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Vergabe Nr. 65.32 8-2026 BG ES 13 EU
Leistungsbeschreibung Gebäudeinnenreinigung
- Ziele der Reinigung und Leistungsumfang
Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Leistungsbeschreibungen durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Fußböden, Wänden (z. B. Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände in Labors, etc.), Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Waschanlagen, Innenglasflächen, Spiegel und Leuchten.
Im Winter sind die Eingangsbereiche intensiver zu reinigen. Es ist insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis angegeben) zu beachten.
Die Einzelheiten über den Umfang der Unterhaltsreinigung sind aus dem "Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung" zu entnehmen.
Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses Unterhaltsreinigung sind komplett nach Angabe, Turnus und Verfahren auszuführen.
Die Einzelheiten über den Umfang der Grundreinigung sind aus dem "Leistungsverzeichnis Grundreinigung" zu entnehmen.
Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses Grundreinigung sind komplett nach Angabe und Verfahren auszuführen.
- Ausführungszeiten Verwaltungsgebäude
Die Reinigung wird außerhalb der Dienststunden durchgeführt, von montags bis freitags ab 17.00 Uhr (Zeiten außerhalb Nachtarbeit). Beginn und Ende sind mit dem Verantwortlichen des zu reinigenden Objekts abzusprechen. Sofern ausnahmsweise von diesen Zeiten abgewichen werden muss, darf der Betrieb dadurch nicht gestört werden. Solche Abweichungen sind mit der für das Objekt verantwortlichen Person abzusprechen.
Termine für die Durchführung von Regiearbeiten sind vom Auftragnehmer rechtzeitig mit der für das Objekt verantwortlichen Person abzusprechen.
Die Anzahl der für die Jahreskosten verrechenbaren Tage berechnet sich wie folgt:
365 Tage pro Jahr abz. 52 Sonntage abz. 52 Samstage abz. 5 Feiertage, die immer auf einen Wochentag fallen
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abz. 5 von 7 variablen Feiertagen abz. 1 von 1 Fastnachtsdienstag abz. 1 von 2 variablen Schließtagen (24.12./31.12) insg. 249 verrechenbare Tage bei wochentäglicher Reinigung (5)
- Anwendungstechnik und Reinigungsmethoden
Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik zu beachten (z.B. eloxierten Aluminiumflächen das “Aluminiummerkblatt Nr. A5” der Aluminium-Zentrale e.V., Königsallee 30, 40212 Düsseldorf).
Für die Durchführung Ihrer Leistungen garantiert der Auftragnehmer (AN) den Einsatz zeitgemäßer, umweltverträglicher und materialschonender Reinigungsmittel, Maschinen und Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung des mit diesem Auftrag verbundenen anfallenden Materials und der Verpackungen. Durch die Reinigungsarbeiten dürfen keine gesundheitlichen Gefahren (z. B. Allergien durch Raumluftbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Begehsicherheit etc.) entstehen.
Vor dem Leistungsbeginn müssen dem Auftraggeber (AG) vom AN unaufgefordert und kostenfrei die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Reinigung erfolgt nach der Zweistufenmethode, soweit dieser Vertrag oder seine Anlagen nicht abweichende Regelungen oder Methoden enthalten.
Grundsätzlich sind die Pflegeanleitungen der Fußbodenhersteller zu beachten und anzuwenden. Es können auch gleichwertige Mittel verwendet werden. Der Nachweis über die Gleichwertigkeit ist über den Auftragnehmer unaufgefordert zu erbringen. Dieses gilt insbesondere für Holz-, Linoleum- und Sporthallenböden. Für die Reinigung von Holzböden sind ausschließlich Wischbezüge aus Baumwolle zu verwenden.
Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in die Gebäude getragen wird.
Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers sowie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen.
- Ausrüstung für die Reinigungsleistung
Alle für die Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte, Gerüste, Steiger, Leitern und sonstige Hilfsmittel stellt der AN. Die Maschinen und Geräte müssen mindestens neuwertig sein, und stets einsatzbereit sein. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (z. B. GS, CE-Zeichen) tragen.
