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Unterstützung bei Hotspot-Kartierung sowie Melde- und Bergungskonzepten für verlorene Fischereigeräte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Detektion und Bergung UNSEA

Vergabe-Nr. PR1277727

Version Nr. 2 – Anpassungen wurden farblich (in Gelb) kenntlich gemacht.

Inhalt

  1. Einleitung .......................................................................................................................................... 3 1.1 Kontext: Vorhaben „UNSEA“ .......................................................................................................... 3 1.2 Hier ausgeschriebene Leistungen ....................................................................................................... 3

  2. Zu erbringende Leistungen ...................................................................................................................... 4

2.1 Übergreifende Leistungen .................................................................................................................. 4 2.2 Detaillierte Leistungsbeschreibung für AP 8 des UNSEA-Vorhabens ...................................................... 5

AP 8.1 Konzeption und Systemaufbau (Phase 1 | Jahr 1) ........................................................................ 6 AP 8.1.4 Entwicklung standardisierter Workflows .................................................................................. 6 AP 8.1.5 Vorbereitung der Sonar- und Verifizierungsarbeiten ................................................................. 6 AP 8.2 Initiale operative Kartierung (Phase 2 | Jahre 2–3) ...................................................................... 6 AP 8.2.1 Aufbau eines operativen Kartierungsbetriebs ........................................................................... 6 AP 8.2.2 Integration von AIS- und Fischereidaten .................................................................................. 6 AP 8.2.3 Untersuchung erster Hotspotgebiete durch Sonarfahrten ......................................................... 7 AP 8.2.4 Aufbau standardisierter Arbeitsabläufe ................................................................................... 7 AP 8.2.5 Erste Verifizierungsmaßnahmen zur Validierung von ALDFG-Hotspots ....................................... 7 8.3 Ausbau und Verdichtung der Kartierungen (Phase 3 | Jahre 4–5) ...................................................... 7 AP 8.3.2 Verdichtung der Datenlage zu Offshore-Hindernissen ............................................................... 7 AP 8.3.3 Flächenhafte Ausweitung der Kartierungen ............................................................................. 7 AP 8.3.5 Wiederholungsfahrten in stark belasteten Gebieten ................................................................. 7 AP 8.3.6 Ausbau technischer Verifizierungsmöglichkeiten ...................................................................... 7 AP 8.3.7 Systematische Einbindung zusätzlicher Datenhalter .................................................................. 8 8.4 Konsolidierung und Verstetigung (Phase 4 | Jahre 6–7) .................................................................... 8 AP 8.4.3 Erstellung von Leitfaden und Handlungsempfehlungen ............................................................. 8 AP 8.4.5 Fachliche Vorbereitung und Durchführung eines abschließenden Workshops ............................. 8

2.3 Detaillierte Leistungsbeschreibung für AP 9 des UNSEA-Vorhabens ...................................................... 8

AP 9.1 Konzeptions- und Aufbauphase (Phase 1 | Jahr 1) ....................................................................... 9 AP 9.1.1 Einrichtung und Bekanntmachung einer temporären zentralen Meldestelle ............................... 9 AP 9.1.2 Informationsbroschüre und Policy Brief ................................................................................... 9 AP 9.1.3 Durchführung jährlicher Bergungsaktionen .............................................................................. 9 AP 9.1.4 Schaffung einer Dachstruktur für Tauchgruppen ...................................................................... 9 AP 9.1.5 Studie zu ROVs für Bergungsarbeiten ...................................................................................... 9 AP 9.1.6 Fachgespräch zu zukünftigen Verwaltungsstrukturen ............................................................. 10 AP 9.2 Pilotbetrieb und operative Umsetzung (Phase 2 | Jahre 2–3) ..................................................... 10 AP 9.2.1 Betrieb der zentralen Meldestelle ......................................................................................... 10 AP 9.2.2 Durchführung jährlicher Bergungskampagnen ........................................................................ 10 AP 9.2.3 Sensibilisierung und Ansprache der Fischer ............................................................................ 10 AP 9.2.4 Durchführung von ROV-Praxistests ........................................................................................ 10 AP 9.2.5 Fachgespräch zu konkreten Verwaltungsmodellen ................................................................. 10 1

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AP 9.3 Skalierung und Standardisierung (Phase 3 |Jahre 4–5) ............................................................... 11 AP 9.3.1 Erweiterung der Bergungslogistik .......................................................................................... 11 AP 9.3.2 Ausbau der technischen Unterstützung für die Bergung .......................................................... 11 AP 9.3.4 Ausbau der Rückführungslogistik........................................................................................... 11 AP 9.3.5 Fachgespräch zur Verstetigung ............................................................................................. 11 Verstetigung und Transfer (Phase 4 | Jahre 6–7) ................................................................................. 11 AP 9.4.1 Entwicklung eines Verstetigungskonzepts .............................................................................. 11 AP 9.4.2 Abschlussworkshop zur zukünftigen Meldung und Bergung von ALDFG .................................... 11 AP 9.4.3 Abschlusskampagne und Wissenstransfer .............................................................................. 12 AP 9.4.4 Finalisierung von Standards .................................................................................................. 12

2.4 Detaillierte Leistungen für weitere Arbeitspakete des UNSEA-Vorhabens ............................................ 12

