Unterhaltsreinigung von vier Liegenschaften in Mainz

Status
Offen
Angebotsfrist
29.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.08.2026
Bekanntmachungsnummer
594977-2026
Verfahrensnummer
7d1209a6-7f0f-4bdb-9ca4-5041ab46ba55
CPV-Codes
90911200 · Gebäudereinigung

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Kurzbeschreibung

Das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik beauftragt die laufende Reinigung von vier Liegenschaften in Mainz. Die Standorte befinden sich in der Dekan-Laist-Straße, Walter-Hallstein-Straße, Robert-Koch-Straße und Friedrich-König-Straße. Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren und kann zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden, sodass eine maximale Laufzeit von 48 Monaten möglich ist. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung der Liegenschaften des PP ELT in Mainz mit 4 Standorten: - Standort 1 - Dekan-Laist-Str. 7, 55129 Mainz - Standort 2 - Walter-Hallstein-Str. 22, 55130 Mainz - Standort 3 - Robert-Koch-Str. 27, 55129 Mainz - Standort 4 - Friedrich-König-Str. 3, 55129 Mainz

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung der Liegenschaften in Mainz

    Unterhaltsreinigung der Liegenschaften in Mainz Vertrag mit 2-jähriger Festlaufzeit und zweimalige Verlängerungsoption seitens des AG für weitere 12 Monate (maximale Laufzeit 48 Monate)

    Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen Fehlende Unterlagen werden, insoweit zulässig und die kein Einfluss auf Wertungsergebnis / -reihenfolge haben, nachgefordert.

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LOT-0001 · Unterhaltsreinigung der Liegenschaften in Mainz

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

42 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anlage 1 Angaben Personalplanung Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfSonstiges223 KB
Anlage 2 - RSA Reinigungs-und Pflegeanleitung.pdfSonstiges160 KB
Anlage 3 - RSA Informationen für das Reinigungspersonal.pdfSonstiges113 KB
Anlage 4 - Ärztlicher Dienst Hygieneplan-ÄD.pdfSonstiges2 MB
Anlage 5 - Informationen_Rechnungssteller_E Rechnung_RLP.pdfSonstiges291 KB
V01 Angebots- und Bewerbungsbedingungen Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.docxAnschreiben126 KB
V02 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfLVLeistungsverzeichnis132 KB
V02a Nachweis Ortsbesichtigung Unterhaltsreinigung PP ELT alle Standorte.pdfSonstiges98 KB
V03 Besondere Vertragsbedingungen Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfVertragsbedingungen262 KB
V05 Preisblatt_optionale Leistungen Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfSonstiges66 KB
V06 Anschreiben_Angebot_Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfAnschreiben118 KB
V06a Bietergemeinschaftserklärung Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular48 KB
V06b Erklärung_Eignungsrelevante Unternehmen Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular122 KB
V07 Eignungskriterien+Nachweise_Bieter Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfSonstiges141 KB
V08 Eigenerklärung_Bieter Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular154 KB
V08a Eigenerklärung_Unterauftragnehmer Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular162 KB
V09 Mindestentgelterklärung_Bieter Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular185 KB
V09a Mindestentgelterklärung_Unterauftragnehmer Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular120 KB
V10 Eigenerklärung Russland Sanktionen VO-2022-833-EU - RUS _Bieter_Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular75 KB
V10a Eigenerklärung Russland Sanktionen VO-2022-833-EU - RUS _Unterauftragnehmer_Unterhaltsreinigung PP ELT Mainz.pdfFormular74 KB
01 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 1.xlsxSonstiges25 KB
01 Preisblatt, Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 1.xlsxSonstiges20 KB
02 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 3.xlsxSonstiges21 KB
02 Preisblatt Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 3.xlsxSonstiges19 KB
03 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 3, Ärztl. Dienst.xlsxSonstiges21 KB
03 Preisblatt Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 3, Ärztl. Dienst.xlsxSonstiges19 KB
04 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 4.xlsxSonstiges22 KB
04 Preisblatt Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 4.xlsxSonstiges19 KB
05 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 5.xlsxSonstiges23 KB
05 Preisblatt Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 5.xlsxSonstiges19 KB
06 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 6.xlsxSonstiges21 KB
06 Preisblatt Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 6.xlsxSonstiges19 KB
07 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 7.xlsxSonstiges24 KB
07 Preisblatt Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 7.xlsxSonstiges20 KB
08 Flächen+Reinigungsintervalle Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 7, RSA.xlsxSonstiges12 KB
08 Preisblatt Dekan-Laist-Str. 7, Geb. 7, RSA.xlsxSonstiges18 KB
09 Flächen+Reinigungsintervalle Robert-Koch-Str. 27.xlsxSonstiges17 KB
09 Preisblatt Robert-Koch-Str. 27.xlsxSonstiges20 KB
10 Flächen+Reinigungsintervalle Walter-Hallstein-Str. 22, Geb. 64+67b.xlsxSonstiges34 KB
10 Preisblatt Walter-Hallstein-Str. 22, Geb. 64+67b.xlsxSonstiges19 KB
11 Flächen+Reinigungsintervalle Friedrich-König-Str. 3.xlsxSonstiges22 KB
11 Preisblatt Friedrich-König-Str. 3.xlsxSonstiges28 KB

Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat siehe § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB. Ausgenommen Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB - (§ 123 Absatz 4 Satz 2 GWB bleibt unberührt). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen Fehlende Unterlagen werden, insoweit zulässig und die kein Einfluss auf Wertungsergebnis / -reihenfolge haben, nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 22879
Vergleichbare Verfahren47vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag25 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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MGMüllers GmbH - 1010.08.2026822 Tsd. €steigend
SDShine Dienstleistungen GmbHTelgte1003.08.2026833 Tsd. €steigend
PUPUROFINO UG (haftungsbeschränkt)Telgte1003.08.2026833 Tsd. €steigend
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RHRegion Hannover30952 Ronnenberg226.08.2026
RHRegion HannoverHannover226.08.2026
SMStadt Mannheim - Fachbereich Bau- und ImmobilienmanagementMannheim218.08.2026
BHBundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/EFZEHomberg/EFZE108.09.2026
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TUTechnische Universität DortmundDortmund120.08.2026
GEGELSENDIENSTEGelsenkirchen119.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 35 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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28.08.2026Unterhaltsreinigung von vier Liegenschaften in MainzOffen - -

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