Leistungsbeschreibung GR Berner_Str.6.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung für sechs städtische Objekte in München

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 08:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.muenchen.de

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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung

Vergabeverfahren: Gebäudereinigung Bernerstr. 6

Aktenzeichen: VGSt1-1-2026-0033

1. Merkmale des Auftragsgegenstands

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages mit den Leistungsinhalten: ➢ Unterhaltsreinigung ➢ chemische Nassgrundreinigung (nur Objekte A, B, C, F) ➢ Glasreinigung

Das Ausschreibungspaket umfasst folgende Objekte: ➢ Objekt A: Grund- und Musikschule, Berner Str. 6, 81476, München ➢ Objekt B: Hort im Schulgebäude, Berner Str. 6, 81476, München ➢ Objekt C: Kindertagesstätte, Schaffhauser Str. 17, 81476, München ➢ Objekt D: Kinderkrippe, Schaffhauser Str. 19, 81476, München ➢ Objekt E: Haus für Kinder, Kistlerhofstraße 127, 81476, München ➢ Objekt F: Bibliothek-Fürstenried, Berner Str. 4, 81476, München

Es werden keine Lose gebildet.

2. Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit der Reinigungs-, Pflege-

und Desinfektionsmittel

2.1. Nachhaltigkeit Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, das Handeln der Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten (https://stadt.muenchen.de/infos/klimaschutz- nachhaltigkeit.html). Dabei werden verschieden Aspekte und Ansätze verfolgt. Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ist davon in besonderem Maße betroffen.

2.2. Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Textilien a) Reinigungsmittel Die Reinigungs- und Pflegemittel sind gewässerschonend, insbesondere unter Einhaltung der Dosierungsempfehlungen, einzusetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Mittel jederzeit zu untersagen.

Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Nachfolgend aufgeführte Inhaltstoffe dürfen nicht verwendet werden: • Alkylphenolethoxylate (APEO) • Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) • chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen • Thioharnstoff • kationische Tenside • Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis/Halogenkohlenwasserstoffe • Phenol und dessen Derivate, Quarternäre Ammoniumverbindung • Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol

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• 2 - Pyrrolidon • N - Methylpyrrolidon • FCKW • p-Dichlorbenzol • synthetische Moschus-Verbindungen • nach der Gefahrstoff-VO als kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch oder mit RF oder RE eingestufte Einzelkomponenten bzw. Verbindungen • wenn die AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) bzw. MAK-Werte (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) überschritten werden • nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und AGW/MAK-Liste als sehr giftig (z.B. H 300, H 301, H 310, H 311, H 330) oder giftig eingestufte Einzelkomponenten (z.B. H 340, H 350; H 370; H 372) • Holzmehle und Kehrspäne

Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Mittel müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, die nicht mit dem EU-Ecolabel zertifiziert sind, kann alternativ der „Anbieterfragebogen für Reinigungsmittel“ des Umweltbundesamtes eingereicht werden. Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter und spätere Vertragspartner bestätigt weiterhin, dass alle zum Einsatz kommenden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Die ggf. einzureichenden EG-Sicherheitsdatenblätter enthalten alle Informationen gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010.

b) Reinigungstextilien Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Textilien müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen.

2.3. Zero-Waste, Abfallentsorgung Die Landeshauptstadt München setzt in städtisch genutzten Gebäuden Abfallkonzepte konsequent um. Ziel ist es entsprechend der Zero-Waste-Strategie durch Abfallvermeidung das Gesamtabfallaufkommen zu reduzieren und durch Wertstofftrennung den Restmüll so gering wie möglich zu halten.

a) Müllbeutel aus Kunststoff Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Kunststoff müssen zu mindestens 80 Gew.-% aus PCR-Material (PCR = Post-Consumer-Recycled) bestehen. Dieser Recyclinganteil muss also aus tatsächlichen Verbraucher-Abfällen stammen und im Endprodukt wiederverwendet werden. Müllbeutel, die als recyclebar (= leicht zu recyclen) gekennzeichnet sind, sind nicht ausreichend. Als Nachweis kann bspw. der Blaue Engel für "Umweltfreundliche Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) herangezogen werden, oder ein vergleichbarer Nachweis.

b) Müllbeutel aus Papier Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Papier (für Biomüll) müssen folgende Kriterien erfüllen: • Material: Rohstoff: 100% Recyclingpapier (Nachweis bspw. Blauer Engel DE-ZU 14a)

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• Farbe: braun, ungebleicht • Fassungsvermögen: 20 Liter • Oberfläche: unbeschichtet • Lagen: einlagig, reißfest, ohne Aufdruck • Grammatur: 70g/qm bis maximal 80 g/qm • das Papier muss den Anforderungen der Kompostierung und Nassfestigkeit / Tragfestigkeit gemäß DIN EN 13432 und DIN EN 13593 entsprechen • Nassfestigkeit: mindestens 22 % • Es dürfen ausschließlich umweltfreundliche und lebensmittelechte Farben und Kleber bei der Herstellung verwendet werden.

c) Gewährleistung Abfalltrennung / Sammellogistik Zur Gewährleistung einer getrennten Entsorgung gelten • entsprechend der in Ziffer 6.28 genannten Sammellogistik je Objekt und • den grds. Vorgaben aus IV. Ziffer 28 der Besonderen Vertragsbedingungen und • die Angaben im Aufmaß

d) Um die in IV. Ziffer 28 der BV beschriebene Abfalltrennung, also die getrennte Erfassung, den getrennten Transport und die sachgerechte Entsorgung über die jeweilige Tonne (Bio, Papier, LVP, ggf. Glas sowie Restmüll) zu gewährleisten, sind entsprechende organisatorische und technische Hilfsmittel einzusetzen.

Hierzu zählen beispielsweise Abfallsammelwagen oder entsprechend anpassbare Reinigungswagen, die die in Ziffer 6.28 lit. a) zur Entleerung durch das beauftragte Unternehmen beschriebenen Abfallfraktionen je Objekt unterstützen und zugleich eine Vermischung zuverlässig verhindern.

Die konkret verwendeten organisatorischen und technischen Hilfsmittel sind im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter dem Abschnitt „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennsystematik“ aufzuführen. Die dort gemachten Angaben werden gemäß Ziffer 3.6 verbindlicher Bestandteil des Vertrags.

e) Für die Umsetzung der Abfalltrennung und -entsorgung hat der Auftragnehmer die eingesetzten Reinigungskräfte in folgender Hinsicht einzuweisen: • Unterscheidung der einzelnen Abfallfraktionen auch im Hinblick auf die in den zentral und dezentral eingesetzten Sammelstellen (Details je Objekt hierzu siehe Ziffer 6.28 der Leistungsbeschreibung) • richtiger Einsatz der Tüten bei den jeweiligen Abfallsorten (Papier, Restmüll, Bio, etc.) • strikte Aufrechterhaltung der Trennung der Abfallsorten, keine Vermischung dieser, und zwar von der Entleerung des Abfalleimers in den zentralen und dezentralen Sammelstellen, bis hin zur Entleerung in der jeweiligen Tonne, Absetzmulde oder im Presscontainer Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird auf die Rechtsfolgen gemäß II. Ziffer 8 lit. e) Besondere Vertragsbedingungen hingewiesen.

Die Unfallverhütungsvorschriften bzw. Verkehrssicherungspflicht sind zu beachten.

Nach Zuschlagserteilung sind Nachweise zum Erwerb (z.B. Kauf oder Leasing) der im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 4 von 36

Abfalltrennsystematik“ genannten Hilfsmittel vorzulegen.

Nach Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung durch die Vergabestelle die Unterweisung der Reinigungskräfte nachzuweisen.

2.4. Produktwechsel Sollte es in Bezug auf Ziffer 2.2 und 2.3 Produktionsengpässe geben oder ein bestimmtes Produkt aus anderen Gründen auf dem Markt nicht mehr angeboten werden können oder wird ein neues, nachhaltigeres, ggf. besseres Produkt am Markt eingeführt, so kann der Auftragnehmer nur in vorheriger Absprache mit der Vergabestelle 1 eine Produktanpassung mit mindestens gleicher Qualität vornehmen. Die o.g. Kriterien sind dabei einzuhalten, ggf. ist ein neuer Anbieterfragebogen bzw. Produktdatenblätter oder andere Nachweise einzureichen. Die Auftraggeberin führt in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig Kontrollen dazu durch.

2.5. Nachweis zu Ziffern 2.2 und 2.3 Der Bieter und spätere Vertragspartner hat mit dem Angebot die zum Einsatz kommenden Produkte zu benennen (Produktname, Hersteller und Anwendungsgebiet – siehe Anlage „Eingesetzte Produkte“). Die Auftraggeberin behält sich vor diese zu überprüfen. Hierzu hat der Auftragnehmer auf Aufforderung den Anbieterfragebogen des Umweltbundesamtes für Reinigungsmittel (wird dann übermittelt) und/oder entsprechende Produkt- und Sicherheitsdatenblätter oder weitere Nachweise, sowie unentgeltliche Proben der verwendeten Mittel zur Prüfung durch eine von Auftraggeberin bestimmte Stelle zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Prüfung.

3. Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung

3.1. Vertragsdauer (siehe I. Ziffer 6 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2027 und endet voraussichtlich am 31.01.2031 Die Vertragslaufzeit beträgt damit 48 Monate Die endgültigen Vertragszeiten werden mit dem Zuschlag mitgeteilt.

3.2. Probezeit (siehe I. Ziffer 7 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Probezeit beträgt 6 Monate.

3.3. Kündigungsfristen (siehe I. Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen) Eine Kündigung ist monatlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende möglich.

3.4. Besichtigung (siehe Ziffer 10 der Besonderen Bewerbungsbedingungen) Eine Objektbegehung (Besichtigung) zur Angebotskalkulation ist verpflichtend, weil die örtlichen Besonderheiten dies erfordern. Zu diesem Zweck wird eine Teilnahmebescheinigung als Anlage den Vergabeunterlagen ergänzt. Diese ist bei der Besichtigung vor Ort von der Vertretung der Auftraggeberin unterschreiben zu lassen und mit dem Angebot einzureichen.

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Schlusstermin für die Anmeldung zur Besichtigung ist der 29.09.2026

Hinweis: Die Vorlage Teilnahmebescheinigung ist in ausgedruckter Form zur Besichtigung vom Bieter mitzubringen!

