Formblatt_Kalkulation_SVS_alle
| Formblatt Kalkulation - Stundenverrechnungssatz | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | vom Bieter anzugeben | Zielwerte | Status | |||
| 1 | Produktiver Stundenlohn (Lohngruppen gem. § 8 RTV, hier Lohngruppe 1) | 1 | 15 | Ausschluss | ||
| Lohngebundene Kosten | ||||||
| Soziallöhne | ||||||
| 2 | Gesetzliche Feiertage | 0.0542 | Begründung | |||
| 3 | Urlaubsentgelt | 0.1478 | Begründung | |||
| 4 | Zusätzliches Urlaubsgeld | 0 | Ok | |||
| 5 | Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | 0.0739 | Begründung | |||
| 6 | Arbeitsfreistellung | 0.0049 | Begründung | |||
| Z1 | Zwischensumme Soziallöhne (Pos. 2-6) | 0 | 0.2808 | |||
| Sozialversicherungsbeiträge auf Fertigungslohn und Soziallöhne (AG-Anteil) | ||||||
| 7 | Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf Produktivlohn | 0.0875 | Begründung | |||
| 8 | Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf Soziallöhne | 0 | 0.02457 | |||
| 9 | Rentenversicherung auf Produktivlohn | 0.093 | 0.093 | |||
| 10 | Rentenversicherung auf Soziallöhne | 0 | 0.026114 | |||
| 11 | Arbeitslosenversicherung auf Produktivlohn | 0.013 | 0.013 | |||
| 12 | Arbeitslosenversicherung auf Soziallöhne | 0 | 0.00365 | |||
| 13 | Pflegeversicherung auf Produktivlohn | 0.018 | 0.018 | |||
| 14 | Pflegeversicherung auf Soziallöhne | 0 | 0.005054 | |||
| 15 | U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Produktivlohn | 0.0049 | Begründung | |||
| 16 | U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Soziallöhne | 0 | 0.001376 | |||
| 17 | Insolvenzgeldumlage | 0.0015 | 0.0015 | |||
| 18 | Gesetzliche Unfallversicherung | 0.0224 | Begründung | |||
| Z2 | Zwischensumme Lohnkosten incl. Sozialabgaben (Pos. Z1+7 bis 18) | 0.1255 | 0.581865 | |||
| Zusätzliche lohngebundene Kosten | ||||||
| 19 | Haftpflichtversicherung | 0.0075 | Begründung | |||
| 20 | Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.) | 0.015 | Begründung | |||
| Z3 | Summe lohngebundene Kosten (Pos. Z2+19+20) | 0.1255 | 0.604365 | |||
| Sonstige auftragsbezogene Kosten | ||||||
| 21 | Aufsichtslohn Vorarbeiter incl. soziale Folgekosten f.Aufsichtslohn | 0.025 | Begründung | |||
| 22 | Fahrkostenzuschuss | 0 | ||||
| 23 | Fertigungsmaterial, Maschinen, Geräte, AfA, etc. | 0.0219 | Begründung | |||
| 24 | Sondereinzelkosten | 0.0004 | Begründung | |||
| Z4 | Zwischensumme sonstige auftragsbezogene Kosten (Pos. 21-24) | 0 | 0.0473 | |||
| Unternehmensbezogene Kosten | ||||||
| 25 | Gehälter: Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten | 0.025 | Begründung | |||
| 26 | Gehälter: Kaufmännische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten | 0.0004 | Begründung | |||
| 27 | Fuhrparkkosten | 0.0004 | Begründung | |||
| 28 | Fertigungshilfskosten: Löhne Hilfsdienste | 0.0004 | Begründung | |||
| 29 | Fertigungshilfskosten: sonstige Betriebskosten | 0.0004 | Begründung | |||
| 30 | Schwerbehindertenabgabe | 0 | Begründung | |||
| 31 | Sonstige Verwaltungskosten | 0.002 | Begründung | |||
| 32 | Betriebsratskosten | 0.0004 | Begründung | |||
| 33 | Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge etc.) | 0.002 | Begründung | |||
| 34 | Gewerbesteuer | 0.008 | Begründung | |||
| Z5 | Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten (Pos. 25 bis 34) | 0 | 0.039 | |||
| Z6 | Selbstkosten (Summe Pos. 1+Z3+Z4+Z5) | 1.1255 | 1.690665 | |||
| 35 | Zuschlag für Gewinn u.Wagnis bezogen auf Stundenlohn | 0.01 | Begründung | |||
| Z7 | Summe Zuschlag für Festkosten (Pos. Z4+Z5+35) | 0 | 0.0963 | |||
| Z8 | Kalkulationszuschlag (Selbstkosten+(Gewinn+Wagnis)-Fertigungslöhne) | 0.1255 | 0.700665 | |||
| G | Gesamtsatz = Stundenverrechnungssatz (Pos. 1+Z3+Z7) | 0 | 1.1255 | 1.700665 | ||