  1. Umsetzungskonzept ............................................................................................................................. 12
  2. Weitere Ausführungsbedingungen ......................................................................................................... 13

Vertragslaufzeit und maximaler Leistungsumfang ................................................................................... 13 Rechnungslegung ................................................................................................................................. 14

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1. Einleitung

1.1 Kontext: Vorhaben „UNSEA“

Das Vorhaben „UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten“, dessen Bearbeitung das Umweltbundesamt (UBA) am 16.07.2026 ausgeschrieben hat (e-Vergabe, die Vergabeplattform des Bundes), ist Teil des sofortigen Aktionsprogramms der Meeresnaturschutzkomponente (MNK) zur zeitnahen Umsetzung von Einzelmaßnahmen, um degradierte Meeresökosysteme wiederherzustellen und resilienter zu machen, wie sie durch das Gesetz zur Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) vorgesehen ist. Ziel von UNSEA ist es, den weiteren Eintrag von aufgegebenen, verlorenen oder anderweitig in der Umwelt entsorgten Fischfanggeräten (ALDFG – abandoned, lost or otherwise discarded fishing gear) in Nord- und Ostsee systematisch zu verhindern, bestehende Belastungen zu reduzieren und neue Lösungen zu entwickeln, um die ökologischen sowie sozioökonomischen Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu mindern.

UNSEA verfolgt einen holistischen, sektorübergreifenden und umsetzungsorientierten Ansatz. Adressiert werden die kommerzielle Fischerei, die Nebenerwerbsfischerei sowie die Angelfischerei in Nord- und Ostsee. Zugleich werden entlang des Lebenszyklus von Fanggeräten konkrete Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Vermeidung, Wiederauffindung, Bergung, Sammlung, Entsorgung, Kreislaufwirtschaft, Infrastruktur, Markierung, Hotspot-Kartierung, Meldeketten und Sensibilisierung entwickelt und umgesetzt. Bei der Erarbeitung und Umsetzung sind insbesondere die fachlichen Vorarbeiten des seit 2016 etablierten Runden Tisches Meeresmüll (RTM), die Ergebnisse und Empfehlungen der Pilotprojekte zur Bergung verlorener Fischereigeräte in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie einschlägige Arbeiten und Vorgaben von OSPAR, HELCOM, BLANO und der Europäischen Union zu berücksichtigen (siehe 4. Grundlagendokumente).

1.2 Hier ausgeschriebene Leistungen

Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT (Fraunhofer UMSICHT) beabsichtigt, sich an der Ausschreibung des Umweltbundesamts zum Projekt UNSEA zu beteiligen. Da Fraunhofer UMSICHT begrenzte eigene Kapazitäten für die Umsetzung der Arbeitspakete 8 und 9 (AP 8 und 9) hat, soll ein Teil dieser Arbeiten extern vergeben werden. Der Unterauftragnehmer (Auftragnehmer dieser Ausschreibung) ist dem Umweltbundesamt bei Angebotseinreichung zu benennen, daher erfolgt die Ausschreibung durch Fraunhofer UMSICHT mit verkürzter Frist und mit Auflassungsklausel, die die Abhängigkeit von der Zuschlagserteilung durch das Umweltbundesamt an Fraunhofer UMSICHT mit der Umsetzung des Projekts UNSEA widerspiegelt. Der Bieter erklärt sich bereit, für Fraunhofer UMSICHT als Unterauftragnehmer sowie Eignungsleihgeber zur Verfügung zu stehen. Dafür ist die Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer des Umweltbundesamts mit dem Angebot einzureichen.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Auftragnehmerleistungen zur fachlichen und operativen Unterstützung von Fraunhofer UMSICHT bei der Bearbeitung des Arbeitspakets 8 „Kartierung von Hotspots für ALDFG“ und des Arbeitspakets 9 „Harmonisiertes Melde- und Bergungskonzept“. Die Leistung umfasst ferner Zuarbeiten zu den Querschnittsaufgaben Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit (siehe Kapitel 2.1) sowie weitere Leistungen aus der

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Ausschreibung des Umweltbundesamtes, die im engen inhaltlichen Zusammenhang mit AP 8 und 9 stehen (siehe Kapitel 2.3).

Die Leistung ist als Unterstützungs-, Mitwirkungs- und Zuarbeitsleistung für den Auftraggeber zu erbringen.

2. Zu erbringende Leistungen

2.1 Übergreifende Leistungen

Die nachstehenden übergreifenden Anforderungen gelten für sämtliche im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den operativen Arbeitspaketen gemäß Kapitel 2.2 bis 2.4 zu inkludieren.

Abstimmung und Zusammenarbeit

Der Auftragnehmer arbeitet eng mit dem Auftraggeber und dem Umweltbundesamt zusammen und stimmt sich regelmäßig mit diesen beiden Organisationen sowie nach deren Vorgaben mit weiteren Projektpartnern, Beirat und relevanten Stakeholdern ab. Er nimmt an projektbezogenen Besprechungen, Statusgesprächen und fachlichen Abstimmungen teil, soweit diese für die Bearbeitung der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind. Er informiert den Auftraggeber mit ausreichendem Vorlauf über projektsteuerungsrelevante Termine.

