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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ........................................................................................................................... 2 1.1 Ziel der Gebäudereinigung ............................................................................................. 2 1.2 Aufsichten ...................................................................................................................... 2 1.3 Objekteinrichtung............................................................................................................ 2 1.4 Auftragsverwaltung ......................................................................................................... 2
2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung .......................................................................... 3 2.1 Reinigungszeiten ............................................................................................................ 3 2.2 Aufmaß ........................................................................................................................... 3 2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle ............................................................................. 3 2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen ...................................................................... 3 2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung ..................................................................... 3 2.6 Definition der Reinigungsleistungen ............................................................................... 4
3 Leistungsbeschreibung Schmutzfangmattenservice ............................................................ 15 3.1 Wechselintervalle und -zeiten ....................................................................................... 15 3.2 Maße der Schmutzfangmatten...................................................................................... 15 3.3 Leistungsverzeichnis Schmutzfangmattenservice ......................................................... 15 3.4 Beschaffenheit der Schmutzfangmatten ....................................................................... 16
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1 Allgemeines
1.1 Ziel der Gebäudereinigung Das Ziel der Gebäudereinigung besteht darin, dass mit der Erbringung der Leistungen die Erhal- tung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene sichergestellt werden.
Neben der Zufriedenheit der Nutzer mit der Reinigungsqualität hat die Werterhaltung der gereinig- ten Flächen oberster Priorität. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen er- bracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Der Auftragnehmer hat die Rei- nigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
1.2 Aufsichten Der Auftragnehmer bestellt einen verantwortlichen Mitarbeiter seines Hauses als zentralen An- sprechpartner für alle vertragsrelevanten Belange. Dies bindet kaufmännische und technische As- pekte ein. Je nach Objektstruktur werden vom Auftragnehmer Objektleitungen eingesetzt. Die im jeweiligen Objekt freigestellten Aufsichtsstunden dienen der Kontrolle der Reinigungsergebnisse. Näheres hierzu ist in den Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Qualitätskontrolle geregelt.
1.3 Objekteinrichtung Der Auftragnehmer erstellt einen Ablaufplan für die Einrichtung des Objekts zum Tag des Vertrags- beginns und der Zeit davor. In diesem Ablaufplan werden konzentriert alle Informationen wie die Anlieferung von Geräten/Materialien, die Einweisungen objektverantwortlicher Personen etc. be- schrieben und detailliert mit dem Auftraggeber abgestimmt. Mit dem Beginn der Leistungen legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber konkrete, lesbare Re- vierpläne vor.
1.4 Auftragsverwaltung Der Auftraggeber wird die Auftragsverwaltung auf Grundlage der Preisblätter durchführen. Sämtli- che Änderungen der Auftragswerte erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form auf Basis der Preis- blätter. Erweiterungen oder Reduzierungen der Reinigungsflächen, der Größe der Schmutzfangmatten oder der Intervalle werden von einer zentralen, durch den Auftraggeber bestimmten Schnittstelle aus in die Preisblätter eingearbeitet und dem Auftragnehmer jeweils in aktualisierter Form übermit- telt. Der jeweilige Stand der Preisblätter wird ab dem Folgemonat Bestandteil des Vertragswerks. Fallen in der Unterhaltsreinigung Veränderungen in einen Leistungsmonat, so findet der Monats- wert je Position der Preisblätter zu einem einundzwanzigstel je Tag Berücksichtigung. Als Monats- wert kommt ein Zwölftel des Jahreswertes in Ansatz. Sonderarbeiten, die nicht Bestandteil der Preisblätter und Leistungsverzeichnisse der Unterhalts- reinigung sind, können nur vom Auftraggeber bzw. von den verantwortlichen Personen beauftragt werden. Sie werden gegen einen vom Auftraggeber unterzeichneten Nachweis abgerechnet. Für Arbeiten im Stundenverrechnungssatz werden An- und Abfahrtszeiten nicht gesondert vergü- tet. Die Abrechnung erfolgt in der Einheit einer Viertelstunde.
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2 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung
2.1 Reinigungszeiten Die Reinigungszeiten je Objekt sind der Anlage „2.3 Objektinformationen“ zu entnehmen. Abwei- chend von den dort angegebenen Zeiten ist im Einzelfall eine individuelle Absprache mit dem je- weiligen Objektverantwortlichen möglich.