| Bieterinformation zur Zuschlagskalkulation (Faktor-Systematik) Zur Sicherstellung einer einheitlichen und vergleichbaren Kalkulation werden Zuschläge (z. B. für Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Mehrarbeit) in dieser Ausschreibung nicht individuell lohnabrechnungstechnisch berechnet, sondern über pauschale Zuschlagsfaktoren abgebildet. Definition des Faktors: Der jeweilige Faktor gibt den Anteil eines Zuschlags an, der auf die lohnabhängigen Kosten (Position B und C der Kalkulation) wirkt und somit kostenrelevant ist. Die lohnabhängigen Kosten umfassen insbesondere: gesetzliche Lohnnebenkosten (z. B. Sozialversicherungsanteile, Umlagen) Lohnfolgekosten (z. B. Urlaub, Krankheit, Feiertage) Systematik: | ||||||
| Die Zuschlagsberechnung erfolgt nach folgender Grundformel: > Grundlohn + (lohnabhängige Kosten × Faktor) Dabei gilt: - Der Zuschlag selbst wird vollständig gezahlt. - Der Faktor bestimmt, welcher Anteil des Zuschlags zusätzlich kostenwirksam wird. - Begünstigte Zuschlagsanteile (z. B. steuer- oder beitragsfreie Bestandteile) werden im Rahmen dieser vereinfachten Systematik pauschal berücksichtigt. Ziel der Regelung: Diese vereinfachte Zuschlagslogik dient: - der Vereinheitlichung der Kalkulationsgrundlagen - der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote - der Vermeidung individueller Abweichungen in der Zuschlagsbewertung Alle Bieter haben die vorgegebenen Faktoren unverändert anzuwenden. Hinweis: Die dargestellte Systematik stellt eine kalkulatorische Vereinfachung dar und ersetzt keine individuelle lohnabrechnungstechnische Betrachtung im Rahmen der späteren Vertragsdurchführung. | ||||||
| Zuschlagsart lt. RTV | Zuschlag gem. § 3 Ziffer 4.7 RTV | Faktor | Die genannten Faktoren resultieren aus der in § 3b EStG definierten Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Beispiel: Zuschlag lt. RTV für Sonntagsarbeit =80% --> da gem. steuerrechtlichem Höchstzuschlag nur 50% Sonntagszuschlag SV-beitragsfrei sind, müssen die darüber hinausgehenden 30%-Prozentpunkte Sonntagszuschlag verbeitragt werden. In der Berechnung führt das zum Faktor 0,3. | |||
| Sonn- und Feiertagsarbeiten | 0.8 | 0.3 | ||||
| Hoher Feiertag gem. § 3 Ziffer 4.7 c) RTV: 1.Mai, 25.12., 26.12. | 2 | 0.5 | ||||
| Hoher Feiertag gem. § 3 Ziffer 4.7 c) RTV: Neujahrstag | 2 | 0.75 | ||||
| Nachtarbeit | 0.3 | 0.05 | ||||
| Stundenverrechnungssätze | Lohn | Lohn+Zuschlag | €/Stunde | |||
| Werktag Unterhaltsreinigung Lohngruppe 1 von 05:00 Uhr- 22:00 Uhr | 0 | 1.1255 | 0 | Diese Beträge sind in das Leistungsverzeichnis als Stundenverrechnungssätze einzutragen. Eine Abweichung nach unten führt zum Ausschluss des Angebots. | ||
| Werktag Unterhaltsreinigung Lohngruppe 1 von 22:00 Uhr- 05:00 Uhr | 0 | 1.097987 | 0 | |||
| Sonn- und Feiertag Lohngruppe 1 + 80 % | 0 | 1.086456 | 0 | |||
| Hohe Feiertage ohne Neujahrstag Lohngruppe 1 + 200 % | 0 | 1.083667 | 0 | Nach Zuschlagserteilung werden auf Basis dieser Stundenverrechnungssätze Tagespauschalen für die hohen Feiertage errechnet. | ||
| Neujahrstag Lohngruppe 1 + 200 % | 0 | 1.104583 | 0 | |||
| Berechnung Zuschlag auf Sonn- und Feiertagslohn (80 % Zuschlag) | ||||||
| Lohn | Lohn+Zuschlag | €/Stunde | ||||
| Tariflohn | 0 | 1.1255 | 0 | |||
| tariflicher Zuschlag | 0 | 1.03765 | 0 | |||
| Gesamtlohn | 0 | 1.086456 | 0 | |||
| Berechnung Zuschlag für hohe Feiertage ohne Neujahr (200 % Zuschlag) | ||||||
| Lohn | Lohn+Zuschlag | €/Stunde | ||||
| Tariflohn | 0 | 1.1255 | 0 | |||
| tariflicher Zuschlag | 0 | 1.06275 | 0 | |||
| Gesamtlohn | 0 | 1.083667 | 0 | |||
| Berechnung Zuschlag für Neujahr (200 % Zuschlag) | ||||||
| Lohn | Lohn+Zuschlag | €/Stunde | ||||
| Tariflohn | 0 | 1.1255 | 0 | |||
| tariflicher Zuschlag | 0 | 1.094125 | 0 | |||
| Gesamtlohn | 0 | 1.104583 | 0 | |||
| , | ||||||
| Berechnung Zuschlag für Arbeiten zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr | ||||||
| Lohn | Lohn+Zuschlag | €/Stunde | ||||
| Tariflohn | 0 | 1.1255 | 0 | |||