Dokumentation und Qualität der Arbeitsergebnisse

Alle Arbeitsergebnisse sind nachvollziehbar, strukturiert und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber unmittelbar weiterverwendet werden können. Sofern durch den Auftraggeber Templates zur Verfügung gestellt werden, müssen diese verwendet werden. Dies betrifft insbesondere Analysen, Übersichten, Tabellen, Textbausteine, Präsentationen, Protokolle und fachliche Empfehlungen. Anforderungen des Umweltbundesamts an sprachliche Qualität, formale Konsistenz und Barrierefreiheit sind zu berücksichtigen.

Formale Anforderungen

Sämtliche Arbeitsergebnisse sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu erstellen, soweit im Einzelfall nichts anderes abgestimmt wird. Sie müssen klar gegliedert, fachlich belastbar und für den Einsatz im Projekt geeignet sein.

Nachhaltige Leistungsausführung

Die Leistungen sind möglichst ressourcen- und umweltschonend zu erbringen. Dienstreisen sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und digitale Abstimmungsformate vorrangig zu nutzen, soweit dem keine fachlichen Gründe entgegenstehen. Bei unvermeidbaren Reisen sind möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden. Papiererzeugnisse sind weitgehend zu vermeiden; sofern Ausdrucke oder Druckerzeugnisse erforderlich sind, sind umweltfreundliche Materialien und Standards zu berücksichtigen.

Mitwirkung an AP1 Projektsteuerung

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Der Auftragnehmer liefert arbeitspaketbezogene Zuarbeiten zur Projektsteuerung. Dazu gehören insbesondere:

− fachliche Beiträge für Statusabfragen und Arbeitsstände, − Teilnahme an quartalsweisen Steuerungsrunden mit dem Auftragnehmer und dem Umweltbundesamt, − Zuarbeiten für Zwischenberichte und Abschlussdokumente, − Mitwirkung an der Aufbereitung von Meilensteinen, Risiken, Hemmnissen und Gegenmaßnahmen, − kurze Ergebnisvermerke und Präsentationsinhalte für Abstimmungstermine.

Die Beiträge sind fristgerecht und in redaktionell verwertbarer Form zu liefern.

Mitwirkung an AP2 Öffentlichkeitskampagne

Der Auftragnehmer unterstützt die projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit in den Themenfeldern Kartierung und Hotspotmodellierung sowie Meldung und Bergung von ALDFG. Dies umfasst insbesondere:

− Unterstützung bei der Erarbeitung von Kommunikationsmaterialien (Social-Media-Beiträge, Pressemitteilungen, Storytelling-Kampagnen, Bewegtbilder, etc.). Die Konzeptionierung und Umsetzung von Kommunikationsmaterialien und -maßnahmen liegt in der Verantwortung eines Auftragnehmers für das Arbeitspaket 2 „Öffentlichkeitskampagne“ des UNSEA- Vorhabens. − Verbreitung von im Projekt freigegebenen Kommunikationsmaterialien über organisationseigene Kanäle des Auftragnehmers, − Mitwirkung an kommunikationsbezogenen Formaten im Zusammenhang mit Kartierung, Hotspotmodellierung, Meldung, und Bergung von ALDFG.

Alle externen Kommunikationsmaßnahmen erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den im Projekt federführend zuständigen Kommunikationspartnern.

2.2 Detaillierte Leistungsbeschreibung für AP 8 des UNSEA-Vorhabens

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der fachlichen Bearbeitung der Arbeitspakete 8 „Kartierung von Hotspots für ALDFG“ des UNSEA-Vorhabens (siehe Anhang „UNSEA- Leistungsbeschreibung“). Ziel ist die Identifikation, Priorisierung, Kartierung und Validierung von Hotspot-Gebieten für aufgegebene, verlorene oder anderweitig in der Umwelt entsorgte Fanggeräte (ALDFG) in der deutschen Nord- und Ostsee. Hierzu sind Informationen aus bereits stattgefundenen Kartierungen mit Informationen u.a. zu Verdachtspositionen, Wracks und anderen Unterwasserhindernissen, Sedimentbeschaffenheit, Morphologie des Meeresbodens und historischen Daten zum Fischereiaufwand systematisch zusammenzuführen und für die Hotspotmodellierung nutzbar zu machen. Die Positionen der aufgespürten Geisternetze sind in eine gemeinsame Datenbank zu überführen, um Verifizierung und Bergung durch Dritte zu ermöglichen und einen räumlichen Überblick über geborgenes und noch zu bergendes ALDFG zu erhalten. Hierfür ist die GhostNetZero- App zu nutzen.

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Das Arbeitspaket wird in enger Kooperation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer umgesetzt. Der Auftraggeber entwickelt die relevanten Daten- und Arbeitsstrukturen (AP 8.1.1) und die Methodik zur Hotspotmodellierung (AP 8.1.2) und stellt diese dem Auftragnehmer bereit. Zudem baut der Auftraggeber Kooperationen mit relevanten Akteuren der Fischerei, Behörden und Forschung auf (AP 8.1.3) und modelliert und visualisiert die Daten in einem Geo-Informationssystem (GIS) (AP 8.3.1, 8.4.1 und 8.4.2). Der Auftraggeber erarbeitet Leitfänden und Handlungsempfehlungen (AP 8.4.3) sowie ein Verstetigungs- und Governance-Konzept (AP 8.4.4). Der Auftragnehmer wirkt an diesen APs mit, indem er auf Nachfrage oder auf Vorlage von Entwürfen seine Expertise und Erfahrung einfließen lässt und den Auftraggeber bei Bedarf berät. Hierfür ist im Angebot ein Kontingent von 20 Personentagen einzuplanen, die nach Bedarf abgerufen werden können. Der Auftragnehmer verantwortet und bearbeitet die nachfolgenden Teilaufgaben vollständig.

