Anlage 16 LkSG_Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit_V4_2023 (5).pdf

Unterhaltsreinigung für Fraunhofer-Standorte in Erlangen, Nürnberg und Fürth

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit

Hiermit erkläre ich, dass in der angebotenen Leistung folgende Stoffe und Materialien verwendet werden bzw. enthalten sind und verpflichte mich entsprechend:

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Stoff Verpflichtung Die Baustoffe enthalten keine (teil)halogenierten Baustoffe Fluorchlorkohlenwasserstoffe und keine (teil)halogenierten Fluorkohlenwasserstoffe und wurden auch nicht unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt.
StoffVerpflichtung
BaustoffeDie Baustoffe enthalten keine (teil)halogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe und keine (teil)halogenierten Fluorkohlenwasserstoffe und wurden auch nicht unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt.
Die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials
Bauteile aus PVC ist durch Herstellererklärung belegt, die Bauteile zur (Polyvinylchlorid), wie Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften sind mit Fensterprofile, Rollläden, einer Kennzeichnung versehen und eine Türen, Dach- und Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der Dichtungsbahnen, Rohre, betreffenden Branche zur Rücknahme liegt vor. Kabelkanäle, Kabel Chlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Reiniger Lufterfrischer enthalten keine chlorabspaltenden (z.B. Hypochlorit und Dichlorisocyanurat) Substanzen. Elektro- und Elektro- und Elektronikgeräte enthalten keine gefährlichen Elektronikgeräte Stoffe, die nicht der RoHs-Richtlinie entsprechen oder laut dieser verboten sind. Farbe Farben sind nicht auf Schwermetallbasis, welche Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen enthalten. Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und Holz und Holzprodukte nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen (z.B. Tropenholz und Holz aus Primärwäldern anderer Zonen) sind nicht enthalten. Dazu wird der FSC oder ein vergleichbarer Nachweis vorgelegt. Hygienepapiere (z.B. Toilettenpapier, Papierhandtücher, Hygienepapiere Küchenrollen, Servietten, Papiertaschentücher) bestehen zu 100% aus Recyclingpapier. Dazu wird der Nachweis Blauer Engel oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt.Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabelist durch Herstellererklärung belegt, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften sind mit einer Kennzeichnung versehen und eine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme liegt vor.
ReinigerChlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer enthalten keine chlorabspaltenden (z.B. Hypochlorit und Dichlorisocyanurat) Substanzen.
Elektro- und ElektronikgeräteElektro- und Elektronikgeräte enthalten keine gefährlichen Stoffe, die nicht der RoHs-Richtlinie entsprechen oder laut dieser verboten sind.
FarbeFarben sind nicht auf Schwermetallbasis, welche Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen enthalten.
Holz und HolzprodukteHolz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen (z.B. Tropenholz und Holz aus Primärwäldern anderer Zonen) sind nicht enthalten. Dazu wird der FSC oder ein vergleichbarer Nachweis vorgelegt.
HygienepapiereHygienepapiere (z.B. Toilettenpapier, Papierhandtücher, Küchenrollen, Servietten, Papiertaschentücher) bestehen zu 100% aus Recyclingpapier. Dazu wird der Nachweis Blauer Engel oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt.

