Anlage 4 Leistungsbeschreibung_aktuell.pdf

Unterhaltsreinigung für Fraunhofer-Standorte in Erlangen, Nürnberg und Fürth

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

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Vorgang PR974644

Leistungsbeschreibung Offenes Verfahren nach § 14 (2) VGV

Unterhaltsreinigung (Los 1 – Los 4)

Datum:

25.08.2026

Auftraggeber:

Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS

Am Wolfsmantel 33

91058 Erlangen

Losweise Vergabe:

LOS 1: Am Wolfsmantel 33, 91058 Erlangen

LOS 2: Nordostpark 84, 90411 Nürnberg

LOS 3: Flugplatzstraße 75, 90768 Fürth

LOS 4: Augustinerhof, Augustinerstraße 19, 90403 Nürnberg

Angebote sind für eine beliebige Anzahl von Losen zugelassen.

IIS Ausschreibung Unterhaltsreinigung


  1. Allgemeine Objektbeschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. betreibt anwendungsorientierte Forschung. Vertragspartner und Auftragge-

ber sind Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie die öffentliche Hand. Die Dienstleistungsaufträge

der Fraunhofer-Gesellschaft werden nach den Vergaberichtlinien der öffentlichen Hand erteilt.

Das 1985 gegründete Fraunhofer IIS in Erlangen ist heute das größte Fraunhofer-Institut in der Fraunhofer-

Gesellschaft. Mehr als 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der Vertragsforschung für die In-

dustrie, für Dienstleistungsunternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Die zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Lagepläne dürfen nur

im Zusammenhang mit der Ausschreibung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf

der Genehmigung des Fraunhofer IIS

  1. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Standorte/Lose

Die ausgeschriebene Leistung wird an folgenden Standorten erbracht:

Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS:

LOS 1: Am Wolfsmantel 33, 91058 Erlangen

LOS 2: Nordostpark 84, 90411 Nürnberg

LOS 3: Flugplatzstraße 75, 90768 Fürth

LOS 4: Augustinerhof, Augustinerstraße 19, 90403 Nürnberg

2.2. Zeitlicher Rahmen:

Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und wird zunächst für die Dauer von 2 Jahre abgeschlossen. Verlänge-

rungsoptionen: 2 x 12 Monate

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IIS Ausschreibung Unterhaltsreinigung


Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann mit einer Frist von 14 Tagen der Vertrag

gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung, vor allem bei Schlechtleistung, bleibt hiervon

unberührt. Eine Kündigung berechtigt nicht zum vorzeitigen Einstellen der Leistung.

Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserbringung mit Nachweis von Sonder- und Abrufleistungen.

2.3. Reinigungsturnus:

Die Reinigung der Lose 1 – 3 erfolgt täglich von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7:00 und 16:00 Uhr

und ist der Anlage 5a – 5c „Raumbuch-Kalkulationsmappe“ (Reiter Preisblatt) sowie der Anlage 7 „Reini-

gungsgruppen“ zu entnehmen.

Die Reinigung Los 4 erfolgt mindestens 3x pro Woche von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr und ist der An-

lage 5d „Raumbuch-Kalkulationsmappe“ (Reiter Preisblatt) sowie der Anlage 7 „Reinigungsgruppen“ zu ent-

nehmen.

2.4. Objektbesichtigung:

Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe für die Lose 1-4 ist verpflichtend (siehe Anlage 17). Der Bieter

hat dadurch die Möglichkeit, die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung sei-

ner Leistung geeignet sind.

Vereinbaren Sie bitte spätestens 11.09.2026 einen Termin für die Besichtigung unter

kfm-haustechnik@iis.fraunhofer.de. Besichtigungen finden sodann in der KW 38 und 39 statt.

Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bei der Besichtigung nicht beantwortet.

