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Auftragsinhalte und Angebotswertung: Unterhaltsreinigung im Rohdenhof: Heimverbund und Kita
- Umfang des Auftrages:
Unterhaltsreinigung in Objekt(en):
Los 1: o Rohdenhof Heimverbund, Sutelstraße 18, 30659 Hannover, Objekt Nr. 1127
o Kita Klein-Buchholzer-Kirchweg und Krippe Sutelstraße, Klein-Buchholzer- Kirchweg 9, 30659 Hannover, Objekt Nr. 1109
Die Dienststellen befinden sich alle in demselben Gebäude und sind teils über mehrere Eingänge erreichbar, deshalb gibt es separate Adressen.
Der Auftrag beinhaltet die tägliche Unterhaltsreinigung der Dienststellen.
Optionale Leistung: Ausnahme stellen die Notaufnahme und die Inobhutnahme-Station dar – hier findet die Reinigung nur bei Bedarf statt und wird kurzfristig abgerufen. Dies ist ab- hängig von der Betreuungssituation und der Nutzung der Räume. In der Regel stehen die Räume leer, deshalb sind sie in der Kalkulation als „inaktiv“ gekennzeichnet. Müssen ein oder mehrere Kinder betreut werden, wird die Reinigung sehr kurzfristig (i.d.R. am nächsten Tag) um die genutzten Räume erweitert. In dem Fall werden die Räume in der Kalkulation aktiviert und entsprechend dem Angebot des Bieters mit den Daten aus der Kalkulation separat per Rechnung abgerechnet. Diese Reinigung ist ausdrücklich ein optionaler Teil des Auftrags und wird lediglich bei Bedarf abgerufen und vergütet.
Der Bieter ist verpflichtet, diese optionale Reinigung im Bedarfsfall, innerhalb von 2 Werk- tagen nach Bedarfsmeldung sicherzustellen.
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Vertragslaufzeit: Beginn: 01.01.2027 Ende: 31.12.2030 Optionale Verlängerung: 2 Mal um jeweils 1 Jahr bis maximal 31.12.2032. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer der jeweiligen Option, sofern die Auftraggeberin diesen nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt hat.
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Stundenbindung Es handelt sich um einen Vertrag mit Stundenbindung. D.h., der AN ist vertraglich verpflich- tet, neben der Reinigungsleistung auch die angebotene Anzahl der Reinigungsstunden zu leisten und dieses durch tagesaktuelle Aufzeichnungen der Arbeitszeit vor Ort nachzuwei- sen. Der Auftragnehmer ist für die Dokumentation der Reinigungsstunden im Objekt verantwort- lich und gewährt der AG jederzeit Einsicht in die Unterlagen. Die AG besteht darauf, dass die kalkulierten Reinigungsstunden vollumfänglich als Arbeitszeit im Objekt geleistet wer- den und kontrolliert es. Für nähere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis.
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Objektbetreuung Die Besuche der Objektleitung im Objekt werden auf Aufforderung der AG vor Ort nachge- wiesen (z.B. durch Unterschrift/Liste/Email-Benachrichtigung).
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Tariflöhne/Kalkulationsbasis: Basis für die Kalkulation sind die Tariflöhne und übrige Tarifbedingungen sowie gesetzliche Regelungen mit dem Stand der Angebotsfrist für diese Vergabe. Künftige Preisänderungen
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werden im Rahmen der Lohngleitklausel aus den Besonderen Vertragsbedingungen (§14) berücksichtigt. Wichtiger Hinweis: Bei Angebot eines Stundenverrechnungssatzes für die Unter- haltsreinigung mit einem Kalkulationsaufschlag von unter 80 % auf den gültigen Min- destlohn ist bereits mit dem Angebot eine SVS-Kalkulation auszufüllen und abzuge- ben. Der Vordruck dazu befindet sich bei den Vergabeunterlagen und ist dafür verbindlich zu verwenden.
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Preisobergrenze: Für diesen Auftrag gilt aus wirtschaftlichen und haushaltstechnischen Gründen eine Preis- obergrenze. Diese ist in der Excel-Kalkulation angegeben. Die Überschreitung dieser Preis- obergrenze im Bieterangebot führt zum Ausschluss des Angebotes aus formalen Gründen.
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Erforderliche Vergabeunterlagen zum Ausfüllen: Die Anlagen „Kalkulation“, „Preisblatt“ und „Fragebogen“ sind zwingend auszufüllen. Ist eine dieser Unterlagen nicht ausgefüllt oder sind ein oder mehrere Ausschlusskriterien im Frageboten nicht beantwortet, erfolgt keine Nachforderung und das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen.
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Besichtigung: Eine Besichtigung ist nicht vorgesehen. Entnehmen Sie die Daten zum Gebäude aus der Excel-Kalkulation und dem beigefügten Grundriss.
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Nutzung/Reinigungsbedarf: Das Objekt ist ein soziales, pädagogisches und kulturelles Zentrum im Stadtteil. Es beherbergt:
- eine Kita, eine Krippe und einen Hort
- eine Notaufnahmestation für Kinder und Jugendliche (Clearingstelle)
- eine Inobhutnahme für Kinder- und Jugendliche für vorübergehendes Wohnen
- eine fest ansässige Tagesgruppe
- eine Mädchen-Wohngemeinschaft „Mädchenhaus“
- Wirtschafts- und Verwaltungsräume
- einen Kulturtreff, der aber extern betrieben wird und nicht Teil dieses Auftrags ist.
Das Gebäude wird hauptsächlich durch die Kinder- und Jugendarbeit genutzt. In Kita, Krippe und Hort werden Kinder von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr betreut. Die Tagesgruppe ist bis 18:00 Uhr im Betrieb und ist eine zentrale Anlaufstation für Kinder.
In der Notaufnahme gibt es Plätze für Übernachtung und soziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die bei Bedarf genutzt werden. In der Inobhutnahmestation „RIO“ wohnen Kinder zusammen mit ihren Betreuungspersonen über längere Zeiträume (mehrere Tage bis mehrere Monate). In diesen beiden Bereichen ist ein besonders sensibler Umgang mit den Nutzerinnen wichtig. Es müssen verschiedene Absprachen eingehalten werden und die Reinigungskräfte müssen mit den Betreuungspersonen kommunizieren können. Entsprechende Deutschkenntnisse wer- den vorausgesetzt. Vor Ort wohnen Kinder und Jugendliche mit teils schwierigem persönli- chem, gesundheitlichem und sozialem Hintergrund. Hinweise der Betreuerinnen zum Um- gang miteinander müssen beachtet werden. Hier werden die Gemeinschaftsflächen und auch die Kinderzimmer gereinigt. Seitens des AN ist eine schnelle und flexible Reaktion bei veränderten Bedarfen notwendig. Die Kinder kommen meist ohne Ankündigung, teils auch nachts, an. Die Reinigung muss dann schnellstmöglich, i.d.R. innerhalb von 24 Stunden beginnen.
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Der Bedarf ist von der Anzahl der zu betreuenden Kinder abhängig; die durchschnittliche Ein- satzzeit belief sich in der Vergangenheit auf 0,5-1,25 Std./Tag und kam über ca. 60 Tage im Jahr vor.
Im Nebengebäude „Mädchenwohnhaus“ wohnen die Kinder dauerhaft in einer Wohngemein- schaft (24-Std-Betrieb). Für die Reinigung muss eine weibliche Reinigungskraft eingesetzt werden, weil es sich um einen besonderen Schutzbereich für Mädchen handelt und die Reini- gung in die private Wohnsituation eingreift. Es werden nur die Gemeinschaftsflächen gereinigt, nicht die einzelnen Kinderzimmer.
