02. Angebotsvordruck.docx

Unterhaltsreinigung für das Bürogebäude Eppelheimer Straße 13 in Heidelberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 01:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen
Name und Anschrift des Bieters:---
Verfahren: Offenes Verfahren
Ende der Angebotsfrist: 15.09.2026, 10:00 Uhr (Angebote müssen bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen)
auffordernde Stelle: Stadt Heidelberg Rechtsamt - Vergabeabteilung Postfach 105520 69045 HeidelbergAngebotsabgabe ausschließlich digital über www.auftragsboerse.de
Zuschlagsfrist endet am: 08.12.2026

Angebot

Unterhaltsreinigungsarbeiten im Bürogebäude Eppelheimer Straße 13 in Heidelberg

(Offenes Verfahren – 65.32 8-2026 BG ES 13 EU)

  1. Unser Angebot umfasst folgende beigefügte Unterlagen (bitte ankreuzen):

Allgemein:

[ ] diesen Angebotsvordruck

[ ] Kalkulationsdatei bestehend aus

  • Angebotsübersicht
  • Kalkulation Raumliste (RL UHR BG ES 13 EU)

[ ] ausgefülltes Formular RUS-Sanktionen

[ ] Selbstauskunft zur Reinigungsagilität und Qualitätssicherung, Auftragsbezogenes Konzept und fachliche Unternehmensstruktur

[ ] Entwurf Reinigungsvertrag

[ ] BVB Stadt Heidelberg

[ ] Leistungsbeschreibung (LB UHR BG ES 13 EU)

[ ] Leistungsverzeichnis und Raumgruppenverzeichnis (LV und RGV UHR BG ES 13 EU)

[ ] Besondere Vertragsbedingungen LTMG

[ ] ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach LTMG

[ ] Pflegeanleitung Bodenbeläge

[ ] Referenzliste

[ ] ggfs.: ausgefülltes Formular Nachunternehmereinsatz

[ ] ggfs. sonstige Unterlagen:

  1. Angebot

Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den in der Kalkulationsdatei (RL UHR BG ES 13 EU) von uns eingesetzten Preisen an.

An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist (08.12.2026) gebunden.

Wir bieten einen Skonto von       v.H. bei Zahlungen innerhalb von 18 Werktagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber. Das Skontierungsangebot bezieht sich auf jede einzelne Zahlung.

Für die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ wird ausschließlich der angebotene Angebotspreis herangezogen. Etwaige Skontoangebote bleiben bei der Angebotswertung unberücksichtigt.

Gebäudeinnenreinigung gemäß Leistungsbeschreibung
Auftragswert für 12 MonateEuro brutto
  1. Bestandteile des Angebots

Unserem Angebot liegen neben den unter Ziffer 1 dieses Angebots genannten Unterlagen auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - Fassung 2003 - zu Grunde, soweit die unter Ziffer 1 genannten Unterlagen keine abweichende Regelung treffen.

  1. Eigenerklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen

Wir bestätigen, dass

  • keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach:

§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland); § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 StGB (Betrug) oder § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr); § 299a StGB und § 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); § 333 StGB und § 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);

(Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat),

  • wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
  • wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben,
  • wir nicht zahlungsunfähig sind und über unser Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist und dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
  • wir uns nicht in Liquidation befinden oder unsere Tätigkeit eingestellt haben,
  • unser Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
  • wir keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • wir nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben oder dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  • wir keine Verstöße gegen §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG); § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG); § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG), §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III, § 266 a Abs. 1 – 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 € geahndet wurden,
  • wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen.
  • wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße in den in § 22 LkSG genannten Höhen belegt wurden.
  1. Erklärung zur Unternehmensgröße

[ ] Wir sind ein Kleinstunternehmen

bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio € Umsatz

[ ] Wir sind ein kleines Unternehmen:

bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio € Umsatz

[ ] Wir sind ein Mittleres Unternehmen:

bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio € Umsatz

[ ] Wir sind ein Großunternehmen:

über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio € Umsatz

[Hinweis an die Bieter: Diese Information benötigt der Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung für die Meldung zur Vergabestatistik.]

  1. Ausschluss bei wissentlich falscher Erklärung

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsvordruck unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

  1. Unterschrift

Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots.

Ort, DatumNamenszug einer vertretungsberechtigten Person (bei elektronischem Angebot in Textform ohne fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur)

Bitte beachten:

Elektronisch übermittelte Angebote müssen

- entweder in Textform den Namen der natürlichen vertretungsberechtigten Person, die die Erklärung abgibt, enthalten

- oder mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur dieser Person versehen werden.

Ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung