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Bewerbungsbedingungen (VgV)
1. Allgemeines
Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens wird der Begriff Bieter als Synonym für Bewerber und Bieter verwendet (u.a. für Bewerber- und Bieterfragen, Bewerber- und Bietergemeinschaften).
Sofern der Auftraggeber keine anderen Angaben macht, sind alle Unterlagen und sonstiger Schriftverkehr in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt. Allgemeinverständliche technische Fachbegriffe (z.B. Service, Support) können in englischer Sprache formuliert sein. Preise sind in Euro anzugeben.
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe. Der Link zur Vergabeplattform wird in der TED-Bekanntmachung angegeben.
Rückfragen zur Funktionalität des Vergabeportals oder Anwenderprobleme sind über www.deutsche-evergabe.de/home/help direkt an den Betreiber der Plattform zu richten.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen, hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3. Bieterfragen
Fragen im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen. Telefonische sowie Rückfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Um sicherzustellen, dass der Auftraggeber Fragen rechtzeitig und vollumfänglich beantworten kann und die Bieter die Antworten entsprechend berücksichtigen können, sind Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen.
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4. Bereitstellung und Einreichung von Unterlagen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch über die Vergabeplattform des Auftraggebers zur Verfügung gestellt (siehe Link in der Bekanntmachung). Die Bieter müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens bis zum Ende der Teilnahme- bzw. der Angebotsfrist informieren. Sämtliche Unterlagen (u.a. Teilnahmeanträge, Angebote, geforderte Nachweise) sind fristgerecht, vollständig und ausschließlich über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen.
Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die gemachten Angaben zu fordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen. Es dürfen seitens des Bieters keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden. Hierunter fällt auch das Beifügen von AGBs. Werden Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen (siehe Bieterfragen).
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in Textform darauf hinzuweisen. Soweit Teile des Angebotes schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthalten, sind die betroffenen Passagen deutlich zu kennzeichnen.
Teilnahmeanträge und Angebote können nur bis zum Ablauf der jeweiligen Teilnahme- und Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform des Auftraggebers berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden.
5. Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter den Auftrag ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, hat er eine entsprechende Erklärung einzureichen (siehe Vergabeunterlagen). Unterauftragnehmer sind von Zulieferern abzugrenzen. Als Unterauftragnehmer sind nur Unternehmen anzusehen, die einen wesentlichen Leistungsanteil erbringen sollen.
Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung dieses Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in einer entsprechenden Erklärung benennen. Der Bieter hat dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Eignungsleihegeber im Auftragsfall zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Die erforderlichen Erklärungen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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6. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben eine entsprechende Erklärung in Textform einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
Um unzulässige Wettbewerbsbeschränkung auszuschließen, dürfen Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht. Einzelbieter dürfen nicht zusätzlich Mitglied einer Bietergemeinschaft sein.
7. Eignungskriterien
Bieter haben die geforderte Eignung für den zu vergebenden Auftrag nachzuweisen (siehe Vergabeunterlagen). Die Eignungsprüfung findet je nach gewählter Verfahrensart entweder in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb oder mit Angebotsprüfung statt. Nur die Angebote von geeigneten Bietern werden entsprechend der Zuschlagskriterien gewertet.
Bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb behält sich der Auftraggeber gemäß § 51 VgV vor, die Anzahl der Bieter zu begrenzen. Dazu werden mit Bekanntmachung ggf. wertende Eignungskriterien aufgestellt.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
8. Zuschlagskriterien, Bewertungsmethode
Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der in der Bekanntmachung und der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegebenen Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Bewertungsmethode ermittelt und erhält den Zuschlag.
9. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Teilnahme an diesem Vergabeverfahren sowie ggf. zur Ausführung des Auftrages verwendet werden. Der Bieter hat nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bekannt gewordenen Interna des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren.
Alle vom Bieter eingereichten Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken beim Auftraggeber, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Danach werden die Unterlagen datenschutzgerecht entsorgt/gelöscht. Der Auftraggeber wird über Geschäftsgeheimnisse des Bieters Verschwiegenheit bewahren. Bei einem Nachprüfungsverfahren werden Auskünfte nach den gesetzlichen Bestimmungen erteilt.
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10. Vergütung
Die Teilnahme am Vergabeverfahren ist kostenfrei, es werden durch den Auftraggeber keine Gebühren erhoben. Für die Teilnahme am Verfahren wird den Bietern keine Vergütung gewährt. Dies gilt auch für etwaig geforderte Ortsbesichtigungen, Teststellungen oder Präsentationen.
11. Nachprüfungsbehörde
Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist:
Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-400 Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html