Die Verwaltung und die Wirtschaftsräume (Küche, Verpflegung, Wäsche) werden tagsüber bis ca. 13/14 Uhr genutzt, im Einzelfall länger.
- Reinigungszeiten: a) Reinigungstage: Montag bis Freitag, Ø 251,01 Reinigungstage/Jahr. An Feiertagen, Heiligabend und Silvester und an Wochenenden erfolgt keine Reini- gung. Das gilt auch für die optionale Leistung in der Kinder-Inobutnahmestation und in der Notaufnahme: auch findet die Reinigung im Bedarfsfall nur von Montag bis Freitag statt.
b) Uhrzeiten Die Reinigungszeitfenster beschränken sich in der Regel auf: Kita, Hort und Krippe: morgens vor 07:00 Uhr oder nachmittags ab 17:00 Uhr Notaufnahmestation und Inobhutnahmestation tagsüber während der Nutzung, ge- naue Uhrzeit nach Absprache und abhängig vom Bedarf vor Ort Tagesgruppe: flexibel, von morgens 05:30 Uhr bis 20:00 Uhr Mädchen-Wohngemeinschaft „Mädchenhaus“: Mittwochs vormittags Verwaltung und Wirtschaftsräume: nach der Nutzung ca. ab 13 Uhr oder auch vormit- tags während der Nutzung möglich
Die verantwortlichen Nutzer vor Ort (Leitung, Haustechnikerinnen, Verwaltungsmitarbei- terinnen) können abweichende Zeiten mit der/dem AN abstimmen. Diese Änderung ist schriftlich zu dokumentieren und von den Nutzern und der/dem AN zu unterzeichnen. Die AG wird über diese Regelung umgehend informiert. Abweichend von diesen Regelungen gibt es im Einzelfall spezielle zeitliche Einschränkun- gen (z.B. durch besondere Bedarfe im Rahmen der Kinderbetreuung) bei der Reinigung, die berücksichtigt werden müssen.
- Gebäude: Das Objekt besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die miteinander verbunden sind.
Den Hauptteil bildet das Wirtschaftsgebäude, wo sich die Verwaltung, die Bewirtschaftung und die Tagesgruppe befindet. Dahinter gibt’s zwei lange verglaste Gänge in Richtung Kita/Krippe/Hort und in Richtung Notaufnahme. Die Krippe befindet sich im Abzweig im EG, die Notaufnahme und Inhobutnahmestation sind jeweils eine Etage drüber. Die Kita befindet sich am Ende des Gebäudes und hat einen separaten Eingang.
Es gibt zwei Aufzüge. In der Kita und im Hauptteil/Verwaltung. Einer davon (im Verwal- tungsbereich) wird vorauss. Ende 2026 saniert und ist dann zeitweise nicht im Betrieb. Es gibt Pumiräume: 1x in der Kita, 1x auf Etage 1 und 1x auf Etage 2 im Treppenhaus.
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Das „Mädchenhaus“ ist ein separates Gebäude auf dem Grundstück und ist ein einstöcki- ges Fachwerk-Wohnhaus (ohne Aufzug). Es gibt dort keinen Platz für das Material.
Hinweis: Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Gebäudepläne und Grundrisse sind nur zum Zwecke der Kalkulationserstellung und der Reinigungsplanung im Objekt im Rahmen des Vergabeverfahrens zu verwenden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, eine sachfremde Verwendung ist verbo- ten. Für die Kalkulation sind die Raummaße aus der Excel-Kalkulation verbindlich, nicht die aus den Plänen. Wir weisen darauf hin, dass die Grundrisse und Pläne nur der Orientierung im Gebäude dienen und der Bieter keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität hat.
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- Checkliste:
| Objektnummer: 1127+1109 | Objekt: Rohdenhof und Kita |
|---|---|
| Tag der Begehung: 18.11.25 | |
| Aufbau Gebäude ☒ Etagen: 2 ☒ Aufzug ☒ Ja ☐ Nein | Sonstiges ☒ Grundrisse vorhanden? ☒ Ja ☐ Nein ☐ Objekt alarmgesichert oder besondere Schließung? ☐ Ja ☒ Nein ☐ Schlüssel für den Dienstleister? ☐ Ja ☒ Nein |
A. Gebäude
| Nr. | Bemerkungen: | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 | Wo sind die Pumiräume und wie viele? | 1x in der Kita 1x Etage 1 im Hauptgebäude 1x Etage 2 im Hauptgebäude | ||
| 2 | Sind Wasseranschlüsse im Pumiraum vorhanden? | Ja und zusätzlich in Sanitärbereichen | ||
| 3 | Ist eine Maschinenreinigung in dem Objekt möglich? | ja | ||
| 4 | Steckdose im Pumiraum vorhanden? ☒ Ja ☐ Nein | In 1 Raum im Kitabereich | ||
| 5 | Besonders zugestellte Räume? ☒ Ja ☐ Nein | Die Kita/Hort, die Krippe und die Tagesgruppe. | ||
| 6 | Kleinteiliger Gebäudeaufbau: (Viele Podeste, Erhöhungen, kleine Treppenstufen, kleine Durchgänge, abgeteilte Bereiche) ☒ Ja ☐ Nein | Die Kita/Hort, die Krippe und die Tagesgruppe ha- ben beengte Platzverhältnisse und einen kleinteili- gen Gebäudeaufbau. Dasselbe gilt für das Mädchenwohnhaus im Ne- bengebäude. | ||
| 7 | Besondere schmutzanfällige Bereiche? | Grundsätzlich hoher Schmutzeintrag im ganzen Gebäude, bedingt durch intensive Nutzung mit vie- len Personen. Schmutzeintrag von draußen im Kita/Hort und im Eingangsbereich durch den allge- meinen Betrieb. | ||
| 8 | Baumaßnahmen geplant? ☒ ja, ab 12.2026 ☐ nein | Ein Aufzug im Verwaltungsbereich wird voraus- sichtlich über mehreren Wochen saniert. |
B. Reinigung
| Nr. | Bemerkungen: | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 | Wann ist die Reinigung frühestens möglich? | Alle Gebäudeteile: UR von Montag bis Freitag. • Kita, Hort und Krippe: morgens vor 07:00 Uhr oder nachmittags ab 17:00 Uhr |
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• Notaufnahmestation und Inobhutnahmestation tagsüber während der Nutzung, genaue Uhrzeit nach Absprache und abhängig vom Bedarf vor Ort • Tagesgruppe: flexibel, von morgens 05:30 Uhr bis 20:00 Uhr • Mädchen-Wohngemeinschaft „Mädchenhaus“: Mittwochs vormittags • Verwaltung und Wirtschaftsräume: nach der Nutzung ca. ab 13 Uhr oder auch vormittags wäh- rend der Nutzung möglich
Prüfung und Wertung des Angebotes
- Ablauf der Wertung
Nach Ablauf der Angebotsfrist wird geprüft, ob keine formellen Ausschlussgründe vorliegen, ob der Bieter geeignet ist und ob die angebotenen Preise nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung stehen. Sollte die vorgegebene Preisobergrenze überschritten werden, so wird das Ange- bot formell in der ersten Wertungsstufe ausgeschlossen. Neben dem Gesamtpreis werden danach insbesondere diese Bestandteile der Kalkulation überprüft: a) Stundenverrechnungssatz (SVS) /Preis: Grundsätzlich geht die AG davon aus, dass ein Aufschlag von mindestens 80 % auf den Mindestlohn erforderlich ist, um eine minimale Kostendeckung zu gewährleisten. Stundenverrechnungssätze (SVS) unterhalb dieser Schwelle müssen von