2.2 Aufmaß Das Aufmaß für die Unterhaltsreinigung basiert teils auf Grundrissplänen, teils wurden die Flächen durch Aufmaß der Grundflächen vor Ort ermittelt.
2.3 Berechnung der Reinigungsintervalle Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage (Rei- nigungsintervalle) bei. Für die Berechnung der durchschnittlichen Reinigungstage wurde ein Zeit- raum von sechs Jahren (2024 bis 2029) herangezogen.
2.4 Hinweise zu den Leistungsverzeichnissen Für die Unterhaltsreinigung wurden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschrie- benen Gewerke zu Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich grundsätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten. Sie liegen den Un- terlagen in Tabellenform als zusätzliche Anlage bei. Für den möglichen Eintritt eines Pandemiefalls werden die Leistungsbeschreibungen für die Dauer der Pandemie ausgesetzt. Die Reinigung wird in diesem Fall gemäß den Hygieneplänen des zu- ständigen Gesundheitsamtes bzw. des Auftraggebers und anhand angepasster Preisblätter und Leistungsbeschreibungen durchgeführt. Sollten aufgrund der besonderen Umstände der Pande- mie Räume oder Gebäudeteile nicht mehr oder nur in geringerem Umfang als im Normalbetrieb gereinigt werden, so entfällt für die Dauer der entsprechenden behördlichen Anordnung bzw. der pandemiebedingten Einschränkungen die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in dem Umfang, der den entfallenden Reinigungsleistungen entspricht. Ebenso entfällt für den Auftragnehmer die Verpflichtung zur Reinigung in diesem Umfang.
2.5 Besonderheiten in der Unterhaltsreinigung Wittstock: Erich Kästner Schule, Rheinsberger Straße 3, 16909 Wittstock Objekt: Schule mit Nebengebäude und Sporthalle zu reinigende Etagen: Schule: Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Nebenge- bäude, Sporthalle Ausstattungsmerkmal: Gebäude ohne Aufzug Reinigungszeiten: Schule: teilweise während und nach den Schulzeiten, jedoch in den Klassen- und Lehrräumen nicht während des Unterrichts Sonderreinigung: Grundreinigung nach Bedarf, Textil- und Baufeinreinigung nach Be- darf Zugangsregelung: Alle notwendigen Schlüssel werden dem AN zur Verfügung gestellt, hierzu wird ein Schlüsselprotokoll erstellt. Bei Abhandenkommen ei- nes Schlüssels ist unverzüglich der AG zu informieren.
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Geräte: Es werden keine Reinigungsgeräte vom AG bereitgestellt. Im Erdge- schoss soll täglich eine Reinigung der genannten Bereiche mit einer Reinigungsmaschine stattfinden. Diese Maschine soll das Schmutz- wasser direkt wieder aufsaugen. In den anderen Etagen soll eine Rei- nigung mit der Maschine in den Oster-, Sommer- und Herbstferien erfolgen. Das Aufstellen einer Waschmaschine ist nicht gestattet. Sanitärartikel (nur auf Abruf): Lieferung von Sanitär- und Hygieneartikeln, wie: Toilettenpapier, Handtuchpapier, Seife und Händedesinfektionsmittel sind je nach Art der Nutzung durch den AN nach Bedarf zu beschaffen und gesondert in Rechnung zu stellen. Hierbei ist darauf zu achten einen wirtschaft- lichen Beschaffungspreis zu erzielen. Besonderheiten: Die in den Büro- und Schulräumen befindlichen Abfalleimer dienen ausschließlich der Papierentsorgung und werden nicht mit einer Müll- tüte bestückt. Die Abfalleimer in den Schulküchen werden teilweise von den Schü- lern eigenständig entsorgt. Die Abfallbehälter für Biomüll werden ausschließlich mit kompostier- baren Bio-Müllbeuteln bestückt. Die Desinfektionsmittelspender in den Verkehrsflächen sind aus- schließlich mit Euroflaschen zu bestücken. Das Haltbarkeitsdatum ist zu beachten. Die Flaschen sind so einzulegen, dass die Inhaltsinfor- mationen lesbar sind. Das Nachfüllen aus Nachfüllkanistern ist unter- sagt. Es werden keine Elektrogeräte gereinigt (z. B. Tastatur, Monitor, Te- lefon, Kopier- und Faxgeräte, Aktenvernichter) Wand- und Deckenleuchten sollen, wenn in erreichbarer Höhe, von Staub befreit werden. Keine Nassreinigung.