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Die Einhaltung der Regelung zur Verwendung von Konfliktrohstoffen gemäß Section 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform und Consumer Protection Acts wird Konfliktrohstoffe sichergestellt. Es werden umfassende, geeignete Maßnahmen zur nachvollziehbaren Bestimmung des Herkunftslandes des enthaltenen Konfliktrohstoffes durchgeführt. Dazu werden der Fraunhofer-Gesellschaft (nachfolgend FhG) geeignete Nachweise über die Maßnahmen zur Bestimmung vorgelegt, die die FhG bei ihren Kunden verwenden kann. Die Untersuchungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der enthaltene Konfliktrohstoff nicht aus einem Konfliktland stammt. Kühl- und Gefriergeräte und sonstige stationäre und mobile Kühl- und Gefriergeräte Kälte- und Klimaanlagen enthalten keine halogenierten Kältemittel. Landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Importprodukte werden immer unter Importprodukte nachweislich fairen und nachhaltigen Arbeitsbedingungen hergestellt. Mobile Maschinen und Mobile Maschinen und Geräte halten gemäß der Verordnung Geräte (EU) 2016/1628 die EU-Abgasstufe V ein. Palmöl oder Produkte, die Palmöl enthalten, stammen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Landwirtschaft. Dazu Palmöl oder -Produkte wird der Nachweis der Zertifizierungssysteme Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO), International Sustainability Carbon Certification (ISCC+), Rainforest Alliance (RA) sowie Round Table of Sustainable Biomass (RSB) oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt. persistente und Die Waren enthalten keine persistenten und organischen organische Schadstoffe, die laut der POP-Verordnung verboten sind und Schadstoffe sind nicht unter der Verwendung von solchen hergestellt
KonfliktrohstoffeDie Einhaltung der Regelung zur Verwendung von Konfliktrohstoffen gemäß Section 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform und Consumer Protection Acts wird sichergestellt. Es werden umfassende, geeignete Maßnahmen zur nachvollziehbaren Bestimmung des Herkunftslandes des enthaltenen Konfliktrohstoffes durchgeführt. Dazu werden der Fraunhofer-Gesellschaft (nachfolgend FhG) geeignete Nachweise über die Maßnahmen zur Bestimmung vorgelegt, die die FhG bei ihren Kunden verwenden kann. Die Untersuchungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass der enthaltene Konfliktrohstoff nicht aus einem Konfliktland stammt.
Kühl- und GefriergeräteKühl- und Gefriergeräte und sonstige stationäre und mobile Kälte- und Klimaanlagen enthalten keine halogenierten Kältemittel.
Landwirtschaftliche ImportprodukteLandwirtschaftliche Importprodukte werden immer unter nachweislich fairen und nachhaltigen Arbeitsbedingungen hergestellt.
Mobile Maschinen und GeräteMobile Maschinen und Geräte halten gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 die EU-Abgasstufe V ein.
Palmöl oder -ProduktePalmöl oder Produkte, die Palmöl enthalten, stammen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Landwirtschaft. Dazu wird der Nachweis der Zertifizierungssysteme Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO), International Sustainability Carbon Certification (ISCC+), Rainforest Alliance (RA) sowie Round Table of Sustainable Biomass (RSB) oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt.
persistente und organische SchadstoffeDie Waren enthalten keine persistenten und organischen Schadstoffe, die laut der POP-Verordnung verboten sind und sind nicht unter der Verwendung von solchen hergestellt
worden.
enthalten keine , die
Chemikalien bzw. Waren Chemikalien bzw. SVHC-Stoffe SVHC-Stoffe nicht der europäischen REACH-Verordnung entsprechen oder laut Anhang XVII der REACH-Verordnung verboten sind. Quecksilber Waren sind nicht mit Quecksilber versetzt und/oder sind nicht unter Verwendung von Quecksilber hergestellt worden. Spraydosen Spraydosen enthalten keine halogenierten Treibmittel (wie R1234ze/E)).Chemikalien bzw. SVHC-StoffeWaren Chemikalien bzw. SVHC-Stoffe nicht der europäischen REACH-Verordnung entsprechen oder laut Anhang XVII der REACH-Verordnung verboten sind.
QuecksilberWaren sind nicht mit Quecksilber versetzt und/oder sind nicht unter Verwendung von Quecksilber hergestellt worden.
SpraydosenSpraydosen enthalten keine halogenierten Treibmittel (wie R1234ze/E)).

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Teppiche, Leder, Textilien, Arbeitskleidung aus einem Produktionsland der DAC- ListeDie Produkte stammen aus einem Produktionsland, das in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und –gebiete gelistet ist. Es werden Nachweise durch relevante Gütezeichen, Zertifikate oder einer Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative mit sozialem Schwerpunkt geführt und diese der FhG vorgelegt:  Better Cotton Initiative  Fairtrade Textile Production  Fair Wear Foundation
Sonstige Teppiche, Leder, Textilien, ArbeitskleidungDie Produkte stammen nicht aus einem Entwicklungsland.
Wasch- und Reinigungsmittel, Hygieneartikel sowie KosmetikaWasch-, Reinigungsmittel, Kosmetika und sonstige Hygieneartikel enthalten kein Mikroplastik im Sinne des Artikel 2 Nr. 1 (6) des Beschlusses (EU) 2017/1218 der Kommission vom 23. Juni 2017.
Es werden keine der aufgeführten Stoffe verwendet.

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Unterschrift Lieferant

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