A.02. Vordrucke und Nachweise (Eignung)-NEU.pdf

Veranstaltungsorte für AHEAD-Veranstaltungen 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 12:58 (Europe/Berlin)

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordrucke und Nachweise (Eignung)

“ Veranstaltungslocations 2027”

Vergabenummer: PR1275821-2800-I

(Offenes Verfahren)

Stand: 11.09.2026

1 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Vordruck 1.1 – Erklärung (Einzel-)Bieter

Name/Firmenbezeichnung
Gegenstand des Unternehmens/Leistungsspektrum und Geschäftsfelder
Sitz/Anschrift
Zuständige Niederlassung
Rechtsform
Unternehmensstruktur
((z.B. Muttergesellschaften,
Konzernzugehörigkeit) mit Darstellung der
Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse)
Nationalität des Eigentümers (bei nicht börsennotierten Unternehmen)Nationalität des Eigentümers
(bei nicht börsennotierten Unternehmen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers:Angabe der Größe: ☐ Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen
(Eine Einordnung der Größe des
Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem
Bundesamt über folgende Definition:
 Kleinstunternehmen: Bis 9 Beschäftigte und bis
2 Millionen Euro Umsatz
 Kleines Unternehmen: Bis 49 Beschäftigte und
bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein
Kleinstunternehmen
 Mittleres Unternehmen: Bis 249 Beschäftigte
und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein
kleines Unternehmen
 Großunternehmen: Über 249 Beschäftigte oder
über 50 Millionen Euro Umsatz)

2 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Geschäftsführung
Ansprechpartner
Telefonnummer
E-Mail
Steuer-ID

Hinweis:

Sollte der hier zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen, sind Beiblätter beizufügen, auf welche innerhalb dieses Vordrucks eindeutig Bezug genommen wird.

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist Vordruck 1.2 auszufüllen.

3 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Vordruck 1.2 – Bietergemeinschaft

a) Wir, die Unternehmen

I.
Name MitgliedsunternehmenName Mitgliedsunternehmen
Sitz/Anschrift
Rechtsform
Nationalität des Eigentümers (bei nicht börsennotierten Unternehmen)Nationalität des Eigentümers
(bei nicht börsennotierten Unternehmen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers:Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers: ☐ Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen
(Eine Einordnung der Größe des
Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem
Bundesamt über folgende Definition:
 Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis
2 Millionen Euro Umsatz
 Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und
bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein
Kleinstunternehmen
 Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte
und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein
kleines Unternehmen
 Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder
über 50 Millionen Euro Umsatz)
Angaben zur vertretungsberechtigten natürlichen PersonAngaben zur vertretungsberechtigten natürlichen Person
Name
E-Mail
Telefonnummer

4 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Und

II.
Name MitgliedsunternehmenName Mitgliedsunternehmen
Sitz/Anschrift
Rechtsform
Nationalität des Eigentümers (bei nicht börsennotierten Unternehmen)Nationalität des Eigentümers
(bei nicht börsennotierten Unternehmen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers:Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers: ☐ Kleinstunternehmen ☐ Kleines Unternehmen ☐ Mittleres Unternehmen ☐ Großunternehmen
(Eine Einordnung der Größe des
Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem
Bundesamt über folgende Definition:
 Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis
2 Millionen Euro Umsatz
 Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und
bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein
Kleinstunternehmen
 Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte
und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein
kleines Unternehmen
 Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder
über 50 Millionen Euro Umsatz)
Angaben zur vertretungsberechtigten natürlichen PersonAngaben zur vertretungsberechtigten natürlichen Person
Name
E-Mail
Telefonnummer
Name des Mitgliedsunternehmens
Sitz/Anschrift
Ansprechpartner des Mitgliedsunternehmens
E-Mail des Ansprechpartners
Telefonnummer des Ansprechpartners

5 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

beabsichtigen für das hiesige Vergabeverfahren gemeinsam als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und erklären insoweit:

b) Das folgende Mitgliedsunternehmen bevollmächtigen wir, während des gesamten Vergabeverfahrens sowie im Falle der Zuschlagserteilung über die gesamte Vertragslaufzeit die Bietergemeinschaft gegenüber dem Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. zu vertreten:

c) Wir erklären zudem, dass wir für die Vertragserfüllung sowie für entstehende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. als Gesamtschuldner haften.

d) Wir erklären ferner, dass die Gründung der Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt, weil diese aus den nachstehenden Erwägungen heraus notwendig ist:


I. Unternehmensname/Firmenstempel Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person


II. Unternehmensname/Firmenstempel Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person


III. Unternehmensname/Firmenstempel Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (Dritterklärung) zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden.