2.6 Definition der Reinigungsleistungen
Grundsätzlich sind alle Leistungen nach der Aufstellung im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsrei- nigung und gemäß Pflegeanleitung zu erbringen. Die dort aufgeführten Leistungen werden nach- folgend näher erläutert. Die hier verwendeten Definitionen dienen der einheitlichen Bewertung der Ergebnisse der geleisteten Reinigungsarbeiten. Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind penibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen wer- den.
• Grobverschmutzung: Grobschmutz ist lose aufliegender, heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, wie bei- spielsweise Papier, Pflanzenblätter oder Getränkedosen, der sich aufheben lässt.
• Nicht haftende Verschmutzung: Nicht haftende Verschmutzungen, wie zum Beispiel Staub, Kies, Sand oder Haare, lassen sich nicht direkt aufheben und werden etwa durch Kehren oder Feuchtwischen entfernt.
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• Haftende Verschmutzungen: Diese Verschmutzungen haften auf einer begrenzten Fläche. Es handelt sich beispielhaft um Lebensmittelrückstände, Griffspuren, sonstige Rückstände oder optische Veränderun- gen der Fläche. Diese müssen nass oder unter zur Hilfenahme von Mechanik oder Chemie entfernt werden
2.6.1 Bodenflächen
Hart- und elastische Bodenbeläge / Stein- und Kunststeinbodenbeläge Die Bodenbeläge werden an den erreichbaren Stellen von haftenden sowie nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt. Bei entsprechendem Schmutzeintrag erfolgt die Reinigung ggf. nach ei- ner vorherigen Grobschmutzentfernung. Dabei wird Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenom- men. Die Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen. Die Schmutzflotte werden in regelmäßigen Abständen gewechselt! Leicht bewegliche Gegen- stände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseitegeräumt und nach der erfolgten Reinigung der Flächen wieder an ihren Ursprungsort zurückgestellt. Lose herumliegende Ver- schmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklam- mer, etc.), werden manuell aufgenommen. Ergänzung zu Sanitärbereichen, Küchen und Laboren In Sanitärbereichen, Küchen und Laboren werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizie- renden Reinigungsmitteln gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte sind von jeglicher Reini- gung in sonstigen Bereichen zu trennen! Ergebnis: Die Hartbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem her- kömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar. Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Sideboards, Regale, Multifunktionsgeräte, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht erneuert.
Holz- und Parkettbodenbeläge Die Bodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfer- nung. Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen wird. Der Reinigungsflotte wird ein geeignetes Parkett- oder Holzpflegemittel zugegeben. Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte, ausgewaschen und gut ausgepresst. Intervallweise wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen. Ergebnis: Die Holz- und Parkettbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar.
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Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Side- boards, Regale, Multifunktionsgeräte, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreini- gung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden wer- den im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht erneuert.
Textilbodenflächen Textilbodenflächen werden an erreichbaren Stellen mit dem Sauger bzw. Bürstensauger gereinigt. Leicht bewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstelle zurückgestellt. Lose her- umliegende Verschmutzungen (Papierschnipsel, Heftklammer, etc. werden ggf. manuell aufge- nommen. Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Staubsauger mit Mikrofiltern (HEPA- oder ULPA-Filter) ausgerüstet sind.
Regelmäßig werden lose Teppiche aufgenommen und auch die darunter befindlichen Bodenflä- chen gereinigt. Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine nicht haftenden Verschmutzungen mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem herkömmlichen Platz. Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Side- boards, Regale, Multifunktionsgeräte, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreini- gung nicht gereinigt.
Fleckdetachur an Textilbelägen inkl. losen Teppichen Haftende und fest haftende, erst kurzfristig bestehende (1 - 2 Tage) Flecken bis zu einem Durch- messer von ca. 10cm werden mit geeigneten Reinigungsmitteln entfernt. Die Strukturen und Fa- sern des Textilbodenbelages werden dabei weder durch physikalische noch chemische Einwirkun- gen beschädigt. Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen mehr auf. Die gereinigte Fläche weist im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und der Belag ist nicht beschädigt.
Abgrenzung: Bei Flecken größer als 10cm ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Die Beseitigung von Flecken mit einem Durchmesser größer als 10cm erfolgt nach ge- sonderter Beauftragung in Sonderreinigung. Ergibt sich zu Beginn der Detachur der Eindruck, dass die Maßnahme voraussicht- lich keinen Erfolg hat oder ist eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten, so ist die Detachur unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG zu unterrichten.
Kehren von Bodenbelägen Hartbodenbeläge werden an erreichbaren Stellen gekehrt (manuelle oder maschinelle trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Auf- nahme in ein Behältnis). Leichtbewegliche Gegenstände (Stühle, Abfallbehälter, etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumlie- gende Verschmutzungen, die bei der Reinigung nicht mit aufgenommen wurden (Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.
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Ergebnis: Die Hartbodenflächen sind frei von aufliegenden Verschmutzungen (Staub, Sand, Laub etc.). Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrem her- kömmlichen Platz. Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Abgrenzung: Geringe Menge Feinschmutz (Staubrückstände) können auf dem Fußboden zurückbleiben. Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Sideboards, Regale, Multifunktionsgeräte, etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht erneuert. Schmutzfangzonen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Gitterroste, Schmutzfangmatten und Sauberlauf- zonen werden ausgekehrt bzw. abgesaugt. Regelmäßig werden lose Schmutzfangmatten und Gitterroste aufgenommen und auch die da- runter befindlichen Bodenflächen bzw. Vertiefungen gereinigt.
Fußbodenentwässerung Bodeneinläufe werden gereinigt und durchgespült. Ergebnis: Die Bodeneinläufe sind frei von Verunreinigungen wie Haaren, Speiseresten oder Fettablagerungen. Hinweis: Nicht sachgemäß gereinigte Abläufe gefährden die Rohrleitungen. Dies kann zu Wasserschäden, Hygienerisiken und hohen Reparaturkosten führen. Für auftre- tende Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung kommt der Auftragnehmer auf.
2.6.2 Mobiliar/ Einrichtungen Reinigen von Bestuhlung / Schreibtisch-/ Besucherstühlen / Sitzgruppen / Polstermöbeln / Hockern / Tritten / Sitzbänken / Wärmebänken Alle Oberflächen inkl. Stuhlbeine und Unterseiten werden von haftenden sowie nicht haftenden Verschmutzungen so gesäubert, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Scha- den nimmt. Ergebnis: Die gereinigten Gegenstände sind frei von haftenden sowie nicht haftenden Ver- schmutzungen wie z.B. Staub, Papierschnipsel sowie von Griffspuren und Schlie- ren. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z. B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt. Abgrenzung: Befinden sich auf den zu reinigenden Stühlen Gegenstände oder Dokumente, so sind diese dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf freien Oberflä- chen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Ab- schluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzu- stellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.
Reinigen von Schränken / Spinden / Garderobenschränken / Schließfächern Die Frontflächen, die Oberseiten und die Stoßleisten werden ganzflächig mittels eines geeigneten Reinigungstuches von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Eindeutig als
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Unrat zu identifizierenden Gegenständen (z.B. zerdrückte Zigarettenschachteln, leere Getränke- dosen) werden ebenfalls beseitigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Unrat, haftenden und nicht haftenden Verschmutzun- gen sowie Schlieren. Abgrenzung: Nur frei geräumte Oberflächen von Schließfächern, Spinden und Schränken sind zu reinigen. Etwaige Wertgegenstände werden nicht angehoben oder zur Seite ge- schoben, sondern es wird um sie herumgeputzt. Im Zweifel zwischen Wertgegen- stand und Unrat ist der Gegenstand an seinem Ort zu belassen.
Reinigen von Vitrinen / Schaukästen Die Außenseiten inklusive der Glasflächen sowie die freigeräumten Oberflächen von Vitrinen und Schaukästen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Griffspuren und Flecken werden unter zu Hilfenahme geeigneter Rei- nigungsmittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Etwaige Reinigungsanweisungen der Möbelhersteller sind zu beachten! Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt. Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmut- zungen. Nach dem Entfernen von Flecken weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede oder Kratzer auf und die Oberflä- che ist unbeschädigt. Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf frei geräumten Flächen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussicht- lich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.
