🙾 1. Allgemeine Hinweise zum Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“
- Bitte geben Sie zum Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ alle in diesem Formular CS_2026_0289_008_Nachhaltigkeit geforderten Erklärungen ab.
- Für die Bewertung im Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ werden ausschließlich die in diesem Formular abgegebenen Erklärungen berücksichtigt. (Anlagen, Prospekte, Handbücher oder sonstige zusätzliche Unterlagen werden nicht bewertet.)
- Bitte fügen Sie das vollständig ausgefüllte Formular CS_2026_0289_008_Nachhaltigkeit den übrigen Angebotsbestandteilen bei. Andernfalls wird das Angebot in diesem Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet.
- Bitte beachten Sie, dass alle im Formular CS_2026_0289_008_Nachhaltigkeit gemachten Angaben im Auftragsfall Vertragsgegenstand von Ihnen vertraglich geschuldet sind.
- Sie sind verpflichtet, die im Formular CS_2026_0289_008_Nachhaltigkeit gemachten Angaben durch entsprechende Nachweise und Erläuterungen zu belegen, wenn sich im Zuge der Wertung der Auskömmlichkeit Ihres Angebots Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die in diesem Formular von Ihnen gemachten Angaben ergibt. Kann der AG nach Prüfung der von Ihnen gemachten Angaben die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufklären, ist das Angebot auszuschließen. Das Angebot ist auch dann auszuschließen, wenn Sie die geforderte Aufklärung oder die geforderten Angaben verweigern oder Sie die gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen lassen
- Die Gewichtung des Zuschlagskriteriums „Nachhaltigkeit“ entnehmen Sie dem Formular CS_2026_0289_013_Zuschlagskriterien.
- Die Ausführungen des Bieters/der Bietergemeinschaft in diesem Formular werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil und gelten als zugesicherte Eigenschaften. Dem Auftraggeber stehen vertragliche und gesetzliche Ansprüche gegen den Auftragnehmer zu, wenn dieser von den Ausführungen in diesem Formular abweicht. Dies schließt eine Vertragsstrafe mit ein. Wegen der Einzelheiten wird auf den Reinigungsvertrag verwiesen.
🙾 2. Nachhaltigkeit -auftragsbezogen-
| Bieter: |
Es ist pro Frage jeweils nur ein (1) Kreuz zu setzen. Es können pro Frage maximal 10 Punkte erzielt
werden. Die Abstufung entnehmen Sie der jeweiligen Frage.
- Reinigungsmittel mit Gütezeichen
Frage: Zu welchem Anteil werden Sie im Auftragsfall Reinigungs- und Pflegemittel für die Unterhaltsreinigung einsetzen, die die Anforderungen eines oder mehrerer der folgenden Umweltgütezeichen erfüllen: „Blauer Engel“, „EU Ecolabel“ oder diesen Umweltgütezeichen gleichwertige Umweltgütezeichen (nachfolgend als „Umweltgütezeichen“ bezeichnet) eingesetzt?
| [ ] | (10 Punkte) Alle eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel gungsmittel erfüllen die Anforderungen mindestens eines Umweltgütezeichens |
| [ ] | (7,5 Punkte) Mindestens 75 % bis 99 % aller eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel erfüllen die Anforderungen mindestens eines Umweltgütezeichens |
| [ ] | (5 Punkte) Mindestens 50 % bis 75 % aller eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel erfüllen die Anforderungen mindestens eines Umweltgütezeichens |
| [ ] | (2,5 Punkte) Mindestens 25 % bis 50 % aller eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel erfüllen die Anforderungen mindestens eines Umweltgütezeichens |
| [ ] | (0 Punkte) Weniger als 25 % aller eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel erfüllen die Anforderungen mindestens eines Umweltgütezeichens |
Sollten Sie Reinigungs- und Pflegemittel für die Unterhaltsreinigung einsetzen, die die Anforderungen eines zu den Umweltgütezeichen „Blauer Engel“ oder „EU Ecolabel“ gleichwertiges Umweltgütezeichen erfüllen:
Bitte geben Sie nachfolgend den Namen des gleichwertigen Umweltgütezeichens an:
- Personal-Schulung Nachhaltigkeit
Frage: Wie häufig werden die von Ihnen im Auftragsfall für die Auftragsausführung eingesetzten Personen zum Thema „ressourcenschonende Reinigungsverfahren“ geschult? Als eine Schulung zum Thema „ressourcenschonende Reinigungsverfahren“ gilt jede Schulung, die mindestens 60 Minuten dauert und deren Gegenstand die Reduzierung des Wasser-, Energie- und Chemikalieneinsatzes bei Reinigungsleistungen ist.
| [ ] | (10 Punkte) Mindestens zweimal jährlich |
| [ ] | (7,5 Punkte) Mindestens einmal jährlich |
| [ ] | (5 Punkte) Mindestens einmal alle zwei Jahre |
| [ ] | (2,5 Punkte) Mindestens einmal während der Vertragslaufzeit, aber weniger als einmal alle zwei Jahre |
| [ ] | (0 Punkte) Keine Schulungen während der Vertragslaufzeit |
- Einsatz von Dosiersystemen
Frage: In welchem Umfang werden Sie im Auftragsfall bei der Unterhaltsreinigung Dosiersysteme einsetzen?
| [ ] | (10 Punkte) Mindestens 90 % aller eingesetzten Reinigungsmittel werden über stationäre Dosieranlagen dosiert |
| [ ] | (7,5 Punkte) Mindestens 75 % aller eingesetzten Reinigungsmittel werden über stationäre Dosieranlagen dosiert |
| [ ] | (5 Punkte) Mindestens 50 % aller eingesetzten Reinigungsmittel werden über stationäre Dosieranlagen und/oder über fest integrierte Dosierkappen dosiert |
| [ ] | (2,5 Punkte) Mindestens 25 % aller eingesetzten Reinigungsmittel werden über stationäre Dosieranlagen, fest integrierte und/oder variable Dosierkappen dosiert |
| [ ] | (0 Punkte) Weniger als 25 % aller eingesetzten Reinigungsmittel werden über stationäre Dosieranlagen, fest integrierte Dosierkappen und/oder über variable Dosierkappen dosiert |
Für dieses Zuschlagskriterium gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- Dosiersysteme sind alle Anlagen, Vorrichtungen, Geräte, Werkzeuge oder Hilfsmittel, die eine gezielte, kontrollierbare und reproduzierbare Dosierung der verwendeten Reinigungsmittel ermöglichen. Hierzu zählen stationäre Dosieranlagen sowie fest integrierte und variable Dosierkappen.
- Stationäre Dosieranlagen sind fest installierte, an die Wasser- oder Chemikalienzufuhr angeschlossene Anlagen zur Herstellung gebrauchsfertiger Reinigungslösungen mit voreingestellter Dosiermenge.
- Fest integrierte Dosierkappen sind untrennbar am Gebinde angebrachte Vorrichtungen, die pro Anwendung eine vorher definierte Menge an Reinigungsmittel bereitstellen (z. B. integrierte Dosierkammer).
- Variable Dosierkappen sind Hilfsmittel, bei denen die Dosiermenge zwar manuell eingestellt, aber in definierten, nachvollziehbaren Einheiten vorgegeben ist (z. B. Messbecher).
- Fuhrpark & Transport-Maßnahmen
Frage: Welche Anforderungen wird das im Auftragsfall von der Objektleitung eingesetzte Fahrzeug erfüllen?
| [ ] | (10 Punkte) Ein ausschließlich batterieelektrisch betriebenes Fahrzeug Elektrofahrzeug ohne Verbrennungsmotor, sog. Elektrofahrzeug |
| [ ] | (7,5 Punkte) Ein Fahrzeug mindestens der Schadstoffklasse Euro 6 mit Verbrennungs- und Elektromotor, das über eine externe Stromquelle aufgeladen werden kann und im regulären Betrieb eine rein elektrische Fahrweise ermöglicht, sog. Plug-In-Hybrid |
| [ ] | (5 Punkte) Ein Fahrzeug mindestens der Schadstoffklasse Euro 6 mit Verbrennungs- und Elektromotor, das nicht über eine externe Stromquelle aufladbar ist, jedoch zumindest zeitweise elektrisch unterstützt fahren kann, sog. Voll- und Mildhybride |
| [ ] | (2,5 Punkte) Ein ausschließlich mit einem Verbrennungsmotor betriebenes Fahrzeug mindestens der Schadstoffklasse Euro 6 |
| [ ] | (0 Punkte) Sonstige Fahrzeuge |
- Plastikmüllvermeidung
Frage: Wie und in welchem Umfang werden Sie im Auftragsfall Plastikmüll bei den Verpackungen der von Ihnen eingesetzten Reinigungsmittel reduzieren?
