Offenes Verfahren (EU-Verfahren)
von
Unterhaltsreinigungsarbeiten
im Bürogebäude Eppelheimer Straße 13 in
69115 Heidelberg
Vergabe ab 01.04.2027
Vergabe Nr. 65.32 8-2026 BG ES 13 EU
Heidelberg 05.08.2026
Seite | 1
Unterhaltsreinigungsarbeiten im Bürogebäude Eppelheimer Straße 13 in 69115 Heidelberg
| Reg. | I nhaltsübersicht Vergabeunterlagen | Rückgabe / Bemerkungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Angebotsaufforderung - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - Bewerbungsbedingungen - Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien - Informationen zur Datenerhebung | Rückgabe entfällt Rückgabe entfällt Rückgabe entfällt Rückgabe entfällt | ||||
| 2 | Angebotsvordruck | Rückgabe nach Bearbeitung durch Bieterin bzw. Bieter | ||||
| 3 | Kalkulationsdatei - Angebotsübersicht - Raumliste mit angebotenen m²-Leistungen, Stundenverrechnungssatz und Anzahl der im Objekt eingesetzten Reinigungskräfte In den Dateien sind nur die gelb gekennzeichneten Felder auszufüllen. Bei den einzutragenden m²- Leistungen pro Stunde sind nur ganze Zahlen ohne Dezimalstellen zulässig, dies muss auch bei der Eingabe über die Bearbeitungsleiste der RL UHR BG ES 13 EU beachtet werden. | Rückgabe nach Bearbeitung durch Bieterin bzw. Bieter | ||||
| 4 | Eigenerklärung Russland-Sanktionen | Rückgabe | ||||
| 5 | Selbstauskunft zur Reinigungsagilität und Qualitätssicherung, Auftragsbezogenes Konzept und fachliche Unternehmensstruktur: Beschreibung des auftragsbezogenen Qualitätsmanagement-Systems der Bieterin bzw. des Bieters | Rückgabe nach Bearbeitung durch Bieterin bzw. Bieter | ||||
| 6 | a. Entwurf Reinigungsvertrag (Ist vom Bieter nicht zu befüllen) b. BVB der Stadt Heidelberg c. Leistungsbeschreibung (LB UHR BG ES 13 EU) | Rückgabe Rückgabe Rückgabe | ||||
| 7 | Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung | Rückgabe | ||||
| Raumgruppenverzeichnis Unterhaltsreinigung | Rückgabe | |||||
| Die Excel-Datei (LV und RGV UHR BG ES 13 EU) enthält | ||||||
| v erschiedene Reiter mit den o. g. Inhalten. | ||||||
| 8 | LTMG - Landestariftreue und Mindestlohngesetz | |||||
| a. Merkblatt für die Abgabe der | Rückgabe entfällt | |||||
| Verpflichtungserklärung | ||||||
| zur Tariftreue u. Mindestentlohnung | ||||||
| b. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der | Rückgabe | |||||
| Tariftreue- u. Mindestentgeltverpflichtungen - BVB | ||||||
| LTMG | ||||||
| c. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die | Rückgabe | |||||
| vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden | ||||||
| (LTMG) | ||||||
| 9 | Pflegeanleitung Bodenbeläge | Pflegeanleitung Bodenbeläge | Rückgabe | |||
| Fotos werden per Link zur Verfügung gestellt | Die Fotos sind Bestandteil des | |||||
| Angebots; auf eine Rücksendung wird | ||||||
| verzichtet |
Seite | 2
| Reg. | I nhaltsübersicht Vergabeunterlagen | Rückgabe / Bemerkungen |
|---|---|---|
| Weitere Unterlagen der Bieterin bzw. des Bieters - Referenzlisten nach Maßgabe der B ewerbungsbedingungen, Seite 6 ff. | von der Bieterin bzw. vom Bieter zu erstellen | |
| 10 | Hinweis Zuschlagskriterien | Rückgabe entfällt |
| 11 | Nachunternehmererklärung | Ggf. Rückgabe |
Seite | 3
Ausschreibung (Offenes Verfahren)
Unterhaltsreinigungsarbeiten im Bürogebäude Eppelheimer Straße 13 in 69115 Heidelberg
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
| es ist beabsichtigt, im Namen und für Rechnung der Stadt Heidelberg die vorgenannte | |
|---|---|
| Dienstleistung nach § 15 der Vergabeverordnung – VgV, im offenen Verfahren für 2 Jahre mit | |