Reinigen von Tischen / Schreibtischen / Pulten / Tresen / Ablagen / Theken / Sideboards / Roll- containern / Regalen / Liegen / Sanitätsliegen / Ruhemöbeln / Wandleisten / Garderoben / Klei- derhaken / Garderobenständer / Schirmständern / sonstigen Einrichtungsgegenständen
Die freigeräumten Oberflächen dieses Mobiliars werden mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Dies schließt freigeräumte Flächen in Regalen und offenen Schränken ein. Befinden sich auf Schreibtischunterlagen keine Gegen- stände, werden die Schreibtischunterlagen hochgehoben und die darunter befindliche Fläche ge- reinigt. Senkrechte Flächen (Schubladenvorderseiten, Türblätter, Griffe, etc.) werden ebenfalls ge- reinigt. Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reini- gungsmittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Sind Reinigungsanweisungen von Möbelherstellern zur Verfü- gung gestellt, so sind diese anzuwenden. Die Möbelunterseiten und -beine werden in gleichem Verfahren gereinigt. Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von haftenden sowie nicht haftenden Ver- schmutzungen. Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaf- feeränder, weist die gereinigte Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.
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Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen (aus- genommen Schreibunterlagen) sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt aus- schließlich auf frei geräumten Flächen. Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussicht- lich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und der Beauftragte des AG davon zu unterrichten.
Entleeren und Reinigen von Abfalleimern / Papierkörben Abfalleimer sowie Papierkörbe (soweit auftraggeberseitig gewünscht) sind mit geeigneten Mülltü- ten bestückt. Die Inhalte der verschiedenen Behälter werden in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontainern entleert werden. Wo durchführbar, werden Abfälle dem Recycling- system zurückgeführt. Nach der Leerung werden die Behälter mit einem dafür vorgesehenen, Reinigungstuch innen und außen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert und ggf. mit einem neuen, durchsichtigen Müllbeutel versehen. Die Abfallbehälter für Biomüll werden ausschließlich mit kom- postierbaren Bio-Müllbeuteln bestückt. Abfallbehälter für Biomüll befinden sich in den Teeküchen und Sanitärbereichen. Abfalleinsätze von Papierkörben erhalten keinen Müllbeutel. Die Gestellung der Müllbeutel erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kosten sind einzukalkulieren. Ergebnis: Die entleerten und gereinigten Behälter sind frei von jeglichem Inhalt, auch von Kau- gummis und haftenden Papierschnipseln. Getrennt gesammelte Inhalte werden der Wiederverwertung zugeführt. Abfallbehälter, Papierkörbe und Aschenbecher sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen. Abgrenzung: Ist ersichtlich, dass durch die Gebäudenutzer der Abfall im Trennverfahren falsch zugeordnet wurde, so ist dieser dem Restmüll zuzuführen. Eine Nachsortierung ist nicht vorgesehen.
Reinigen von Feuerlöschern / Erste-Hilfe-Kästen / Defibrillatoren Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen und Defibrillatoren werden unter zu Hilfenahme geeigneter Rei- nigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen äußer- lich gesäubert. Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden sowie nicht haf- tenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Bei der Reinigung der Objekte ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit durch die Reinigung nicht beeinträchtigt wird und die Plombe der Feuerlöscher un- versehrt ist. Ist einer dieser Fälle eingetreten, so ist der zuständige Beauftragte des Auftraggebers unverzüglich zu benachrichtigen.
Reinigen von Hinweisschildern / verglasten Bildern Hinweisschilder und verglaste Bilder werden unter zu Hilfenahme geeigneter Reinigungstextilien oder Trockensauger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht haf- tenden Verschmutzungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Die Reinigung von Exponaten, Kunstgegenständen und privaten Bildern gehört nicht zur Unterhaltsreinigung.
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2.6.3 Einbauten
Reinigen von Türen / Türrahmen / -griffe / -beschläge
Türen inklusive Türrahmen, Türgriffe und Beschläge werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden sowie nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Türgriffe und umliegende Kontakt- flächen werden mit einem geeigneten Reinigungsmittel desinfiziert. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Verschlossene und in absehbarer Zeit nicht zu öffnende Türen, Türgriffe sowie die umliegenden Kontaktflächen sind zumindest einseitig zu reinigen.