3.5. Kontaktperson Nach Zuschlagserteilung benennt der Vertragspartner folgende Angaben: • Kontaktperson für die Dienststellen wegen Fragen, Service, Reklamationen • Kontaktperson für die Vergabestelle wegen Vertragsbetreuung, Statistik • E-Mailadresse, an die die elektronisch erstellten Bestellungen übermittelt werden

3.6. Rechtliche Hinweise Gemäß I. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen werden sämtliche im Angebot gemachten Angaben verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für solche Angaben, die Grundlage der Angebotswertung waren, wie bspw. Kalkulationen und Konzepte, Angaben im Zusammenhang der Zuschlags- und Wertungskriterien sowie Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung.

4. Mindestanforderungen für Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 6 von 36

5. Leistungen und Leistungsverzeichnis / Kalkulation

5.1. Raumgruppen Für die Unterhaltsreinigung werden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebenen Lose / Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsreinigung beziehen sich grundsätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten. Die einzelnen Räume samt Bodenbelägen sind im Aufmaß des jeweiligen Objektes aufgelistet und den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, die einzelnen Raumgruppen setzen sich grds. wie folgt zusammen: • selbe Reinigungshäufigkeit • selbe/ähnliche Bodenbeläge • selbe/ähnliche Frequentierung und Nutzungsart

Folgende Raumgruppen werden festgelegt: • Verkehrsflächen: Gänge, Eingangsbereiche, Hallen, Aulen • Treppen, Aufzüge • Büro- und Gemeinschaftsräume, Garderoben • Unterrichtsräume, Fachlehrsäle, Hauswirtschaftsräume • Sanitärbereiche: Toiletten, Umkleiden, Duschen • Sozialräume: Teeküchen, Aufenthaltsräume • Mensa, Cafeteria, Speisesäle • Besprechungs-, Schulungs-, Konferenz-, Seminarräume • Labore, medizinische Räume • Sporthallen (incl. Sportgerätelager) • EDV-, IT-, Kopierräume • Werkstätten, Arbeitsräume für Schüler, Technikräume, Werkshallen • Archive, Lagerräume • Hörsäle • Bibliotheken

Bei der Vielzahl von Liegenschaften der Landeshauptstadt München kann es darüber hinaus noch weitere spezielle Raumgruppen geben, die nach o.g. Punkten im Leistungsverzeichnis aufgelistet werden. Ggf. kann es auch, falls erforderlich, sein, dass auch einzelne Räume separat ausgewiesen werden.

5.2. Preispositionen Das Leistungsverzeichnis mit den zu bepreisenden Positionen liegt den Vergabeunterlagen als elektronisches Formular bei. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Preise auf die jeweils abgefragten Mengen und Einheiten und kontrollieren Sie die automatisch errechneten Brutto-/Nettosummen auf Plausibilität.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 7 von 36

6. Auflistung Objektspezifischer Regelungen

Folgende objektspezifischen Angaben sind zu beachten, bei der Kalkulation zu berücksichtigen, entsprechend einzukalkulieren und im Auftragsfall auszuführen.

In den Besonderen Vertragsbedingen (Abschnitt IV BV) sind die grundlegenden Regelungen folgender Leistungen festgehalten.

Objekt A: Grund- und Musikschule, Berner Str. 6, 81476, München

6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Schule.

6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.

6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.

6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.

6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.

6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.

6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden, s. Aufmaß.

6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern / Sanitäranlagen vorhanden.

6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 15:30 Uhr bis 22:00 Uhr sowie Vorgezogene UHR: im Zeitfenster 06.00 Uhr bis 11.00 Uhr (vgl. Ziff. 6.14)

6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist über einen Schlüsseltresor möglich. Der Code für den Tresor wird nach Zuschlag mitgeteilt. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten ist der Schlüssel an jedem Reinigungstag in den Tresor zu verbringen.

6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 8 von 36

6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Es gelten die bayrischen Ferienzeiten.

6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.

6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Für das Objekt ist im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr durchgängig 1 Reinigungskraft/- kräfte einzusetzen, die neben der Unterhaltsreinigung dringend anfallende Reinigungsarbeiten durchführen. Die Bereiche, die im Rahmen der „vorgezogenen Unterhaltsreinigung“ gereinigt werden müssen, sind im Aufmaß in der Spalte „Vorgezogene Unterhaltsreinigung von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr“ gekennzeichnet.

Die „vorgezogene Unterhaltsreinigung“ der Unterrichtsräume muss bis 07:30 Uhr abgeschlossen sein.

Die Kosten sind in die Gruppe „Unterhaltsreinigung“ im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.

6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Die Ferienbelegung ist im Aufmaß gekennzeichnet.

6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Bereiche sind im Aufmaß gekennzeichnet.

6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein

6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.

6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Einzelne Räume werden im Rahmen der Sing- und Musikschule bis 21:00 Uhr genutzt, s. Bemerkungen im Aufmaß. Diese Bereiche sind im Rahmen der vorgezogenen Unterhaltsreinigung erfasst, s. Pkt. 6.14.

6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Das Auf- und Abstuhlen ist in 8 Unterrichtsräumen mit jeweils ca. 30 Stühlen erforderlich. Diese Leistung ist im Leistungsverzeichnis separat zu kalkulieren.

