 10.04.2026
voraussichtliche Ausführungsfrist/Vertragslaufzeit:
Beginn: 04.05.2026 Ende: 31.03.2028
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 1 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Anlagenverzeichnis
A Anlagen, die beim Bieter verbleiben
B - 1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 2 Teilnahmebedingungen Anlagen 08 - 138
B Anlagen, die immer ausgefüllt zurückzugeben sind und Vertragsbestandteil werden
A - 1 Angebotsschreiben 1-fach A - 2 Besondere Vertragsbedingungen 1-fach A - 13 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 1-fach A - 14 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 1-fach S - 1 Vertragserfüllungsbürgschaft (bei Zuschlag 14 Tage nach Auftragserteilung einzureichen) 1-fach S - 2 Mängelansprüchebürgschaft (bei Zuschlag mit der Schlussrechnung einzureichen) 1-fach P - 1 Preisblatt Angebotssumme 1-fach M - 1 Verpflichtungserklärung Mindestlohn 1-fach 02 Baubeschreibung 1-fach 03 Leistungsverzeichnis (Rückgabe auch in Datei als x.84) 1-fach 04 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VAG 1-fach 05 Zusätzliche Vertragsbedingungen Stadt Nürnberg 1-fach 06 Meilensteinplan 1-fach 07 Rahmenterminplan Bauausführung 1-fach
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 2 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 1
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung:
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Südliche Fürther Str. 5, 90429 Nürnberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Sulzbacher Straße 2 – 6, 90489 Nürnberg
2 Auskünfte zum Angebot
2.1 Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen / Bieterfragen sind über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe bis spätestens 10.02.2026, 13 Uhr einzureichen. Fragen werden über die Vergabeplattform an alle Bieter beantwortet. Nicht beigefügte Verdingungsunterlagen1) können eingesehen werden bei: entfällt
- Nicht eingesehen werden dürfen offiziell gültige Regelwerke wie VOB in allen Teilen oder DIN-Normen. Kenntnisse über den vollständigen Inhalt dieser Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung muss sich der Auftragnehmer selbst beschaffen.
2.2 Nicht beigefügte Verdingungsunterlagen sind:
-keine -
3 Vorlage von Nachweisen / Eignungskriterien 3.1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers 2):
3.1.1 Unterschriebene Vertraulichkeitserklärung (in den Vergabeunterlagen enthalten) (Muss-Kriterium)
3.1.2 Eigenerklärung Ausschluss Russland (Formblatt in den Vergabeunterlagen) (Muss-Kriterium)
3.1.3 Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formblatt in den Vergabeunterlagen) (Muss-Kriterium)
3.1.4 Name und Rechtsform des Bieters / der Bietergemeinschaft (Muss-Kriterium)
3.1.5 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Muss-Kriterium)
3.1.6 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 3 %)
3.1.7 Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. (Gewichtung 3 %)
3.1.8 Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 5,0 Mio. Euro (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Muss-Kriterium)
3.1.9 Eigenerklärung von ausländischen Firmen zur Anerkennung von deutschem Recht im Auftragsfall
(Muss-Kriterium) 3.1.10 Eigenerklärung von ausländischen Firmen zum Einsatz von deutschsprachigem Schlüsselpersonal im Auftragsfall (Muss-Kriterium)
Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Unterauftragnehmers bedient.
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 3 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 1
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit2): 3.2.1 Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, Gewichtung 5 %,
3.2.2 Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe der entsprechenden Qualifikationen. (Gewichtung 4 %)
3.2.3 Wirtschaftliche Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.), (Gewichtung 7 %).
3.2.4 Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 3 %)
3.2.5 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 3 %)
3.2.6 Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt (Gewichtung 3 %),
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
- Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
3.3 Technische Leistungsfähigkeit:2)
3.3.1 Unternehmenseigene technische Ausrüstung (insbesondere zur Verfügung stehende Asphaltfertiger, Kettenbagger, Verdichtungsgerät, Straßenbauwalze, Radlader) (Gewichtung 3 %).
3.3.2 Qualifikationsnachweis von Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten bei Arbeitsstellen an Straßen (Bescheinigung RSA – Fachmann) oder gleichwertige Qualifikationsnachweise bei ausländischen Bietern, (Gewichtung 3 %).
3.3.3 Vorhandene Zertifikate zu Qualitätssicherung (QM-System, Arbeitssicherheit, Sifa, UVV, Umweltschutz), Gewichtung 3 %)
3.3.4 Zwei Referenzen für vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen im Gleisbau mit Bauausführung 2019 bis 2025. Eine der beiden Referenzen soll ein Auftragsvolumen von mindestens 8 Mio. Euro aufweisen. Gewichtung 30 % (zweimal 15 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 15 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar. Zwischenwerte werden interpoliert. Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten: a.) Auftraggeber/Referenzgeber mit Referenzbestätigung b.) Art der ausgeführten Leistung c.) Auftragssumme d.) Ausführungszeitraum e.) Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs f.) Zahl der durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
3.3.5 Zwei Referenzen für vergleichbare und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführte Leistungen im Straßenbau mit Bauausführung 2019 bis 2025. Eine der beiden Referenzen soll ein Auftragsvolumen von mindestens 8 Mio. Euro aufweisen. Gewichtung 30 % (zweimal 15 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 15 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar. Zwischenwerte werden interpoliert. Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten: a.) Auftraggeber/Referenzgeber mit Referenzbestätigung b.) Art der ausgeführten Leistung c.) Auftragssumme d.) Ausführungszeitraum e.) Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs f.) Zahl der durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 4 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 1
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
- Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
3.4 Vorlage weiterer Unterlagen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil. Formblatt Preisblatt Angebotssumme P - 1 ist ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben. Alternativ kann auch das Kalkulationsblatt 221 und / oder 222 abgegeben werden.
4 Sind Teilnahmebedingungen beigefügt, so haben diese für das Angebot in allen Punkten Gültigkeit.
5 Vergabe nach Losen
Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: Nein.
Es folgt aber eine Beauftragung von zwei Auftraggebern (siehe Baubeschreibung)
6 Nebenangebote
Nebenangebote sind ausnahmsweise ausgeschlossen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
7 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen, zusätzlich zu Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt folgendes: Die Bietergemeinschaften müssen bereits im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft aufgetreten sein, müssen einen gemeinsamen Vertreter benennen und müssen gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
8 Nachunternehmer
Nachunternehmer sind zugelassen, zusätzlich zu Nr. 6 der Teilnahmebedingungen gilt folgendes: Die geforderte Eignung ist auch für die Nachunternehmen nachzuweisen. Die Eigenerklärung Ausschluss Russland und die Bestätigung der Zahlung des Mindestlohns ist von allen geplanten Nachunternehmen zu unterzeichnen.
9 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Leistungsverzeichnis an allen angegebenen Stellen zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in die Vergabeplattform einzustellen.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 5 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 1
10 Zuschlagskriterien/ Bewertung Angebote
10.1. PREIS 65 Prozentpunkte
Die Wertung des Preises des Hauptangebotes erfolgt unter Berücksichtigung von Nachlässen mit der niedrigsten Wertungssumme aller Angebote (Wertungssumme rechnerisch geprüft). Bewertung: Der Bieter mit dem niedrigsten Preisangebot erhält die hierfür vorgesehene Höchstpunktzahl. Alle höheren Preisangebote werden proportional zum niedrigsten Preisangebot bewertet.
10.2 KONZEPT ZUR TECHNISCHEN UMSETZUNG 15 Prozentpunkte
Bewertung des eigenerstellten Konzepts zur technischen Umsetzung. Bei der Bewertung fließen die dargestellten Aspekte zum Bauverfahren und Logistik (technische Lösungen, An- und Ablieferungen, Sperrpausenmanagement) sowie der geplante Geräteeinsatz und die Maschinenverfügbarkeit ein.
10.3 KONZEPT ZUM PERSONAL, PROJEKTMANAGEMENT UND ORGANISATION 15 Prozentpunkte
Bewertung des eigenerstellten Konzepts zu Personal, Projektmanagement und Organisation Bei der Bewertung fließen die dargestellten Aspekte zum Projektorganisation (Struktur, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege), zur Personalverfügbarkeit (Nachweis realistischer Personalplanung für Engpassgewerke) und zur Personalqualifikation (vorgesehene Bauleiter/Poliere mit einschlägiger Erfahrung) ein.
10.4 BESCHREIBUNG ZUR NACHHALTIGKEIT UND INNOVATION 5 Prozentpunkte
Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Thema Nachhaltigkeit (mit den Themen Ressourcenplanung, CO -armes Bauen, Recycling-Baustoffe, Einsatz emissionsarmer Maschinen (Hybrid, elektrisch)) und Innovation (Digitale Bauprozesse, BIM, Vermessung, Maschinensteuerung) ₂
GESAMT 100 PROZENTPUNKTE
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 6 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Teilnahmebedingungen B - 2
Die Ausführung erfolgt nach VOB/Teil B und C.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bzw. bei elektronischen Vergaben über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Unterlagen/Anlagen zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzustellen. Ein nicht form- und fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.
3.4 Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
3.5 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.7 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für die einzelnen Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen verteilt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.8 Alle Preise sind in Euro mit höchsten drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Es werden nur Preisnachlässe (mit und ohne Bedingungen für die Zahlungsfrist) gewertet, die als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Preisnachlässe werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
- Datenschutz
4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 7 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Teilnahmebedingungen B - 2
- Urkalkulation Der Bieter/Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt u. U. auch für die Urkalkalation seiner Nachunternehmer. Die Nichtvorlage kann dazu führen, dass das Angebot ausgeschlossen wird.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie Im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung Der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
6.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
6.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
6.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
7 Bietergemeinschaften
7.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
7.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
8 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
9 Eignung
9.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 8 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Teilnahmebedingungen B - 2
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
7.3 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € netto für den Bieter/Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ein Bieter/Bewerber, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat vergleichbare Bescheinigungen der für ihn zuständigen Behörden oder Institutionen vorzulegen. Darüberhinaus ist – soweit zutreffend – die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" ist auf Verlangen nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern/Bewerbern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
7.4 Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Prüfung der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer vor.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 9 von 9 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Angebotsschreiben A - 1
Vergabeart:: Verhandlungsverfahren nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO
Baumaßnahme: TMS Straßenbahnverlängerung Minervastraße
Gewerk: Vergabepaket 25 Verkehrswegebau (Gleis- und Straßenbau)
Abgabetermin: 17.02.2026 Uhrzeit: 13:00 Uhr
Abgabeort elektronische Abgabe über die Deusche eVergabe
Adresse Auftraggeber: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Südliche Fürther Str. 5; 90429 Nürberg
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Sulzbacher Str. 2-6; 90489 Nürnberg
Zuschlagsfrist: 10.04.2026
Angebot der Firma: (Anschrift/Stempel)
Telefon: Fax: e-mail:
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Los: | Angebotssumme | Preis- | ) | ||
|---|---|---|---|---|---|
| nachlass1 | |||||
| Angebotssumme netto (€) | TMS VP25 Verkehrswegebau | € | % | ||
| Mehrwertsteuer 19% | TMS VP25 Verkehrswegebau | € | % | ||
| Angebotssumme brutto (€) | TMS VP25 Verkehrswegebau | € | % |
Preisnachlässe, die die Angebotssumme beeinflussen, werden grundsätzlich nur dann gewertet, wenn sie auf dieser Seite angegeben sind!
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
- ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme, siehe Nr. 3.4 der Teilnahmebedingungen (Formular B – 2)
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 1 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Angebotsschreiben A - 1
1 Mein/Unser Angebot umfasst:
1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und beigefügt sind1): A - 1 Angebotsschreiben A - 2 Besondere Vertragsbedingungen A - 13 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen A - 14 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft S - 1 Vertragserfüllungsbürgschaft (bei Zuschlag 14 Tage nach Auftragserteilung einzureichen) S - 2 Mängelansprüchebürgschaft (bei Zuschlag mit der Schlussrechnung einzureichen) P - 1 Preisblatt Angebotssumme M - 1 Verpflichtungserklärung Mindestlohn 02 Baubeschreibung 03 Leistungsverzeichnis pdf-Datei und GAEB-Datei (Rückgabe in x.84) 04 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VAG 05 Zusätzliche Vertragsbedingungen Stadt Nürnberg 06 Meilensteinplan 07 Rahmenterminplan Bauausführung 2) Eingereichte Konzepte und Unterlagen zu den Zuschlagskriterien 10.2, 10.3 und 10.4
- Die vom Auftraggeber angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurückzugeben!
- Anlagen, die von dem Auftragnehmer eingereicht werden, werden erst nach Prüfung durch den Auftraggeber als Vertragsbestandteil zugelassen!
1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind:
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aktuelle Ausgabe die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/C), aktuelle Ausgabe die für die vertragliche Leistung notwendigen, einschlägigen DIN-Vorschriften und allgemein gültigen Regeln der Technik, aktueller Stand die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, aktueller Stand sämtliche Unterlagen der Angebotsanfrage, die beim Bieter verbleiben
Über diese Vertragsbestandteile in allen ihren Teilen habe ich mich eingehend unterrichtet.
1.3 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind und eingesehen werden können bei:
- keine -
2 Ich bin/Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft Name: seit: unter Nr.:
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an. Des Weiteren gelten für diese Bieter ergänzend zu den Verdingungsunterlagen die deutschen Rechtsvorschriften.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 2 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Angebotsschreiben A - 1
3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
- meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
- nicht mit Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafe, Bußgeld) nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz oder im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer belegt worden bin/sind. Es sind auch keine Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen eines dieser Gesetze gegen mich/uns anhängig.