Innenverglasung: Glastüren / Glastrennwände Griff- und Trittspuren sowie Flecken und Spritzer an Innenverglasungen und Windfängen werden punktuell und gezielt mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien entfernt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Griff- und Trittspuren, Spritzern, Flecken und Schlie- ren. Abgrenzung: Die ganzflächige Reinigung ist Bestandteil der Glas-/Rahmenreinigung.
Reinigen von Lichtschaltern / Steckdosen / Kabelkanälen Lichtschalter, Steckdosen und Kabelkanäle werden von haftenden sowie nicht haftenden Ver- schmutzungen gereinigt. Lichtschalter sind zudem desinfizierend zu reinigen. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Ver- schmutzungen sowie Griffspuren und Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhal- ten sind.
Reinigen von Wandleuchten / Deckenleuchten Die Beleuchtungskörper werden, soweit ohne Hilfsmittel erreichbar, von nicht haftenden Ver- schmutzungen gesäubert. Keine Nassreinigung. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von nicht haftenden Verschmutzungen.
Fußleisten / Sockelleisten / Fensterbänke / Heizkörper Fußleisten, Sockelleisten, Fensterbänke und Heizkörper werden mit geeigneten Reinigungstexti- lien oder Trockensaugern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen befreit. Ergebnis: Die Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren. Abgrenzung: Es werden nur zugängliche und frei geräumte Flächen gereinigt. Gegenstände und Dokumente auf Fensterbänken und Heizkörpern werden zur Reinigung der Oberflä- chen nicht entfernt; es wird um diese Gegenstände und Dokumente herumgeputzt.
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Fliesenwände / sonstige abwaschbare Wände Fliesenwände und sonstige abwaschbare Wände werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden sowie nicht haftenden Verschmutzungen insbesondere Griffspuren, Spritzern, Flecken und Schlieren.
Reinigen von Treppengeländern und Handläufen Treppengeländer und Handläufe werden mit geeigneten Reinigungsmitteln von haftenden sowie nicht haftenden Verschmutzungen befreit und desinfizierend gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es werden nur zugängliche Teile gereinigt. Der Einsatz von Hubwagen oder Gerüs- ten für schwer zugängliche Teile des Seitenschutzes ist nicht Bestandteil der Unter- haltsreinigung.
2.6.4 Sanitärbereiche
Die unterschiedlichen Kategorien für Obenarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind penibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungsflotte. Damit soll die Keimzahl niedrig gehalten und eine Infektkette unterbrochen wer- den.
Reinigen von WC-, Wasch- und Duschraum-Einrichtungen WC-Sitze, -Deckel, -Becken und -Spülkästen sowie Urinale, Duschbecken, Handwaschbecken, Ablageflächen (soweit frei geräumt) und Spiegel werden unter zu Hilfenahme geeigneten Reini- gungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reini- gungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
Reinigen und Auffüllen von Handtuch- / Seifen- / Desinfektionsmittel- / WC-Papierhaltern
Spender und WC-Papierhalter werden unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Des- infektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Papierhandtücher, Seifen- und Desinfektionsmittelkartuschen und WC-Papier werden vom AG ge- stellt und von den Mitarbeitern des AN nach Bedarf aufgefüllt. Eine Beschaffung der Artikel durch den AN erfolgt nur nach gesondertem Abruf. Die Lieferung wird dann gesondert in Rechnung ge- stellt und ist nicht im jährlichen Angebotspreis enthalten. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Der Bestand in den Behältern ist bis zur nächsten Reinigung ausreichend.
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Abgrenzung: Die Spenderinhalte sind in aller Regel ausreichend bis zur nächsten Reinigung. Es sollen keine Toilettenpapierpakete in den Sanitärbereichen bevorratet werden.
Reinigen und Ersetzen von WC-Bürsten und –haltern WC-Bürsten und -halter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desin- fektionsreiniger von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. WC-Bürsten werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN bei Bedarf ausgetauscht. Der Bedarf an WC-Bürsten ist beim AG anzuzeigen Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Die WC-Bürsten sind in einem ordentli- chen Zustand. Abgrenzung: Es werden ausschließlich defekte WC-Bürsten ausgetauscht.
Reinigen von Damenhygienebehältern Damenhygienebehälter werden mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desin- fektionsreinigern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Die Leerung der Damenhygienebehälter gehört ebenfalls zur Unterhaltsreinigung.
