[Seite 1]
Anlage 01_Verfahrensleitende Informationen
Verfahrensleitende Informationen
“Veranstaltungslocations 2027”
Vergabenummer: PR1275821-2800-I
(Offenes Verfahren)
Stand: 06.08.2026
1 Vergabeverfahren der Fraunhofer Gesellschaft
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
- Einleitung 3
- Auftraggeber und Vergabestelle 3
- Kontaktstelle 3
- Anwendbare Rechtsvorschriften 4
- Wahl der Verfahrensart 4
- Beschaffungsgegenstand und Losaufteilung 4 6.1 Mitteilung von Unklarheiten 4 6.2 Datenverarbeitung 4
- Eignung 5 7.1 Eignungskriterien und Eignungsnachweise 5 7.2 Eignungsleihe 6 7.3 Keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden 7
- Unterauftragnehmer 7
- Nachforderung von Unterlagen 8
- Änderung und Rücknahme von Angeboten 8
- Zuschlag 8
- Nebenangebote 8
- Geheimhaltung 8
- Rügepflichten 9
- Nachprüfungen 10
- Sonstiges 10 16.1 Ausschluss 10 16.2 Entschädigung 11 16.3 Aufhebung des Verfahrens 11 16.4 Einverständnis des Bieters 11 16.5 Verpflichtung Datenschutz 11 16.6 Antikorruptionsklausel, Nachhaltigkeitsstandards und allgemeine Einkaufsbedingungen, Mindestlohngesetz 11 16.7 Wettbewerbsregisterauszug 11
- Umfang der Vergabeunterlagen 12
- Einzureichende Unterlagen 12
2 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 3]
1. Einleitung
Die vorliegende Unterlage stellt den vorgesehenen Ablauf sowie die generellen Regeln und Forma- litäten des Verfahrens vor. Sie wird als „verfahrensleitende Informationen“ bezeichnet.
Diese Unterlage und ihre sämtlichen Anlagen stellen den derzeit geplanten Umfang und Ablauf des Beschaffungsprozesses dar. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich Änderungen sowohl hin- sichtlich des Beschaffungsbedarfs als auch des dargestellten Verfahrensablaufs vor.
Sofern in dieser Unterlage und ihren Anlagen Formulierungen wie beispielsweise „muss“ oder „ist zwingend“ verwendet werden, handelt es sich nicht um Mindestbedingungen oder Mindestanforde- rungen im vergaberechtlichen Sinne. Es sei denn, Vorgaben der Vergabestelle werden als solche gekennzeichnet.
Zur besseren Lesbarkeit werden in diesen Unterlagen und den weiteren Vergabeunterlagen perso- nenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen, Männer und Diverse beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Mitarbeiter". Dies soll je- doch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
2. Auftraggeber und Vergabestelle
Vergabestelle und Auftraggeber ist die
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Hansastraße 27c 80686 München Deutschland Internet: https://www.fraunhofer.de
3. Kontaktstelle
Sämtliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über die in Abschnitt I.1) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle:
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Hansastraße 27c 80686 München Deutschland Internet: https://www.fraunhofer.de
3 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 4]
4. Anwendbare Rechtsvorschriften
Der geschätzte Auftragswert in dem vorliegenden Vergabeprojekt befindet sich über dem derzeitigen EU-Schwellenwert in Höhe von 221.000,00 Euro (netto) für die Vergabe von Lieferungen und Dienst- leistungen (vgl. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. Artikel 4 Richtlinie 2014/24/EU).
Die Vergabestelle verfährt bei dieser Vergabe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) in der jeweils geltenden Fassung, soweit in den Vergabeunterlagen nicht zulässige abweichende Festsetzungen getroffen sind.
Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher internatio- naler Übereinkommen, insbesondere des UN-Kaufrechtsabkommens.
Verfahrenssprache ist Deutsch. Für die Vergabe- und Vertragsunterlagen, den Schriftverkehr, die Abwicklung des Vertrags und sämtliche Verhandlungen gilt die Originalsprache Deutsch.
5. Wahl der Verfahrensart
Das Verfahren wird als offenes Verfahren gem. § 119 Abs. 1 GWB, §§ 14 Abs. 1, 15 VgV durchge- führt.
6. Beschaffungsgegenstand und Losaufteilung
Beschafft werden Veranstaltungslocations samt zugehöriger Dienstleistungen für die geplanten Ver- anstaltungen „Veranstaltungslocations 2027“, die im Jahr 2027 stattfinden sollen.
Die Ausschreibung erfolgt in insgesamt 4 Losen. Es können Angebote für alle Lose abgegeben wer- den und ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann auch in allen Losen den Zuschlag erhalten.
Weitere Einzelheiten sind den Leistungsbeschreibungen zu den 4 Losen (Anlage B.01 bis B.04) zu entnehmen.
6.1 Mitteilung von Unklarheiten
Der Bieter hat die Unterlagen unverzüglich nach elektronischer Zurverfügungstellung durchzuarbei- ten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Fehler oder Män- gel in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht, so hat der Bieter unverzüglich die Verga- bestelle in Textform gemäß § 126b BGB darauf hinzuweisen.
6.2 Datenverarbeitung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden von im Verfahren tätigen natürlichen Per- sonen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies betrifft u.a. die Namen, Adressan- gaben und sonstige Kommunikationsanschlüsse sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit und be- ruflichen Qualifikation.
4 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 5]
Beim Zugriff auf die Vergabeplattform werden zur Dokumentation des Verfahrens ferner personen- bezogene Daten darüber, auf welche Dateien der jeweilige Nutzer zu welchem Zeitpunkt in welcher Weise zugegriffen hat, erhoben und verarbeitet. Personenbezogene Daten können auch in Doku- menten enthalten sein, welche den Bietern von der Vergabestelle, insbesondere über die Angebote, zur Verfügung gestellt werden. Siehe insoweit die Hinweise zum Datenschutz (Anlage A.2 (Hin- weis 2).
7. Eignung
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 GWB durch Auftraggeber im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren an Unternehmen vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der § 142 Nr. 2 GWB i.V.m § 123 oder § 124 des GWB ausgeschlossen worden sind.
7.1 Eignungskriterien und Eignungsnachweise
Die Bieter haben die geforderten und nachfolgend aufgeführten Unterlagen (Eigenerklärungen, An- gaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg ihrer Eignung und zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen (§§ 42 ff. VgV).
Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllt. Die Auswahl der Eignungskriterien erfolgt dabei auftragsbezogen unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mittels Angaben zur persönlichen Lage (PL) und die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit (WL).
Die einzureichenden Erklärungen und Nachweise sind insbesondere auch der Anlage A.02 (Vor- drucke und Nachweise (Eignung)) zu entnehmen.
Es werden die folgenden objektiven Kriterien für das hiesige Vergabeverfahren bestimmt:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
- PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländi- sche Bieter: Oder vergleichbar).
Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Anlage A.02 (Hinweis 1).
5 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 6]
- PL2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB Siehe Anlage A.02 (Vordruck 3.1 und ggf. Vordruck 3.2)
PL3: Eigenerklärung Russland-Sanktionen Siehe Anlage A.02 (Vordruck 7).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Zum Nachweis dient die folgende Unterlage:
- WL: Der Bieter hat eine Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Un- ternehmens bezogen auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre abzugeben. Sofern ein Un- ternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Siehe Anlage A.2 (Vordruck 6).
§ 50 VgV (Möglichkeit zur Verwendung einer EEE – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) bleibt unberührt. Ebenso besteht die Möglichkeit des Nachweises der Teilnahme an einem Präqua- lifizierungssystem. Wenn die Eignungsnachweise über eine Präqualifizierung erbracht werden sol- len, ist die Zertifikatsnummer des Bieters bei der Präqualifikationsdatenbank für Liefer- und Dienst- leistungen (PQ-VOL) zu nennen.
7.2 Eignungsleihe
Nach § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Un- ternehmen in Anspruch nehmen.
Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV kann nach der Rechtsprechung dabei nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen (z.B. Nachunternehmen) sein. Hierunter sind auch konzernverbundene bzw. konzernangehörige Unternehmen zu verstehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Az.: Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, Az.: VII-Verg 13/10).
Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung dieses Auftrags gemäß § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Un- ternehmen zu bedienen („Eignungsleihe“), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazi- täten in seinem Angebot benennen (Anlage A.02 (Vordruck 4) sowie die unter Ziffer 7.1 genannten Unterlagen auch für das andere Unternehmen vorlegen. Er hat insbesondere den Namen, den ge- setzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (s.u.).
6 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 7]
Beispiel 1: Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ei- nes Dritten, muss er die unter Ziffer 7.1 gelisteten Nachweise für diesen Dritten vorlegen. Beispiel 2: Beruft sich der Bieter auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (fach- liche Eignung) eines Dritten, muss er die unter Ziffer 7.1 gelisteten Nachweise für diesen Dritten vorlegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe nach § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (Anlage A.02 (Vordruck 5).
Der Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (z.B. Re- ferenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das bedeutet, dass das jeweilige Drittunternehmen als Nachunternehmer eingesetzt werden muss.
Sofern das benannte Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt (nur bei Eig- nungsleihe) oder bei ihm Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, muss das Unternehmen ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass diese durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ausge- tauscht werden.
Zum Verfahren bei Eignungsleihe wird im Übrigen auf § 47 VgV verwiesen.
7.3 Keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden
Der Auftraggeber wird Angebote ausschließen, bei denen Bieter in Bezug auf diese Ausschreibung eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung kartellrechtlicher Verbote liegen. Bie- tergemeinschaften haben bei ihrer Bildung die kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Sollte ein Auftragnehmer in Bezug auf diese Ausschreibung eine wettbewerbsbeschränkende Ab- rede als Bieter getroffen haben, begründet dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Ferner behält sich der Auftraggeber in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
8. Unterauftragnehmer
Sofern ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind nach § 36 Abs. 1 VgV die Teile des Auftrags, die Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsich- tigen, zu nennen sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen und will der Bie- ter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanziellen sowie technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 VgV berufen, so sind die Vorgaben zur Eignungsleihe zu beachten. Es wird auf Ziffer 7.2 verwiesen.
7 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 8]
Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/ Vorlieferanten) zu erbringen ohne sich zu- gleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanziellen sowie technischen und/oder beruflichen Leis- tungsfähigkeit nach § 47 VgV zu berufen -, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und den/die Nachunternehmer zu benennen (Anlage A.02 (Vordruck 2).
Eine Unterauftragsvergabe nach Vertragsschluss erfordert die vorherige schriftliche Einwilligung des Auftraggebers.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des/der Un- terauftragnehmer/s ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage A.02 (Vordruck 3.1 und ggf. Vordruck 3.2) für diese/n vorzulegen.
9. Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Abschluss der Auswertung der Angebote unvollständige, fehlerhafte bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Vordru- cken gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbe- handlung nachzufordern. Werden diese jedoch nicht innerhalb der Nachforderungsfrist beigebracht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
10. Änderung und Rücknahme von Angeboten
Eine Rücknahme von bereits abgegebenen Angeboten ist bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote durch Erklärung in Textform gemäß § 126b BGB möglich. Bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote kann dann ein neues Angebot eingereicht werden.
11. Zuschlag
Der Zuschlag wird – vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens − nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 VgV i.V.m § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein entscheidend. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus Anlage 03 (Bewertungsmatrix (Angebote)).
12. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
13. Geheimhaltung
Der öffentliche Auftraggeber gibt nach §§ 2, 5 Abs. 1 VgV keine von den Unternehmen übermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weiter. Dazu gehören insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der eingereichten Dokumente.
8 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 9]
Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.
Geschieht dies nicht, können die Vergabestelle und die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechts- behelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z.B. an- dere Teilnehmer oder Bieter) ausgehen.
Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen gewährleistet der öffentliche Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Ange- bote einschließlich ihrer Anlagen. Die Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumenta- tion über Öffnung und Wertung der Angebote werden auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich behandelt.
Im Gegenzug verpflichten sich die an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, keine von dem Auftraggeber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten Dokumente und Informatio- nen an Dritte weiterzuleiten und sämtliche erhaltene Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Vergabestelle erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Bieter stimmt mit der Abgabe seines Angebotes diesem Rechtsübergang zu.
14. Rügepflichten
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Unterlage, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Les- barkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Inte- ressenten/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interes- sent/Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Abgabe des Angebotes – in Textform darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein An- gebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des In- teressenten/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin.
Da-nach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftrag- gebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden ent- standen ist oder zu entstehen droht.
9 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 10]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
-
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden,
-
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
15. Nachprüfungen
Nach § 160 Abs. 2 GWB ist jedes Unternehmen befugt, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständi- gen Vergabekammer zu stellen das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verlet- zung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel- tend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden:
Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499-0
16. Sonstiges
16.1 Ausschluss
Angebote, die nicht die in den Vergabeunterlagen geforderten Voraussetzungen/Bestimmungen er- füllen, werden ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt insbesondere in den in § 57 VgV genannten Fällen.
10 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 11]
16.2 Entschädigung
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen bzw. eine Entschädigung für die Erstellung des Ange- botes findet nicht statt.
16.3 Aufhebung des Verfahrens
Für den Fall, dass keine den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden und/oder wirtschaft- lichen Angebote fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erfor- derlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens vorbehalten (§ 63 VgV). Die Vergabestelle wird den Bieter im Falle einer Aufhebung des Verfahrens unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzulei- ten, unverzüglich in Textform unterrichten.
16.4 Einverständnis des Bieters
Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit allen Bestandteilen der vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden.
Der Bieter sichert durch seine Beteiligung am Verfahren zu, dass für die Verarbeitung der in seinem Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit diesem Verfahren die er- forderliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Eingetragen werden Name, Vertreter, Anschrift, Te- lefon und Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Siehe insoweit die Hinweise zur Datenschutz Grundverordnung (Anlage A.02 (Hinweis 2)).
16.5 Verpflichtung Datenschutz
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Anlage A.02 (Vordruck 8).
16.6 Antikorruptionsklausel, Nachhaltigkeitsstandards und allgemeine Einkaufsbedingun- gen, Mindestlohngesetz
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Antikorruptionsklausel, Nachhaltigkeitsstandards und allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie zur Einhaltung des Tariftreueversprechens (Siehe Anla- gen B.06, B.07, B.08 und B.09).
16.7 Wettbewerbsregisterauszug
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG vornehmen.
11 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
[Seite 12]
17. Umfang der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen umfassen folgende Unterlagen:
Anlage A.01 – Verfahrensleitende Informationen Anlage A.02 – Vordrucke und Nachweise (Eignung) Anlage A.03 – Bewertungsmatrix (Angebote) Anlage B.00 – AHEAD Hintergrundinformationen zur Ausschreibung Locations Anlage B.01.1 – Leistungsbeschreibung (Los 1) Anlage B.01.2 – Preisblatt (Los 1) Anlage B.01.3 – Formblatt Konzept und Ausstattung (Los 1) Anlage B.02.1 – Leistungsbeschreibung (Los 2) Anlage B.02.2 – Preisblatt (Los 2) Anlage B.02.3 – Formblatt Konzept und Ausstattung (Los 2) Anlage B.03.1 – Leistungsbeschreibung (Los 3) Anlage B.03.2 – Preisblatt (Los 3) Anlage B.03.3 – Formblatt Konzept und Ausstattung (Los 3) Anlage B.04.1 – Leistungsbeschreibung (Los 4) Anlage B.04.2 – Preisblatt (Los 4) Anlage B.04.3 – Formblatt Konzept und Ausstattung (Los 4) Anlage B.05 – Antikorruptionsklausel für Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen Anlage B.06 – Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der Fraunhofer-Gesellschaft Anlage B.07 – Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fraunhofer Gesellschaft Anlage B.08 – Erklärung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens gemäß § 3 BTTG Anlage B.09 – Kaufmännische Hinweise und Bestandteile
18. Einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
Ggf. Eigenes Angebotsschreiben (kein Vordruck) Ausgefüllte Anlage A.02 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) Ausgefülltes Preisblatt je Los (Anlage B.01.2, B.02.2, B.03.2 und B.04.2) Ausgefülltes Formblatt Konzept und Ausstattung je Los (Anlage B.01.3, B.02.3, B.03.3 und B.04.3) ggf. weitere Anlagen und Beschreibungen Ausgefüllte Erklärung zur Einhaltung des Tariftreueversprechens gemäß § 3 BTTG (Anlage B.08)
12 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.