dem Bieter bereits mit dem Angebot anhand des beigefügten SVS-Kalkulationsbogens in einzelne Bestandteile aufge- schlüsselt werden (Siehe Anlage „Kalkulation“). Mit Abgabe dieses Kalkulationsbogens bestätigt der Bieter, dass die Kalkulation über die gesamte Vertragsdauer kostendeckend ist. Nachträgliche Preis- anpassungen außerhalb der Preisgleitklauseln in den Besonderen Vertragsbedingungen sind aus- geschlossen. Die AG prüft die Aufschlüsselung des SVS auf Plausibilität und Auskömmlichkeit. Sollte die Höhe des Stundenverrechnungssatzes als nicht auskömmlich gewertet werden, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Nicht auskömmlich ist der SVS,
- wenn einzelne Positionen gegen aktuell geltende tarifliche oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder
- wenn die auftragsbezogenen Kostenbestandteile nicht ausreichen, um die ausgeschriebe- nen Leistungen vollumfänglich zu erfüllen (z.B. Vorgaben zu Kontrollhäufigkeit, Objektlei- tungsbesuchen, Technologieeinsatz, Qualitätsmanagement) und wenn der Bieter diese als unauskömmlich bewerteten Kostenbestandteile nicht plausibel und nachvollziehbar erklären kann und diese nicht anderweitig in voller Höhe ausgeglichen werden kön- nen. Für SVS für Sonderleistungen/Ferienreinigung muss keine Aufschlüsselung abgegeben werden. Die AG prüft diese SVS jedoch auch auf Auskömmlichkeit nach den o.g. Regelungen. Die AG behält sich vor, diese SVS ebenfalls durch den Bieter aufschlüsseln zu lassen.
b) Leistungswerte/Reinigungszeit: Die angebotene Reinigungszeit bzw. die Leistungswerte sind die zweite Preiskomponente, die im Rahmen der Angebotswertung einer Prüfung unterzogen wird. Übersteigt der angebotene durchschnittliche Leistungswert die angegebene Obergrenze oder über- steigt der Wert den Durchschnitt aller angebotenen Werte um mehr als 20 %, behält sich die AG eine detaillierte Prüfung vor, auch für einzelne Raumgruppen. Bei dieser detaillierten Prüfung werden die angebotenen Leistungswerte mit den übrigen Angeboten, mit der Auftragswertschätzung der AG sowie mit den Leistungskennzahlen der Gütegemeinschaft für Gebäudereinigung RAL, Stand Juli 2020 verglichen.
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Das Angebot kann ausgeschlossen werden, wenn der durchschnittliche Leistungswert des Bieters pro Objekt im Rahmen dieser Prüfung als unauskömmlich bewertet wird und wenn der AN die von der AG als unauskömmlich bewerteten Einzelwerte pro Raumgruppe oder den Ø Gesamt-Leistungs- wert pro Objekt nicht plausibel und nachvollziehbar erklären kann. Das ist ausdrücklich auch dann möglich, wenn der durchschnittliche Leistungswert pro Objekt nicht die von der AG genannte Obergrenze übersteigt. Als Orientierung für die Entscheidung über detail- lierte Prüfung der Auskömmlichkeit wird immer zuerst der Durchschnitt aller Angebote als erstes Kriterium zugrunde gelegt. Die AG behält sich vor, die Angaben des Bieters im Rahmen einer Probereinigung (siehe Ziff. 1.1) auf Machbarkeit zu überprüfen. Bei nicht bestandener Probereinigung wird das Angebot aufgrund von fehlender Auskömmlichkeit ausgeschlossen.