Reinigen von Wandfliesen / Schamwänden / Duschtrennwänden
Wandfliesen, Schamwände und Duschtrennwände werden mit geeigneten Reinigungs- und Des- infektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenma- terial beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reini- gungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
Reinigen von WC-Armaturen, Waschtischarmaturen und Duschköpfen
WC- und Waschtischarmaturen sowie Duschköpfe werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreinigern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungs- material beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reini- gungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
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2.6.5 Ausstattung von Speiseräumen / Sozialräumen / Küchen
Reinigen von Einrichtungsgegenständen / Speiseausgaben / -präsentationsmöbeln / Getränke- schränken / Getränkekühlschränken Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Kein Einsatz von säurehaltigen Rei- nigern auf Edelstahloberflächen Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren. Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht gefährdet ist. Die Innenreinigung der Objekte ist nicht Gegenstand der Unterhaltsreinigung
Reinigen von Arbeitsflächen / Wandfliesen / abwaschbaren Wänden / Ablagen Die Objekte werden mit geeigneten Reinigungsmitteln und -verfahren lebensmittelverträglich von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gesäubert. Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Ver- schmutzungen, Kalkablagerungen, Schimmel sowie Schlieren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungs- material beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reini- gungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
Reinigen von Armaturen
Armaturen werden ganzflächig unter zu Hilfenahme von geeigneten Reinigungsmitteln von haften- den und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Zusätzlich werden die Armaturen nach er- folgter Reinigung aufpoliert. Kein Einsatz von säurehaltigen Reinigern auf Edelstahloberflächen Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden sowie nicht haftenden Verschmut- zungen, Kalkablagerungen sowie Schlieren. Nach dem Polieren befinden sich die Armaturen in einem guten optischen Zustand und sind frei von Wischspuren. Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungs- material beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reini- gungs-, Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger verursachte Schäden kommt der Auftragnehmer auf.
2.6.6 Besonderheiten in Werkstätten (Raumgruppe W) Dem Auftragnehmer wird ein ständiger Ansprechpartner namentlich benannt. Der Auftragnehmer benennt seinerseits einen ständigen Ansprechpartner (Objektleiter:in bzw. Vorarbeiter:in) vor Ort. Während der Reinigungsarbeiten dürfen die damit betrauten Personen keinen Gefahren durch technische Einrichtungen, Geräte, Versuchsanordnungen oder gefährlichen Stoffen ausgesetzt sein.
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Mängel und Schäden in den Räumen und an den Einrichtungsgegenständen sind der objektver- antwortlichen Person umgehend mitzuteilen. Soweit diese Schäden und Mängel zu einer Gefähr- dung des Reinigungspersonals führen können, darf die Reinigung erst nach Abstellung der Bean- standungen ausgeführt werden. Beschädigungen an Instrumenten, Maschinen, Geräten und dergleichen in den Werkstätten sind unverzüglich der zu melden. Im Reinigungsbereich (Fußboden) dürfen grundsätzlich keine Behältnisse mit Gefahrstoffen abge- stellt werden. Das Reinigungspersonal darf keine Behältnisse oder Apparaturen mit Gefahrstoffen zu Reini- gungszwecken bewegen, umsetzen oder verschieben. Es dürfen nur gekennzeichnete Steckdosen für die Reinigung benutzt werden. Es dürfen keine Kabel von Geräten entfernt werden.
2.6.7 Besonderheiten Außenbereich Sichtbares Spinnengewebe an den Eingangstüren wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder einem Besen beseitigt, sodass die Eingangsbereiche frei von Spinnengewebe sind. Nicht haftende Verschmutzungen auf Tritt- und Treppenstufen sind zu entfernen. Müllkörbe und Aschenbecher in den Eingangsbereichen und den Raucherinseln sind zu leeren.
2.6.8 Sonstiges Sichtbares Spinnengewebe wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger) oder ei- nem Besen beseitigt, sodass die zu reinigenden Räume frei von Spinnengewebe sind. Offene Fenster und Türen werden nach der Reinigung durch das Reinigungspersonal geschlossen. Waren Türen verschlossen, so sind diese nach erfolgter Reinigung wieder zu verschließen. In der Spätreinigung ist hierbei besonderer Wert auf Außentüren und Fenster zu legen, sodass die zu reinigenden Gebäude nach Dienstschluss nicht von betriebsfremden Personen unbemerkt betre- ten werden können. Brandschutztüren dürfen nicht aufgestellt werden. Entstehen bei der Reinigung Schäden am Eigentum des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Besucher, so werden diese unmittelbar dem standortverantwortlichen Beauftragten des Auftragge- bers gemeldet. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung von Schäden. Während der Reinigung geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer über. Die Ver- kehrssicherungspflichten werden eingehalten.
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3 Leistungsbeschreibung Schmutzfangmattenservice
Die Leistungen sind in den folgenden Objekten zu erbringen:
- Wittstock: Erich Kästner Schule
3.1 Wechselintervalle und -zeiten Die Matten sind in 14-tägigem Rhythmus zu wechseln. Ein Wechsel erfolgt während der Öffnungs- zeiten der Objekte. Die genauen Zeiten sind mit dem Gebäudeverantwortlichen zu Auftragsbeginn abzustimmen.
3.2 Maße der Schmutzfangmatten Die Maße der Schmutzfangmatten sind in den Preisblättern angegeben. Folgende Abweichungen sind zulässig: Bei Matten mit einer Seitenlänge bis 1 m darf die Abweichung maximal +-5 cm je Seite betragen. Bei Matten mit einer Seitenlänge ab 1 m darf die Abweichung maximal +-5 Prozent je Seite betra- gen.
3.3 Leistungsverzeichnis Schmutzfangmattenservice Der Schmutzfangmattenservice umfasst die Bereitstellung, das Holen und Bringen, die Reinigung und Trocknung der Schmutzfangmatten sowie den Austausch bei Verschleiß. Dies beinhaltet die fracht- und verpackungsfreie Lieferung sowie das Auslegen und die Abholung der Matten am Ort, der in den Preisblättern angegebenen ist. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Schmutzfangmatten in der angegebenen Anzahl, Größe, Farbe, Qualität und Beschaffenheit (siehe unten) zur Verfügung. Bei der erstmaligen Anlieferung hat der Auftragnehmer die Schmutzfangmatten sowie den ge- nauen Legeort und die jeweiligen Austauschtermine je Objekt unverzüglich nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Schmutzfangmatten sind im angegebenen Turnus auszutauschen und fachgerecht, gründlich und umweltschonend nach zeitgemäßen Verfahren zu reinigen, zu trocknen und ggf. bis zum nächsten Tausch zu lagern. Der Auftragnehmer hat die Leistungen stets so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt. Der jeweilige witterungsbedingte Verschmutzungsgrad zum Zeitpunkt der Reinigung ist zu berück- sichtigen. Die Schmutzfangmatten sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck in den Objekten vermitteln. Es sind ausschließlich umweltschonende, nicht reizende Materialien und Reinigungsmittel, die keine Gesundheitsgefährdung / Geruchsbelästigung mit sich bringen, zu verwenden. Der Transport, die Lagerung sowie die Legung der Sauberlaufmatten müssen so erfolgen, dass ein Wellen bzw. Knicken der Matten verhindert wird. Es darf beim Auftraggeber keine Matte so ausgelegt werden, dass insbesondere durch Wellen oder Knicke der Matte eine Stolpergefahr für die Nutzer entsteht. Bei Reklamationen muss ein Austausch von fehlerhaften Sauberlaufmatten spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen.
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3.4 Beschaffenheit der Schmutzfangmatten Qualität Standard:
- Oberflächenmaterial: High-Twist-Nylon-Flor oder gleichwertig
- Gute Schmutzaufnahme, gute Schmutzbindung
- Tritt-/ Sicherheitsrand mind. 15 mm, max. 30 mm umlaufend an allen 4 Seiten
- Gesamthöhe min. 6,5 mm bis max. 12,5 mm
- trittsichere, rutschfeste Mattenoberfläche
- rutschfester, wasserdichter Mattenrücken aus Nitril oder gleichwertig
- antistatische Wirkung
- schwer entflammbar Brandschutzklasse Cfl/s1 nach DIN EN 13501-1
- waschbar
- Maße: siehe Angabe im Preisblatt
- Farbe: siehe Angabe im Preisblatt
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