2.5. Wasser und Energie

Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden vom

Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf einen sparsamen Verbrauch zu achten. Der Auf-

traggeber stellt keine Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung. Bei den Losen 1-3 wäre es

möglich Maschinen aufzustellen. Bei Los 4 ist es nicht möglich.

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2.6. Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen

Der Auftragnehmer stellt alle für die Unterhaltsreinigung erforderlichen Maschinen und Geräte, Besen und

sonstigen Hilfsmittel.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe zur Erfüllung des

Leistungsverzeichnisses und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung

geeignet sind und fachkundig angewandt werden (siehe Anlage 18).

Die vom Auftragnehmer eingesetzten Geräte und Maschinen müssen den jeweils geltenden Anforderungen,

insbesondere den einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes, den VDE-Vorschrif-

ten sowie den Vorgaben der Berufsgenossenschaft entsprechen. Elektrisch betriebe Geräte sind entsprechend

den maßgeblichen Vorgaben zu überprüfen und sicherheitstechnisch zu kontrollieren.

2.7. Subunternehmer:

Bei evtl. Einsatz von Subunternehmern sind diese bereits mit dem Angebot zu benennen (siehe Anlage 10 -

12), deren Eignung ist ebenfalls anhand der aufgeführten Unterlagen nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen,

dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; Deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzu-

legen.

2.8. Anforderungen an das Personal:

Der Auftragnehmer bzw. dessen Personal verfügt über Erfahrung in der Unterhaltsreinigung.

Der Auftragnehmer hat das Reinigungspersonal mit einer einheitlichen Arbeitskleidung auszustatten und auf

ein ordentliches Erscheinungsbild besonders zu achten. Die Kleidung der Mitarbeiter des Auftragnehmers muss

im Sinne der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Berufsgenossenschaft und des Gesundheitsdiensts

hygienisch einwandfrei sein.

Das Fraunhofer-Institut setzt bei Reinigungskräften das Sprachniveau B1 voraus und bei Aufsichtspersonal bzw.

der Objekteleitung mindestens Sprachniveau B2. Wenn dieses Sprachniveau nicht gegeben ist, hat der

Reinigungsdienstleister dafür zu Sorge zu tragen, dass es gewährleistet wird binnen 6 Monaten nach

Objektstart am 1.1.2027; also das der Nachweis dieser Sprachniveaus bis 30.06.2027 dem Auftraggeber

vorgelegt wird.

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IIS Ausschreibung Unterhaltsreinigung


Der Bieter garantiert den Einsatz festen Personals, das durch den Bieter in die Besonderheiten und Spezifikati-

onen, die bei der Reinigung der Büro-, Labor- und Messräumen zu beachten sind, eingewiesen ist. Die Erfor-

dernisse des Forschungsbetriebes verlangen auch vom eingesetzten Personal des Bieters ein hohes Maß an

Kompetenz, Zuverlässigkeit und Flexibilität.

Das Reinigungspersonal hat auf den laufenden Dienstbetrieb Rücksicht zu nehmen und die Reinigung entspre-

chend der Anlage „Reinigungsgruppen“ (Anlage 7) in den vorgegebenen Zeitfenstern durchzuführen. Die be-

trieblichen Abläufe dürfen durch die Reinigungsarbeiten nicht gestört werden. Der Auftraggeber ist zur Ände-

rung der vorgegebenen Zeitfenster während der Vertragslaufzeit berechtigt.

Eine Urlaubsvertretung der eingesetzten Reinigungskraft/-kräfte wird vom Auftragnehmer organisiert und dem

Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Im Krankheitsfall der eingesetzten Reinigungskraft/-kräfte ist ein Ersatz

(eingearbeitet, Kenntnis des Objekts) noch am gleichen Tag einzusetzen.

2.8. Anforderungen an die Objektleitung

Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für das zu rei-

nigende Gebäude vor Beginn der Leistungsdurchführung einen verantwortlichen und qualifizierten Objektleiter

sowie dessen Vertreter zu benennen, der mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eng zusammenar-

beitet. Die Objektleitung hat den Anweisungen und Wünschen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten,

die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, unverzüglich Folge zu leisten.

Voraussetzungen:

• Abgeschlossene Ausbildung als Gebäudereiniger oder geprüfter Objektleiter der Innung o.ä. (als

Nachweis: Gesellenbrief oder Nachweis Ausbildungszertifikat  siehe Eignungsprüfung)

• mindestens Sprachniveau B2

Tätigkeiten:

Objektbetreuung der Gebäude des Fraunhofer-Instituts IIS (Erlangen-Fürth-Nürnberg)

• Veranlassung zur Behebung vorgefundener Mängel, sowie die sukzessive Verbesserung (KVP)

• Erfassung ihrer / seiner Arbeitszeiten und Bereitstellung

• Kontrolle des Arbeitserfolges und Qualitätskontrollen

• Die Objektleitung führt selbstständig dokumentierte Qualitätskontrollen durch.

• Die Objekteleitung veranlasst umgehende Mängelbeseitigung und kontrolliert deren Erledigung

• Die Objektleitung sichert die zukünftige qualitative Arbeitserbringung gemäß Leistungsverzeichnis

durch das Veranlassen entsprechender Maßnahmen

• Kontrolle der Einhaltung des Tätigkeitsverhältnisses und Leistungsverhältnisses

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IIS Ausschreibung Unterhaltsreinigung


• Einhaltung der Zeitvorgaben analog der Sollstundenplanung der Ausschreibung

• Kontaktpflege zu den Ansprechpartnern des Fraunhofer-Instituts IIS

• Sinnvoller Einsatz der Aufsichten bzw. Vorarbeiter

• Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsmethoden

Personalpflege

• Anwesenheitskontrolle des Reinigungspersonals und Überwachung der Arbeitszeiteinhaltung (zusam-

men mit Aufsicht/Vorarbeiter) über Web-Portal und / oder elektronische Zeiterfassung.

• Personalbetreuung - arbeitsrechtlich

• Überprüfung der Arbeitsmethodik unter Beachtung des präventiven Gesundheitsschutzes

• Erstellung von Gefährdungsanalysen und Gestaltung ergonomischer Arbeitsgestaltung

• Unterweisung in Arbeitsmethodik und Arbeitssicherheit

• Überwachung der Sicherheitsvorschriften

Die Objektleitung führt als Nachweis der geforderten Arbeitszeit und zur Mitteilung der anfallenden

Geschäftsvorfälle einen Monatsbericht (elektronisch oder Papierformat), die dem Fraunhofer-Institut

spätestens bis zum 5. Werktag des Folgemonats vorzulegen ist.

2.9. Tageskraft (nur für die Lose 1-3 notwendig)

Zusätzlich zu den Reinigungskräften ist eine Tageskraft (Lohngruppe 1 – Unterhaltsreinigung) von 7.00 Uhr

bis 16.00 Uhr (incl. Pause) einzuplanen. Die Tageskraft hat einen festgelegten Arbeitsbereich der in Zusam-

menarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt wird. Außerdem sind Tätigkeiten die wäh-

rend des Tages anfallen (außergewöhnliche Verschmutzung, sonst. Reinigungen usw.) auf Anweisung des

Auftragsnehmers zu erledigen.

Folgende Aufgaben sind seitens der Tageskraft zu übernehmen:

Tages-Reinigungs-Servicekraft

Mon-Don-Frei-
tagners-tag
tag
Geschäfts-Kompl. Unterhaltsreinigungx
führung
EmpfangAbfall, Tische und Boden, Eingangstüre Kontrolle Fingerabdrückexxxxx

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EingangAbfallbehälter und Aschenbecher ausleerenxxxxx
TeeküchenTägl. Spülbecken und Arbeitsflächen reinigen Tische feucht reinigen und bei Bedarf Fensterbänke abstauben und tägl. komplett Abfall entsorgenxxxxx
TeeküchenAbfalleimer komplett innen und außen reinigenEG1.OG2.OG3.OG
Bespre-Tische und Fensterbänkexxxxx
chungszim-
mer
Kopier-Inventar feucht abwischenEG1.OG2.OG3.OG
räume
Kinotägliche Kontrolle und 2x wöchtentlich Boden- belag und Sitzfläche reinigenxx
Anfallende Reinigung außer der Reihe (ausfüh- ren und weiterleiten) Adhocxxxxx

Für das Los 4 ist keine Tageskraft nötig.

  1. Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

3.1. Allgemeine Vorgaben zur Reinigung (Los 1 – Los 4)

Die Leistungen der Gebäudereinigung umfassen die Gebäudeunterhaltsreinigung einschließlich der Abfallent-

sorgung sowie auf Abruf die Grundreinigung und die Sonderreinigung in diesen Gebäuden.

Die Reinigung für die Lose 1-3 erfolgt Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 16:00 Uhr.

Die Reinigung für das Los 4 erfolgt Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr.

3.2. Leistungsumfang, Reinigungsturnusse

Die zu reinigenden Räume ergeben sich aus dem jedem Reinigungsobjekt jeweils zugeordneten Raumbuch-

Kalkulationsmappe (Anlage 5a – 5d).

Die je Raum durchzuführenden Leistungen ergeben sich anhand der in o.g. Raumbüchern in Tabellenspalte

"G" (Reinigungsgruppe) jedem Raum jeweils zugeordneten Reinigungsgruppe nach Maßgabe der Vorgabe

zur jeweiligen Reinigungsgruppe in Anlage 7.

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Die 2x Woche zu reinigenden Räume sind bevorzugt Dienstag und Donnerstag zu reinigen.

Die 3x Woche zu reinigenden Räume sind bevorzugt Montag, Mittwoch und Freitag zu reinigen.

Sofern die Beschreibung der Reinigungsgruppen (vgl. Anlage 7) die Ausführung einer bestimmten Leistung

nicht fünfmal wöchentlich vorsieht, darf der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Be-

ginn der Leistungsdurchführung den Wochentag (Montag bis Freitag) festlegen. Zweimal wöchentlich zu er-

bringende Leistungen dürfen dabei nicht an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen ausgeführt werden. Der

Sofern die für einen bestimmten Wochentag vorgesehene Reinigungsleistung auf einen Feiertag oder auf ei-

nen beweglichen Feiertag fällt, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass Reinigungsleistungen, welche

ein- oder zweimal wöchentlich zu erbringen sind, an dem Feiertag vorausgehenden oder nachfolgenden

Werktag erbracht werden. Es gibt spezielle Bereiche/Räume, bei denen unbedingt eine vorherige Absprache

zu „Zugang am Tag Vorher / Nachher“ stattfinden muss.

3.3. Grundreinigung / Sonderreinigung / Abrufleistungen

Grund- und Sonderreinigungsleistungen sind auf Abruf des Auftraggebers gemäß Ziffer 5 des Werkvertrags

(Anlage 20) zu erbringen.

Die zu erbringenden Reinigungsleistungen werden durch den Auftraggeber bei Abruf näher spezifiziert. In

Betracht kommen insbesondere Kehren, Wischen, Saugen etc. von Räumlichkeiten nach Veranstaltungen

(wie Empfängen, Seminarveranstaltungen usw.), Baureinigung nach Bau- oder Sanierungsarbeiten im Ge-

bäude, Reinigung von Polsterstühlen etc.

Bei der Grundreinigung werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere

Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Oberflächen müssen frei von haften-

den Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein. Oberflächen müssen

schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

Die Leistungserbringung in einem Objekt ist unter Aufführung der Leistung und des zeitlichen Umfangs zu

dokumentieren und vom jeweiligen Zuständigen des Objekts nach Durchführung der Leistungen gegenzeich-

nen zu lassen. Vergütet wird der vereinbarte Stundensatz/Stückpreis/m²-Preis nach tatsächlichem Zeitauf-

wand.

3.4. Müllentsorgung

In den Büros wird voraussichtlich 1 Mülleimer für Papier ohne Beutel und 1 Mülleimer für Restmüll stehen. Es

kann jedoch Abweichungen dazu geben.

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IIS Ausschreibung Unterhaltsreinigung


Verpackung, Restmüll werden voraussichtlich in zentralen Behältern der Teeküchen gesammelt

Wichtig ist natürlich, dass die Mülltrennung auch beibehalten wird und die Abfälle dann auch am zentralen

Müllentsorgungspunkt in den entsprechenden Abfallbehältern entsorgt werden.

Abfallbehälter leeren und Inhalt entsorgen: Papierkörbe, Abfall- und Wertstoffbehälter entleeren, getrennt

sammeln und gesammelten Inhalt in die Behältnisse an den entsprechenden Sammelstellen unter Beachtung

dieser Leistungsbeschreibung entsorgen. Anschließend Behälter innen und außen feucht reinigen und nach-

trocknen. Abfall- und Wertstoffbehälter sind wieder mit Beuteln bestücken. Reine Papierkörbe sollen keinen

zusätzlichen Beutel enthalten.

Die Entsorgungsstellen im Außenbereich sind sauber und ordentlich zu halten. Änderungen bezüglich der zu

trennenden Abfallfraktionen während der Vertragslaufzeit bleiben dem Auftraggeber vorbehalten.

3.5. Sanitär-Verbrauchsartikel

Der Auftraggeber stellt u.a. folgende Sanitärartikel:

• Toilettenpapier

• Papierhandtücher

• Toilettenbürsten

• Seifencreme für Seifenspender

• Spülmittel/Maschinensalz

• Spülbürsten und Lappen

• Damenhygieneartikel

• Küchenrollen

Die Nachbestellung erfolgt durch den Auftragnehmer bei einem durch den Auftraggeber benannten Lieferan-

ten.

Der Nachschub und die objektbezogene Verteilung der Sanitär-Verbrauchsartikel wie Papierhandtücher,

Seife, Hygienebeutel und 3-lagiges Toilettenpapier werden vom Auftragnehmer ausgeführt. Der Auftragneh-

mer hat sicherzustellen, dass die Verbrauchsartikel im Gebäude in ausreichendem Umfang zur Verfügung ste-

hen. Der Auftragnehmer führt die Bestellung von Papierhandtüchern, Seife, Hygieneartikel und 3-lagiges Toi-

lettenpapier usw. aus und nimmt die Lieferung hinter der ersten verschließbaren Tür des jeweiligen Anliefer-

ortes entgegen. Der Auftragnehmer hat die Einlagerung der von einem Dritten gelieferten Verbrauchsmateri-

alien in den dafür vorgesehenen Räumen am Tag der Anlieferung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat

hier nicht die Platzmöglichkeiten, um zusätzlich noch eine eigene Lagerhaltung für diese Artikel vorzuhalten.

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Dem Auftragnehmer obliegt die Einlagerung der Verbrauchsmaterialien in den dafür vorgesehenen Räumen

des Auftraggebers, die objektbezogene Verteilung und Auffüllung sowie die Entsorgung der Verbrauchsma-

terialien und Verpackungen.

  1. Umkleide und Abstellräume

An den Standorten gibt es Putzmittelräume/Flächen, die vom AN nach Abstimmung mit dem AG genutzt

werden können:

Weitere benötigte Stellflächen/Möglichkeiten müssen mit dem AG abgestimmt werden.

Umkleideräume für die Reinigungskräfte und Abstellräume für Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Ver-

brauchsmaterialien werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Es steht eine begrenzte Fläche an Stellmöglichkeiten zur Verfügung, welche der Auftragnehmer un-

entgeltlich nutzen kann. Der Auftraggeber übernimmt dabei keine Haftung für Schäden und Verluste an vom

Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Gegenständen. Der Haftungsausschluss gilt nicht

für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen.

