E-B4.1_356-F Stundensätze und Pauschalen bei baubezogenen Ingenieurleistungen.pdf

Unterstützungsleistungen für den Umbau der Schleusenanlage Feudenheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Fortschreibung der vertraglich vereinbarten Stundensätze

und Pauschalen für noch zu erbringende Leistungen bei

baubezogenen Ingenieurleistungen

(Stand 01.07.2026)

(1) Fortgeschrieben werden Stundensätze von Leistungen, die nach nachgewiesenem Auf- wand (Stundennachweis) und Stundensätzen oder über Pauschalen vergütet werden. Bei Pauschalen ist dies nur möglich, wenn diese überwiegend anhand von Stundensätzen und geschätztem Aufwand kalkuliert wurden und die entsprechenden Nachweise vom Auftrag- nehmer unverzüglich nach Auftragserteilung übergeben wurden.

(2) Eine Fortschreibung der vertraglich vereinbarten Stundensätze und Pauschalen erfolgt erst- malig nach drei Jahren Vertragslaufzeit zum 01.04. des darauffolgenden Jahres.

(3) Die Stundensätze und Pauschalen werden sodann jährlich für den Zeitraum 01.04. - 31.03. des Folgejahres auf Grundlage der Jahreswerte des Erzeugerpreisindex CPA08-711220- 01 der Statistik 61311-0005 "Andere baubezogene Dienstleistungen“ des Statistischen Bun- desamts (https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online) anhand der unter (4) aufge- führten Formel fortgeschrieben. Bei Pauschalen gemäß Absatz (1) S.2 gilt der Stundensatz zum Zeitpunkt der Leistungsaufnahme für die gesamte Leistung unabhängig vom tatsächli- chen Leistungszeitpunkt. Die Leistungsaufnahme bei Pauschalen ist durch den Auftragneh- mer unverzüglich anzuzeigen.

(4) Berechnungsformel für die Fortschreibung:

𝐈𝐧𝐝𝐞𝐱𝐰𝐞𝐫𝐭(𝐉𝐚𝐡𝐫𝐢−𝟏) 𝐏𝐫𝐞𝐢𝐬𝐚𝐧𝐠𝐚𝐛𝐞(𝐉𝐚𝐡𝐫𝐢) = 𝐏𝐫𝐞𝐢𝐬𝐚𝐧𝐠𝐚𝐛𝐞(𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫.)× 𝐁𝐚𝐬𝐢𝐬𝐰𝐞𝐫𝐭
Erläuterung der Formel:
Preisangabe (Jahr i)Preisangabe (Stundensatz oder Pauschale), die für ein konkretes Jahr (Zeitraum, 01.04.-31.03.) fortzuschreiben ist
Preisangabe (Vertr.)vertraglich vereinbarte Preisangabe (Stundensatz oder Pauschale)
BasiswertJahreswert des Index aus (3) zum Zeitpunkt des Ablaufs des zweiten Vertragsjahrs
Indexwert (Jahr i-1)Vorjahreswert des Index aus (3) für das die Fortschrei- bung erfolgen soll
Das Ergebnis ist kaufmännisch auf die 2. Nachkommastelle zu runden.

Formblatt 356-F – Fortschreibung Stundensätze-Pauschalen (Stand: 07/2026) Seite 1 von 1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung