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HVA B-StB
Name und Anschrift des Bieters:
An Vergabe-Nr.: Landeshauptstadt Kiel
- Der Oberbürgermeister - Ablauf der Bindefrist am: Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle Fleethörn 9 24103 Kiel
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden:
HVA B-StB Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis -
Selbstgefertigtes Leistungsverzeichnis (Abschrift oder Kurzfassung)
Datenträger LV / Angebotspreise im D84 - Format zurück
Bieterangabenverzeichnis
HVA B-StB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Nebenangebot(e) Anlagen1, die der Angebotswertung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:
HVA B-StB Eigenerklärung Eignung
1 Ich/wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
| 2 Angebotssumme des Hauptangebotes eischließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung (ohne Nachlass) | 3 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrech- nungssumme für Haupt- und alle Nebenange- bote |
|---|---|
| € | % |
4 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote St.
1 vom Bieter, soweit erforderlich, anzukreuzen und beizufügen
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HVA B-StB 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen:
– „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 (VOB/B) – Ausgabe 2019“,
– Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B.
6 Ich bin/Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen unter der/den Nummern/n:
Name: ........................................................... PQ-Nummer: ........................................
Name: ........................................................... PQ-Nummer: ........................................
Ich bin/Wir sind ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU – (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme)*
7 Ich/Wir erkläre(n),
dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
dass ich/wir alle Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
– ich/wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt habe.
– ich/wir keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u.a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen habe.
– ich/wir nur Nachunternehmer einsetzen werde, die für die vorgesehene Leistung fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind.
– ich/wir bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von Preisgleitklauseln betroffen sind, eine ent- sprechende Regelung in meine/unsere Verträge mit etwaigen Nachunternehmern aufnehme(n).
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde(n).
- Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
– ein nach der Leistungsbeschreibung von mir/uns zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachge- recht zu erfüllen.
– alle ggf. von mir/uns verwendeten Holzprodukte nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sind oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
– ich/wir einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zahlen werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstellt.
– ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteilen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
− meinen/unseren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten die gesetzlich (z. B. nach nach dem MiLoG - „Bundesmindestlohn“) bzw. ggf. höheren tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelte zu zahlen.
− sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten werden (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VGSH).
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
− dem Auftraggeber bei einer Kontrolle nach § 4 Abs. 3 VGSH die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen vorzulegen,
− die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen und
− dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen,
damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften aufgrund des VGSH auferlegten Verpflichtungen prüfen kann.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
− für jeden Fall der Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH sowie für jeden Fall der Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 3 VGSH eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH) Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall eines Verstoßes gegen die Sicherstellungspflicht nach Nr. 1 b).
− Die Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung und Sicherstellung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH sowie die Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 3 VGSH berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bau- oder Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH).
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| Elektronisches Angebot in Textform2 ………………………………………………………………… (Name, lesbar) | Schriftliches Angebot ………………………………….. (Stempel und Unterschrift) |
|---|---|
| Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar², - ein schriftliches Angebot nicht an obiger Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert bzw. mit einem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert bzw. mit einem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen. |
2 Für die Wahrung der Textform reicht es grundsätzlich aus, wenn bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname genannt wird.
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