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Anlage A.3_Bewertungsmatrix (Angebote)
B V I. Allgemeines
Der Zuschlag wird – vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens – unter den Angeboten, die sich als wirtschaftlich erweisen, auf das (relativ) wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die relative Wirtschaftlichkeit wird anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien bestimmt.
Die Zuschlagskriterien samt ihrer Unterkriterien, anhand derer die Angebote gewertet werden und die somit maßgeblich für die Erteilung des Auftrags sind, lauten:
| Lfd. Nr. | Zuschlagskriterium | Unterkriterium | Gewichtung | Max. erreichbare Punkte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | QUALITÄT (Konzept und Ausstattung) | 65% | 100 | ||||||
| 1.1 | Räumlichkeiten | 20% | 20 | ||||||
| 1.2 | Ausstattung | 20% | 20 | ||||||
| 1.3 | Nutzungsarten | 20% | 20 | ||||||
| 1.4 | Catering | 10% | 10 | ||||||
| 1.5 | Flexibilität | 20% | 20 | ||||||
| 1.6 | Anreise | 10% | 10 | ||||||
| 2. | PREIS (Wertungspreis in EUR (netto)) | 35% | 100 | ||||||
| GESAMT | 100% |
II. Qualität (Konzept und Ausstattung)
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität (Konzept und Ausstattung)“ fließt zu insgesamt 65% in die Gesamtbewertung der Angebote ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden.
Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums hat der Bieter ein Konzept einzureichen, das den Anforderungen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Los 1 bis Los 3) entspricht. Hierzu dienen die Formblätter Konzept und Ausstattung je Los (Anlage B.01.3, B.02.3, B.03.3 und B.04.3).
Erfolgt die Bewerbung auf mehrere Lose, so ist für jedes Los ein gesondertes Konzept einzureichen.
- Unterkriterien
Die einzelnen Unterkriterien werden wie folgt bewertet:
1.1 Räumlichkeiten
Die Bewertung des Unterkriteriums „Räumlichkeiten“ geht mit insgesamt 20% in die Gesamtbewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität (Konzept und Ausstattung)“ ein. Insgesamt können max. 20 Punkte erreicht werden. Die Bewertungsparameter (wertungsrelevante Aspekte), bezogen auf das Unterkriterium, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung je Los.
1 Vergabeverfahren der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
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1.2 Ausstattung
Die Bewertung des Unterkriteriums „Ausstattung“ geht mit insgesamt 20% in die Gesamtbewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität (Konzept und Ausstattung)“ ein. Insgesamt können max. 20 Punkte erreicht werden.
Die Bewertungsparameter (wertungsrelevante Aspekte), bezogen auf das Unterkriterium, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung je Los.
1.3 Nutzungsarten
Die Bewertung des Unterkriteriums „Nutzungsarten“ geht mit insgesamt 20% in die Gesamtbewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität (Konzept und Ausstattung)“ ein. Insgesamt können max. 20 Punkte erreicht werden.
Die Bewertungsparameter (wertungsrelevante Aspekte), bezogen auf das Unterkriterium, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung je Los.
1.4 Catering
Die Bewertung des Unterkriteriums „Catering“ geht mit insgesamt 10% in die Gesamtbewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität (Konzept und Ausstattung)“ ein. Insgesamt können max. 10 Punkte erreicht werden.
Die Bewertungsparameter (wertungsrelevante Aspekte) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung je Los.
1.5 Flexibilität
Die Bewertung des Unterkriteriums „Flexibilität“ geht mit insgesamt 20% in die Gesamtbewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität (Konzept und Ausstattung)“ ein. Insgesamt können max. 20 Punkte erreicht werden.
Die Bewertungsparameter (wertungsrelevante Aspekte), bezogen auf das Unterkriterium, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung je Los.
1.6 Anreise
Die Bewertung des Unterkriteriums „Anreise“ geht mit insgesamt 10% in die Gesamtbewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität (Konzept und Ausstattung)“ ein. Insgesamt können max. 10 Punkte erreicht werden.
Die Bewertungsparameter (wertungsrelevante Aspekte), bezogen auf das Unterkriterium, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung je Los.
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- Bewertungsmethodik
Die Bewertung der Unterkriterien erfolgt anhand der folgenden Bewertungsmethodik:
| Ausprägung | Bewertung und Punktzahl | |
|---|---|---|
| Das angebotene Konzept erfüllt die aufgestellten Anforderungen an die jeweiligen Bewertungskriterien mit minimalen funktionalen Einschränkungen in Bezug auf das Unterkriterium. | Sehr gut (100% der maximal zu erreichenden Punkte) | |
| Das angebotene Konzept erfüllt die aufgestellten Anforderungen an die jeweiligen Bewertungskriterien mit wenigen funktionalen Einschränkungen in Bezug auf das Unterkriterium. | Gut (80% der maximal zu erreichenden Punkte) | |
| Das angebotene Konzept erfüllt die aufgestellten Anforderungen an die jeweiligen Bewertungskriterien mit erkennbaren funktionalen Einschränkungen in Bezug auf das Unterkriterium. | Befriedigend (60% der maximal zu erreichenden Punkte) befriedigend | |
| Das angebotene Konzept erfüllt die aufgestellten Anforderungen an die jeweiligen Bewertungskriterien mit deutlichen funktionalen Einschränkungen in Bezug auf das Unterkriterium. | Ausreichend (20% der maximal zu erreichenden Punkte Punkte) | |
| Das angebotene Konzept erfüllt nicht die Anforderungen der Leistungsbeschreibung in Bezug auf das Unterkriterium. | Mangelhaft (0% der maximal zu erreichenden Punkte Punkte) |
Eine Zwischenwertbildung erfolgt nicht.
III. Preis (Wertungspreis in EUR (netto))
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis (Wertungspreis in EUR (netto))“ fließt zu insgesamt 35% in die Gesamtbewertung der Angebote ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden.
- Wertungspreis in EUR (netto)
Wertungsrelevant ist der Wertungspreis in EUR (netto) gemäß des jeweiligen Preisblatts zu den Losen 1 bis 3 (Anlage B.01.2, B.02.2, B.03.2 und B.04.2).
- Bewertungsmethodik
Liegen mehrere Angebote mit unterschiedlichen Angaben zur Höhe des Wertungspreises vor, erfolgt die vergleichende Wertung dieses Kriteriums anhand der nachfolgend genannten Bewertungsmethodik wie folgt:
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis wird in Bezug auf dieses Kriterium mit 100 Punkten bewertet. Die Punktzahl der Angebote mit höherem Wertungspreis wird durch lineare Interpolation ermittelt. Der Punktwert 100 entspricht dem niedrigsten Wertungspreis im Vergleichsfeld; der Punktwert 0 entspricht einem (hypothetischen) Angebot in der Höhe des 2- fachen des niedrigsten Wertungspreises. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises, so erhält dieses den Punktwert 0.
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
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