- nur Arbeitskräfte mit gültiger Arbeitserlaubnis beschäftige(n). die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
- über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
4 Ich/Wir gehöre(n) zu
Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen: unternehmen
5 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem
EWR-Staat bzw. Staat des WTO anderen Staat Nationalität: _________________ Abkommens (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen) ______________
6 Ausführung der Leistung:
6.1 Ich/Wir werde(n) die Leistung im eigenen Betrieb ausführen. 6.2 1) für Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist:
Ich/Wir werde(n) die in der von mir/uns beigefügten Anhang A - 13 aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen, weil mein/unser Betrieb auf diese Leistungen nicht eingerichtet ist.
- Vom Auftragnehmer nur anzukreuzen, wenn Nachunternehmer für die Ausführung der Leistung zugelassen sind.
7 Für diesen Vertrag gelten:
7.1 die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses bzw. Preisangebots in jedem Falle als F e s t p r e i s e während der gesamten Vertragslaufzeit.
7.2 dass der bei Zuschlagserteilung zustande kommende Vertrag ein Werkvertrag ist.
8 Grundwerte der Preisermittlung
Für die Ausführung von Bauleistungen mache ich/machen wir – hinsichtlich meiner/unserer – Angebotspreise für die bei der Durchführung des Auftrags in Aussicht genommenen Arbeitskräfte, sowie der dem Angebot zugrundeliegenden Preise für Baustoffe folgende Angaben:
a) Mittellohn (ohne Zuschläge) der kalkulierten Einheitspreise: € b) kalkulierte Zuschläge auf die Lohnkosten: % c) kalkulierte Zuschläge auf die Stoffkosten: % d) kalkulierte Zuschläge auf die Gerätekosten: % e) kalkulierte Zuschläge auf sonstige Kosten: % f) kalkulierte Zuschläge auf Fremdleistungen: %
9 entfällt.
10 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
11 Ich versichere, dass mein Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist und erkläre, dass ich nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) oder anderen unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen teilgenommen habe.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 3 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Angebotsschreiben A - 1
12 Ich verpflichte mich, den Inhalt dieses Vertrages und dessen Anhänge nicht an Dritte weiterzugeben oder für Dritte zu verwenden und auch meine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
13 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
……………………., ………………… …………………………………………… Ort, Datum Stempel und Unterschrift
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 4 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Abkürzungen: Auftragnehmer = AN; Auftraggeber = AG
1 Ausführungs- / Vertragsfristen
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung: Mit der Ausführung ist zu beginnen:
- Ab KW 14 / 2026 (Bauvorbereitung)
- Ab 26.05.2026 (Leistungserbringung vor Ort)
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen):
- Bis 31.03.2028
Zwischentermine:
- Bauphase 1 (erster Teil) – Dianastraße – zwischen Löffelholzstr. und DB-Unterführung 26.05.2026 - 30.11.2026
- Bauphase 3 - Wacholderweg bis Hirschensuhl 04.05.2026 – 22.01.2027
- Herstellung der Überfahrt Kreuzung Nimrodstr. / Dianastraße zwingend während der Schleusensperre im März 2027
- Bauphase 2 – DB-Unterführung 26.04.2027 – 30.07.2027
- Bauphase 1 (zweiter Teil) – Anschluss an die Bestands- strecke im Bereich Kreuzung Löffelholzstr. 02.08.2027 – 19.11.2027
- Teilinbetriebnahme Strecke bis zur neuen Wendeschleife für Linie 4 Fahrplanwechsel 2027 (13.12.2027)
- Baubeginn Bauphase 4 - Kreuzung Finkenbrunn 20.09.2027 – 31.03.2028
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) sind:
1.2.1 vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn 1.2.2 vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung 1.2.3 vorstehende Frist für die Vollendung der Zwischentermine
1.3 Die Leistungen sind ggf. in Etappen oder abschnittsweise entsprechend den Erfordernissen des Gesamtablaufes des Bauvorhabens nach Weisung der Objektüberwachung des AG auszuführen. Der AN kann keine Ansprüche (z. B. wegen Unterbrechung oder Behinderung seiner Arbeiten) gel- tend machen, soweit die Beeinträchtigungen üblich oder nicht erheblich sind, auch wenn sie bei Vertragsabschluss für den AN nicht vorhersehbar waren.
2 Vertragsstrafen Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag1) des Verzugs zu zahlen:
2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist
0,2 v.H. der Bruttoauftragssumme (= Bruttoangebotssumme ohne Nachträge)
2.2 bei Überschreitung von Einzelfristen
0,2 v.H. der Bruttoauftragssumme (= Bruttoangebotssumme ohne Vergütung für etwaige Wartungsleistungen für den jeweiligen Leistungsabschnitt und ohne Nachträge) der jeweils im Zeitpunkt der schuldhaften Frist- oder Terminüberschreitung bzw. des Verzugsbeginns verdienten Teilvergütung, höchstens jedoch 5,0 v.H. der Bruttoauftragssumme.
Auf vorangehende Einzeltermine/Einzelfristen oder Leistungsverzüge verwirkte Vertragstrafen werden bei der schuldhaften Überschreitung auch der nachfolgenden Einzeltermine/Einzelfristen bzw. bei nach-folgenden Leistungsverzügen berücksichtigt, so dass eine Kumulierung der einzelnen Vertragsstrafen ausgeschlossen ist.
Werktage sind Montag bis Samstag ohne die gesetzlichen Feiertage am Ort der Baustelle.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 5 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
Tage, die bei der Verwirkung von Vertragsstrafen wegen der schuldhaften Überschreitung von Einzel-termine/Einzelfristen oder entsprechendem Leistungsverzug in Ansatz gebracht werden, werden bei der Berechnung der Vertragsstrafe wegen schuldhafter Überschreitung des Fertigstellungstermins/der Fertigstellungsfrist oder Fertigstellungsverzug nicht nochmals in Ansatz gebracht, so dass auch insoweit eine Kumulierung ausgeschlossen ist.
Haben die Parteien für das verschuldete Überschreiten mehrerer Termine oder Ausführungsfristen – auch Einzeltermine/Einzelfristen – oder entsprechenden Leistungsverzug eine Vertragsstrafe vereinbart, so fällt die Vertragsstrafe bei gleichzeitiger schuldhafter Überschreitung mehrerer Termine/Fristen bzw. bei gleichzeitig eintretenden Leistungsverzügen nur einmal täglich an.
Der AG wird die Vertragsstrafe für die schuldhafte Überschreitung von Einzeltermine/Einzelfristen oder für Leistungsverzug bei Einhaltung des jeweils zeitlich nächsten Vertragstermins bzw. der jeweils zeitlich nächsten Vertragsfrist erlassen, außer dem AG ist ein Schaden durch die schuldhafte Überschreibung des Einzeltermins/der Einzelfrist entstanden.
2.3 Wurde in den Nummern 2.1 und 2.2 diesen besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe vereinbart, so wird die Vertragsstrafe auf insgesamt 5,0 v.H. der Bruttoauftragssumme (=Bruttoangebotssumme ohne Nachträge) begrenzt.