| Verlängerungsoption zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten | |
| Leistungsbeschreibung, den Leistungsverzeichnissen bzw. aus den Angaben im Angebotstext. | |
| Eine Losbildung erfolgt nicht. | |
| Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind ausgeschlossen. | |
| Die Vergabe erfolgt, wie in den beigefügten Unterlagen beschrieben. | |
| Erfüllungsort (Leistungsort): Heidelberg | |
| Auftraggeber: | Stadt Heidelberg Hochbauamt Postfach 105520 69045 Heidelberg |
| Angebotsabgabe Ablauf der Angebotsfrist: digitale Angebotsabgabe: | Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de zugelassen. 15.09.2026 / 10:00 Uhr Digitale Angebote müssen über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de abgegeben werden. Dies ist nur möglich, sofern Sie bereits auf der Plattform registriert sind und über diese die Unterlagen abgerufen haben. |
| Zuschlags- und Bindefrist | 08.12.2026 Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Die Zuschlags- und Bindefrist ist vergleichsweise lang, da vor Auftragserteilung ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich ist, dessen nächste Sitzung am 04.11.2026 stattfindet und ggfs. im Anschluss noch der Gemeinderat entscheiden muss, der am 18.11.2026 tagt. |
| Vertragsbeginn: | 0 1.04.2027 |
| Besichtigung: | Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt. Stattdessen stehen aussagekräftige Fotos zur Verfügung. Diese sind unter folgendem Link bereitgestellt: |
Seite | 4
| https://nextcloud.heidelberg.de/index.php/s/Zb pWMJ9RCog5TTY Wir weisen darauf hin, dass in dem Objekt keine Waschmaschine und kein Trockner gestellt werden dürfen. Aufzüge sind vorhanden, mit welchen alle Gebäudeteile erreicht werden. | |
|---|---|
| Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für Fragen: | Stadt Heidelberg Rechtsamt - Vergabeabteilung über Nachrichtenfunktion im Verfahren auf der Vergabeplattform |
| Nachprüfungsbehörde: | Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Postfach: 76247 Karlsruhe Geschäftsstelle: Kapellenweg 17 76131 Karlsruhe Tel.: 0721-926 8730 Fax: 0721- 936 3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet: www.rp-karlsruhe.de |
| Anlagen: | Die Anlagen gemäß Inhaltsverzeichnis |
Die vorliegenden Vergabeunterlagen des Auftraggebers sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – werden bei der Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages.
Sofern Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegende Angebotsvordrucke nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben digital bis zum Einreichungstermin an die vorbezeichnete Stelle einzureichen.
Bitte erstellen Sie Ihr Angebot in der im Inhaltsverzeichnis angegebenen Reihenfolge.
Mit freundlichen Grüßen i. A.
H o l z n e r
Seite | 5
Bedingungen
Bewerbungsbedingungen der Stadt Heidelberg für Reinigungsverträge
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), Vergabegrundsätze, Nachverhandlungsverbot
Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung – VgV – und den Bewerbungsbedingungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Vergabegrundsätze „Transparenz des Vergabeverfahrens“ und „Gleichbehandlung aller Bieter“ sowie des Nachverhandlungsverbots bei offenen Verfahren (§ 15 Abs. 5 VgV).
Kommunikationsmittel
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerberin bzw. Bewerber oder Bieterin bzw. Bieter erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Auffassung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Form des Angebots:
Angebote können ausschließlich digital (wahlweise in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur) abgegeben werden.
