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Unterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Vergabeart

Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren

Eröffnungs-/Einreichungstermin:

Stadt Bocholt Datum: 14.10.2026 Uhrzeit: 09:00 Rechtsreferat Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58 Ort: Stadtverwaltung Bocholt, 46395 Bocholt Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt

Zuschlagsfrist endet am: 2 Monate nach Submissionstermin

A N G E B O T

Maßnahme: Reinigung Objektgruppe 2 Verwaltungsgebäude

Angebot für: Unterhaltsreinigung

Name des Wirtschaftsteilnehmers

Straße / Ort / Land

Telefon / Fax / E-Mail

A nsprechpartner

Gesellschaftsform

ggf. HR-/PR-Nummer und Registerge- richt

Bankverbindung

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Stand: 01.06.13 (BL > 150) Seite 1 von 10

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A. Mein/Unser Angebot umfasst folgende beigefügte Unterlagen

  1. Angebotsschreiben mit den Erklärungen

1.1 Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 1.2 Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorlie- gen. 1.3 Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen

  1. Eigenerklärung Sanktionspaket

  2. Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren August 2023 bis August 2026 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang. Mindestanforderung: Mindestens eine durchgeführte Unterhaltsreinigung für ein Verwaltungs- bzw. Büroge- bäude mit einem Nettoauftragswert von 80.000 Euro netto pro Jahr für die Dauer von 2 Jahren

  3. Erklärung nach § 47 Vergabeverordnung (VgV), welche Teile des evtl. Auftrages als Un- teraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Es wird im Falle der Bildung einer Bieterge- meinschaft davon ausgegangen, dass sämtlichen Mitglieder Ihre Kapazitäten uneinge- schränkt zur Verfügung stellen. Wenn Teile des Auftrages an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter auf besonderer schriftlicher Anforderung eine Erklärung der/s Nachunternehmer/s vorzule- gen, dass diese Leistung dem Bieter im Auftragsfall uneingeschränkt zur Verfügung ge- stellt wird.

  4. Erklärung zum Qualitätssicherungs- und Implementierungskonzept (vgl. Ziffer 4 Wertung der Angebote)

  5. Leistungsverzeichnis mit den geforderten Preisen

B) die (in Abhängigkeit des Angebotes) ausgefüllt zurückzugeben sind Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft (vgl. Bekanntmachung)

Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nach- weise nach Ziffer 1 und 2, die übrigen Erklärungen von Ziffer 3 bis 6 ist nur von einem Mitglied zu erbringen

C. folgende nicht beigefügte Unterlagen

  • Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOL/B)
  • Besondere und Zusätzlichen Vertragsbedingungen
  • Bewerbungsbedingungen
  • Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

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D)

  1. Ich bin/Wir sind

Mitglied der Berufsgenossenschaft unter Nr.:

Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.

  1. Präqualifizierung Ich bin/Wir sind präqualifiziert im Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen unter der Nummer: _______________

  2. Ausführung der Leistung

Ich führe die Leistung im eigenen Betrieb aus: Ja

Nein

  1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den vom mir/uns ein- gesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
HauptangebotEndbetrag ohne Umsatz- steuer (ohne Nachlass)Preisnachlass ohne Bedingung
Keine Losteilung_______________ Euro_________ %

An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebun- den.

5.1 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebots- schreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

5.2 Ich/Wir erkläre(n) dass ich/wir 5.3.1 meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, 5.3.2 in den letzten 3 Jahren keine Verfehlungen begangen habe, die ➢ gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder ➢ gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führt, 5.3.3 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n) 5.3.4 keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohnge- setz (MiLoG) vorliegen

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  1. Weitere Angaben zum Bieter Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vor- gelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Nationale Identifikationsnummer Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Per- sonen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.

Angabe der Nationalen Identifikationsnummer: (bitte auswählen)

Wirtschafts-Identifikationsnummer D-U-N-S-Identifikationsnummer Handelsregisternummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Andere Keine Angabe

Nummer: _________________________________________________

Größe des Wirtschaftsteilnehmers Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundes- amt über folgende Definition:

• Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen • Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe von Unternehmensklassen (https://csx.de/L5om).

Angabe zur Größe des Unternehmens: Kleinstunternehmen Kleines Unternehmen Mittleres Unternehmen Großunternehmen

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Nationalität des Eigentümers Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unterneh- mens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist. Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentü- mer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämp- fung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vor- handen ist (z. B bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen. Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe der Nationalität der Eigentümer obsiegen- der Bieter wird pflichtig (https://csx.de/5ej5)

Angaben zur Nationalität des Eigentümers

Das Unternehmen ist börsennotiert: ja nein

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):


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Referenzen zur Überprüfung der Mindestanforderung:
Auftraggeber:
Auftragsgegenstand: Unterhaltsreinigung Verwaltungs- bzw. Bü- rogebäude Ja  nein
Durchgeführte Unterhaltsreinigung mit ei- nem Nettoauftragswert von 80.000 Euro netto pro Jahr für die Dauer von 2 JahrenZeitraum: _______ bis ___________ _____________________ Euro
Nach Möglichkeit: Ansprechpartner des Auf- tragnehmers mit Kontaktdaten, insbeson- dere einer Telefonnummer:

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7.3 Angaben zum Qualitätssicherungskonzept

7.3.1Wie häufig finden dokumentierte Kon- trollen statt? Jede Woche oder häufiger  Alle 2 Wochen  Seltener als alle 2 Wochen
7.3.2 Welche Ausbildung hat die für die Kontrollen verantwortliche Person? Ausgebildete/r Gebäudereiniger/in  Objektleitung mit Fortbildung  Vorarbeiter/in ohne Fort- oder Ausbildung im Reinigungsbereich
7.3.3 Wie groß ist der Anteil der zu kontrol- lierenden Räume in Bezug auf die gesamte Liegenschaft? Mehr als 80 %  Mehr als 60 %  Mehr als 40 %  Mehr als 20 %  Weniger als 20 %
7.3.4 Wie werden Mängel dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt? Digital  In Papierform
7.3.5 Zu welchem regelmäßig wiederkeh- renden Zeitpunkt werden die Mängel des vorangegangenen Zeitraumes dem Auftrag- geber unaufgefordert mitgeteilt? Mehr als 1 x wöchentlich  Wöchentlich  Alle 2 Wochen  Alle 4 Wochen  Weniger als alle 4 Wochen
7.3.6 Wie häufig finden unaufgefordert per- sönliche Termine mit dem Beauftragten des Auftraggebers statt? Jede zweite Woche  Jede vierte Woche
7.3.7 Zu welchen Zeiten ist die Objektlei- tung erreichbar? Von 6 bis 22 Uhr  Von 7 bis 18 Uhr  Nur halbtags (vormittags oder nach- mittags)
7.3.8 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Jede zweite Woche oder häufiger  Seltener als jede zweite Woche häu- figer als jede vierte Woche Unregelmäßig oder nach der Erst- einweisung nicht mehr
7.3.9 Wie werden Mängel kurzfristig beho- ben und langfristig ausgeschlossen?Gesonderte Schulung der Mitarbeiter Sondertrupp oder objektfremde Mit- arbeiter
7.3.10 Wie wird die Überdosierung bzw. der übermäßige Einsatz von Reinigungschemie vermieden?Nutzung von Dosierhilfen/vorge- tränkte Wischbezüge Dosierungshinweise werden manuell umgesetzt
7.3.11 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten?Innerhalb 12 Std. ab Meldung Innerhalb von 12-24 Std. Nach mehr als 24 Std.

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7.3.12 Wie wird sichergestellt, dass die kal- kulierten Reinigungsstunden tatsächlich im Objekt gearbeitet werden?Auswertung der Reinigungsstunden pro Objekt monatlich mit der Rech- nungsstellung Stundennachweise werden digital ohne weitere Prüfung zur Verfügung gestellt
7.3.13 Wie werden die Krankheitsfälle und Urlaubszeiten des vorhandenen Reini- gungspersonals kompensiert?Kurzfristige Mehrarbeit bei dem beste- henden Personal, bei längerfristiger Erkrankung dauerhafte Ersatzkraft Einsatz und Vorhaltung eines Sprin- gers für mehrere Liegenschaften

Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig. Werden Erklärungen nicht vorgenommen, wird diese Frage mit 0 Punkten bewertet.

7.3.14 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkonzept, auch im Hinblick auf das Implementierungskonzept, sowie die Ausschreibungsunterlagen?

Hier bewertet der Auftraggeber die Schlüssigkeit und die Plausibilität der o.g. Angaben unter Zugrundelegung des Qualitätssicherungskonzeptes.

Angaben zum Implementierungskonzept

7.4.1 Wie viele Personen sind für den Ob- jektstart verantwortlich?2 oder mehr Personen 1 Person Keine Person
7.4.2 Wann erfolgt die vorläufige Revierpla- nung?Mehr als 14 Tg. vor Objektstart In den letzten 14 Tg. vor Objektstart
7.4.3 Wie wird die Objektübergabe protokol- liert?Digitaler Vordruck Analog (z.B. auf Papier) Gar nicht
7.4.4 Durch wen erfolgt die Einweisung der Reinigungskräfte?Durch Objektleitung Durch andere Reinigungskräfte Gar nicht

Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig. Werden Erklärungen nicht vorgenommen, wird diese Frage mit 0 Punkten bewertet.

7.4.5 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkonzept, auch im Hinblick auf das Qualitätssicherungskonzept.

Hier bewertet der Auftraggeber die Schlüssigkeit und die Plausibilität der o.g. Angaben unter Zugrundelegung des Implementierungskonzeptes.

Anlagen: Konzepte Das Qualitätssicherungskonzept ist dem Angebot beigefügt Das Implementierungskonzept ist dem Angebot beigefügt

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(Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen)

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Ab- satz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt worden bin/sind oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nicht nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Krimi- nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an ei- ner solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kennt- nis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Ver- mögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus- ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Straf- gesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des § 123 Absatzes 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vor- schriften anderer Staaten gleich.

Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozi- alversicherung nachgekommen bin/sind und die Verletzung dieser Pflicht durch keine rechts- kräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen können.

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(Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen)

Ich/Wir erkläre/n, dass

  1. bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, so- zial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde,
  2. das Unternehmen nicht • zahlungsunfähig ist, • über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleich- bares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, • die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, • sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Ver- fehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
  4. keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Un- parteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch an- dere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  6. keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vor- bereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  7. keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwer- wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
  9. das Unternehmen weder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftrag- gebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

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