2.4 Die Geltendmachung von Verzugsschadensersatzansprüchen durch den AG neben der Vertrags- strafe bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzan- sprüche angerechnet. Gleiches gilt für weitere, nach dem Vertrag geregelte Vertragsstrafen, sofern diese für diese Ursachen vereinbart wurden.
2.5 Werden die verbindlichen Vertragstermine/Vertragsfristen infolge von unverschuldeten Behinderungen des AN verlängert oder zwischen den Parteien neu festgelegt, so gilt die vorstehende Vertragsstrafenregelung gleichermaßen für die sich daraus ergebenden verlängerten oder neu festgelegten Termine/Fristen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen hierdurch jedoch nicht. Durch die Vereinbarung neuer Termine/Fristen erkennt der AG darüber hinaus keinesfalls an, dass er den bisherigen Verzug zu vertreten hat. In der Vereinbarung neuer Termine/Fristen ist auch keine Anordnung zur Bauzeit zu sehen.
2.6 Die Vertragsstrafe muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Zahlung der Schlussrechnung geltend gemacht werden.
3 Rechnungen (§§ 14)
3.1 Die Schlussrechnung ist beim Auftraggeber innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abnahme der Gesamtleistung 1-fach einzureichen.
3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Messprotokolle, Mengenberechnungen, Abrechnungs- zeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen.
3.3 Bei Rechnungen nach Aufmaß ist ein von der Objektüberwachung / Bauüberwachung freigegebenes Aufmaß 1-fach beizulegen.
4 Mängelansprüche 4.1 Wird bereits während der Ausführung erkannt, dass sich Leistungen des AN als mangelhaft oder ver- tragswidrig abzeichnen, so gilt in Abweichung von § 4 Abs. 7 VOB/B Folgendes: Kommt der AN der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer vom AG gesetzten angemes- senen Frist nicht nach, so ist der AG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die mangelhafte oder vertrags-widrige Leistung selbst nachzubessern oder anderweitig nachbessern zu lassen und vom AN einen Kostenvorschuss oder den Ersatz der hierfür angefallenen Kosten zu verlangen. Hat der AN den Man-gel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er den hieraus entstehenden Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Einer Kündigung oder Teilkündigung des Vertrages bedarf es in diesem Fall nicht, sie ist jedoch nicht ausgeschlossen, auch wenn es sich nicht um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.
4.2 Für die Verjährung von Mängelansprüchen werden fünf Jahre sowie folgende Fristen vereinbart, wel- che ausschließlich gelten, soweit solche Leistungen vom AN nach dem Vertrag erbracht werden: • für alle Abdichtungen erd- und wasserberührter Bauteile gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, insbesondere im Falle der Ausführung einer weißen Wanne: zehn Jahre • für Fassaden, Dachabdichtungen (mit Ausnahme mechanisch betriebener Geräte/Verschleißteile): zehn Jahre.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 6 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Mängelhaftungsfrist nur 2 Jahre, außer der AG überträgt dem AN die Wartung für die Anlage(n) für die Dauer der Mängelhaftungsfrist. In diesem Fall verlängert sich die Mängelhaftungsfrist bezogen auf die jeweilige Anlage, für die die Wartung entsprechend beauftragt wurde, auf 5 Jahre.
4.3 Nach der Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen beginnt für diese Leistungen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren neu zu laufen. Sie endet jedoch nicht vor Ablauf der obigen Fristen.
4.4 Die Mängelansprüchefrist für die Leistung beginnt mit dem Tag der Abnahme der Gesamtleistung.
5 Sicherheitsleistung (§ 17) 5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5,0 v.H. der Bruttoauftragssumme zu leisten.
5.2 Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v.H. der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
5.3 Die Stellung der Sicherheit ist durch eine Bürgschaft zu leisten.
5.4 Rückgabezeitpunkt: Für die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit gilt § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ist vom AG nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche auf Verlangen des Auftragnehmers zurückzugeben. Soweit unterschiedliche Verjährungsfristen gelten, wird die Sicherheit jeweils in der Höhe der Bruttoabrechnungssumme reduziert, die auf die Leistungen entfällt, für die die Verjährungsfristen abgelaufen sind.
Der AG ist unabhängig davon jeweils berechtigt, einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten, soweit zu dem vorgenannten Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind.
§ 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B wird ausgeschlossen.
5.5 Sicherungshypothek Macht der AN einen Anspruch aus § 648 BGB geltend, so ist der AG berechtigt, anstelle der Einräumung einer Sicherungshypothek oder einer Vormerkung zur Eintragung einer Sicherungshypothek Sicherheit durch Bank-bürgschaft entsprechend § 648a BGB zu leisten. Auch eine etwa bereits eingetragene Vormerkung oder Sicherungshypothek kann durch eine solche Bankbürgschaft abgelöst werden.
Der AN kann einen Anspruch aus § 648 BGB nur geltend machen, wenn sich der AG in Verzug befindet und die angemahnte Zahlung trotz Nachfristsetzung innerhalb von zwei Wochen nicht fristgemäß leistet.
6 Zahlungsfristen Gemäß § 16 VOB/B.
7 Steuerabzug bei Bauleistungen Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EstG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen
8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
8.1 Mindestlohnpflicht Baugewerke Die in der Bundesrepublik Deutschland ab 01.01.2012 gültigen Mindestlöhne sind den Arbeitskräften des ANs vollständig und termingerecht zu vergüten. Die gilt für folgende Gewerke:
- Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer)
- Dachdecker
- Elektrohandwerk
- Maler und Lackierer (gelernte und ungelernte Arbeitnehmer) Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflicht hat der AN dem AG nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen tariflich zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich erhalten haben. Bis zum Nachweis der vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflicht ist der AG berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5,0 % der Bruttouftragssumme zurückzubehalten.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 7 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
8.2 Änderung der Ausführungsfristen und Termine Der AG behält sich Änderungen der Ausführungsfristen und Termine im Rahmen der vorliegenden Terminpläne vor. Werden Änderungen der Ausführungsfristen oder der Termine erforderlich, so werden die Parteien neue verbindliche Ausführungsfristen/-termine vereinbaren und den Terminplan entsprechend anpassen.
Die nun abgestimmten Fristen/Termine gelten als Vertragsfristen/-termine, es sei denn, der AG erklärt sich hierzu bei der Vereinbarung abweichend. Der AN ist zur Kooperation, d. h. zur Vereinbarung neuer Ausführungsfristen/-termine verpflichtet.
Eine vergütungspflichtige Beschleunigung ist vom AG grundsätzlich nicht gewünscht, wenn der AG nicht ausdrücklich eine Beschleunigung unter dem entsprechenden Titel anordnet.
Sollte es zwischen den Parteien entgegen Abs. 1 zu keiner einvernehmlichen Festlegung eines auf die besonderen Umstände angepassten Terminplans und/oder zu neuen Fristen/Terminen kommen, so hat der AG das Recht, Termine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen.
Lässt der Eintritt der Unverbindlichkeit des Termins/der Frist die im Einzelnen erforderlichen Zeitspan-nen der Ausführungsfristen unberührt (z. B. verspäteter Beginn etc.), so kann der AG bezüglich der Erbringung der betreffenden Leistung einen neuen Termin unter Zugrundelegung dieser Zeitspannen festlegen. Wirkt sich der Eintritt der Unverbindlichkeit dagegen auf die Ausführungsfristen, d. h. die Zeitspannen, als solche aus (z. B. geänderter Leistungsumfang etc.), so kann der AG bezüglich jedes zu bestimmenden Termins eine für die betreffende Leistung übliche Planungs- und Bauzeit festlegen, wobei er bei dieser Bestimmung • den Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu erbringenden Planungsleistung, • den Rahmen der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von beiden Seiten vorausgesetzten Kapazitäten des AN, • den Schwierigkeitsgrad und Umfang der noch zu erbringenden Bauleistung, • die Jahreszeit, • die Erlangbarkeit der Bauleistung auf dem Markt (unabhängig von den hierfür aufzuwendenden Kosten) sowie • sonstige Umstände, die sich der AG im Hinblick auf Zumutbarkeitsgesichtspunkte vom AN entgegenhalten lassen muss, zu berücksichtigen hat.
8.3 Geänderte und zusätzliche Leistungen (Nachtragsleistungen) Der AG ist berechtigt, jederzeit Änderungsleistungen und zusätzliche Leistungen (Nachtragsleistungen) zu verlangen, d. h. anzuordnen, auch wenn sie zur Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht erforderlich sind. Der AG ist auch berechtigt, Anordnungen zu treffen, die den Bauablauf und die Bauzeit betreffen oder auf diesen Einfluss nehmen. § 1 Abs. 4 Satz 2 VOB/B wird damit abbedungen.
Bei den vorstehenden Anordnungen hat der AG Rücksicht auf berechtigte Interessen des AN zu nehmen. Die Anordnungen sind für den AN verbindlich, es sei denn, sie sind unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den AN unzumutbar. Sie sind insbesondere verbindlich, wenn der Betrieb des AN auf derartige Leistungen eingerichtet ist oder der AN seinen Betrieb darauf zumutbar einrichten kann.
Der AN hat die Vergütung für Leistungen, die mit oder ohne Anordnung des AG, zusätzlich oder geändert im Verhältnis zum bisherigen Vertrag erbracht werden sollen, vor deren Ausführung schriftlich und unverzüglich gegenüber dem AG anzukündigen (Mehrkostenanmeldung). Der AG wird eine berechtigte Mehrkostenanmeldung binnen 21 Kalendertagen schriftlich bestätigen (= Bestätigung der Nachtragsleistung)
Ohne eine schriftliche Bestätigung der Nachtragsleistung durch den AG stehen dem AN keine Vergütungsansprüche gegen den AG für Leistungen nach Abs. 1 zu.
Der AN hat unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Bestätigung der Nachtragsleistung oder der Kenntnis von zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die der AG nicht angeordnet hat – ein Nachtragsangebot auf Basis der Urkalkulation bzw. ggf. durch Einholung entsprechender Angebote bei § 2 Abs. 6 VOB/B zu kalkulieren.
Das Nachtragsangebot hat eine Bindefrist von acht Wochen ab Zugang beim AG.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 8 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
Auf Anforderung des AG hat der AN Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen für die geänderten oder zusätzlichen Leistungen zu erstellen. Der AN erhält hierfür keine zusätzliche Vergütung, wenn der Aufwand nicht erheblich ist oder der AN Planungsleistungen o. Ä. in seine Preise einkalkuliert hat (insbesondere in die Baustellengemeinkosten).
Der AN hat mit der Ausführung der Nachtragsleistungen gemäß Abs. 1 unverzüglich zu beginnen, sobald ihm die Bestätigung der Nachtragsleistung gem. Abs. 3 zugegangen ist. Das gilt auch, wenn sich die Parteien nicht über das Nachtragsangebot gem. Abs. 4 (d. h. den Preis der Leistung) vor der Ausführung einigen können.
Dem AG bleibt vorbehalten, zu prüfen, ob vom AN als Nachtragsleistungen geltend gemachte Leistungen in Wahrheit Vertragsleistungen darstellen, die bereits mit dem vereinbarten Pauschal- oder Einheitsfestpreis abgegolten sind. In diesem Fall werden eine bereits zuvor getroffene Anordnung des AG und auch die Bestätigung der Nachtragsleistung durch den AG gem. Abs. 2 gegenstandslos, und der AG kann eventuelle Überzahlungen zurückfordern oder bei der nächsten Abschlagsrechnung des AN mindernd berücksichtigen.
Führen Leistungen nach Abs. 1 zu einer Terminveränderung, so ist der AN über die Mehrkostenanmeldung gemäß Abs. 3 hinaus verpflichtet, binnen einer Frist von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anordnung oder Kenntnis von der zusätzlichen oder geänderten Leistung eine Schätzung der terminlichen Auswirkungen – und zwar unter Angabe der Verzögerungsdauer – in prüfbarer Form vorzulegen, soweit dies objektiv möglich ist.
Mit Ansprüchen aus § 2 Abs. 8 VOB/B, Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung ist der AN ausgeschlossen, wenn er diese nicht binnen 7 Kalendertagen ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände schriftlich gegenüber dem AG gem. Abs. 3 anmeldet. Es findet eine Ausgleichsberechnung für Zuschläge (z. B. für Allgemeine Geschäftskosten und Baustellengemeinkosten) statt, wenn Nachträge beauftragt werden und wenn die Erstattung von Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung verlangt wird.
8.4 Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Preisvereinbarung Sofern es im Einzelfall bis zum Abschluss der Preisvereinbarung für Änderungs- oder zusätzliche Leistungen nicht möglich sein sollte, die Kosten für Änderungs- oder Zusatzleistungen zu ermitteln, oder aus anderen Gründen eine Einigung nicht zustande kommt, z. B. weil sich die Parteien im Einzelfall nicht über die Höhe der Kosten oder die Anspruchsgrundlage einigen können, ist der AN dennoch zur Ausführung von Änderungs- und Zusatzleistungen verpflichtet, sofern der AN die schriftliche Bestätigung der Nachtragsleistung gemäß Ziff. 8.3 Abs. 4 vor der Ausführung erhält. Die Kosten bzw. die Kostentragungspflicht sind dann nach Ausführung zu ermitteln.
Der AN hat daher kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, wenn aufgrund vorstehenden Verfahrens oder aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor Ausführung der aus Sicht des AN nachtragsfähigen Leistung noch keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist.
Gleiches gilt für eine etwaige Anpassung des Pauschalfestpreises nach § 313 BGB oder § 2 Abs. 7 Nr. 1 Satz 2 VOB/B, sofern die Geltung der VOB/B vereinbart ist, und etwaige Preisanpassungsansprüche aus § 2 Abs. 3 VOB/B, soweit die Geltung der VOB/B vereinbart ist.
