Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe (UAN)
Dieses Dokument ist nur beim Einsatz von Unterauftragnehmern vollständig einzureichen.
Diese Erklärung ist von jedem angegebenen Unterauftragnehmer auszufüllen und vom Bieter entsprechend einzureichen.
Wir,
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verpflichten uns im Falle der Auftragserteilung im o. g. Vergabeverfahren, dem Bieter
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gegenüber folgende Leistungsbestandteile auszuführen:
| Art und Umfang der Leistungsbestandteile (falls zutreffend Los angeben) |
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Im Rahmen der Eignungsleihe (falls zutreffend) stellen wir dem Bieter unsere wirtschaftliche, finanzielle, technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit wie angegeben zur Verfügung:
| Nennung des entsprechenden Eignungskriteriums für welches die Eignung geliehen wird |
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| Ort Klicken Sie hier, um Text einzugeben., Datum Klicken Sie hier, um ein Datum einzugeben. Firma (UAN) Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Erklärende/r Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ______________________________________________________________________________ Firma (UAN) und Name des Erklärenden in Textform gemäß § 126b BGB (Unterschrift nicht notwendig) |
Hinweise
Dieses Dokument ist schreibgeschützt. Nur die Rot-umrahmten Felder sind editierbar. Das vollständig ausgefüllte Dokument ist als PDF- oder Word-Format einzureichen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern sind zusätzlich zu dieser Verpflichtungserklärung folgende Erklärungen von den Unterauftragnehmern einzureichen (siehe Vergabeunterlagen):
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung Tariftreueversprechen
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
Unterauftragnehmer müssen diese Erklärungen spätestens vor Zuschlagserteilung über den Bieter beim Auftraggeber einreichen. Die freiwillige vorzeitige Abgabe ist möglich und vereinfacht den Vergabeprozess.
Unterauftragnehmer, die eine entsprechende Eignung leihen (Eignungsleihegeber) müssen die o. g. Erklärungen bereits mit Eignungsprüfung einreichen. Gleiches gilt für ggf. geforderte Nachweise für die geliehene Eignung (siehe Eignungskriterien).