  1. Zugangskarten

Vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt durch den Auftraggeber eine Erstunterweisung.

Hierbei erhalten die Mitarbeiter die Schlüssel und Zugangskarten. Die Schlüssel und Zugangskarten bleiben

im Gebäude und werden täglich durch den Empfangs- oder Wachdienst ausgegeben (gilt nur für Los 1 – Los

3).

Bei Los 4 werden ausreichend Transponder zur Verfügung gestellt, die von der Objektleitung zu verwahren

und an den mit der Reinigung betrauten Mitarbeiter/Mitarbeiterin herausgegeben werden.

Die Verwaltung von Transpondern / Schlüsseln obliegt der zentralen Verwaltung. Mit dieser sind im Auftrags-

fall durch den Objektleiter entsprechende Regelungen zu vereinbaren. Die Verwendung und/oder die Be-

schaffung von Nachschlüsseln sind verboten. Der Zugang erfolgt mit Transpondern. Ausgehändigte Schlüssel

oder Stechkarten/Chip dürfen nicht ohne Rück-/Absprache mit dem Auftraggeber an Urlaubs-/Krankheitsver-

tretungen weitergegeben werden.

Bei Verlust von Schlüsseln oder Schlüsselkarten / Transpondern ist die zentrale Verwaltung unverzüglich zu

benachrichtigen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung einschließlich der anfallenden Nebenkosten, z.B. für

das Auswechseln von Schließanlagen, trägt der Auftragnehmer. Ausgehändigte Schlüssel / Schlüsselkarten

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sind nach Vertragsbeendigung dem Auftraggeber umgehend zurückzugeben. Hierfür wird ein Schlüsselpro-

tokoll angefertigt, das von beiden Parteien, auch im Vertretungsfall zu unterzeichnen ist.

In unregelmäßigen Abständen werden die ausgegebenen Schlüssel / Schlüsselkarten durch den Auftraggeber

kontrolliert. Der Auftragnehmer muss hierzu in der Lage sein, sämtlicher ihm überlassen Schlüssel / Schlüssel-

karten / Transponder auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die frist-, leistungs- und sachgerechte Erfüllung des Vertrages.

Der Auftraggeber kann im Falle einer nichtvertragsgerechten Erfüllung nach erfolgloser Abmahnung die Ver-

gütung nach billigem Ermessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadendersatz wegen Nichter-

füllung verlangen.

Der Auftragnehmer haftet für alle Ansprüche, die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder Dritte gegenüber dem

Auftraggeber geltende machen, soweit diese aus einer Vertragsverletzung herrühren, die er oder seine Erfül-

lungsgehilfen zu vertreten haben. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, Einrichtungen und Gebäuden des

Auftraggebers.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet während der Vertragsdauer eine Betriebshaftpflichtversicherung zu unter-

halten. Das Bestehen der Versicherung ist bei Abgabe eines Angebots durch Eigenerklärung nachzuweisen.

8.Angebote:

Wir erwarten Angebote unter Angabe eines Pauschalpreises pro Monat sowie Angabe für Abrufleistungen.

Füllen Sie hierzu bitte unbedingt die Anlage 5a – 5d „Raumbuch-Kalkulationsmappe“ aus.

Wir bitten um Übersendung eines aussagekräftigen Angebotsschreibens in Textform. Dem Angebot ist die

Eigenerklärung Nachhaltigkeit (siehe Vergabeunterlagen) beizufügen, ebenso die Darstellung Konzept (siehe

Bewerbungsbedingungen).

Die angebotenen Preise müssen alle Nebenkosten wie Versicherung, Gerätestellung, Nebenkosten, An- und

Abfahrzeiten, Materialkosten, Lohnkosten etc. beinhalten.

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