8.5 Mengenabweichung Beansprucht der AN wegen Abweichung der ausgeführten Menge von der im Vertrag vorgesehenen Menge eine Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 VOB/B (bei Einheitspreisverträgen und Vereinbarung der VOB/B) oder eine Preisanpassung nach § 313 BGB, so hat er dies gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Weiterhin hat der AN dem AG die Mengenabweichung unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der AN eine der vorstehenden Anzeigen schuldhaft, so hat er dem AG den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Führen Mengenabweichungen, Änderungs- oder Zusatzaufträge des AG zu zeitlichen Verzögerungen, so hat der AN hierauf entsprechend Ziff. 7 ZVB schriftlich hinzuweisen.
Erfolgt ein fristgerechter schriftlicher Hinweis nicht, so ist eine Ausführungsfristverlängerung für den Änderungs- oder Zusatzauftrag ausgeschlossen und es bleibt bei den bisherigen Vertragsfristen.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 9 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
8.6 Vergütung bei Änderungs-, Sondervorschlägen oder Nebenangeboten Ist der Auftrag auf einen Änderungs-, Sondervorschlag oder ein Nebenangebot erteilt worden, so sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem Änderungs-, Sondervorschlag oder dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die zur vollständigen Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden. Soweit der Ausführung Sondervorschläge des AN zu Grunde liegen, die von den vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen abweichen, haftet der AN sowohl für die vollständige Entwurfsbearbeitung als auch für die Ausführung und kann für entsprechende Leistungen keine zusätzliche Vergütung verlangen. Der AN schuldet in diesem Fall Planung und Ausführung als einheitliche Werkleistung.
Die Kosten für Sondergenehmigungen, Prüfzeugnisse und sonstige Nebenkosten des AN sowie Terminverzögerungen im Zusammenhang mit der Planung und Ausführung seines Sondervorschlages gehen ausschließlich zu Lasten des AN, auch soweit sie auf Seiten des AG anfallen, und sind insofern vom AN zu vertreten.
8.7 Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines vom AN zu vertretenden wichtigen Grundes steht dem AG insbesondere zu: • wenn der AN selbst oder dessen Mitarbeiter oder Beauftragte dem AG oder Mitarbeitern des AG Vorteile im Sinne der §§ 331 ff. StGB angeboten, versprochen oder gewährt haben, mit dem Ziel, dadurch den Auftrag, Nachtrags- oder Zusatzaufträge oder günstigere Konditionen zu erhalten; • wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird; • wenn die Finanzierung des AG scheitert; • wenn der AN den trotz drohendem, von ihm zu vertretenden Verzug mit einer Einzelfrist oder dem Fertigstellungstermin keine Maßnahmen ergreift, obwohl diese objektiv möglich sind, um den Verzug vollständig oder zumindest anteilig zu vermeiden; • bei Nichteinhaltung zugesagter Termine durch den AN nach ergebnislosem Ablauf einer vom AG gesetzten angemessenen Nachfrist sowie bei sonstigen Verzügen des AN; • wenn der AN den geforderten Mitarbeiteraustausch nach Mahnung nicht vornimmt; • bei Vorliegen eines nicht nachbesserungsfähigen wesentlichen Mangels; • bei Verletzung von wesentlichen Hinweispflichten durch den AN.
Teilkündigungen sind auch dann zulässig, wenn diese sich auf nicht in sich abgeschlossene Teilleistungen beziehen und dem AN die Abgrenzung zu den noch zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf die Abrechnung und Mängelhaftung möglich ist.
Vergütung für nicht erbrachte Leistungen kann der AN im Falle der Teilkündigung oder Kündigung nicht verlangen, wenn ihm ein gleichwertiger Ersatzauftrag angeboten wird.
Nach einer Kündigung des Vertrages durch den AG ist der AN verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, um eine reibungslose Fortführung des Bauvorhabens durch den AG sicherzustellen. Der AN hat insbesondere dem AG sämtliche ihm vorliegenden und von ihm bis zur Vertragskündigung gefertigten Unterlagen, Zeichnungen, Protokolle, Notizen, Bauunterlagen, Verträge mit Nachunternehmern u. Ä. unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der Kündigung zu übergeben.
Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
Hat der AN die Kündigung zu vertreten, so werden die bis dahin erbrachten, in sich abgeschlossenen Leistungen vergütet, sofern sie dem AG von Nutzen und vertragsgemäß sind.
8.8 Weiternutzung der Baustelleneinrichtung durch den AG und Fertigstellung der Teilleistungen Im Falle der Kündigung, gleich aus welchem Grund, ist der AG zur Nutzung der Baustelleneinrichtung des AN unter Vereinbarung einer marktüblichen Vergütung berechtigt. Die Vergütung kann vom AG im Falle der Uneinigkeit über die Marktüblichkeit gem. § 315 BGB entsprechend einseitig festgelegt werden. Der AN hat auf seine Kosten den Gegenbeweis zu führen. Der AG kann Ansprüche aus diesem Vertrag mit Vergütungsansprüchen des AN für die Weiternutzung der Baustelleneinrichtung verrechnen.
Zur Beräumung der Baustelle ist der AN ohne Zustimmung des AG unter keinem Gesichtspunkt berechtigt. Insofern überträgt der AN dem AG ohne weitere Erklärung oder Handlung den Besitz an den einzelnen Baustelleinrichtungsgegenständen. Wenn eine unberechtigte Kündigung des AN vorliegt, dann kann der AG die Abweichung zwischen der vereinbarten marktüblichen Vergütung und den kalkulierten Kosten als ersatzfähige Mehrkosten gegenüber dem AN geltend machen.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 10 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
Weiterhin hat der AN die Leistungen nach der Kündigung so zu schützen und die Leistungsergebnisse so zusammenzustellen und zu dokumentieren, dass der Nachfolgeunternehmer die Leistungen ohne Behinderung übernehmen und weiterführen kann und kein Schaden (z. B. durch Nässe, Witterung, etc.) an den bereits geleisteten oder gelieferten Leistungen entsteht. Im Übrigen haben beide Parteien die Abwicklung des Vertrages nach Möglichkeit zu fördern, insbesondere dem Interesse einer Partei an einer gegebenenfalls erforderlichen Beweissicherung Rechnung zu tragen und die nötigen Auskünfte zu erteilen.
Der AN ist im Falle der Kündigung, gleich aus welchem Grund, zur sofortigen Herausgabe sämtlicher in seinem Gewahrsam oder dem seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen befindlichen Schlüssel und sonstigen Schließvorrichtungen betreffend die Baustelle verpflichtet. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung des AG nicht nach, so ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN alle entsprechenden Schlösser auszutauschen.
8.9 Eintrittsrecht in Nachunternehmerverträge Der AN ist verpflichtet, eine Regelung in die Verträge mit seinen Nachunternehmern aufzunehmen, wonach sich der jeweilige Nachunternehmer verpflichtet, für den Fall der Insolvenz des AN oder der Kündigung oder sonstigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages zwischen AG und AN die nach einer Leistungsabgrenzung noch nicht erbrachten vertraglichen Leistungen auf Verlangen des AG direkt für den AG zu den Bedingungen des Nachunternehmervertrages zu erbringen.
Unterlässt der AN dies oder die Regelung des Eintrittsrechts mit seinem Nachunternehmer generell, so kann der AG einen hieraus entstehenden Schaden geltend machen.
8.10 Urheberrecht Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des AG. Sie dürfen ohne dessen Einwilligung weder kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der AG ist berechtigt, die vom AN erstellten Unterlagen zu nutzen. Die dem AN überlassenen Unterlagen des AG sind dem AG spätes- tens nach Abschluss seiner Leistungen zurückzugeben. Soweit der AN für den AG urheberrechtsfähige Leistungen erbringt, verbleiben diese höchstpersönlichen Urheberrechte beim AN. Im Übrigen überträgt der AN dem AG mit Abschluss des Vertrages sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen das vertragsgegenständliche Bauvorhaben betreffenden Unterlagen und Leistungen. § 3 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B bezogen auf die Nutzung der Unterlagen gilt nicht, soweit die VOB/B vereinbart wurde. Insbesondere überträgt der AN dem AG das Recht, alle Planungen und sonstigen Leistungen des AN für das vertragsgegenständliche Projekt umfassend zu benutzen, einschließlich der Befugnis, entsprechend den vom AN erstellten Unterlagen und Planungen das Bauvorhaben zu errichten, zu ändern, zu erweitern und ggf. auch ganz oder teilweise abzubrechen. Gleichermaßen räumt der AN dem AG das Recht ein, diese Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, in welchem Umfang der AN Leistungen für den AG erbracht hat und ob und aus welchem Grund der Vertrag vorzeitig ganz oder teilweise beendet wird.
Der AN garantiert, dass alle von ihm erstellten Planungs- und sonstigen Leistungen frei von Rechten Dritter sind und er damit uneingeschränkt befugt ist, die in Abs. 2 geregelten Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt auf den AG zu übertragen. Wenn und soweit von Dritten aus den vom AN erstellten Planungs- und sonstigen Leistungen Rechte gegenüber dem AG geltend gemacht werden, stellt der AN den AG gegenüber den Dritten frei.
8.11 Aushändigung von Unterlagen Die vom AN gefertigten bzw. beschafften und dem AG auszuhändigenden Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Dokumentationen usw.) werden Eigentum des AG. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche des AN, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, sind von dem AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
8.12 Veröffentlichungen Sämtliche Veröffentlichungen sowie Auskünfte jeder Art an Presse, Rundfunk, Fernsehen etc. über die Bauleistung oder das Bauvorhaben des AG sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Dieses Veröffentlichungsverbot gilt insbesondere für die Bau- bzw. Leistungsbeschreibung, alle Zeichnungen und Planunterlagen, Rechnungen und sonstige Unterlagen, weiterhin für alle Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen von den Leistungen des AN oder von dem Bauvorhaben.
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 11 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 21]
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
Werbung, gleich welcher Art, ist auf der Baustelle außerhalb des vom AN aufzustellenden Schildes nur in Abstimmung mit dem AG zulässig, es sei denn, es ist etwas Abweichendes in den Ausschreibungsunterlagen geregelt.
Der AN räumt dem AG die ausschließliche und unentgeltliche Nutzung des Bauzauns zu Werbe- zwecken ein.
8.13 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9 Wettbewerbsbeschränkungen, Antikorruptionsklausel 9.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a. aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b. dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c. gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 9.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 9.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 9.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1) handelt. 9.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
Ende der „Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 12 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 22]
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen A - 13
| Bieter | Datum |
|---|---|
| Baumaßnahme TMS Straßenbahnverlängerung Minervastraße | |
| Angebot für VP25 Verkehrswegebau |
- Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Mit dem Angebot sind Nachweise vorzulegen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen mit den dazu gehörenden Ordnungszahlen (OZ) der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Nachunternehmer 1: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Nachunternehmer 2: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Nachunternehmer 3: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 13 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 23]
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen A - 13
Nachunternehmer 4: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Nachunternehmer 5: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Nachunternehmer 6: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 14 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 24]
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft A - 14
| Bieter | Datum |
|---|---|
| Baumaßnahme TMS Straßenbahnverlängerung Minervastraße | |
| Angebot für VP25 Verkehrswegebau |
ERKLÄRUNG DER BIETER- / ARBEITSGEMEINSCHAFT (vom Bieter ggf. auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,
Mitglied ________________________________________________________________________
Mitglied ________________________________________________________________________
Mitglied ________________________________________________________________________
Mitglied ________________________________________________________________________
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
bevollmächtigter Vertreter: _________________________________________________________
Wir erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 15 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 25]
Vertragserfüllungsbürgschaft S - 1
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages Datum | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und Schadensersatz zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 16 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 26]
Mängelansprüchebürgschaft S - 2
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages Datum | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängel- ansprüche einschließlich Schadensersatz und Ansprüche aus der Abrechnung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 17 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 27]
Preisblatt Angebotssumme P - 1
Preisblatt „Angebotssumme“ (siehe auch beiliegendes Beispiel) Dieses Blatt ist mit dem Angebot zusammen abzugeben!
Projekt: …………………………………………….. Gewerk: ……………………………………………. Bieter (Stempel, Unterschrift):
AUFGLIEDERUNG DES KALKULATIONSLOHNES/ VERRECHNUNGSLOHNES (aus Urkalkulation übernommenes und für evtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Gemittelter Lohn 1) (Gesamtbetr.): Produktive AK.2) = | |
|---|---|
| Lohnzulage + | |
| Überstundenzulagen + | |
| Vermögensbildung (VWL) + | |
| Mittellohn = | |
| Lohnzusatzkosten (Lohngebundene Sozialkosten) + + (je nach Leistungsbereich und Betrieb) | |
| Lohnnebenkosten (Auslöse u. ä) + | |
| Sonstiges + (z.B. Kosten für Kleingeräte (bis 410 EUR netto) u. Werkzeug) | |
| Kalkulationslohn (EKT) = | |
| Verrechnungslohn (Kalkulationslohn einschl. Zuschläge) = | |
| 1)Einschl. Lohnerhöhungen, 2)Aufsichtskräfte: wenn keine Lohngleitklausel vereinbart ist. im Kalkulationslohn = …… (Anzahl); in den BGK = ….…....(Anzahl) |
Enthält das Angebot Bedarfspositionen, so ist die Kalkulation dieser Positionen nach diesem Muster auf einer Kopie dieses Blattes darzustellen!
