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| Firma/Bieter | Vergabe-Nr. |
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Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14Abs. 2 undAbs. 4 TVergG LSA) Stand:18.11.2025 Für den Fall der Übertragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei derAusführung des öffentlichenAuftrags auf Nachunternehmer verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, dem öffentlichen Auftraggeber beiAngebotsabgabe die Nachunternehmer schriftlich oder elektronisch zu benennen. Dies gilt entsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel eines Nachunternehmers.
Ich erkläre/Wir erklären nach § 14Abs. 2TVergG LSAeine Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihern erfolgt nur, wenn diese ihrenArbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die ich/wir selbst einzuhalten verspreche/versprechen. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Leistungen, die im Inland erbracht werden.
Ich werde/Wir werden die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und dem öffentlichenAuftraggeber auf Verlangen nachweisen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns nach § 14Abs. 4TVergG LSAfür den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer,
- bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung desAuftrags zu vereinbaren ist,
- Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichenAuftrag handelt,
- bei der Weitergabe von Bauleistungen an NachunternehmerTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von DienstleistungenTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
- den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen demAuftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
Soll dieAusführung einesTeils des öffentlichenAuftrags über die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so werde ich/werden wir vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach § 16Abs. 2TVergG LSAvorlegen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder verspäteteAbgabe oder dieAbgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung zumAusschluss desAngebotes von der Wertung nach § 8Abs. 5TVergG LSAbzw. § 16Abs. 2TVergG LSAführen kann.
Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nachAuftragserteilung zulässig ist, werde ich/werden wir die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach § 16Abs. 1TVergG LSAbei der Benennung vorlegen.
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:
Ort, Datum Name der/des Erklärenden inTextform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in Druckbuchstaben)
Firmenname
024 030PDF 11.25