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tztühcseg hcilthcerrebehrU Komm EU (D) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen)
Objekt:
in:
Angebot für:
Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Überwachung der Leistung
Die Objekt-/Leistungsüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
mit der Wahrnehmung beauftragt.
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.a Lager-, Arbeitsplätze, Anschlüsse Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen Lager- und Arbeitsplätze:
2.b Leistungsort, Annahmestelle
)3202 iaM( BVB )D( UE mmoK
- negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.984/540.06 Käthe-Kollwitz-Schule
76646 Bruchsal
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten für die Käthe-Kollwitz-Schule in Bruchsal
Vertragslaufzeit: 31 Monate
Vertragszeitraum: 01.01.2027 - 31.07.2029
Dieser hat den Architekten/den Ingenieur
Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Herr Schupke
Stromanschlüsse:
Wasseranschlüsse:
Sonstige Anschlüsse:
Ort: 76646 Bruchsal
Gebäude: Käthe-Kollwitz-Schule
Raum:
- Ausführungsfristen (§ 5)
3.1 Mit den Leistungen ist zu beginnen
unverzüglich nach Erteilung des Auftrages
Werktage *) nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens)
spätestens am (Datum)
in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.07.2029
3.2 Die Leistungen sind fertigzustellen
innerhalb von Werktagen *) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung
spätestens am 31.07.2029 (Datum)
3.2 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: siehe auch "01 Ausschreibung Gebäudereinigung 2026" Teil B Reinigungsvertrag, Seite 16, § 19 Laufzeit des Vertrages
*) Zu den Werktagen zählen auch die Samstage. Seite(n) 1 von 4
- Vertragsstrafen (§11) Komm EU (D) BVB 4.1 Vertragsstrafe wegen Verzugs Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
für jede vollendete Woche v.H. für jeden Werktag v.H. des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Wert des nicht nutzbaren Teils der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.1.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.
4.1.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Rechnungen (§ 15)
6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
fach
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tztühcseg hcilthcerrebehrU und zugleich bei
fach einzureichen. 6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Lieferscheine, Aufmaße) sind -fach einzureichen.
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )3202 iaM( BVB )D( UE mmoK
- negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.984/540.06 4.1.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
4.3 bleibt unberührt.
4.2 Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG **) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v.H. der Auftragssumme (netto) beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von dem Auftragnehmer eingesetzten Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Unterauftragnehmers und des Verleihunternehmers nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt. 4.3 bleibt unberührt. 4.3 Wird sowohl eine Vertragsstrafe nach 4.1 als auch eine Vertragsstrafe nach 4.2 vereinbart, wird die Summe beider Vertrags- strafen auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.
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Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
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Sicherheitsleistung (§ 18) 8.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm EU (D) ZVB - Nr. 21) in Höhe von v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten. Für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 1 -
- die Mängelansprüche der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 2 -
- vereinbarte Vorauszahlungen der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 3 -
*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v.H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. **) Beachte in diesem Zusammenhang auch die Besonderen Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) - Komm DE (D) BVB LTMG -. Seite(n) 2 von 4
Komm EU (D) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Preise, Preisgleitklausel, Preisbemessungsklausel
Es gilt folgender Preisvorbehalt bzw. folgende Lohnpreisgleitklausel / Stoffpreisgleitklausel / Preisbemessungsklausel:
Weitere Vereinbarungen
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Komm EU (D) BVB
- Weitere Vereinbarungen – Fortsetzung –:
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