| [ ] | (10 Punkte) * Für sämtliche Verpackungen und Kunststoffgebinde besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde werden über dieses System durch den Hersteller und/oder oder Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt. * oder sämtliche Reinigungsmittel werden in Form von Sticks eingesetzt * oder ein Teil der Reinigungsmittel wird in Form von Sticks eingesetzt; für die Verpackungen der übrigen Reinigungsmittel besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde werden über dieses System durch den Hersteller und/oder Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt. |
| [ ] | (7,5 Punkte) * Für mindestens 75 % der eingesetzten Reinigungsmittel besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder der Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde dieser Reinigungsmittel werden über dieses System durch den Hersteller und/oder die Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt * oder mindestens 75 % der Reinigungsmittel werden in Form von Sticks eingesetzt * oder für mindestens 75 % der eingesetzten Reinigungsmittel gilt: Ein Teil der Reinigungsmittel wird in Form von Sticks eingesetzt; für die Verpackungen der übrigen Reinigungsmittel besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder der Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde werden über dieses System durch den Hersteller und/oder die Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt. |
| [ ] | (5 Punkte) * Für mindestens 50 % der eingesetzten Reinigungsmittel besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder der Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde dieser Reinigungsmittel werden über dieses System durch den Hersteller und/oder die Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt * oder mindestens 50 % der Reinigungsmittel werden in Form von Sticks eingesetzt * oder für mindestens 50 % der eingesetzten Reinigungsmittel gilt: Ein Teil der Reinigungsmittel wird in Form von Sticks eingesetzt; für die Verpackungen der übrigen Reinigungsmittel besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder der Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde werden über dieses System durch den Hersteller und/oder die Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt * oder alle für die Unterhaltsreinigung eingesetzten Reinigungsmittel sind „Ultrahochkonzentrate“. |
| [ ] | (2,5 Punkte) * Für mindestens 25 % der eingesetzten Reinigungsmittel besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder der Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde dieser Reinigungsmittel werden über dieses System durch den Hersteller und/oder die Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt * oder mindestens 25 % Reinigungsmittel werden in Form von Sticks eingesetzt * oder für mindestens 25 % der eingesetzten Reinigungsmittel gilt: Ein Teil der Reinigungsmittel wird in Form von Sticks eingesetzt; für die Verpackungen der übrigen Reinigungsmittel besteht ein vertragliches Rücknahme- und Verwertungssystem des Herstellers und/oder der Lieferanten. Alle Verpackungen und Kunststoffgebinde werden über dieses System durch den Hersteller und/oder die Lieferanten zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt * oder mindestens 50 % der für die Unterhaltsreinigung eingesetzten Reinigungsmittel sind „Ultrahochkonzentrate“ * oder alle eingesetzten Reinigungsmittel befinden sich in Großgebinden. |
| [ ] | (0 Punkte) Keine der oben genannten Maßnahmen zur Vermeidung von zu entsorgendem Plastikmüll |
Für dieses Zuschlagskriterium gilt die folgende Begriffsbestimmung:
- Als „Sticks“ gelten Reinigungsmittel, die in pulverförmiger Form in wasserlöslichen Portionsbeuteln eingesetzt werden.
- Als „Ultrahochkonzentrate“ gelten Reinigungsmittel, die bereits bei einer Dosierung von höchstens 1 ml Konzentrat pro 1 Liter Wasser, die gleiche Reinigungsqualität erzielen wie nicht konzentrierte Reinigungsmittel.
- Als „Großgebinde“ gelten Verpackungs- bzw. Liefergebinde mit einem Nennvolumen von mindestens 10 Litern, die nach Herstellerangaben oder üblichen Verkehrsauffassungen nicht für private Endverbraucher, sondern für den professionellen und gewerblichen Einsatz bestimmt sind.