Digitale Angebote müssen über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de abgegeben werden. Dies ist nur möglich, sofern Sie bereits auf der Plattform registriert sind und dort eingeloggt die Unterlagen abgerufen haben. Für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist ebenfalls zwingend das vorgegebene Angebotsschreiben zu verwenden und von einer vertretungsberechtigten Person zu unterschreiben (Namenszug in Textform oder fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur). Zusätzlich wird im Bieterclient automatisch ein Deckblatt generiert, da nur so eine Zuordnung und Weiterverarbeitung im System möglich ist. Dieses Deckblatt ist zusätzlich auszufüllen, insbesondere sind hier Angaben zum Bieter und zum Angebotspreis einzutragen. Im Feld „Summe Angebot“ tragen Sie bitte den Auftragswert pro Jahr brutto aus der Angebotsübersicht ein. Das Deckblatt ersetzt nicht das Angebotsschreiben aus den Vergabeunterlagen, im Deckblatt ist keine rechtsgültige Unterschrift möglich. Für das Angebot sind die elektronisch zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung von Abschriften oder Kurzfassungen ist nicht zugelassen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen.
Beachten Sie bitte: eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Seite | 6
Änderungen am Ausschreibungstext
Änderungen oder Zusätze in den Vergabeunterlagen sind unzulässig. In diesem Fall erfolgt der Ausschluss des Angebotes wegen Änderungen der Vertragsunterlagen. Enthalten die übersandten Unterlagen nach Auffassung der Bieterin bzw. des Bieters Unklarheiten, so hat sie bzw. er den Auftraggeber (=Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner bei der Vergabeabteilung) unverzüglich schriftlich bzw. in Textform über die Vergabeplattform hierauf hinzuweisen. Der Auftraggeber wird die Klärung gegenüber allen Bieterinnen und Bietern unverzüglich vornehmen.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bieterinnen bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat die Bieterin bzw. der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art sie bzw. er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
Angebote von Einzelbieterinnen bzw. -bietern, die zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft auftreten, werden ausgeschlossen.
Preisgültigkeit
Die von den Bieterinnen bzw. Bietern angebotenen Preise sind Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisgleitklausel in § 2 Abs. 2 des Vertrages regelt zulässige Preisänderungen bei künftigen Tariferhöhungen. Bei Ihrer Angebotserstellung ist mit dem Tariflohn ab Januar 2026 zu kalkulieren, da die Verhandlungen für den ab 2027 geltenden Tarifvertrag derzeit noch nicht abgeschlossen sind und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet sein muss. Der Unterschiedsbetrag, der sich durch die Erhöhung des Tariflohnes ab 01.01.2027 ergibt, wird dann in vollem Umfang weitergegeben.
Skonto
Sie können auf dem Angebotsvordruck ein Skonto eintragen. Der Skontoabzug greift bei Zahlung innerhalb von 18 Werktagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber. Das Skontierungsangebot bezieht sich auf jede einzelne Zahlung. Für die Wertung des Zuschlagkriteriums „Preis“ wird ausschließlich der angebotene Angebotspreis herangezogen. Etwaige Skontoangebote bleiben bei der Angebotswertung unberücksichtigt.
Besichtigungen
Die Objektbesichtigung entfällt. Stattdessen werden aussagekräftige Fotos, per Link, zur Verfügung gestellt. Diese sind unter folgendem Link bereitgestellt:
https://nextcloud.heidelberg.de/index.php/s/ZbpWMJ9RCog5TTY
(siehe auch Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, S. 5).
Seite | 7
Die Bieterin bzw. der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, anhand der per Link zur Verfügung gestellten Fotos von der Beschaffenheit und den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen der Gebäude zu informieren und bei der Kalkulation hierauf Rücksicht zu nehmen, sh. auch Nr. 1 BVB.
Sofern bei der Fotobetrachtung Unstimmigkeiten im Aufmaß festgestellt werden, die Auswirkungen auf die Kalkulation der täglichen Reinigungsstunden haben, ist der Auftraggeber darauf vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Bieterfrage hinzuweisen. Keinesfalls sind die Flächenangaben im Aufmaß und in den Angebotsunterlagen zu korrigieren, da in diesem Fall mit einem Ausschluss des Angebots wegen Änderungen an den Vertragsunterlagen gerechnet werden muss. Die Kalkulation ist aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote ausschließlich auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen durchzuführen.