Reinigungsautomaten können unter Beachtung der Grundforderung nach werterhaltender Reinigung eingesetzt werden: in Sporthallen nur dann, wenn die Bodenpressung – ggf. einschließlich Fahrergewicht – nach Tabelle 1 zur DIN 18032 (0,5 N/mm²) nicht überschritten wird und die Laufräder des Automaten entsprechend der DIN gestaltet sind.
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Die nachfolgenden hygienischen Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden:
Die Oberflächenreinigung ist mit nach Reinigungsbereichen (Toilette, übrige Sanitärausstattung, Nutzflächen, Küchenbereich) getrennten Reinigungsutensilien (z. B. Eimer, kratzfreie Schwämme, Reinigungstücher) durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass diese Trennung eingehalten wird. Die vom Auftragnehmer verwendeten Wischtücher orientieren sich an dem allgemein gültigen Farbleitsystem der DIN 77400:
rote Tücher für Toiletten und Urinale gelbe Tücher für übrige Sanitärflächen blaue Tücher für Flächen außerhalb des Sanitärbereiches sowie grüne Tücher für Desinfektionsarbeiten bzw. Sonderarbeiten
Reinigungstextilien (z. B. Wischbezüge, Tücher, Schwämme) müssen unter hygienischen Gesichtspunkten aufbereitet werden.
- Reinigungsmittel
Die für die Gebäudereinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs-, und Pflegemittel stellt der AN. Der AN ist verpflichtet, nur einwandfreie, zugelassene, umweltfreundliche und nicht ätzende Reinigungsmittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Oberflächen und Einrichtungsgegenständen ausschließen. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
Eventuell erforderliche Desinfektionsmittel müssen DGHM-gelistet (DGHM: Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V.) sein und entsprechend eingesetzt werden. Der AG behält sich vor, das Gesundheitsamt in regelmäßigen Abständen mit Abklatschuntersuchungen zu beauftragen. Bei Beanstandungen, die auf mangelnde Reinigungshygiene zurückzuführen sind, trägt der AN die Kosten der Untersuchung.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten. Präparate, die für amtlich angeordnete Maßnahmen nach § 18 des Infektionsschutzgesetzesgesetzes verwendet werden, müssen in der Liste des Robert-Koch- Instituts aufgeführt sein.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und soweit möglich mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden.
Vorhandene Hygienepläne und Desinfektionsvorschriften auch bezüglich der Reinigungsmaterialien sind einzuhalten.
Der Einsatz von Öltüchern ist nicht gestattet. Bei zwingendem Bedarf ist vorab Rücksprache mit dem Auftraggeber zu halten.
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- Verbrauchsmaterial für Sanitärräume
WC - Papier, Handseife, Handtuchpapier, Desinfektionsmittel, Hygieneartikel und das Reinigungsmittel für die Urinalanlagen ERNST werden vom AG gestellt und vom AN nachgefüllt.
- Energie und Wasser
Das zur Reinigung und Pflege notwendige Wasser und die erforderliche Elektroenergie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten.
Das Wasser ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und das Schmutzwasser dort zu entsorgen. Ist kein Ausgussbecken vorhanden, ist das Schmutzwasser über die Toilette zu entsorgen.
- Abfall
Auf Abfallvermeidung ist besonderen Wert zu legen (Verpackungen, Gebinde). Leergebinde aller Art nimmt der Auftragnehmer zurück und führt sie einem Recyclingverfahren zu. Im Übrigen stellt der Auftragnehmer sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Produkte die örtlichen Abfallbestimmungen sowie die Mülltrennung beachtet und einhält.
Es sind Abfallsäcke mit dem Blauen Engel oder einem gleichwertigen Gütesiegel zu verwenden. Für den Papiermüll eingesetzte Abfallsäcke sind wiederzuverwenden.
- Lagerung von Reinigungstextilien, Abstell- und Umkleideräume
Die Lagerung von benutzten Reinigungstextilien erfolgt ausschließlich in feuchte- und geruchsdichten Containern (keine Kunststoffsäcke) mit unterscheidbarer Markierung für frische bzw. gebrauchte Textilien. Die Lagerung erfolgt nur in den vom Auftraggeber zugewiesenen Räumen.
Der Auftraggeber stellt hierfür, sofern vorhanden, geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung, die vom Auftragnehmer in einem guten Ordnungszustand zu halten sind.
Soweit für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel Abstellräume, und für das Personal des AN Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, werden sie vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierüber ist im Einzelnen mit dem Beauftragten des AG (z. B. Hausmeister, Kita-Leitung, etc.) eine Absprache vor Vertragsabschluss erforderlich.
Die Reinigung der Abstell- und Umkleideräume erfolgt durch den Auftragnehmer ohne Berechnung.
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Aufenthaltsräume hat der AN bereitzustellen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Der AG haftet nicht für Diebstähle und sonstige Schäden.
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- Reinigung und Trocknung von Reinigungstextilien
Der Anschluss von Waschmaschinen oder Wäschetrocknern des AN ist nicht gestattet.
Die Reinigungstücher/-möppe sind zur desinfizierenden Reinigung bei 95 °C mindestens 10 Minuten in der Waschmaschine zu waschen.
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
Alle im Leistungsverzeichnis bzw. den Kalkulationsunterlagen der Unterhaltsreinigung genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (ausgenommen am Boden befestigte oder schwer zu bewegende Gegenstände wie Schreibtische, Schränke und größere Regale) zu reinigen.
Sitzmöbel in Unterrichts-, Gruppen- oder anderen Räumen sind vor bzw. nach der Reinigung vom Auftragnehmer auf- oder abzustuhlen.
Zur Unterhaltsreinigung gehören alle im Raum befindlichen Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Pflanzenkübel, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht besonders genannt werden.
- Grundreinigungsarbeiten (Grundreinigung / Grundpflege)
Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich entweder in den Weihnachtsferien, Osterferien, Sommer- oder Herbstferien durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen.
Die Hallenflächen sind mit einem Reinigungsautomaten intensiv zu reinigen, noch haftende bzw. sichtbare Verschmutzungen sind punktuell mit Spezialreiniger zu entfernen und anschließend ist der Sporthallenboden entsprechend Herstellerangaben mit einer zweimaligen Versiegelung zu beschichten bzw. zweimalig mit einer Wischpflege nachzureinigen.
Fliesen bzw. Natursteinbeläge auf Bodenflächen sind mit einer Einscheibenmaschine und entsprechenden Grundreiniger grundzureinigen. Die Bodenfläche ist zu neutralisieren und anschließend mit einem für die Unterhaltsreinigung entsprechenden Mittel zweimalig zu wischen. Eine Versiegelung dieser Flächen wird nicht durchgeführt.
Vor der Ausführung von Grundreinigungen werden Schreibtische, Schränke und größere Regale vom AG / Nutzer leergeräumt. Der AN übernimmt das Aus- und Einräumen der leeren Möbel aus dem zu reinigenden Raum. Abweichungen von dieser Regel müssen vor Ausführung der Grundreinigung zwischen AG und AN vereinbart werden.
- Arbeitshöhen
Bei der Unterhaltsreinigung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen gibt es keine Höhenbegrenzung, die zu reinigenden Teile sind in voller Bauhöhe zu reinigen.
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Soweit im Leistungsverzeichnis vereinbart, sind Deckenleuchten und abgehängte Leuchten bis zu der Höhe zu reinigen, die mit einer gemäß BG-Vorschriften / Unfallverhütungsvorschriften (BGV D 36 ehem. VBG 74) zugelassenen Leiter oder Tritt erreichbar ist.
- Verschluss von Türen und Fenstern
Für alle Objekte wird – sofern vorhanden - ein Zentralschlüssel (passend für alle Türen) ausgehändigt, für die Behinderten-WC ein zusätzlicher Schlüssel.
Die Fenster, Türen und Lüftungsklappen sind nach beendeter Reinigung zu verschließen, die Beleuchtung auszuschalten und die Schlüssel an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle niederzulegen.
Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen. Alle bei der Reinigung bewegten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.
- Alarmsysteme
Nach Durchführung der Reinigungsarbeiten aktivieren die Reinigungskräfte die Alarmsysteme (soweit vorhanden und vom AG gewünscht).