In der Mensa (Pos. 294 – 297 im Raumaufmaß) ist zusätzlich zur laufenden Unterhaltsreinigung einmal monatlich eine sog. gründliche Reinigung (Nasswischen des Bodens und ggf. cleanern nach vertragen der ca. 100 Stühle und ca. 25 Tische) erforderlich. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis bei Position 1.1.1.4 einzukalkulieren.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 9 von 36

6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen, Gemeinschaftsräume und Unterrichtsräume und Fachlehrsäle ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.

Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums/Gemeinschaftsraums/Unterrichtsraums bzw. Fachlehrsaal pro Tag anzugeben. Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchnahme der Leistung gelten.

Für die Regelungen zur Inanspruchnahme wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.

6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.

6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind Spielteppiche verlegt.

6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind wasserlose Urinale verbaut.

6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung: • Schulen / Kindertagesstätten

6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Ja In der Turnhalle finden aktuell Sanierungsmaßnahmen statt. Die Preisabfrage für die Turnhallenbereiche wird jedoch in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Eine Bezahlung findet erst ab tatsächlicher Inbetriebnahme (voraussichtlich September 2027) statt. Die im Leistungsverzeichnis hinterlegte Anzahl an Monaten für die Flächen im Turnhallenbereich (41 Monate statt 48 Monate) ist darauf ausgerichtet.

Wochenendbelegung der Turnhalle Nein Ferienbelegung der Turnhallenbereiche Nein Punktspielsaison (Oktober bis März) Nein Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein

6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 10 von 36

6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:

• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen

b) Hinweise zu speziellen Abfallarten

• Handtuchsysteme An den Bildungseinrichtungen werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.

• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.

c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll

SammelstellenRaumart / Raumbezeichnu ngPapierRestmüllLVPB emerkung
AulaXXX
Dezentrale SammelstelleUnterrichtsräumeXXX
FachlehrsäleXXX
Gemeinschaftsrä ume/Lehrerzimm erXXXXXX
Mittagsbetreuun gXXX
HortXXX
Mensa / SpeisersaalXX
Sanitärraume – WCX
BüroräumeXX
KopierräumeXXX
Umkleideräume (Turnhalle)X

Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten: Keine

d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Müllraum der Grundschule befindet sich in an der Berner Str. angrenzend an den Lehrerparkplatz.

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Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Abfalltonnen zur Verfügung.

Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Papier- und Kunststoffmüll findet die Leerung in der Regel alle 14 Tage statt.

6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.

6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Es sind teilweise Hilfsmittel notwendig.

6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 12 von 36

Objekt B: Hort im Schulgebäude, Berner Str. 6, 81476, München

6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist ein Hort.

6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.

6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.

6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.

6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.

6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.

6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden, s. Aufmaß.

6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern / Sanitäranlagen vorhanden.

6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr

6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist über einen Schlüsseltresor möglich. Der Code für den Tresor wird nach Zuschlag mitgeteilt. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten ist der Schlüssel an jedem Reinigungstag in den Tresor zu verbringen.

6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.

6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Das Gebäude wird bis auf eine dreiwöchige Schließzeit in den Sommerferien ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von der Ansprechperson vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 13 von 36

6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.

6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig

6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.

6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine

6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein

6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.

6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.

6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.

6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.

Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums/Gemeinschaftsraums pro Tag anzugeben. Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchnahme der Leistung gelten.

Für die Regelungen zur Inanspruchnahme wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.

6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.

6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind Spielteppiche verlegt.

6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind wasserlose Urinale verbaut.

6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeine Reinigungsanforderung:

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 14 von 36

• Schulen / Kindertagesstätten

6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein

6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.

6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt: • Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen

b) Hinweise zu speziellen Abfallarten • Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.

• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.

c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll

SammelstellenRaumart / Raumbezeichnu ngPapierRestmüllLVPB emerkung
AulaXXX
Dezentrale SammelstelleUnterrichtsräumeXXX
FachlehrsäleXXX
Gemeinschaftsrä ume/Lehrerzimm erXXXXXX
Mittagsbetreuun gXXX
HortXXX
Mensa / SpeisesaalXX
Sanitärraume – WCX
BüroräumeXX
KopierräumeXXX
Umkleideräume (Turnhalle)X

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 15 von 36

Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten: Keine

d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.

Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Tonnen zur Verfügung.

Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Papier- und Kunststoffmüll findet die Leerung in der Regel alle 14 Tage statt.

6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.

6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung 2x jährlich durchzuführen -> 1x mit Stock und Rahmen, 1x ohne Stock und Rahmen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig.

6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 16 von 36

Objekt C: Kindertagesstätte, Schaffhauser Straße 17, 81476, München

6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Kindertagesstätte.

6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.

6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.

6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.

6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.

6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.

6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden, s. Aufmaß.

6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern / Sanitäranlagen vorhanden.

6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr

6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.

6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.

6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Das Gebäude wird bis auf eine dreiwöchige Schließzeit in den Sommerferien ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von den Ansprechpersonen vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.

6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 17 von 36

6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.

6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.

6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine

6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein

6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.

6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.

6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.

6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.

Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums/Gemeinschaftsraums pro Tag anzugeben. Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchnahme der Leistung gelten.

Für die Regelungen zur Inanspruchnahme wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.

6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.

6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind Spielteppiche verlegt.

6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.

6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeine Reinigungsanforderung: • Schulen / Kindertagesstätten 6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 18 von 36

Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein

6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.

6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:

• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen

b) Hinweise zu speziellen Abfallarten

• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.

• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.

c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll

SammelstellenRaumart / Raumbezeichnu ngPapierRestmüllLVPB emerkung
Dezentrale SammelstelleGemeinschafts- /GruppenräumeXX
Sanitärraume - WCX
Büro- /PersonalräumeXXX
KücheXXX

Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten: Keine

d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.

Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Tonnen zur Verfügung.

Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Papier- und Kunststoffmüll findet die Leerung in der Regel alle 14 Tage statt.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 19 von 36

6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.

6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung 2x jährlich durchzuführen -> 1x mit Stock und Rahmen, 1x ohne Stock und Rahmen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig.

6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 20 von 36

Objekt D: Kinderkrippe, Schaffhauser Straße 19, 81476 München

6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau.

6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.

6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.

6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Die Aufzüge sind uneingeschränkt nutzbar.

6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.

6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.

6.7. Putzkammern (IV . Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden.

6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern / Sanitäranlagen vorhanden.

6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr

6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.

6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.

6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Das Gebäude wird bis auf eine dreiwöchige Schließzeit in den Sommerferien ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von der Ansprechperson vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.

6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 21 von 36

6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.

6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.

6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine

6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein

6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Es sind keine Doppelböden vorhanden.

6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.

6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.

6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Die Bestückung der Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräume ist eine optionale Leistung, die bei Bedarf in Anspruch genommen wird.

Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Sanitärraums/Gemeinschaftsraums pro Tag anzugeben. Anhand der in den jeweiligen Positionen eingetragenen Preise werden Tagespauschalen gebildet, die dann bei Inanspruchnahme der Leistung gelten.

Für die Regelungen zur Inanspruchnahme wird auf IV. Ziffer 21 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.

6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.

6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind Spielteppiche verlegt.

6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.

6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung: • Kinderkrippen ohne Mobiliar

Die Wischmopps sind zweimal die Woche an folgenden Tagen zu wechseln: Dienstag und Donnerstag

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 22 von 36

6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein

6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.

6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:

• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen

b) Hinweise zu speziellen Abfallarten

• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.

• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.

c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll

SammelstellenRaumart / Raumbezeichnu ngPapierRestmüllLVPB emerkung
Dezentrale SammelstelleGemeinschaftsrä umeXX
Sanitärraume - WCX
BüroräumeXX
KücheXXX

Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten: Keine

d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.

Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Tonnen zur Verfügung.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 23 von 36

Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Papier- und Kunststoffmüll findet die Leerung in der Regel alle 14 Tage statt.

6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist keine Grundreinigung durchzuführen.

6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist eine Glasreinigung 3x jährlich durchzuführen, jeweils mit Stock und Rahmen. Es sind teilweise Hilfsmittel notwendig.

6.30.1. Glasbrüstungen In einigen Bereichen sind Glasbrüstungen (festverglast) vor den Fenstern angebracht. Diese Bereiche sind im Raumaufmaß ausgewiesen. Für diese Bereiche erfolgt eine separate Preisabfrage.

6.30.2. Lüftungsflügel bzw. -gitter Die 3 x jährliche Reinigung der Lüftungsflügel ist zusammen mit der Glasreinigung durchzuführen. Hierbei sind witterungsseitig die festmontierten Holzlamellen • auszusaugen bzw. auszublasen • allseitig feucht zu reinigen raumseitig • ist das festmontierte Gitter feucht abzuwischen.

6.30.3. Kunstwerk im EG Das im EG befindliche „Kunstwerk“ ist durch eine durchgehende Glasfläche abgesichert. Die Glasfläche ist 1 x monatlich vollflächig einseitig zu reinigen. Griffspuren sind reinigungstäglich zu entfernen. Die 1 x monatliche Glasreinigung ist im Leistungsverzeichnis an separater Stelle zu kalkulieren.

6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV)

6.31.1. Fußbodenheizung (informativ) In den gesamten Gemeinschaftsräumen ist eine Fußbodenheizung verbaut.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 24 von 36

Objekt E: Haus für Kinder, Kistlerhofstraße 127, 81476 München

6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau.

6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.

6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals notwendig.

6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Die Aufzüge sind uneingeschränkt nutzbar.

6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.

6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.

6.7. Putzkammern (IV . Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden.

6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern / Sanitäranlagen vorhanden.

6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr

6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV)

Eine Schlüsselausgabe ist möglich.

6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.

6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Das Gebäude wird bis auf eine dreiwöchige Schließzeit in den Sommerferien ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von der Ansprechperson vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.

6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 25 von 36

6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig

6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.

6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine

6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein

6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Es sind keine Doppelböden vorhanden.

6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.

6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.

6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Dies ist eine optionale Leistung und wird bei Bedarf in Anspruch genommen.

6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.

6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind Spielteppiche verlegt.

6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.

6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung: • Kinderkrippen ohne Mobiliar

Die Wischmopps sind zweimal die Woche an folgenden Tagen zu wechseln: Dienstag und Donnerstag

6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein

6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 26 von 36

6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:

• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen

b) Hinweise zu speziellen Abfallarten

• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.

• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.

c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll

SammelstellenRaumart / Raumbezeichnu ngPapierRestmüllLVPB emerkung
Dezentrale SammelstelleGemeinschaftsrä umeXX
Sanitärraume - WCX
Büro- /PersonalräumeXX
KücheXXX

Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten: Keine

d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.

Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Tonnen zur Verfügung.

Die Leerung der Restmülltonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Papier- und Kunststoffmüll findet die Leerung in der Regel alle 14 Tage statt.

6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist keine Grundreinigung durchzuführen.

6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist eine Glasreinigung 3x jährlich durchzuführen, jeweils mit Stock und Rahmen. Die Fenster sind teilweise festverglast, Hilfsmittel sind hierfür nicht notwendig.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 27 von 36

6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) 6.31.1. Vollflächige Holzbrüstung und -füllung im Bereich des Treppenhauses Im Bereich des Treppenhauses ist • im 1.OG die vollflächige Holzbrüstung (ca. 28 m²) auf der dem Gang zugewandten Seite • vom 1.OG – EG das vollflächige Treppengeländer (ca. 13 m²) sowie der dazugehörige Handlauf (ca. 26 lfd. m) an jedem Reinigungstag zu säubern. Diese zusätzlichen Arbeiten sind im Leistungsverzeichnis in den Leistungswert für Gänge 1. OG sowie bei Treppen einzukalkulieren.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 28 von 36

Objekt F: Bibliothek, Bernerstraße 4 a, 81476 München

6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau.

6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt kein Masernschutz.

6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.

6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.

6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.

6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Es ergeben sich keine Einschränkungen bei der Reinigungsausführung.

6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind Putzkammern vorhanden.

6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Putzkammern / Sanitäranlagen vorhanden.

6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Öffentlichkeitsbereich: Vor Dienstbeginn (Dienstag - Freitag): 06:00 Uhr bis 07:45 Uhr Vor Dienstbeginn (Samstag): 06:00 Uhr bis 09:45 Uhr Nach Dienstende (Samstag; 2. Reinigung): 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr An Werktagen vor Feiertagen (siehe Punkt 6.31.1.): 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr An Sonn- und Feiertagen (siehe Punkt 6.31.1.): 06:00 Uhr bis 09:45 Uhr

Personalbereich: Vor Dienstbeginn (Montag - Samstag): 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr Jeweils nach Reinigung des Öffentlichkeitsbereichs, der genaue Zeitraum in diesem Zeitfenster wird von der Ansprechperson vor Ort bekannt gegeben.

Die tarifvertraglichen Zuschläge für Nachtarbeit bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit sind bei den entsprechenden Stundenverrechnungssätzen bzw. Einheitspreisen einzukalkulieren.

Sollte die Reinigung an einem in § 3 Ziffer 4.7 lit. c) RTV genannten Feiertag (1. Mai, 25.12., 26.12., Neujahrstag) erforderlich sein, werden im laufenden Vertragsverhältnis anhand der sich im "Formblatt Kalkulation" errechnenden Stundenverrechnungssätze für hohe Feiertage Tagespauschalen gebildet.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 29 von 36

Die auf diesem Weg errechneten Tagespauschalen können dann zur Rechnungsstellung für die Reinigung an einem in § 3 Ziffer 4.7 lit. c) RTV genannten Feiertag verwendet werden.

6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.

6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.

6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Keine Schließzeiten, das Gebäude wird ganzjährig genutzt.

Bezüglich der Berechnung der Reinigungshäufigkeiten wird auf Ziffer 6.31.2. verwiesen.

6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.

6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig

6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.

6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine

6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV)

Ja, für Kautschukböden

6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.

6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.

6.20. Auf- und Abstuhlarbeiten und Vertragen von Tischen und Stühlen (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.

6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Abweichend zu IV. Ziffer 21 BV ist in diesem Objekt die Bestückung der Sanitäranlagen mit Sanitärartikeln kein optionaler Leistungsinhalt, sondern fester Vertragsbestandteil. Die Leistung wird ab Vertragsbeginn in Anspruch genommen. Eine explizite Beauftragung durch den Außendienst des Kommunalreferates erfolgt nicht.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 30 von 36

Im Leistungsverzeichnis ist an den dafür vorgesehenen Preispositionen jeweils der Preis für die Bestückung eines Raumes pro Tag anzugeben.

6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.

6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind Spielteppiche verlegt.

6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.

6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeine Reinigungsanforderung: • Verwaltung

6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden Nein

Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden Nein

6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.

6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:

• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen • Glas => Wird von den Mitarbeitenden in Eigenregie entsorgt

b) Hinweise zu speziellen Abfallarten:

• Handtuchsysteme An der Dienststelle werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.

• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 31 von 36

c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll

SammelstellenRaumart /Raum- bezeichnungPapierBioRestmüllGlasLVPB emerkung
Zentrale SammelstelleSozialraum / Küchenxxxx
Trennstation Kunden in Ausleihflächexxxx
Dezentrale SammlungW indfangx
Rückgabexxx
Ausleihflächexxxxxx→ insgesamt 8 Abfallbehälter Papier an den Druckern, Kopierern und Theken → insgesamt 6 Abfallbehälter Restmüll an den Terminals
Pers. WCxPapierhandtüc her + Hygieneabfälle
Beh. WCxPapierhandtüc her + Hygieneabfälle
Besucher WCxPapierhandtüc her + Hygieneabfälle
Lernen / Konferenzraumx
Büro Techxxx
Büro Bibl.x
Wird von den MA selbst entsorgtx

Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten. Keine

d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.

Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten Tonnen zur Verfügung.

Die Leerung der Tonnen findet in der Regel wöchentlich statt, für den Biomüll alle 14 Tage. Das Mischglas wird von den Mitarbeitenden der Auftraggeberin in Eigenregie entsorgt. 6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV)

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 32 von 36

In den Bibliotheken ist auf Anforderung und nach Absprache mit dem Objektverantwortlichen eine Grundreinigung in den Sanitärräumen durchzuführen.

6.30. Glasreinigung (IV . Ziffer 30 BV) Im Objekt ist eine Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig.

6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) 6.31.1. „Open Library“ Die Bibliothek wird als „Open Library“ betrieben. Sie ist daher von Dienstag bis Sonntag, inklusive Feiertage (ausgenommen Feiertage an Montagen), für den Publikumsverkehr wie folgt geöffnet:

Dienstag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr Samstag von 10 bis 22 Uhr Sonn- und Feiertage von 10 bis 20 Uhr

Das Bibliothekspersonal ist von Montag bis Freitag bis ca. 19:00 Uhr anwesend. Am Samstag bis ca. 15:00 Uhr. Während der erweiterten Öffnungszeiten ist kein Personal anwesend. Es ist dann (teilweise) Sicherheitspersonal anwesend. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die aktive Alarmaufschaltung unbedingt zu beachten! Zugangsmöglichkeiten sind mit den Verantwortlichen vor Ort abzusprechen.

Die Unterhaltsreinigung im Öffentlichkeitsbereich entfällt an Sonntagen sowie montags und ist somit von Dienstag bis Samstag durchzuführen

Am Samstag ist eine zusätzliche Reinigung am Abend (Achtung: Nachtzuschlag, Details siehe unten) erforderlich.

Die Unterhaltsreinigung im Personalbereich findet von Montag bis Samstag statt.

Reinigungszeiten an Werktagen

Öffentlichkeitsbereich: Dienstag bis Freitag: 06:00 Uhr bis 07:45 Uhr Samstag: 06:00 Uhr bis 09:45 Uhr

Samstags (zweite Reinigung): 22:00 bis 24:00 Uhr (Der tarifvertragliche Zuschlag für Nachtarbeit ist bei den entsprechenden Stundenverrechnungssätzen bzw. Einheitspreisen einzukalkulieren.)

Personalbereich: Montag bis Samstag: 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr (nach Reinigung des Öffentlichkeitsbereiches, der genaue Zeitraum in diesem Zeitfenster wird von der Ansprechperson vor Ort bekannt gegeben.)

Reinigungszeiten an Sonn- und Feiertagen:

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 33 von 36

Öffentlichkeitsbereich: Folgt auf einen Werktag ein Feiertag, so ist an dem Werktag eine zusätzliche Reinigung am Abend (22:00 bis 24:00 Uhr) durchzuführen. Kalkulatorisch wird jährlich von einer Reinigung an sechs Abenden (werktags) vor Feiertagen ausgegangen. Der tarifvertragliche Zuschlag für Nachtarbeit ist bei den entsprechenden Stundenverrechnungssätzen bzw. Einheitspreisen einzukalkulieren.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich beauftragten, erbrachten und bestätigten Leistungen mittels Tagespauschalen, die auf der Basis des Angebotes errechnet und mit dem Zuschlag mitgeteilt werden. Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, darf keine zusätzliche Reinigung am Samstagabend in Rechnung gestellt werden, da diese bereits über die Monatspauschale für die reguläre Unterhaltsreinigung abgegolten wird.

Folgen mehrere Feiertage aufeinander bzw. folgt ein Sonntag auf einen Feiertag (Samstag), so ist am zweiten Feiertag und jedem anschließend folgenden Feiertag bzw. dem Sonntag, der auf einen Feiertag folgt, eine Reinigung von 06:00 Uhr bis 9:45 Uhr durchzuführen.

Die Reinigung am 24.12. und 31.12. erfolgt wie die Unterhaltsreinigung an Werktagen im Zeitraum 06:00 Uhr bis 07:45 Uhr (bzw. Samstag bis 09:45) und ist in der Monatspauschale für die reguläre Unterhaltsreinigung enthalten. Sollte der 24.12. oder der 31.12. auf einen Sonntag fallen, gelten die entsprechenden Regelungen für Sonntage. Am Abend des 24.12. und 31.12. ist jedoch – entgegen der grundsätzlichen Regelungen für Werktage vor Feiertagen – keine Reinigung durchzuführen. Damit sich das Objekt am 25.12. bzw. 01.01. in einem gereinigten Zustand befindet, ist an diesen beiden Tagen eine Reinigung im Zeitraum 06:00 Uhr bis 09:45 Uhr durchzuführen und entsprechend in Rechnung zu stellen.