Bei den verbliebenen Angeboten wird das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anhand der unten be- schriebenen Wertungsmethode ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
1.1 Probereinigung Bei der Probereinigung wird die angebotene Reinigungsleistung durch den Bieter ausgeführt. Die AG wertet das Ergebnis anhand von vier Kriterien. Bei einer erreichten Punktezahl von 85 von 100 gilt die Probereinigung als bestanden. Die Bedingungen: Die AG wählt eine repräsentative Reinigungsfläche aus, die aus unterschiedlichen Raumgruppen besteht. Die AG bestimmt das Zielergebnis anhand des Leistungsverzeichnisses für das betroffene Objekt. Dabei werden anteilig die täglichen Leistungen und Intervallleistungen vorgegeben. Die Dauer der Reinigungsausführung ist abhängig von der Gebäudegröße und der ausgewählten Fläche und beträgt i.d.R. zwischen 1 und 2 Stunden. Vor der Reinigung wird das eingesetzte Material gesichtet und gewertet. Nach der Reinigung wird das Reinigungsergebnis mit dem Zielergebnis verglichen. Es findet eine Zeitmessung statt. Bewertungskriterien: o 10 %: Konformität des Materialeinsatzes und der Reinigungsmethoden mit der angebotenen Leistung o 45 % Reinigungsergebnis: Vergleich Reinigungsergebnis mit Zielvorgabe anhand einer Män- gel-Checkliste o 45 % Einhaltung der Zeitvorgabe: Vergleich der kalkulierten Zeit mit der tatsächlich benötig- ten Arbeitszeit der Reinigungskräfte. Die Zeit für Vor- und Nachgespräche wird hierbei nicht gewertet, sondern nur die reine Reinigungszeit. Der Bieter ist verantwortlich für die Personalauswahl und das gesamte benötigte Reinigungsma- terial. Die Anfahrt und Anlieferung und Materialeinsatz erfolgt auf Kosten des Bieters. Die AG übernimmt die Personalkosten für den Zeiteinsatz der Reinigungskraft ab dem Beginn bis zum Ende der Probereinigung. Es gilt der im Angebot des Bieters angegebene Stundenpreis für die Unterhaltsreinigung.
- Loslimitierung/ Zuschlagslimitierung
Im Fall einer Losvergabe werden die Regelungen zur Loslimitierung/Zuschlagslimitierung angewandt. Diese stehen (falls zutreffend) in der Angebotsaufforderung.
- Preisobergrenze
Übersteigt das Angebot den Wert der in den Vergabeunterlagen angegebenen Preisobergrenze, wird das Angebot aus formellen Gründen im ersten Wertungsschritt ausgeschlossen.
- Bewertungskriterien
Nach der Prüfung der formellen Voraussetzungen, der Eignung und der Preisangemessenheit erfolgt in der vierten Wertungsstufe die Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Der Zuschlag fällt auf das wirt- schaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeit wird dabei anhand folgender Wertungsmethode ermittelt:
Wertungsschritte:
- Prüfung der Einhaltung der Ausschlusskriterien („A-Kriterien“) aus dem Fragebogen: Die Erfüllung dieser wird im Fragebogen durch Ankreuzen von dem Bieter bestätigt. Bei Nichterfüllung eines oder mehrerer Kriterien erfolgt ein Ausschluss des Angebotes. Sollte ein oder mehrere Kriterien
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nicht beantwortet/ ausgefüllt sein, erfolgt keine Nachforderung und das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen. 2. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Diese erfolgt nach der „Einfachen Richtwertmethode“. Dabei wir das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl errechnet. Bei der Einfachen Richtwertmethode erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl den Zuschlag. Sollten mehrere Angebote die gleiche Kennzahl erreichen (berechnet auf 2 Nachkommastellen) und den ersten Platz in der Rangliste besetzen, entscheidet der günstigste Preis.
Die Kennzahl definiert das Verhältnis von Preis und Leistung. Die Berechnung erfolgt anhand dieser Formel: Z = L / P o Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebotes o L = Leistungspunktzahl für alle B-Kriterien (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) o P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes o Die errechnete Kennzahl „Z“ wird skaliert dargestellt, um ganze Zahlen mit zwei Nachkommastellen zu erhalten. Dazu wird „Z“ mit dem Faktor 100.000 multipliziert.
Ermittlung des Preises „P“: Grundlage: Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer für ein Jahr oder -bei kürzeren Zeiträumen- für die gesamte Laufzeit des Vertrages für alle ausgeschriebenen Leistungen. Diese Preisangaben (=Angebotspreise) werden aus der Kalkulationsdatei entnommen.
Ermittlung des Leistungspunktzahl „L“: Grundlage: Für die Bewertung der Leistung werden nachfolgend genannte Bewertungskriterien (B- Kriterien) in der angegebenen Gewichtung angewandt. Dabei wird die angebotene Leistung mit Punk- ten bewertet. Die Summe aller Leistungspunkte für alle Kriterien ergibt die Leistungspunktzahl „L“.
| Kriterium | Beschreibung | Maximale Punktzahl: | Gewichtung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B1 | Durchschnittlicher Leistungswert | 100 Punkte (gewichtet: 67 Punkte) | 67,00 % | ||||||||
| B2 | Reinigungskonzept/Fragebogen | 100 Punkte (gewichtet: 33 Punkte) | 33,00 % | ||||||||
| SUMME | 100% |
B1-Kriterium: Ermittlung der Punkte für das Kriterium „Durchschnittlicher Leistungswert“: Die von uns ermittelte Reinigungsfläche pro Jahr für die Unterhaltsreinigung wird zu den angebotenen Reinigungsstunden pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Es gelten die Daten aus dem Kalkulationsblatt. Formel: Reinigungsfläche pro Jahr / Jahresstunden Anhand dieser Formel wird ein durchschnittlicher Leistungswert (ØLW) für das gesamte Objekt be- rechnet. Die Punkteverteilung erfolgt nach diesem System: Der Ø LW des Angebotes wird mit den in der Bewertungsmatrix angegebenen Obergrenze ver- glichen. Bei Überschreitung der Obergrenze werden 0 Punkte für das Kriterium B2 vergeben. Es ist ausdrücklich möglich und erlaubt, niedrigere oder höhere Werte als die Obergrenze an- zubieten. Dieser Wert ist nicht als Zielvorgabe zu verstehen. Volle Punktzahl wird vergeben für das Angebot mit dem niedrigsten Ø Leistungswert aller An- gebote. Bei den übrigen Angeboten wird die prozentuale Abweichung zum niedrigsten angebotenen Leistungswert errechnet. Diese Angebote erhalten eine um den Abweichungsprozentsatz verminderte Punktzahl. Eine Abweichung in Höhe von 1% hat einen Abschlag in Höhe von 1% von der maximal möglichen Punktzahl zu Folge. Angebote, die um 100% oder mehr abweichen, erhalten 0 Punkte.
B2-Kriterium: Ermittlung der Punkte für das Kriterium „Reinigungskonzept/Fragebogen“: Berechnung der Punkte: Formel: (Summe erreichter Punkte/Maximale Punktzahl) X Gewichtungsfaktor = Punkte
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Die Bieter beantworten die Fragen aus der Anlage „Fragebogen“ – entweder durch Ankreuzen oder durch Ausfüllen des Formulars, wenn eine Textantwort gefordert ist. Die im Fragebogen angegebe- nen Hinweise zu der Beantwortung der Fragen sind zu beachten. Unklare, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Antworten werden für die betroffene Frage mit 0 Punkten gewertet.
Wird der Fragebogen von dem Bieter nicht beantwortet, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes auf- grund fehlender wertungsrelevanter Unterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen der Vergabestelle Nachweise darüber zu erbrin- gen, dass die angekreuzten Angaben tatsächlich bei der Ausführung dieses Auftrags umgesetzt wer- den. Bei fehlendem Nachweis kann das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen werden. Eine Nichtumsetzung dieser Angaben ist eine schwere Verfehlung gegen die Vertragsinhalte und kann Maßnahmen wie Rechnungskürzungen bis hin zur außerordentlichen Kündigung aufgrund von Falschangaben zufolge haben.