- Abnahme der Leistung
Die Entscheidung, ob die Reinigung ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt ist, trifft grundsätzlich der Beauftragte des AGs.
- Beschreibung der Arbeitsgänge
Die nachfolgend beschriebenen Arbeitsgänge beziehen sich auf die im Leistungsverzeichnis genannten Reinigungs- und Ausführungsintervalle.
17.1 Fußböden allgemein
17.1.1 Kehren/Fegen von glatten Fußböden Manuelle und maschinelle, trockene mechanische Entfernung von lose aufliegendem leicht gebundenem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Die Schmutzentsorgung darf nicht durch die Kanalisation erfolgen).
Ergebnis: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (z.B. Staubflusen, Sand, Laub, Papierkrümel, Zigarettenkippen, usw.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.
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17.1.2 Feuchtwischen von glatten Fußböden Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
17.1.3 Nass wischen (zweistufig) von glatten Fußböden Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) eine geeignete Menge der Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, so dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit einer trockneren Reinigungstextilie aufgenommen.
Ergebnis: Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzablagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen.
Der erzielte Reinigungseffekt ist deutlich besser als beim einstufigen Nass- oder Feuchtwischen. Außerdem trocknet die zurückbleibende Restfeuchtigkeit schneller ab, so dass die Rutschgefahr reduziert wird.
17.1.4 Nassscheuern Stark haftende Verschmutzungen werden manuell oder mit geeigneten Scheuergeräten nass (z.B. mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermittel) vom Gegenstand entfernt.
Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein.
Bemerkungen/Hinweise: Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein
17.1.5 Fleckentfernung Die wasserlöslichen bzw. lösungsmittellöslichen Flecken auf den Textilbodenbelägen sind mit chemischen oder mechanischen Mitteln zu entfernen. Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten.
Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist. Ergebnis: Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
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17.1.6 Polieren „Glätten eines Pflegefilms“ von Linoleum Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen. Ergebnis: Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
17.1.7 Pflegemittel auftragen Der gereinigte Boden wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ergebnis: Die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
17.1.8 Staubsaugen von Textilböden Trockenes vollflächiges Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels eines leistungsstarken Staubsaugers. Ergebnis: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Die im Reinigungsplan genannten Böden sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegende Gegenstände (z.B. Schreibtische, Schränke, größere Regale) zu reinigen.
17.1.9 Wandlamperien Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen sind auf den horizontalen und vertikalen Oberflächen der Vertäfelungen zu entfernen.
17.1.10 Grobschmutzentfernung Die auf den Bodenflächen und Einrichtungen befindlichen groben Verschmutzungen, wie Papierschnipsel, Büroklammern, Getränkedosen, Zigarettenstummel, Essensreste o.ä. sind entweder manuell oder mittels Sauggerät zu entfernen
17.1.11 Abfallentsorgung Die Abfallbehälter sind zu entleeren, der Inhalt der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen, einschließlich Transport zu den vom Auftraggeber vorgesehenen Entsorgungsbehältern. Abfallbehälter mit einem Deckel sind von Innen und Außen abzuwischen. Die Mülltrennung ist zwingend zu beachten und durchzuführen. Danach ist der Abfall nach dem im Stadtgebiet aktuell gültigen Abfallkonzept (Entsorgungssystem) jeweils getrennt zu entsorgen. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind zu beachten und umzusetzen.
17.1.12 Rutschhemmende Reinigungsmittel Sollte eine erfolgte Gleitwertmessung im sehr unsicheren (unter 0,21) oder unsicheren Bereich (0,22 bis 0,29) liegen, muss der Sporthallenboden mit einem rutschhemmenden Reinigungsmittel gereinigt werden. Die Kosten für das Auftragen trägt der Auftragnehmer, die Kosten für das entsprechende Mittel der Auftraggeber. Der Einkaufspreis des Reinigungsmittels ist dem Auftraggeber nachzuweisen.
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17.2 Lüftungseinlässe und Lüftungsauslässe An Lüftungsein und -auslässen an Wänden und Decken sind sichtbare Verschmutzungen von außen zu entfernen. Ergebnis: Die Lüftungsein- und -auslässe sollen frei von haftenden Verschmutzungen sein.
17.3 Sanitäranlagen
17.3.1 Toilettenobjekte reinigen WC-Becken, Urinalbecken und Wandbeckenrinnen, Toilettensitze (obere und untere Fläche) und Griffe der Spülvorrichtungen sind nass zu reinigen, Kalkrückstände sind zu entfernen. Für jede einzelne Toilette ist ein frisches Reinigungstuch zu verwenden. Ergebnis: Oberflächen müssen frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden.
Die Behältnisse für die Toilettenbürsten sind regelmäßig zu entleeren und zu reinigen
Urinale System ERNST Die in der Pflegeanleitung Urinal (Vertragsbestandteil) aufgeführten Reinigungsvorgaben sind einzuhalten
17.3.2 Waschbecken, Spül- oder Ausgussbecken und Armaturen nass reinigen Wie bei 17.2.1 beschrieben.
17.3.3 Wandfliesen, Trennwände feucht wischen (auch Labore) Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt. Ergebnis: Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.
17.3.4 Bodenfliesen nass wischen Wie bei 17.1 ff beschrieben, unter Verwendung von Sanitärreinigern.
17.3.5 WC-Papier, Seife, Handtücher und Hygieneartikel nachfüllen Die Spender für Papierhandtücher, Seife (flüssig oder fest), Desinfektionsmittel und das Toilettenpapier sind von den Reinigungskräften des Auftragnehmers täglich zu überprüfen und bei Bedarf nachzufüllen. Das Material wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
17.3.6 Hygiene- und Abfallbehälter entleeren Die Hygienebehälter sowie die Abfalleimer für gebrauchte Papierhandtücher im Sanitärbereich sind zu entleeren und von Innen und Außen abzuwischen., der Inhalt ist der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Die Mülltrennung ist zwingend zu beachten und durchzuführen. Hierfür stellt der Auftraggeber die erforderlichen Behälter zur Verfügung. Danach ist der Abfall nach dem im Stadtgebiet aktuellen Abfallkonzept (Entsorgungssystem) der Stadt Heidelberg, jeweils getrennt zu entsorgen.
17.3.7 Bodenabflüsse reinigen und geruchsfrei halten In den Bodenabflüssen ist ein ausreichender Wasserstand sicherzustellen, so dass eine Geruchsbildung aus den Bodenabflüssen vermieden wird.
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17.4 Reinigung von sonstigen Gegenständen
17.4.1 Schmutzfangroste reinigen Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind unter Herausnahme der Roste oder Gitter mit Besen und Schaufel zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in das Gebäude getragen wird.
17.4.2 Fußleisten feucht wischen Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt.
17.4.3 Innenglasreinigung Die Innenglasflächen in Fluren und Treppenhäusern und bei Mobiliar mit Glasscheiben sind gründlich beidseitig nass einzuwaschen und mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein.
17.4.4 Treppengeländer, Handläufe einschl. Verstrebungen reinigen Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen auf den Handläufen und Treppengeländern einschließlich Verstrebungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt. Handläufe aus Holz sind mit geeigneten Pflegemitteln einzupflegen.
17.4.5 Fensterbänke feucht wischen Die Fensterbänke sind unter Verwendung von Neutralreinigern feucht zu reinigen. Gegenstände, die sich auf den Fensterbänken befinden, sind dabei vom Auftragnehmer nicht wegzuräumen.
17.4.6 Untersuchungsliegen feucht abwischen Untersuchungsliegen sind feucht mit Desinfektionsmitteln zu reinigen.
17.4.7 Flecken und Griffspuren an Türen, Schaltern und Schränken entfernen Die Flecken sowie Griffspuren auf Türen und Schrankaußenwänden sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu entfernen.
17.4.8 Polstermöbel reinigen Polstermöbel sind durch Saugen oder Bürsten von lose aufliegenden oder auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen zu reinigen. Flecke sind unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel zu beseitigen.
17.4.9 Mobiliar/Einrichtungsgegenstände feucht wischen Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt.
Hohe Schränke, Regale u. ä. sind in Bauhöhe zu reinigen. Möbel, insbesondere Besprechungstische, sind nur dann zu reinigen, wenn sie zugänglich und geräumt sind.
17.4.10 Monitore, Drucker, Rechnergehäuse, Telefone ohne Rück- Unterseite trocken reinigen Die genannten Gegenstände sind trocken unter Verwendung antistatischer Reinigungstextilien von lose aufliegenden Verschmutzungen (Staub) zu reinigen.
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17.4.11 Heizkörper reinigen Heizkörper sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu reinigen.
17.4.12 Feuerlöscher, Getränkeautomaten, sonstige Automaten, Schließfächer O g. Gegenstände sind feucht zu reinigen
17.4.13 Spinnweben entfernen Spinnweben sind unabhängig von der Höhe zu entfernen.
17.4.14 Deckenlampen feucht reinigen Die Beleuchtungskörper sind feucht zu reinigen, sh. auch Nr. 13. Das Reinigen der höheren Beleuchtungskörper ist in Absprache mit dem Hausmeister zu erledigen. Die Aufhängungen sind zu entstauben.
17.4.15 Lichtschächte reinigen. Die Lichtschächte sind von Spinnweben und von weiteren Verschmutzungen zu befreien. Ergebnis: Die Lichtschächte sollen frei sein von jeglicher Verschmutzung (z.B. Spinnweben, Laub, usw.).
17.4.16 Trocken / Feucht reinigen der Bilder Trockenes Abstauben von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen an den Rahmen mit einem Staubtuch. Leicht haftende Verschmutzungen auf den Glasflächen vor Bildflächen werden manuell mit einem nebelfeuchten Reinigungstuch vorsichtig entfernt. Unverglaste Bildflächen werden nicht gereinigt.
17.4.17 Entstaubung von Beton-, sonstigen Vorsprüngen, Trägern, z. B. T-Trägern sowie baulichen Absätzen und Simsen Trockenes Abstauben von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen auf den T-Trägern, Beton- und sonstigen Vorsprüngen, Simsen sowie sämtlichen baulichen Absätzen.
17.4.18 Müllentfernung von Beton-, sonstigen Vorsprüngen, Trägern, z. B. T-Träger sowie baulichen Absätzen und Simsen Müll auf T-Trägern, Beton- und sonstigen Vorsprüngen, Simsen sowie sämtlichen baulichen Absätzen ist zu entfernen.
17.4.19 Begeh- und Verkehrsspuren Beseitigung leichter und lokaler Verschmutzungen, außerhalb des Reinigungsrhythmus. Leichte Verschmutzungen mit lose aufliegendem oder leicht haftendem Schmutz müssen beseitigt werden.
17.5 Grundreinigung / Einpflege
17.5.1 Grundreinigung / Intensivreinigung Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände entfernt, die das Aussehen sämtlicher Oberflächen (Bodenbeläge, Fliesen-/Wandbeläge, Mobiliar, Sanitärbereiche, Heizkörper, Beleuchtungskörper innen und außen, Heizkörper, Türen und Lichtschalter, etc.) beeinträchtigen.
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Sofern vorhanden, sind textile Bodenbeläge zu shampoonieren und Flecken zu entfernen. Sofern erforderlich, ist eine Sprühextraktion vorzunehmen.
Ergebnis: Sämtliche Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Bemerkung/Hinweis: Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart und/oder als Sonderreinigung festgelegt werden.
Sofern die Pflegeanleitung dies zulässt, sind Sporthallen- und Linoböden mindestens zweifach zu beschichten.
Über die Grund-/Intensivreinigung ist ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist dem Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten vorzulegen. Sicherheitsdatenblätter sind nach Aufforderung vorzulegen.
17.5.2 Einpflege / Grundpflege Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, welche diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhalts- Reinigung erleichtern. Die Ein -oder Grundpflege setzt eine Grundreinigung voraus.
Ergebnis: Einheitlich Optik des Pflegefilms, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung.
Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegefilmen soll möglich sein.
Protokolle über die Einpflege-/Grundpflege und die Beschichtungen sind zu erstellen und dem Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten vorzulegen. Sicherheitsdatenblätter sind nach Aufforderung vorzulegen.
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