AP 8.1 Konzeption und Systemaufbau (Phase 1 | Jahr 1)

AP 8.1.4 Entwicklung standardisierter Workflows

Basierend auf den Ergebnissen von AP 8.1.1 – 8.1.3 entwickelt der Auftragnehmer standardisierte Workflows für die Erfassung, Verarbeitung, Validierung und Dokumentation von Kartierungs- und Verifizierungsdaten im Rahmen der Projektumsetzung. Er integriert die GhostNetZero-App in den Arbeitsprozess und stellt sicher, dass (i) alle durch den Auftragnehmer gesammelten Informationen aus Sonar- und Verifizierungsfahrten an die App übermittelt werden und (ii) die durch andere Akteure über die App gemeldeten oder verifizierten Positionen in geeigneter Weise in die gemeinsame Datenhaltung einfließen und für spätere Verifizierungs- und Bergungsmaßnahmen nutzbar sind.

AP 8.1.5 Vorbereitung der Sonar- und Verifizierungsarbeiten

Der Auftragnehmer bereitet die Sonar- und Verifizierungsarbeiten fachlich, organisatorisch und technisch vor. Hierzu gehören insbesondere die Festlegung der Untersuchungsgebiete, die Auswahl geeigneter technischer Verfahren für die Verifizierung, die Vorbereitung der Einsatzlogistik, die Definition von Qualitätsstandards sowie die Planung des Zusammenspiels von Sonarkartierung, Verifizierung durch Taucher und – soweit erforderlich – alternativen technischen Verfahren wie Unterwasserdrohnen, ROVs oder AUVs. Für die Erfüllung der Aufgabe ist der Einsatz eines hochauflösenden Seitensichtsonars vorgesehen, das für die Leistung geeignet ist. Der Auftragnehmer begründet die Auswahl und Reihenfolge der Untersuchungsgebiete fachlich und berücksichtigt die Empfehlungen aus den Pilotprojekten.

AP 8.2 Initiale operative Kartierung (Phase 2 | Jahre 2–3)

AP 8.2.1 Aufbau eines operativen Kartierungsbetriebs

Der Auftragnehmer baut einen operativen Kartierungsbetrieb auf und stellt sicher, dass die geplanten Kartierungsarbeiten fachlich belastbar, organisatorisch geordnet und technisch funktionsfähig durchgeführt werden können. Hierzu gehören insbesondere die operative Einsatzplanung, die Bereitstellung bzw. Einbindung geeigneter Technik und Fachkompetenz sowie die Sicherstellung eines funktionsfähigen Daten- und Dokumentationsflusses.

AP 8.2.2 Integration von AIS- und Fischereidaten

Der Auftragnehmer integriert AIS- und Fischereidaten in die Kartierungsarbeiten. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit sich AIS-Daten zur Identifikation von Regionen mit besonders hoher

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Fischereiintensität und damit von potenziellen Verlustgebieten für Fanggeräte eignen. Die Einbindung dieser Daten hat methodisch nachvollziehbar und datenschutzkonform sowie zugangsrechtlich abgesichert zu erfolgen.

AP 8.2.3 Untersuchung erster Hotspotgebiete durch Sonarfahrten

Der Auftragnehmer untersucht erste Verdachtsgebiete für Hotspots mittels Sonarfahrten.

AP 8.2.4 Aufbau standardisierter Arbeitsabläufe

Basierend auf den in AP 8.1.4 definierten Workflows baut der Auftragnehmer standardisierte Arbeitsabläufe für die operative Kartierung auf und setzt diese in der Praxis um. Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sonar- und Verifizierungsfahrten, die Datenprüfung sowie die strukturierte Dokumentation der Ergebnisse. Ziel ist eine effiziente, reproduzierbare und qualitätsgesicherte Durchführung der Arbeiten.

AP 8.2.5 Erste Verifizierungsmaßnahmen zur Validierung von ALDFG-Hotspots

Der Auftragnehmer führt erste Verifizierungsmaßnahmen mit Tauchteams oder – soweit aus Sicherheitsgründen oder aufgrund geographischer Gegebenheiten erforderlich – anderen technischen Möglichkeiten zur Validierung von ALDFG-Hotspots durch. Hierzu sind geeignete Verfahren auszuwählen und anzuwenden, um Verdachtspositionen systematisch zu überprüfen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

8.3 Ausbau und Verdichtung der Kartierungen (Phase 3 | Jahre 4–5)

AP 8.3.2 Verdichtung der Datenlage zu Offshore-Hindernissen

Der Auftragnehmer verdichtet die Datenlage zu Offshore-Hindernissen, insbesondere in der Nordsee. Ziel ist es, die Identifikation und Priorisierung relevanter Suchgebiete weiter zu verbessern und Unsicherheiten in der räumlichen Eingrenzung potenzieller ALDFG-Hotspots zu reduzieren.

