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Kaufmännische Bestandteile und Hinweise
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Verfahrensnummer: PR1275821-2800-I
Titel des Verfahrens: Locations für Veranstaltungen 2027
Ausschreibung einer Location für sechs „AHEAD Check-in & Sprint“ Veranstaltungen - Los 1
Ausschreibung einer Location für zwei „AHEAD Bootcamp“ Veranstaltungen - Los 2
Ausschreibung einer Location für eine Netzwerkveranstaltung „AHEAD Connect“ - Los 3
Ausschreibung einer Location für zwei Netzwerkveranstaltungen „AHEAD Pitchnight“ - Los 4
Losabgabe
Mindestens ein Los
Zahlung
Die Zahlungen erfolgen 30 Tage netto nach durchgeführter Veranstaltung.
Preisstellung
Frei Veranstaltung.
Gewährleistung
Der Veranstalter gewährleistet, dass die Veranstaltung ohne Mängel verlaufen kann.
Zahlungskonditionen
Die Fraunhofer Gesellschaft leistet keine Vorabzahlung.
Stornierungskonditionen
▪ Tagungsleistungen können bis zum 60. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu
100% kostenfrei storniert werden.
▪ Tagungsleistungen können bis zum 40. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu
50% kostenfrei storniert werden.
▪ Tagungsleistungen können bis zum 20. Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu
30% kostenfrei storniert werden.
▪ Bei einer später erfolgenden Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.
Angebotspreis
Der Angebotspreis ist ein unveränderlicher Festpreis.
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Angebotsgültigkeit / Bindefrist
Das Angebot muss bis zum Ende der Zuschlagsfrist gültig sein.
Tariftreueversprechen
Die beiliegende Erklärung über Tariftreueversprechen gemäß § 3 Bundestariftreuegesetz ist vom Auftrag-
nehmer zu unterschreiben und wird Vertragsbestandteil.
VOL
Für die Durchführung des Auftrages gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B.
Einkaufsbedingungen.
Im Übrigen gelten die als Anlage beigefügten Einkaufsbedingungen Stand Januar 2023.
Nachhaltigkeitsstandards
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zur Einhaltung der diesem
Vertrag beigefügten und Vertragsbestandteil gewordenen »Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der
FhG«.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, FhG von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß
gegen die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG ergeben, es sei denn, er weist nach, dass er den
Verstoß nicht zu vertreten hat.
Bei Verstößen des Auftragnehmers gegen den NHS ist FhG berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen
oder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Verstoß nicht nach angemessener
Fristsetzung beseitigt wird. Handelt es sich um einen schwerwiegenden, andauernden oder sich wiederho-
lenden Verstoß, ist die Fristsetzung entbehrlich. Insbesondere ist die Fristsetzung entbehrlich bei den in Ziff.
6.2 Nr. 1–3 NHS genannten Fällen.
Erfüllungsort u. Gerichtsstand.
Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist die im Auftragsschreiben angegebene
Adresse.
Erfüllungsort für Zahlungen ist München.
Gerichtsstand ist München.
Zuschlagserteilung
Durch diese Zuschlagserteilung kommt der Vertrag zustande. Eine Auftragsbestätigung Ihrerseits ist nicht
erforderlich. Sollte bei uns dennoch eine Auftragsbestätigung eingehen, gilt Folgendes:
Widersprechen sich Ihre Auftragsbestätigung und Ihr Angebot, ist allein das Angebot maßgebend. Abwei-
chungen entfalten nur dann eine rechtliche Wirkung, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
worden sind.
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Antikorruptionsklausel.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jegliche Einflussnahme auf Entscheidungen der Mitarbeiter des Auf-
traggebers oder sonstige Dritte durch Angebot oder Gewährung von Vergünstigungen zu unterlassen.
Der Bieter erklärt ferner, dass die Festlegung in den vom Auftraggeber erstellten Vertragsunterla-
gen (Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis) allein verbindlich
sind und etwaige hiervon abweichende Angaben in dem Angebot keine Gültigkeit haben.