CS_2026_0289_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen.docx

Unterhalts- und Grundreinigung für Gebäude der Gemeinde Baierbrunn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.09.2026, 19:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Bieter:

🙾 Allgemeine Hinweise zum Formular „Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen“

  • Bitte geben Sie die in den grün hinterlegten Bereichen des Formulars geforderten Angaben und Erklärungen vollständig und wahrheitsgemäß ab. Dabei sind – soweit vorgesehen – die grünen Felder in diesen Bereichen in der Datei vollständig auszufüllen und die Datei zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über das E-Vergabe-Portal zu übermitteln.
  • Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft, ist nur ein (1) Formular von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Formulare von einzelnen Mitgliedern werden nicht angenommen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegeben.

🙾 Referenzangabe (K.-o.-Kriterium)

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den nachfolgenden Referenztabellen geforderten Angaben.

Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein.

Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR).
  • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein.
  • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecken oder Gemeinschaftseinrichtungen dient bzw. dienen.
  • Die referenzgegenständliche Jahresreinigungsfläche UR beträgt mindestens 300.000 m².
  • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.

Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.

Der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber und dessen Kontaktdaten müssen vom Bieter angegeben werden. Die Kontaktdaten werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.

Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.

Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf (5) Referenzen benannt werden.

Referenz 1 (Pflicht):

Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat:
Rolle des Referenznehmers in der Referenz:[ ] Auftragnehmer [ ] Mitglied einer Bietergemeinschaft [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges (Angabe der Rolle des Referenznehmers:      )
Kurzbeschreibung der Referenz (Objektart, Besonderheiten):
Auftraggeber:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner beim Auftraggeber:
Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber:
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
Gegenstand der Referenz war die folgende Leistungsart:[ ] UR
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung); sofern die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots noch nicht beendet ist, ist in der Zeile „Ende: Monat / Jahr oder laufend“ „laufend“ anzugeben:Beginn: Monat / Jahr Ende: Monat / Jahr oder laufend
Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem oder mehreren Gebäude/n erbracht, das/die überwiegend Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecken oder Gemeinschaftseinrichtungen dient bzw. dienen:[ ] Ja [ ] Nein
Jahresreinigungsfläche UR in m²:
Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht[ ] Ja [ ] Nein

Referenz 2 (Pflicht):

Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat:
Rolle des Referenznehmers in der Referenz:[ ] Auftragnehmer [ ] Mitglied einer Bietergemeinschaft [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges (Angabe der Rolle des Referenznehmers:      )
Kurzbeschreibung der Referenz (Objektart, Besonderheiten):
Auftraggeber:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner beim Auftraggeber:
Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber:
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
Gegenstand der Referenz war die folgende Leistungsart:[ ] UR
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung); sofern die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots noch nicht beendet ist, ist in der Zeile „Ende: Monat / Jahr oder laufend“ „laufend“ anzugeben:Beginn: Monat / Jahr Ende: Monat / Jahr oder laufend
Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem oder mehreren Gebäude/n erbracht, das/die überwiegend Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecken oder Gemeinschaftseinrichtungen dient bzw. dienen:[ ] Ja [ ] Nein
Jahresreinigungsfläche UR in m²:
Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht[ ] Ja [ ] Nein

Referenz 3 (Pflicht):

Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat:
Rolle des Referenznehmers in der Referenz:[ ] Auftragnehmer [ ] Mitglied einer Bietergemeinschaft [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges (Angabe der Rolle des Referenznehmers:      )
Kurzbeschreibung der Referenz (Objektart, Besonderheiten):
Auftraggeber:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner beim Auftraggeber:
Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber:
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
Gegenstand der Referenz war die folgende Leistungsart:[ ] UR
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung); sofern die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots noch nicht beendet ist, ist in der Zeile „Ende: Monat / Jahr oder laufend“ „laufend“ anzugeben:Beginn: Monat / Jahr Ende: Monat / Jahr oder laufend
Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem oder mehreren Gebäude/n erbracht, das/die überwiegend Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecken oder Gemeinschaftseinrichtungen dient bzw. dienen:[ ] Ja [ ] Nein
Jahresreinigungsfläche UR in m²:
Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht[ ] Ja [ ] Nein

Referenz 4 (optional):

Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat:
Rolle des Referenznehmers in der Referenz:[ ] Auftragnehmer [ ] Mitglied einer Bietergemeinschaft [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges (Angabe der Rolle des Referenznehmers:      )
Kurzbeschreibung der Referenz (Objektart, Besonderheiten):
Auftraggeber:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner beim Auftraggeber:
Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber:
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
Gegenstand der Referenz war die folgende Leistungsart:[ ] UR
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung); sofern die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots noch nicht beendet ist, ist in der Zeile „Ende: Monat / Jahr oder laufend“ „laufend“ anzugeben:Beginn: Monat / Jahr Ende: Monat / Jahr oder laufend
Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem oder mehreren Gebäude/n erbracht, das/die überwiegend Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecken oder Gemeinschaftseinrichtungen dient bzw. dienen:[ ] Ja [ ] Nein
Jahresreinigungsfläche UR in m²:
Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht[ ] Ja [ ] Nein

Referenz 5 (optional):

Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat:
Rolle des Referenznehmers in der Referenz:[ ] Auftragnehmer [ ] Mitglied einer Bietergemeinschaft [ ] Unterauftragnehmer [ ] Sonstiges (Angabe der Rolle des Referenznehmers:      )
Kurzbeschreibung der Referenz (Objektart, Besonderheiten):
Auftraggeber:
Straße:
PLZ, Ort:
Ansprechpartner beim Auftraggeber:
Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber:
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners:
Gegenstand der Referenz war die folgende Leistungsart:[ ] UR
Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung); sofern die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots noch nicht beendet ist, ist in der Zeile „Ende: Monat / Jahr oder laufend“ „laufend“ anzugeben:Beginn: Monat / Jahr Ende: Monat / Jahr oder laufend
Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem oder mehreren Gebäude/n erbracht, das/die überwiegend Büro-, Verwaltungs-, Schul-, Lehr- oder Ausbildungszwecken oder Gemeinschaftseinrichtungen dient bzw. dienen:[ ] Ja [ ] Nein
Jahresreinigungsfläche UR in m²:
Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht[ ] Ja [ ] Nein

🙾 Angabe der Qualifikation Objektleitung (K.-o.-Kriterium)

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Qualifikation der im Auftragsfall als Objektleitung geplante Person. Als Objektleitung im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt die Person, die als Objektleitung im Sinne der Definition des Formblatts „Aufsichts- und Kontrollstunden“ vom Bieter im Auftragsfall eingesetzt wird.

Die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person muss mindestens

  • über eine Berufserfahrung von drei Jahren als Objektleitung in Objekten verfügen, die dem Auftragsgegenstand gleichwertig sind,
  • über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können;
  • und über die folgende Qualifikation verfügen:
  • Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, wobei die Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage1 gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarifrechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung;
  • oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement;
  • oder staatlich geprüfter Desinfektor²;
  • oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk;
  • oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation.

1Als Vollzeittag im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt ein Tag mit mindestens 8 Stunden Ausbildungszeit.

²Als staatlich geprüfter Desinfektor im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt jede Person, welche die Voraussetzungen als „geeignete Fachkraft mit besonderer Sachkunde“ im Sinne von § 17 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllt und als solche eingesetzt werden kann.

1. Berufserfahrung Objektleitung (K.-o.-Kriterium)
Ich/Wir erklären, im Auftragsfall für die Objektbetreuung eine Person mit einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren als Objektleitung einzusetzen.[ ] Ja [ ] Nein
nur eine Antwort wählbar
1. Sprachkenntnis Objektleitung (K.-o.-Kriterium)
Ich/Wir erklären, im Auftragsfall für die Objektleitung eine Person einzusetzen, die über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren kann.[ ] Ja [ ] Nein
nur eine Antwort wählbar
1. Qualifikation Objektleitung (K.-o.-Kriterium)
Ich/Wir erklären, dass ich/wir im Auftragsfall eine Person als Objektleitung einsetzen, die mindestens über eine der folgenden Qualifikationen verfügt: * Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, sofern diese Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarif-rechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung; * oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgende Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement; * oder staatlich geprüfter Desinfektor; * oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk; * oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation.[ ] Ja [ ] Nein
nur eine Antwort wählbar
Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass die als Objektleitung im Auftragsfall eingesetzte Person eine der unter c) genannten Anforderungen erfüllt.
Sollte die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person eine „gleichwertigen Qualifikation“ i. S. d. letzten Aufzählungspunkts der Qualifikationsaufforderung erfüllen, hat der Bieter nachfolgend zusätzlich zu beschreiben, weshalb es sich bei dieser Qualifikation um eine zu den ausdrücklich genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation handelt:

🙾 Betriebshaftpflichtversicherung (K.-o.-Kriterium)

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit mindestens

1. Deckungssummen von
SchadensartDeckungssumme in Euro
* Personenschäden5.000.000,00 €
* Sach- und Umweltschäden5.000.000,00 €
* Vermögensschäden1.000.000,00 €
* Bearbeitungsschäden1.000.000,00 €
* Schlüsselverlust200.000,00 €

bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.

Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über vorgenannte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.

1. Deckungssummen (Betriebshaftpflichtversicherung) (K.-o.-Kriterium)
Ich/Wir erkläre/n, über eine Versicherung mit mindestens den vorgenannten Deckungssummen bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu verfügen und diese im Auftragsfall beibehalten werde(n) oder andernfalls im Auftragsfall abschließen werde(n). Im Auftragsfall werde ich/werden wir dem Auftraggeber einen Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorlegen.[ ] Ja [ ] Nein
nur eine Antwort wählbar

🙾 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (K.-o.-Kriterium)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB

[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegen.
Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde: [ ] Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: [ ] Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GWB ergriffen:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB

[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen.
Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB nicht abgegeben wurde: [ ] Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: [ ] Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB

[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB vorliegen.
Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde: [ ] Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: [ ] Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen.
Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht abgegeben wurde: [ ] Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: [ ] Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen:
Bemerkungen: * Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. * Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro ist der Auftraggeber verpflichtet, von den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, und von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG bei der Registerbehörde abzufragen. * Die als K.-o.-Kriterien gekennzeichneten Eignungskriterien sind zwingend einzuhalten. Eine Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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