AP 8.3.3 Flächenhafte Ausweitung der Kartierungen

Der Auftragnehmer weitet die Kartierungen flächenhaft aus und führt Kartierungen in ausgewählten Gebieten der Nordsee durch. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf Verklappungsgebiete zu legen, wie es in der UBA-Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.

AP 8.3.5 Wiederholungsfahrten in stark belasteten Gebieten

Der Auftragnehmer führt vertiefte Untersuchungen durch Wiederholungsfahrten in stark belasteten Gebieten durch. Damit sollen insbesondere die Belastungsdichte, mögliche Veränderungen über die Zeit sowie – soweit methodisch möglich – Hinweise auf Verlustraten besser erfasst werden.

AP 8.3.6 Ausbau technischer Verifizierungsmöglichkeiten

Der Auftragnehmer erweitert die technischen Verifizierungsmöglichkeiten durch den Einsatz von Unterwasserdrohnen, ROVs und AUVs und führt ergänzende Verifizierungskampagnen durch. Diese Arbeiten sind insbesondere dort vorzusehen, wo Taucheinsätze nicht oder nur eingeschränkt möglich sind.

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AP 8.3.7 Systematische Einbindung zusätzlicher Datenhalter

Der Auftragnehmer intensiviert die Zusammenarbeit mit Fischern und bindet zusätzliche Datenhalter systematisch ein. Ziel ist die möglichst vollständige Erfassung und Nutzung vorhandener Daten zu Verdachtsflächen und verifizierten Funden.

8.4 Konsolidierung und Verstetigung (Phase 4 | Jahre 6–7)

AP 8.4.3 Erstellung von Leitfaden und Handlungsempfehlungen

In Arbeitsteilung mit dem Auftraggeber (ca. 50/50) erstellt der Auftragnehmer erstellt einen Leitfaden und Handlungsempfehlungen zur Hotspotmodellierung, Kartierung, Datenhaltung und praktischen Anwendung der Ergebnisse. Diese sind so aufzubereiten, dass sie nach Projektende für die weitere fachliche und administrative Nutzung herangezogen werden können.

AP 8.4.5 Fachliche Vorbereitung und Durchführung eines abschließenden Workshops

Der Auftragnehmer konzipiert und moderiert in Kooperation mit dem Auftraggeber und dem für die Öffentlichkeitskampagne (AP 2 des UNSEA-Vorhabens) zuständigen Projektpartner, der für die Workshoporganisation zuständig ist, einen zweitägigen Abschlussworkshop mit Behörden und Akteuren aus der Fischerei und Forschung zum Themenfeld Kartierung und Hotspotmodellierung mit bis zu 80 Teilnehmenden. Der Workshop dient dazu, die Ergebnisse der vorherigen Arbeitspakete zu kommunizieren, mit den Teilnehmenden zu diskutieren und den Übergang in dauerhafte Strukturen vorzubereiten. Der Auftragnehmer unterstützt insbesondere die fachliche Konzeption, die inhaltliche Strukturierung, die Erstellung von Unterlagen, die Begleitung der Durchführung sowie die Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse. Die Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Abschlussworkshops wird durch den Projektpartner, der im Rahmen des UNSEA-Projekts die Öffentlichkeitskampagne (AP 2) verantwortet, unterstützt. Konkret übernimmt der Partner für die Öffentlichkeitsarbeit folgende Arbeiten: das Teilnehmermanagement, die Auswahl und Organisation geeigneter Veranstaltungsorte, die organisatorische Vorbereitung und Begleitung der Veranstaltungen, die Co-Moderation, die Abrechnung sowie die Dokumentation. Die fachliche Konzeption und Hauptmoderation des Workshops liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers.

2.3 Detaillierte Leistungsbeschreibung für AP 9 des UNSEA-Vorhabens

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der fachlichen Bearbeitung des Arbeitspakets 9 „Harmonisiertes Melde- und Bergungskonzept“ (siehe Anhang „UNSEA-Leistungsbeschreibung) des UNSEA-Vorhabens. Ziel des Arbeitspakets ist die Entwicklung, Erprobung, Standardisierung und Verstetigung eines langfristigen Melde- und Bergungskonzepts, durch das Verluste von Fischfanggeräten schnell und unbürokratisch angezeigt und Bergungen im Rahmen geeigneter Einsatzstrukturen gemeinsam mit Fischern durchgeführt werden können. Dabei sollen die Empfehlungen vorangegangener Pilotprojekte aufgegriffen und belastbare Verwaltungs- und Finanzierungsstrukturen vorbereitet werden. Der Auftragnehmer verantwortet und bearbeitet die nachfolgenden Teilaufgaben vollständig.

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AP 9.1 Konzeptions- und Aufbauphase (Phase 1 | Jahr 1)

AP 9.1.1 Einrichtung und Bekanntmachung einer temporären zentralen Meldestelle

Der Auftragnehmer richtet für den Projektzeitraum eine temporäre zentrale Meldestelle für Verlustmeldungen ein und macht diese bei den relevanten Zielgruppen bekannt. Dies umfasst insbesondere die Definition geeigneter Meldewege, die Identifikation regionaler Vertrauenspartner, die neben Direktmeldungen an die Meldestelle berichten können, die Entwicklung digitaler Prozessketten sowie die Einrichtung belastbarer Schnittstellen zu Fischerei, Behörden und GhostNetZero-App. Die Meldestelle ist so auszugestalten, dass Verlustmeldungen strukturiert angenommen, dokumentiert, weiterverarbeitet und in operative Folgeschritte überführt werden können.