AUFGLIEDERUNG DER NETTOANGEBOTSSUMME OHNE BEDARFSPOSITION (aus Urkalkulation übernommenes und für e vtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Bez. EKT In EUR | BGK7) fix % var. % | AGK % | Gewinn % | Wagnis % | Zuschläge % EUR | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeits- kräfte 1) | ||||||||
| Geräte- vorhaltung 2) | ||||||||
| Hilfsstoffe- vorhaltung 3) | ||||||||
| Bau- u. Be- triebstoffe 4) | ||||||||
| Sonstige Kosten 5) | ||||||||
| Nachuntern.- leistungen 6) | ||||||||
| Summe der EKT in EUR | Zuschläge: Durchschnittswert in % u. Gesamtsumme in EUR: | |||||||
| Nur bei Kalk. über d. Endsumme: Umlagewert (Zuschläge) Aufgeteilt hier eintragen Zuschläge umsatzabhängig? | BGK fix € | BGK var. € | AGK € | Gew. € | Wagnis € | |||
| nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein | □ ja □ nein | ||||
| Angebotssumme (ohne Bedarfspos. und ohne Std.-lohnarbeiten) | ||||||||
| 1) __________ Gesamt-Std. 2) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 3) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 4) aus __________ EUR pro kW und Betriebsstd. für die Betriebstoffe (Treib- und Schmierstoffe). 5) s. Beispielanlage 6) Positionsauflistung s. Beispielanlage 6) __________ Gesamt-Std. 7) möglichst getrennt ermitteln und bei Angebotssummen über 100.000 EUR auf Anlage erläutern |
über 100.000 EUR auf Anlage erläutern
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 18 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 28]
Preisblatt Angebotssumme -Beispiel- P - 1
Preisblatt „Angebotssumme“ -Beispiel- Dieses Blatt ist mit dem Angebot zusammen abzugeben!
Projekt: …………………………………………….. Gewerk: ……………………………………………. Bieter (Stempel):
AUFGLIEDERUNG DES KALKULATIONSLOHNES/ VERRECHNUNGSLOHNES (aus Urkalkulation übernommenes und für evtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Gemittelter Lohn 1) 163,50 € +2,5 % = 167,59 € (Gesamtbetr.): 12,5 Produktive AK.2 ) = | 13,41 |
|---|---|
| Lohnzulage + Erschwerniszuschlag etc. | 1,05 |
| Überstundenzulagen + 5 Std./Woche x 25 % ÜZ = 3,1 % aus 13,41 € | 0,42 |
| Vermögensbildung (VWL) + bei 95 % der Belegschaft | 0,12 |
| Mittellohn = | 15,00 |
| Lohnzusatzkosten (Lohngebundene Sozialkosten) + (je nach Leistungsbereich und Betrieb) 85 % + | 12,75 |
| Lohnnebenkosten (Auslöse u. ä.) + | 0,75 |
| Sonstiges + (z.B. Kosten für Kleingeräte (bis 410 EUR netto) u. Werkzeug) | 1,50 |
| Kalkulationslohn (EKT) = | 30,00 |
| Verrechnungslohn (Kalkulationslohn einschl. Zuschläge) 12 % = | 33,60 |
| 1)Einschl. Lohnerhöhungen, 2)Aufsichtskräfte: wenn keine Lohngleitklausel vereinbart ist. im Kalkulationslohn = 0,5 (Anzahl); in den BGK = 0,5 (Anzahl) |
Enthält das Angebot Bedarfspositionen, so ist die Kalkulation dieser Positionen nach diesem Muster auf einer Kopie dieses Blattes darzustellen!
AUFGLIEDERUNG DER NETTOANGEBOTSSUMME OHNE BEDARFSPOSITION (aus Urkalkulation übernommenes und für evtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Bez. EKT In EUR | BGK7) fix % var. % | AGK % | Gewinn % | Wagnis % | Zuschläge % EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeits- kräfte 1) 120.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 14.400,00 |
| Geräte- vorhaltung 2) 90.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 10.800,00 |
| Hilfsstoffe- vorhaltung 3) 20.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 2.400,00 |
| Bau- u. Be- triebstoffe 4) 130.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 15.600,00 |
| Sonstige Kosten 5) 0,00 | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nachuntern.- leistungen 6) 40.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 4.800,00 |
| Summe der EKT in EUR 400.000,00 | Zuschläge: Durchschnittswert in % u. Gesamtsumme in EUR: | 48.000,00 | |||||
| Nur bei Kalk. über d. Endsumme: Umlagewert (Zuschläge) Aufgeteilt hier eintragen Zuschläge umsatzabhängig? | BGK fix € 6.000,00 | BGK var. € 6.000,00 | AGK € 24.000,00 | Gew. € 6.000,00 | Wagnis € 6.000,00 | 48.000,00 | |
| nein | ja nein | ja nein | ja nein | ja nein | |||
| Angebotssumme (ohne Bedarfspos. und ohne Std.-lohnarbeiten) 448.000,00 | |||||||
| 1) __________ Gesamt-Std. 2) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 3) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 4) aus __________ EUR pro kW und Betriebsstd. für die Betriebstoffe (Treib- und Schmierstoffe). 5) s. Beispielanlage 6) Positionsauflistung s. Beispielanlage 6) __________ Gesamt-Std. 7) möglichst getrennt ermitteln und bei Angebotssummen über 100.000 EUR auf Anlage erläutern |
über 100.000 EUR auf Anlage erläute rn
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 19 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau
[Seite 29]
Verpflichtungserklärung Mindestlohn M - 1
Name: ……………………………………………………… Anschrift: ……………………………………………………… ……………………………………………………… ……………………………………………………… ………………………………………………………
Seit 01.01.2015 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit ein gesetzlicher Mindestlohn pro Zeitstunde.
Der Auftragnehmer versichert gegenüber Auftraggeber sowie dessen verbundenen Unternehmen, die Vorgabe zum Mindestlohn und den übrigen allgemeinen Arbeitsbedingungen einzuhalten und verpflichtet sich, gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sämtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der Umsetzung des Vertrages in Deutschland eingesetzt sind, das jeweils gültige Mindestentgelt zu gewähren.
Entsprechend versichert der Auftragnehmer, dass die von Ihm gegebenenfalls beauftragten Nachunternehmen bzw. Zeitarbeitsunternehmen ihrerseits Ihre Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns einhalten.
Die Einhaltung des Mindestlohns hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder dessen verbundenen Unternehmen durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Gehaltsabrechnung) nachzuweisen, wobei der Auftragnehmer für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verantwortlich ist.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Mindestlohngebot verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ersatzansprüchen freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen das Ihm obliegende Mindestgehaltgebot ergeben.
Ort, Datum
Unterschrift, Firmenstempel
Beim Einsatz von Nachunternehmen ist dieses Formblatt zu vervielfältigen und von jedem Nachunternehmen mit einzureichen.
Falls zutreffend:
Nachunternehmen für (Leistungen): ………………
Name: ……………………………………………………… Anschrift: ……………………………………………………… ……………………………………………………… ……………………………………………………… ………………………………………………………
Ort, Datum
Unterschrift, Firmenstempel
Vergabeart: Verhandlungsverfahren nach SektVO Seite 20 von 20 12.12.2025 TMS VP25 Verkehrswegebau