Kalkulatorisch wird jährlich von einer Reinigung an drei Sonn- und Feiertagen ausgegangen. Der tarifvertraglichen Zuschläge Sonn- und Feiertagsarbeit sind bei den entsprechenden Stundenverrechnungssätzen bzw. Einheitspreisen einzukalkulieren.

Sollte die Reinigung an einem in § 3 Ziffer 4.7 lit. c) RTV genannten Feiertag (1. Mai, 25.12., 26.12., Neujahrstag) erforderlich sein, werden im laufenden Vertragsverhältnis anhand der sich im "Formblatt Kalkulation" errechnenden Stundenverrechnungssätze für hohe Feiertage Tagespauschalen gebildet. Die auf diesem Weg errechneten Tagespauschalen können dann zur Rechnungsstellung für die Reinigung an einem in § 3 Ziffer 4.7 lit. c) RTV genannten Feiertag verwendet werden.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich beauftragten, erbrachten und bestätigten Leistungen mittels Tagespauschalen, die auf der Basis des Angebotes errechnet und mit dem Zuschlag mitgeteilt werden.

Personalbereich:

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 34 von 36

An Sonn- und Feiertagen findet eine Reinigung des Personalbereiches nicht statt.

Trocknungszeiten sind jeweils zu beachten. Die Räumlichkeiten im Öffentlichkeitsbereich müssen so gereinigt werden, dass die Flächen ab 8:00 Uhr (Montag bis Freitag) bzw. 10:00 Uhr (Samstag und Feiertage) vollständig abgetrocknet und vollflächig nutzbar sind.

6.31.2. Berechnung der Reinigungshäufigkeiten aufgrund der Nutzung als Open Library Aufgrund der Nutzung als Open Library ergeben sich für den Öffentlichkeitsbereich der Bibliothek abweichende Reinigungshäufigkeiten zu den in Anhang I der Besonderen Vertragsbedingungen dargestellten Reinigungshäufigkeiten für Verwaltungsgebäude.

Diese errechnen sich wie folgt:

• 252 Tage/Jahr:

5-tägige Reinigung/wö. (Di - Sa)

365 Kalendertage, abzüglich

-6 Anteil von 8 variablen Feiertagen

-3 Feiertage (* fix an Werktagen (Di – Sa))

-52 Sonntage

-52 Montage

252 Reinigungstage/jährlich

6.31.3. Reinigung des Lesegartens Der Lesegarten (Pos. 31 im Aufmaß) ist einmal wöchentlich in der Zeit von April bis Oktober zu kehren (Reinigungshäufigkeit 31 Tage/Jahr). Zusätzlich sind von April bis Oktober die 7 Tische und 12 Stühle zweimal wöchentlich zu reinigen. Ebenfalls sind zweimal wöchentlich die Abfallbehälter zu entleeren.

Diese Leistung ist bei Pos. 6.1.2.7 im Leistungsverzeichnis einzukalkulieren.

6.31.4. Zusätzliche Leistungsinhalte bei der Raumart „Bibliotheksräume“ Folgender Mehraufwand ist in den Preis der Unterhaltsreinigung der Bibliotheksraume einzukalkulieren:

6.31.4.1. Auflegeteppiche Im Ausleihbereich befinden sich zwei lose Auflegeteppiche. Diese sind an jedem Reinigungstag abzusaugen. Die darunter befindlichen Flächen sind einmal pro Woche gemäß der Allgemeinen Reinigungsanforderung zu reinigen. Nach Abtrocknung der Bodenflächen sind die Auflegeteppiche wieder an ihren Ursprungsplatz zurückzulegen.

6.31.4.2. Mobiliar im Ausleihbereich Ergänzend zu Ziffer 1.3 der Allgemeinen Reinigungsanforderung ist folgendes zu beachten: Leicht entfernbare Verschmutzungen sind laufend zu entfernen (z.B. Griffspuren, Schuhabriebe, wasserlösliche Beschriftungen, usw.).

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 35 von 36

6.31.4.2.1. Sitzstufen (oben → 8,10 m x 0,60 m, unten → 8,40 x 0,50 m) Die Sitzfläche (Teppich) ist reinigungstäglich zu saugen; Die Stirnseite (Setzstufe → Resopal) ist reinigungstäglich feucht abzuwischen.

6.31.4.2.2. Sitzbänke am Fenster (Sitzbank → 3,00 m x 1,70 m, 1,60 m x 0,70 m x 1,35 m) Die Sitzflächen (Polyurethan) sowie der Korpus (Resopal) sind reinigungstäglich feucht abzuwischen.

6.31.4.3. Diebstahlsicherung im Eingangsbereich (Gates) Die Diebstahlsicherungen sind 1 x monatlich streifenfrei zu reinigen. Griffspuren sind laufend zu entfernen.

Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0033 Seite 36 von 36

7. Anlagen

• Raumaufmaß je Objekt (II. Ziffer 1 BV) • Ggf. Pflegeanleitungen (II. Ziffer 3 BV) • Vorlage „Eingesetzte Produkte“ (Ziffern 2.2 + 2.3 LB) • Ggf. Teilnahmebescheinigung bei verpflichtendem Besichtigungstermin (Ziffer 3.4 LB) • Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung (Ziffer 8 BB)

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