Ergänzend zu dieser Bietergemeinschaftserklärung müssen für jedes Mitgliedsunternehmen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

 Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL1) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (P21))  Hinweis 1: Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister in nichtbeglaubigter Kopie (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge)

6 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 2 – Erklärung Nachunternehmereinsatz

(sofern zutreffend)

a) Zutreffendes bitte ankreuzen und die geforderten Angaben machen:

☐ Im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes steht noch nicht fest, ob bzw. an wen wir im Falle der Auftragserteilung Teilleistungen weiter vergeben werden (Beauftragung von Nachunternehmern). ☐ Im Falle der Auftragserteilung werden wir folgende Teilleistungen an Nachunternehmer weiter vergeben (weiter mit b)).

b) Wir beabsichtigen die folgenden Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben:

Teilleistung Geplanter Leistungsumfang

c) Wir beabsichtigen den folgenden Nachunternehmer für die unter b) genannte(n) Teilleistung(en) einzusetzen:

Name des Nachunternehmers
Sitz/Anschrift
Ansprechpartner des Nachunternehmers
E-Mail des Ansprechpartners
Telefonnummer des Ansprechpartners

d) Bei der Auswahl des Nachunternehmers und der Vergabe des Unterauftrags wurden mittelständische Interessen nach § 97 Absatz 4 GWB berücksichtigt.

7 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis:

Diese Formularvorlage ist für jeden avisierten Nachunternehmer gesondert auszufüllen und vorzulegen. Neben dieser Erklärung sind für den genannten Nachunternehmer ferner die nachstehenden Unterlagen vorzulegen.

 Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL1) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2))  Ggf. Vordruck 6: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe

8 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 3.1 – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB (PL1)

I. Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,

  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

  7. § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

  8. den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  10. den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

9 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

II. Ich/Wir erkläre(n), dass

  1. nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder

  2. mein/unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. Nr. II. 1. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat.

III. Ich erkläre/wir erklären, dass

  1. mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung,

  4. mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

  6. ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

10 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

  1. mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  2. mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  3. mein/unser Unternehmen nicht

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.

IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht

  1. gem. § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder

  2. gem. § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder

  3. gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder

  4. gem. § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht gem. § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden bin/sind.

Ort, Datum Stempel, Unterschrift

11 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis:

Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (Dritterklärung) zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden.

Etwaige Selbstreinigungsmaßnahme im Sinne des § 125 GWB sind auf gesonderter Anlage mit dem Angebot darzulegen und nachzuweisen.

§ 123 GWB und § 124 GWB lauten:

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer- solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter (Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

12 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

13 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

  1. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  2. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  3. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
  4. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

14 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Vordruck 3.2 – Selbstreinigungsmaßnahmen (PL1)

(sofern zutreffend)

Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/das Eignungsleihe-Unternehmen bestätigt, Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen zu haben.

§ 125 GWB lautet:

§ 125 GWB Selbstreinigung

„(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nachgewiesen hat, dass es

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.“

Es wurden die folgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Absatz 1 GWB ergriffen:

Benennung des AusschlussgrundesBenennung der Maßnahmen (ggf. mit entsprechenden
Nachweisen)

15 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis:

Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (Dritterklärung) zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden.

Diesen Vordruck haben nur die Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen ausgefüllt einzureichen, die die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck 3.1) nicht abgeben können.

Bei Bedarf kann die Tabelle entsprechend erweitert oder durch Anlagen/Nachweise ergänzt werden.

Ort, Datum Unterschrift und Unternehmensstempel des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen

16 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 4 – Eignungsleihe (sofern zutreffend)

Zum Nachweis unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit beabsichtigen wir, die Kapazitäten des folgenden Unternehmens im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV in Anspruch zu nehmen:

Name des Unternehmens
Sitz/Anschrift
Ansprechpartner
E-Mail des Ansprechpartners
Telefonnummer des Ansprechpartners
Teil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich
dessen sich auf die Eignung des anderen
Unternehmens berufen werden soll.

Hinweis:

Neben dieser Erklärung sind für das in Anspruch genommene Unternehmen die nachstehenden Unterlagen vorzulegen:

 Vordruck 3.1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (ggf. Anlage A.1, Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen)  Vordruck 6: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe  Hinweis 1: Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister in nichtbeglaubigter Kopie (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge)  Vorlage der jeweiligen Unterlagen zum Nachweis der in Anspruch genommenen Eignungsanforderung

17 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 5 –Verpflichtungserklärung

Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutreffend)

Name des Bieters/der Bietergemeinschaft

  1. Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe

Name Nachunternehmer/Eignungsverleiher

Unzutreffendes bitte streichen:

  1. Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmereinsatz – soweit zutreffend –: Wir verpflichten uns gegenüber dem Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter, die in der Vordruck 2 genannten Teilleistungen zu erbringen.

  2. Eigenerklärung des benannten Nachunternehmers – soweit zutreffend –: Hiermit erklären wir, dass für uns weder zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB noch fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.

  3. Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe – soweit zutreffend –: Wir verpflichten uns gegenüber dem Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten für die in der Vordruck 4 genannten Kapazitäten zur Verfügung zu stehen. Die diesbezüglichen Nachweise sowie die entsprechenden Eigenerklärungen unserseits sind dieser Verpflichtungserklärung beigefügt.

  4. Haftungserklärung – soweit zutreffend –: Der oben genannte Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung in der Vordruck 4 die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens in Anspruch. Wir verpflichten uns gegenüber dem Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., im Falle der Auftragserteilung an den Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Absatz 3 VgV zu haften.

18 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

  1. Angaben zur Person des Nachunternehmers/Eignungsverleihers
1.Herr/Frau
Unternehmensname
Position
Telefon
Fax
E-Mail
2.Herr/Frau
Unternehmensname
Position
Telefon
Fax
E-Mail

Unternehmensname und Firmenstempel des Nachunternehmers/Eignungsverleihers


Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist von Nachunternehmern oder von Drittunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter beruft, eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bieter dem Angebot beizufügen.

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

19 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 6 – Eigenerklärung zum Umsatz (WL1)

Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus vergleichbaren Projekten jeweils bezogen auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre

In den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren haben wir folgende Umsätze getätigt:

Geschäftsjahr konsolidierter Gesamtumsatz in EUR (netto)

Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.

20 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 7 – Eigenerklärung (Sanktionen Russland) (PL3)

(von allen Bewerbern/Bietern/allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

  1. Der / die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 (Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person, eines Unternehmens, einer Organisation oder Einrichtung, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen, Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft.

  1. Die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift eingesetzt werden, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex, eingesehen werden [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32014R0833]. Die konsolidierten Fassungen der mehrfach geänderten Verordnung sind dort zu finden. Dabei ist darauf zu achten, die aktuellste Fassung mit dem spätesten Datum auszuwählen oder den Link »Aktuelle konsolidierte Fassung« unterhalb der Seitenüberschrift zu nutzen.

Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

21 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis:

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Angebot beigefügt werden.

22 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 8 – Verpflichtungserklärung DSGVO

Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ich/Wir __________________________________________________

wurde/n auf die Pflicht, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten zu müssen, hingewiesen.

Hiernach ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

  1. auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

  2. für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);

  3. dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

  4. sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);

  5. in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);

  6. in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);

23 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben.

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter.

Ich bestätige/Wir bestätigen diese Verpflichtung.


Ort, Datum Unternehmensname und Firmenstempel

Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bieter selbst ist nicht notwendig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entsprechenden Unterlagen zum Angebot eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

24 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis 1 – Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder

Handelsregister (PL1)

Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.

Bitte fügen Sie an dieser Stelle den entsprechenden Nachweis ein.

Hinweis:

Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben diesen Nachweis einzeln zu erbringen.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

25 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis 2 – Datenschutz

Der Fraunhofer Gesellschaft e.V. nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Grundsätzlich bewahrt der Fraunhofer Gesellschaft e.V Verschwiegenheit über die ihm bei seiner Aufgabenwahrnehmung bekannt gewordenen Angelegenheiten. Die von den Bietern im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Daten werden durch den Fraunhofer Gesellschaft e.V nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.

Der Bieter trägt im Gegenzug die Verantwortung dafür, dass die datenschutzrechtliche Einwilligung der Personen vorliegt, deren personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt.

Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte Sie der Fraunhofer Gesellschaft e.V gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

  1. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten Verantwortlicher

Sofern in diesen Datenschutzinformationen nicht explizit anders geregelt, ist die für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich Verantwortliche die:

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.. Hansastraße 27c 80686 München Deutschland E-Mail: info@zv.fraunhofer.de Website: www.fraunhofer.de

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der Fraunhofer Gesellschaft e.V hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, dessen Kontaktdaten nachfolgend aufgeführt sind:

Hansastraße 27c 80686 München Deutschland E-Mail: datenschutz@zv.fraunhofer.de

  1. Verarbeitete personenbezogene Daten

Bei der Teilnahme an der Ausschreibung erhebt der Fraunhofer Gesellschaft e.V folgende personenbezogene Daten des Bieters, seiner Mitarbeiter sowie sonstiger Personen (z.B. Ansprechpartner eines Referenzgebers):

a) Anrede, Vorname, Nachname (von Ansprechpartnern) b) E-Mail-Adresse c) Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) d) Angaben zur persönlichen Eignung (ggf. zu Studium/Ausbildung, Abschlüsse, Noten, Fortbildungen)

26 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

  1. Zwecke der Datenverarbeitung

Der Fraunhofer Gesellschaft e.V verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Abwicklung der Vergabe und im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Anbahnung des Vertragsverhältnisses und nach Abschluss des Vertrages zur Durchführung des Auftrages.

Weiter verarbeitet der Fraunhofer Gesellschaft e.V seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlich festgelegter Pflichten, z.B. ist die Vergabestelle verpflichtet, nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags- /Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

Eine Abrufmöglichkeit, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen, besteht auch im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs in Bezug auf diejenigen Bieter, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will. Auftraggeber können von den Strafverfolgungsbehörden oder den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden ergänzende Informationen anfordern, soweit diese nach Einschätzung des Auftraggebers für die Vergabeentscheidung erforderlich sind. Die Strafverfolgungsbehörden und die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden dürfen die angeforderten Informationen auf Ersuchen des Auftraggebers übermitteln.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zu den unter Ziffer 4 genannten Zwecken ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (betrifft das Vergabeverfahren, die Anbahnung und den Abschluss des Vertragsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (betrifft Erfüllung gesetzlicher Pflichten) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (betrifft die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten).

  1. Empfänger Ihrer Daten

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Der Verantwortliche gibt die personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

e) dazu nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung erteilt worden ist, f) die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Nichtweitergabe der Daten besteht, g) für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie

27 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

h) dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen erforderlich ist.

  1. Dauer der Speicherung

Der Fraunhofer Gesellschaft e.V speichert Ihre jeweiligen Daten für die unter Ziffer 4 genannten Zwecke für die Dauer des Vergabeverfahrens und nach dessen Beendigung nur entsprechend der jeweiligen Dauer der gesetzlichen steuer- oder handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen für maximal weitere 11 Jahre.

Die für das Vertragsverhältnis (bei Zuschlag) erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zu dessen Beendigung gespeichert, es sei denn, dass wir aufgrund von vergabe-, haushalts-, steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind.

  1. Ihre Rechte

Sie haben dem Fraunhofer Gesellschaft e.V gegenüber, folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personen-bezogenen Daten:

a) Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO, b) Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Art. 16 DSGVO, c) Recht auf Löschung ihrer Daten, Art. 17 DSGVO, d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO, e) Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO und f) Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Art. 21 DSGVO.

Gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO können Sie jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die wir aufgrund eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO verarbeiten, einlegen.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren, Art. 77 DSVO, § 19 BDSG.

Wenn der Fraunhofer Gesellschaft e.V Ihre Daten aufgrund einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung verarbeitet, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

  1. Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten oder an eine internationale Organisation findet nicht statt.

  1. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten

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Anlage A.02_Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Im Rahmen unserer Vertragsbeziehung müssen diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung des Vergabeverfahrens und der Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Fraunhofer e.V. gesetzlich verpflichtet ist. Werden diese Daten nicht zur Verfügung gestellt, ist der Fraunhofer e.V. außer Stande, einen Vertrag zu schließen oder diesen mit Ihnen durchzuführen. Sofern eine Angabe freiwillig erfolgen kann, wurde dies jeweils gekennzeichnet.

  1. Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling

Zur Begründung und Durchführung des Vergabeverfahrens setzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO ein.

  1. Änderungen dieser Informationen

Die ständige Entwicklung vor allem im Bereich der Digitalisierung und der Technik machen von Zeit zu Zeit Anpassungen unserer Datenschutzbestimmungen erforderlich. Sollte sich der Zweck oder die Art und Weise der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wesentlich ändern, so wird diese Informationen rechtzeitig aktualisiert und Sie rechtzeitig über die Änderungen informiert werden.

29 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

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