Eine Rücksendung des Bildmaterials, ist aufgrund der Datenmenge nicht erforderlich. Die Fotos sind jedoch Bestandteil des Angebotes.
Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstelle können nicht berücksichtigt werden.
Erforderliche Unterlagen, Eignungsnachweise und sonstige Nachweise der Bieterin bzw. des Bieters
Mit dem Angebot sind die in der Tabelle auf Seite 2 und 3 benannten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen (§ 122 GWB).
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff. GWB abzugeben.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt vornehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein Nachweis über Haftpflichtversicherung einschließlich Schlüsselverlust entsprechend der in den Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Heidelberg für Reinigungsverträge aufgeführten Versicherungssummen vorzulegen. Der Nachweis ist in Form einer Bestätigung Ihrer Versicherung zu führen, dass im Falle der Auftragsvergabe eine entsprechende Versicherung bestehen wird. Nach erfolgter Auftragsvergabe muss der entsprechende Versicherungsschein vorgelegt werden.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, ggf. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Steuern, Abgaben und Sozialabgaben); qualifizierte
Seite | 8
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit ist dem Angebot eine Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber beizufügen. Außerdem sind Name und Kontaktadresse (mit Telefonnummer) der jeweiligen Ansprechpartnerin bzw. des jeweiligen Ansprechpartners anzugeben. Als vergleichbare Leistungen gelten Verträge über Unterhaltsreinigungsarbeiten in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Verwaltungsgebäuden oder vergleichbaren Objekten.
Jeder Vertrag ist als eine Referenz zu betrachten, wobei ein Vertrag ein oder mehrere Objekte beinhalten kann und die Verträge auch von derselben Auftraggeberin bzw. demselben Auftraggeber sein können. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn alle Verträge nur eine Objektart, z. B. nur Schulen oder nur Verwaltungsgebäude, beinhalten.
Die Referenzliste muss mindestens fünf entsprechende Referenzen aufweisen können.
Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer
Sofern Sie einen Nachunternehmer einsetzen möchten, befüllen Sie bitte das entsprechende Formular „Nachunternehmererklärung“ und reichen dieses zusätzlich ein.
Auf Verlangen hat die Bieterin bzw. der Bieter eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer vorzulegen. Auf Verlangen sind schließlich die in diesen Bewerbungsbedingungen verlangten oder vorbehaltenen Eignungsnachweise durch die Nachunternehmerin bzw. den Nachunternehmer vorzulegen. Die Nachweise zur technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen sich nur auf jene Leistungen beziehen, die durch die Nachunternehmerin bzw. den Nachunternehmer erbracht werden.
Im Übrigen wird auf Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften werden grundsätzlich zugelassen. Nach Angebotsabgabe ist die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft in jedem Falle unzulässig.
Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist.
Der Angebotsvordruck ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
Außerdem hat die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind (Name, Anschrift), • in der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter bezeichnet sind,
Seite | 9
• dass die bevollmächtigte Vertreterin bzw. der bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Abgabe der Erklärung stellt die Vergabestelle auf Verlangen ein Formular zur Verfügung.
Jedes Einzelmitglied einer Bietergemeinschaft muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachweisen können und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen einreichen. Die Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung sind entweder für jedes einzelne Mitglied oder für die Bietergemeinschaft als solche nachzuweisen.
Bezüglich der Eignung im Übrigen wird die Bietergemeinschaft grundsätzlich in ihrer Gesamtheit betrachtet. In Hinblick auf die vorzuweisenden Referenzen ist hierbei die vorgesehene Arbeitsteilung innerhalb der Bietergemeinschaft maßgeblich.
Alle Mitbieterinnen und Mitbieter haben die in diesen Bewerbungsbedingungen genannten Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit wird die Gemeinschaft als Einheit betrachtet.
Seite | 10
Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien für die Unterhaltsreinigung
Folgende Kriterien werden für die Bewertung herangezogen:
| Unterhaltsreinigung | |||
|---|---|---|---|
| 1. Angebotspreis der Unterhaltsreinigung pro Jahr (ohne MwSt.) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die Maximalpunktzahl entspre- chend der Gewichtung. Alle anderen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis = niedrigster Angebotspreis x 55 Punkte Ihr Angebotspreis Etwaige Skontoangebote bleiben bei der Angebotswertung unberücksichtigt . | 55 Punkte | ||
| 2. Reinigungsagilität & Qualitätssicherung Das Angebot mit der höchsten Kontrollhäufigkeit und der kürzesten Reaktionszeit erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl. Alle anderen Angebote erhalten entsprechend der Angaben im Dokument „Hinweis Zuschlagskriterien“ Punkte | 15 Punkte | ||
| 3. Auftragsbezogenes Konzept Mit dem Konzept wird dargestellt, welche zusätzlichen Maßnahmen der Bieter über die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung hinaus für das jeweilige Objekt vorsieht. Es werden ausschließlich bewertet: • objektbezogene Maßnahmen, • konkret beschriebene Leistungen, • verbindliche Zusagen und • eingereichte Nachweise Nicht bewertet werden: • allgemeine Unternehmensdarstellungen, • Werbeaussagen, • Selbstverständlichkeiten der Leistungserbringung, • nicht belegte Behauptungen. Für jede Maßnahme ist ein geeigneter Nachweis beizufügen. Die Punkteverteilung erfolgt entsprechend den Angaben im Dokument „Hinweis Zuschlagskriterien“. Die abgegebene Selbstauskunft und das auftragsbezogene Konzept werden zum Vertragsbestandteil | 10 Punkte | ||
| 4. Fachliche Unternehmensstruktur Die strukturelle Aufstellung des Dienstleisters bildet das Fundament für eine verlässliche Leistungserbringung. Bewertet wird, wie das Unternehmen institutionell sicherstellt, dass fachliches Know-how, gesetzliche/berufsgenossenschaftliche Vorgaben sowie Handwerkswissen dauerhaft auf die operative Ebene transferiert werden. Erläuterung und einzureichende Angaben: Bitte beschreiben Sie die fachlich-organisatorische Struktur Ihres | 10 Punkte |
Seite | 11
| Unternehmens anhand der zwei Kernbereiche 3.1 und 3.2 im Dokument „5.Selbstauskunft zur Reinigungsagilität und Qualitätssicherung, Auftragsbezogenes Konzept und fachliche Unternehmensstruktur“. Die Bewertung erfolgt als Gesamtbetrachtung des eingereichten Konzepts. Die Punkteverteilung erfolgt entsprechend den Angaben im Dokument „Hinweis Zuschlagskriterien“. | |
|---|---|
| 5. Leistungswert (LW) Die Reinigung ist gemäß der Leistungsbeschreibung dauerhaft in einer guten Qualität zu erbringen. Der Auftraggeber vergibt innerhalb vorgegebener Toleranzspannen Punkte, in Abhängigkeit eines vom Auftraggeber vorgegebenen Referenzwertes. Der Referenzwert für die Unterhaltsreinigung wird wie folgt festgesetzt: Bürogebäude Eppelheimer Str. 13 200 Ihr angebotener LW kann aus dem Tabellenblatt RL UHR BG ES 13 EU oder der Angebotsübersicht abgelesen werden. Die Bewertung Ihres angebotenen Leistungswertes erfolgt nach Toleranzen auf Basis des oben genannten Referenzwertes, entsprechend der nachfolgend dargestellten Punkteverteilung. Abweichung vom Referenzwert Punkte ± 2,5 % 5 > 2,5 % bis 7 % 4 > 7 % bis 14 % 2 > 14 % 0 Das Angebot, das dem Referenzwert entspricht oder in einer Toleranzspanne von maximal ± 2,5 liegt, erhält die volle Punktzahl (5 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anhand der Punkteliste entsprechend weniger. Bei Abweichungen im Dezimalbereich erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Stellen. Eine evtl. Abweichung Ihres angebotenen Leistungswertes wird anhand folgender Formel ermittelt, wobei von einem Beispiel-Referenzwert von 200 ausgegangen wird: angebotener Leistungswert x 100 Formel: ---------------------------------------------- - 100 = prozentuale Abweichung Referenzwert (200) Beispiele bei einem vorgegebenen Referenzwert von 200 (LW): 180 x 100 Beispiel Angebot H: Formel: --------------- - 100= -10 (=prozentuale Abweichung) 200 220 x 100 Beispiel Angebot B: Formel: ---------------- - 100 = 10 (=prozentuale Abweichung) 200 | 5 Punkte |
| Abweichung vom Referenzwert | Punkte |
|---|---|
| ± 2,5 % | 5 |
| > 2,5 % bis 7 % | 4 |
| > 7 % bis 14 % | 2 |
| > 14 % | 0 |
Seite | 12
| Angebot H: angebotener Leistungswert = 180 (Abweichung -10%, liegt im Bereich 7 % bis 14 %) -> erhält 2 Punkte Angebot B: angebotener Leistungswert = 220 (Abweichung +10 %, liegt im Bereich > 7 % bis 14 %) -> erhält 2 Punkte | |
|---|---|
| 6. Arbeitsstunden Bewertung: angebotene Stunden Punkte= ×5 höchste angebotene Stunden | 5 Punkte |
Die höchstmögliche Punktzahl wird nur erreicht, bei einer vollständigen, verbindlichen und für den Auftraggeber werthaltigen Beschreibung des auftragsbezogenen Konzepts. Es werden nur spezifisch auf das ausgeschriebene Objekt anwendbare Ausführungen gewertet. Allgemeine Ausführungen, die keine verbindlichen Zusagen enthalten und/oder nicht auf das Objekt anwendbar sind, erhalten keine Punkte.
Im Auftragsfall werden die Ausführungen der Bieterin bzw. des Bieters zum Vertragsbestandteil, ihre Nichteinhaltung stellt eine Vertragsverletzung dar, die zur Kündigung des Vertrags führen kann.
Hinweise zur Kalkulation für die Reinigungsleistungen
| Hinweise zum Stundenverrechnungssatz: | ||
|---|---|---|
| Hinweis zum Stundenverrechnungssatz (ab Januar 2026 geltender Tariflohn) für die Reinigungsleistungen: Bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes (Unterhaltsreinigung) sind die tariflichen Löhne und Zuschläge, die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteile, sämtliche Lohnfolgekosten sowie alle auftragsbezogenen und unternehmensbezogenen Kosten des der Bieterin bzw. des Bieters zu berücksichtigen. Bei Ihrer Angebotserstellung ist mindestens mit dem Tariflohn ab Januar 2026 zu kalkulieren, da die Verhandlungen für den ab 2027 geltenden Tarifvertrag derzeit noch nicht abgeschlossen sind und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet sein muss. Der Unterschiedsbetrag, der sich durch die Erhöhung des Tariflohnes ab 01.01.2027 ergibt, wird dann in vollem Umfang weitergegeben. Angebotene Stundenverrechnungssätze, deren Aufschlag auf den Tarif-/Stundenlohn mit weniger als 70 % kalkuliert wurden, werden aufgeklärt. |
| Hinweise zum Leistungsoberwert (LOW): | ||
|---|---|---|
| Leistungsoberwert (LOW): |
Seite | 13
Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung eines absoluten Leistungsoberwertes bei der Unterhaltsreinigung von
300 qm/h
Ihr angebotener Leistungswert (LW) ist nach Eintragung Ihres Angebotes in dem Tabellenblatt RL UHR BG ES 13 EU und der zugehörigen Angebotsübersicht ausgewiesen.
Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes erfolgt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen.
| Hinweise zu den Wertungskriterien: | ||
|---|---|---|
| Der Zuschlag erfolgt auf das nach abschließender Wertung wirtschaftlichste Angebot anhand einer Bewertungsmatrix mit oben genannter Gewichtung. Es werden insgesamt 100 Punkte vergeben. | ||
| Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erhält die Bieterin bzw. der Bieter den Zuschlag, welcher die meisten Arbeitsstunden angeboten hat. |
Seite | 14
Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DS-
GVO
Das Rechtsamt – Vergabeabteilung – der Stadt Heidelberg erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen und gegebenenfalls der von Ihnen genannten Ansprechpartner, Mitarbeiter oder der Ansprechpartner von benannten Referenzen im Rahmen des Vergabeverfahrens. Wir bitten darum, diese Informationen an die Ansprechpartner, Mitarbeiter oder an die Ansprechpartner von benannten Referenzen weiterzugeben.
Da diese Vorgänge unter die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU fallen, erhalten Sie hiermit die nach Art. 13 und 14 DS-GVO für eine faire und transparente Verarbeitung notwendigen Informationen.
| Verantwortlicher für die Datenverarbeitung | Stadt Heidelberg Rechtsamt - Vergabeabteilung Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefon: 06221 58-23326 E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de |
|---|---|
| Datenschutzbeauftragte | Datenschutzbeauftragte der Stadt Heidelberg, Rohrbacher Str. 12, 69115 Heidelberg Telefon: 06221 58-12580 E-Mail: datenschutz@heidelberg.de |
| Verarbeitete personenbezogenen Daten | Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: Name und Kontaktdaten von Ihnen oder der von Ihnen genannten Ansprechpartner, Mitarbeiter oder die Ansprechpartner der von Ihnen benannten Referenzen (wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten zur Eignung/ Qualifikation eingesetzter Mitarbeiter, Referenzen von Ihnen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. |
| Zweck der Datenverarbeitung | Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens. Im Falle von im Rahmen des Vergabeverfahrens geschlossenen Verträgen, dient die Verarbeitung personenbezogener Daten auch der Vertragsdurchführung/ -abwicklung. |
Seite | 15
| Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung | Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 39 Abs. 1, 62 Abs. 2 VgV, 19 Abs. 2 EU VOB/A, 19 Abs. 2, 20 Abs. 3 VOB/A, §§ 30 Abs. 1, 46 Abs. 1 UVgO, 6 Abs. 1 und 2 WebRegG, 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und §§ 134 Abs. 1, 163 Abs. 2 GWB verarbeitet |
|---|---|
| Empfänger von personenbezogenen Daten | Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: Unterlegene Bieter, diese sind über den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten. Ingenieure/Architekten/Fachplaner, soweit diese für die Prüfung von Angeboten, Teilnahmeanträgen beauftragt wurden. Bundeskartellamt (Wettbewerbsregister) Amt für Öffentlichkeitsarbeit (Homepage der Stadt Heidelberg, www.heidelberg.de), ab einem Auftragswert von 15.000 € bei Bauleistungen bzw. 25.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen wird für die Dauer von sechs Monaten über jeden vergebenen Auftrag (Namen des beauftragten Unternehmens) informiert. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Bekanntmachung vergebener Aufträge und Auftragsänderungen. Vergabekammer Baden-Württemberg, bei Nachprüfungsverfahren sind der Kammer die Vergabeakten zur Verfügung zu stellen. Die Vorlagepflicht gilt auch für Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht oder bei Klagen vor Zivilgerichten. |
Seite | 16
Stadt Hochbauamt
Heidelberg
| Dauer der Datenspeicherung | Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landes- bzw. kommunalrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen. Diese betragen zehn Jahre. Die Aufbewahrungszeiträume enden frühestens mit Abschluss der überörtlichen Prüfung. |
|---|---|
| Rechte der betroffenen Personen | Ihre Rechte ergeben sich aus Art. 15 bis 18 und 21 DS-GVO: Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO Recht auf Löschung („Vergessenwerden“), Art. 17 DS-GVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO Widerspruchsrecht, Art. 21 DS-GVO |
| Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde | Etwaige Beschwerden richten Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 61 55 41-0 E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de |
| Bei freiwilliger Bereitstellung von Daten, Folgen der Nichtbereitstellung | Sie haben keine Verpflichtung, die Daten bereitzustellen. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann jedoch kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind. |
17 Gebäudereinigung Vergabe Nr. 65.32 8-2026 BG ES 13 EU