AP 9.1.2 Informationsbroschüre und Policy Brief

Der Auftragnehmer erstellt eine Informationsbroschüre für Fischer sowie einen Policy Brief für Behörden und Politik. Diese Unterlagen stellen die Verantwortlichkeiten, Meldewege, Haftungsfragen sowie die Handlungskette bzw. Einsatzabläufe verständlich, fachlich korrekt und zielgruppengerecht dar. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Hemmnisse für Verlustmeldungen zu reduzieren und die praktische Umsetzbarkeit des Melde- und Bergungssystems zu unterstützen.

AP 9.1.3 Durchführung jährlicher Bergungsaktionen

Der Auftragnehmer plant, organisiert und koordiniert jährliche Bergungsaktionen über den Projektzeitraum unter Berücksichtigung geeigneter Strukturen. Dies umfasst insbesondere die Gewinnung geeigneter Partner, die Definition von Einsatzstandards sowie den Abschluss bzw. die Vorbereitung geeigneter Rahmenvereinbarungen mit Tauchteams, Bergungsschiffen, Hafenakteuren, Fischereibetrieben und anderen geeigneten Akteuren, etwa Sea-Rangern. Ziel ist eine belastbare operative Grundlage für systematische Bergungsmaßnahmen.

AP 9.1.4 Schaffung einer Dachstruktur für Tauchgruppen

Der Auftragnehmer schafft eine Dachstruktur für Tauchgruppen zur Klärung von Versicherungsfragen und zur Koordinierung von Taucheinsätzen. Hierzu gehören insbesondere eine Versicherungsanalyse, die Festlegung geeigneter Sicherheitsstandards sowie die Entwicklung von Verfahren zur

Der Auftragnehmer stimmt sich zudem mit dem DGUV zum Einsatz von
Forschungs- und Berufstauchern und mit relevanten Sporttaucher-Versicherungen zum Einsatz von
Sporttauchern für die Bergung ab und stellt sicher, dass die jeweils einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Die finale Festlegung der Sicherheitsstandards und

Verfahren zur Einsatzkoordination erfolgt im Rahmen der Regeltermine mit dem Umweltbundesamt. Die Dachstruktur soll dazu beitragen, Taucheinsätze rechtssicher, geordnet und fachlich belastbar durchführen zu können.

AP 9.1.5 Studie zu ROVs für Bergungsarbeiten

Der Auftragnehmer erstellt eine Desktop-Studie zur Effizienz und zu den Kosten erhältlicher ROVs für Bergungsarbeiten. Diese umfasst eine Marktanalyse, eine Kosten-Nutzen-Bewertung sowie die Auswahl eines Testsystems. Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass sie als Grundlage für spätere Praxistests und Entscheidungen zur technischen Unterstützung von Bergungen genutzt werden können.

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AP 9.1.6 Fachgespräch zu zukünftigen Verwaltungsstrukturen

Der Auftragnehmer bereitet ein Fachgespräch mit Behörden fachlich und organisatorisch vor, führt dieses durch und bereitet es nach. Das Fachgespräch baut auf dem durch den Auftraggeber in AP 1 durchgeführten Stakeholder-Mapping auf und dient der Diskussion zukünftiger Verwaltungsstrukturen für ein dauerhaftes Melde- und Bergungssystem. Für die Bewirtung (auch bei weiteren Veranstaltungen) gilt ein Höchstbetrag von brutto 10,00 Euro pro Tag/Person für Getränke inklusive aller Nebenkosten (halbtags brutto 5,00 Euro). Speisen sind von den Teilnehmenden selbst zu zahlen.

AP 9.2 Pilotbetrieb und operative Umsetzung (Phase 2 | Jahre 2–3)

AP 9.2.1 Betrieb der zentralen Meldestelle

Der Auftragnehmer betreibt die zentrale Meldestelle über den Projektzeitraum. Dies umfasst die Annahme und Koordination von Verlustmeldungen, deren Dokumentation und Verifizierung über die GhostNetZero-App sowie die Vermittlung geeigneter Einsätze. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Meldungen nachvollziehbar bearbeitet und in eine geordnete operative Prozesskette überführt werden.

AP 9.2.2 Durchführung jährlicher Bergungskampagnen

Der Auftragnehmer plant, organisiert, koordiniert und begleitet gemeinsam mit Fischern und Tauchern jährliche Bergungskampagnen von gemeldeten und über die GhostNetZero-App verifizierten Funden. Dabei sind – soweit möglich – Rückgaben der Fanggeräte an Fischer sowie die Entsorgung in ausgewählten Häfen im Verbund mit dem für AP 5 (Hafeninfrastruktur) des UNSEA-Vorhabens zuständigen Projektpartner zu organisieren und zu dokumentieren.

AP 9.2.3 Sensibilisierung und Ansprache der Fischer

Der Auftragnehmer liefert die fachlichen und organisatorischen Zuarbeiten für die Sensibilisierung und Ansprache der Fischer über den für die Öffentlichkeitskampagne des UNSEA-Vorhabens zuständigen Projektpartner. Dies umfasst insbesondere Inhalte und Beiträge zur Motivation zur Meldung von Verlusten sowie zur Darstellung erfolgreicher Bergungen und Netzrückführungen. Die kommunikative Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem für AP 2 (Öffentlichkeitskampagne) zuständigen Partner.

AP 9.2.4 Durchführung von ROV-Praxistests

Der Auftragnehmer führt ROV-Praxistests mit einem ausgewählten Fischereifahrzeug durch. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Testeinsätzen, eine Sicherheitsbewertung sowie einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu Taucheinsätzen. Ziel ist eine belastbare Bewertung des Potenzials von ROVs als ergänzende oder alternative technische Lösung für Bergungsarbeiten.

AP 9.2.5 Fachgespräch zu konkreten Verwaltungsmodellen

Der Auftragnehmer bereitet ein zweites Fachgespräch mit Behörden vor, führt dieses durch und bereitet die Ergebnisse nach. Ziel ist die Entwicklung konkreter Verwaltungsmodelle für die langfristige Organisation des Melde- und Bergungskonzepts.

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AP 9.3 Skalierung und Standardisierung (Phase 3 |Jahre 4–5)

AP 9.3.1 Erweiterung der Bergungslogistik

Der Auftragnehmer erweitert die Bergungslogistik. Dies umfasst insbesondere die Einbindung zusätzlicher Partner, die Optimierung und Beschleunigung von Einsatzketten sowie die Entwicklung und Einführung von Standard Operating Procedures für wiederkehrende Abläufe.

AP 9.3.2 Ausbau der technischen Unterstützung für die Bergung

Der Auftragnehmer baut die technische Unterstützung für das Melde- und Bergungskonzept aus. Dies umfasst die Erarbeitung von Sonar- und ROV-Einsatzstandards, technischen Leitfäden sowie geeigneten Schulungsformaten bzw. -unterlagen für die beteiligten Akteure.

AP 9.3.4 Ausbau der Rückführungslogistik

Der Auftragnehmer nutzt für die Rückführungslogistik die im Rahmen des AP 5 des UNSEA-Vorhabens entwickelte Hafeninfrastruktur in Abstimmung mit dem dafür zuständigen Projektpartner. Diese wird in AP 5.3 durch den zuständigen Partner von 10 Pilothäfen auf weitere Häfen ausgeweitet. Der mit der Bearbeitung des AP 9 beauftragte Auftragnehmer dokumentiert den weiteren Verbleib (Recycling, Thermische Verwertung o. a.) der geborgenen Fanggeräte.

AP 9.3.5 Fachgespräch zur Verstetigung

Der Auftragnehmer bereitet ein drittes Fachgespräch vor, führt dieses durch und bereitet die Ergebnisse nach. Gegenstand sind insbesondere das Verstetigungsmodell, Finanzierungsoptionen und die mögliche Ausgestaltung einer Amtsaufgabe „Suche und Bergung“.

Verstetigung und Transfer (Phase 4 | Jahre 6–7)

AP 9.4.1 Entwicklung eines Verstetigungskonzepts

Der Auftragnehmer entwickelt ein Verstetigungskonzept für das Melde- und Bergungssystem. Dieses beschreibt insbesondere die dauerhafte Ausgestaltung einer Meldestelle, ihre institutionelle Verankerung sowie ein tragfähiges Finanzierungsmodell.

AP 9.4.2 Abschlussworkshop zur zukünftigen Meldung und Bergung von ALDFG

Der Auftragnehmer konzipiert und moderiert gemeinsam mit dem für die Öffentlichkeitskampagne zuständigen Projektpartner, der für die Workshoporganisation zuständig ist, einen zweitägigen Abschlussworkshop zum Melde- und Bergungskonzept mit bis zu 80 Teilnehmenden. Der Workshop dient dazu, die Ergebnisse des AP 9 zusammenzuführen, mit den relevanten Akteuren zu diskutieren und den Übergang in dauerhafte Strukturen vorzubereiten. Der Auftragnehmer unterstützt insbesondere die fachliche Konzeption, die inhaltliche Strukturierung, die Erstellung von Unterlagen, die Begleitung der Durchführung sowie die Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse. Die Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Abschlussworkshops wird durch den Projektpartner, der im Rahmen des UNSEA-Projekts die Öffentlichkeitsarbeit verantwortet, unterstützt. Konkret übernimmt der Partner für die Öffentlichkeitsarbeit folgende Arbeiten: das Teilnehmermanagement, die Auswahl und Organisation geeigneter Veranstaltungsorte, die organisatorische Vorbereitung und Begleitung der Veranstaltungen, die Co-Moderation, die

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Abrechnung sowie die Dokumentation. Die fachliche Konzeption und Hauptmoderation des Workshops liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers.

AP 9.4.3 Abschlusskampagne und Wissenstransfer

Der Auftragnehmer plant, organisiert und begleitet eine Abschlusskampagne in Form großflächiger Bergungsaktionen und stellt den Wissenstransfer über einen Abschlussbericht mit Empfehlungen an Bund und Länder sowie zur Übertragbarkeit auf andere Regionen sicher.

AP 9.4.4 Finalisierung von Standards

Der Auftragnehmer finalisiert die im Projekt entwickelten Standards und bereitet diese in Form eines Handlungsleitfadens, einer Behördenempfehlung und eines Einsatzstandards auf. Die Unterlagen sind so auszugestalten, dass sie nach Projektende als Grundlage für eine weitergehende Umsetzung und Verstetigung genutzt werden können.

2.4 Detaillierte Leistungen für weitere Arbeitspakete des UNSEA-

Vorhabens

Es ist eine Mitarbeit an AP 7 (Markierung von Fanggeräten) des UNSEA-Vorhabens geplant, insbesondere bei

− der Vorbereitung technischer Praxistests (AP7.1.4), − der Erhebung von qualitativen und quantitativen Daten zu Verlusthäufigkeit, Ursachen und Gebieten (AP7.2.1), − der Identifikation zentraler Verlustursachen differenziert nach Fischereityp, Region, Saison etc.(AP7.2.2), − der Durchführung von Feldversuchen im Bereich Gearmarking (AP7.3.2), und − der Konzeption eines Lehrvideos mit Videomaterial aus den Feldversuchen (AP7.3.3).

Auch weitere Mitarbeiten in AP 8 (Kartierung von Hotspots für ALDFG) sind vorgesehen, insbesondere bei:

  • dem Aufbau der Daten- und Arbeitsstrukturen (AP 8.1.1)
  • der Methodik der Hotspotmodellierung (AP8.1.2)
  • dem Kooperationsaufbau (AP 8.1.3)
  • der Verbesserung der Hotspotmodellierung (AP 8.3.1)
  • dem Leitfaden und den Handlungsempfehlungen (AP 8.4.3)

Hierfür ist ein Kontingent in Höhe von insgesamt 37 Personentagen vorzusehen, die nach Bedarf durch den Auftraggeber abgerufen werden können.

3. Umsetzungskonzept

Mit dem Angebot ist ein projektspezifisches Umsetzungskonzept einzureichen, das die vorgesehene Herangehensweise zur Erbringung der Leistung nachvollziehbar beschreibt. Dieses Konzept soll erkennen lassen, dass der Bieter die Problemstellung, den Projektkontext und die spezifischen

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fachlichen Anforderungen des Vorhabens verstanden hat. Es muss insbesondere die methodische Vorgehensweise, die Bearbeitungsschritte, den Umgang mit Vorarbeiten, die Ansätze zur Ausweitung der Kartierung in der Nordsee und zur Erarbeitung praxistauglicher Melde- und Bergungsstrukturen inkl. der Überführung in den dauerhaften, projektunabhängigen Betrieb erkennen lassen. Aus arbeitsökonomischen Gründen kann davon abgesehen werden, im Umsetzungskonzept auf die übergreifenden Arbeiten detailliert einzugehen. Der Fokus des Umsetzungskonzepts sollte stattdessen auf den fachlichen Arbeiten der Arbeitspakete und den Schnittstellen zu anderen inhaltlichen Arbeitspaketen des UNSEA-Projekts liegen. Hierfür ist die beigefügte Vorlage zu nutzen. Nicht ausreichend sind rein allgemeine Standarddarstellungen ohne erkennbaren Bezug zum Projekt.

Zusätzlich ist ein Arbeits- und Zeitplan vorzulegen, aus dem die wesentlichen Arbeitsschritte, Meilensteine und vorgesehenen Ergebnislieferungen hervorgehen. Die Planung muss ich an den zeitlichen Vorgaben für die Phasen und die insgesamt siebenjährige Projektlaufzeit orientieren. Die Darstellung soll realistisch und auf die ausgeschriebene Leistung zugeschnitten sein. Rein formelhafte oder generische Ausführungen ohne erkennbaren Bezug zu UNSEA sind nicht ausreichend.

Für das Umsetzungskonzept sowie die Erstellung des Zeit- und Arbeitsplanes sind die beigefügten Vorlagen zu verwenden.

4. Weitere Ausführungsbedingungen

Vertragslaufzeit und maximaler Leistungsumfang

Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber den Zuschlag auf sein Angebot durch das Umweltbundesamt zu dem Offenen Verfahren mit dem Titel "UNtangling our SEAs (UNSEA) – Ein holistischer Lösungsansatz zur Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräte" und dem Geschäftszeichen "Projekt 210493,Az 21 352/00003" erhält. Wird das Angebot von Fraunhofer durch das Umweltbundesamt nicht angenommen und der Zuschlag versagt, kommt dieser Vertrag nicht zustande. Ansprüche der Vertragsparteien auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen des Nichtzustandekommens dieses Vertrags sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 7 Jahre. Das maximale Abrufnettovolumen beträgt 2.015.000,00 EUR (Preisobergrenze).

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027.

Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kann 6 mal um weitere 12 Monate verlängert werden. Der Vertrag endet am 31.10.2033 automatisch.

Eine Kündigung berechtigt nicht zur vorzeitigen Beendigung der Leistung. Das Recht auf außerordentliche Kündigung insbesondere aufgrund von nicht vertragsgemäßer, schlechter Leistung bleibt davon unberührt.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Abnahmevolumen.

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Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt quartalsweise auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung gemäß Preisblatt. Die Rechnungsstellung erfolgt zur Fälligkeit und mit dem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug.

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