| tariflicher Zuschlag | 0 | 1.006275 | 0 | |||
| Gesamtlohn | 0 | 1.097987 | 0 | |||
| Erläuterungen zu den Prozentsätzen siehe Reiter "Erläuterungen zu den %-Sätzen" |
Erläuterungen zu den %-Sätzen
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erläuterung zu den einzelnen Zuschlagssätzen - siehe auch Ziffer 8 Besondere Bewerbungsbedingungen | |||||
| Position | Wert | Bezeichnung | Erklärung | ||
| 1 | 1 | Produktiver Stundenlohn (Lohngruppen gem. § 8 RTV, hier Lohngruppe 1) | Der Auftraggeber geht davon aus, dass der produktive Stundenlohn mindestens dem jeweils geltenden einschlägigen Tarifvertrag (z. B. Gebäudereinigung, Lohngruppe …) entspricht. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit sie tarifrechtlich zulässig sind und nachvollziehbar erläutert werden. Ein Verstoß gegen tarifliche Mindestvorgaben führt zur Nichtwertbarkeit des Angebots. | ||
| 2 | 0.0542 | Gesetzliche Feiertage | Hintergrund ist die Feiertagsregelung für Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, wonach von insgesamt 13 Feiertagen auszugehen ist (5 Feiertage immer an Werktagen, 8 variable Feiertage, die sowohl auf einen Werktag (Mo-Fr) als auch einen Samstag oder Sonntag fallen können). Unter Berücksichtigung der variablen Feiertage sind somit bei der Kalkulation 11 Feiertage zu Grunde zu legen. Hieraus errechnet sich der kalkulierte Wert wie folgt: 11 Feiertage x 100 / 203 produktive Arbeitstage = 5,42 %. Dieser Prozentwert ist unabhängig von der jeweiligen Gebäudenutzung einheitlich anzuwenden. Dadurch tritt zwar eine sehr geringfügige Andersstellung zum Beispiel bei Schulen und Kindertagesstätten ein, da diese nicht wie Verwaltungsgebäude an 249 Tagen im Jahr, sondern nur an 186 bzw. 234 Tagen im Jahr zu reinigen sind. Aufgrund der zugrunde liegenden Ausschreibungssystematik ist aber eine Berücksichtigung der objektspezifischen Gegebenheiten durch Kalkulation eines unterschiedlichen Kalkulationssatzes für die bezahlten Feiertage pro Objekt wegen der minimalen Unterschiede unerheblich und daher auch nicht erforderlich. Zur Klarstellung: Zwingende Kalkulationsvorgabe ist: 249 verrechenbare Tage und 11 Feiertage | ||
| 3 | 0.1478 | Urlaubsentgelt | Nach dem Rahmentarifvertrag beträgt der Urlaubsanspruch für alle an fünf Tagen die Woche arbeitenden Beschäftigten 30 Arbeitstage. 30 Urlaubstage x 100 / 203 ergibt einen minimalen Ansatz von 14,78 %. Zur Klarstellung: Zwingende Kalkulationsvorgabe ist: 30 Urlaubstage | ||
| 4 | 0 | Zusätzliches Urlaubsgeld | Hier wird kein Mindestwert vorgegeben. | ||
| 5 | 0.0739 | Lohnfortzahlung im Krankheitsfall | Es ist grundsätzlich von mindestens 15 Ausfalltagen wegen Krankheit im Jahr auszugehen: 15 Krankentage x 100 / 203 produktive Arbeitstage = 7,39 %. Die angesetzten Tage beruhen auf Auswertungen div. Krankenkassen der letzten Jahre. Nur nach Vorlage einer entsprechenden Begründung und eines entsprechenden Belegs mit mathematischer Herleitung wird eine davon abweichende Anzahl an Krankheitstagen akzeptiert (vgl. Ziffer 8 lit.c) Besondere Bewerbungsbedingungen) . | ||
| 6 | 0.0049 | Arbeitsfreistellung | Es ist einheitlich von mindestens 1 Freistellungstag im Jahr auszugehen. 1 Tag x 100 / 203 ergibt 0,49%. Zur Klarstellung: Zwingende Kalkulationsvorgabe ist: 1 Tag Arbeitsfreistellung | ||
| 7 | 0.0875 | Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf Produktivlohn | Es ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zuzüglich des jeweiligen Zusatzbeitrags der Krankenkasse zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird. | *) | |
| 8 | 0.02457 | Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf Soziallöhne | Soziallöhne auf Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet. | ||
| 9 | 0.093 | Rentenversicherung auf Produktivlohn | Es ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird. | ||
| 10 | 0.026114 | Rentenversicherung auf Soziallöhne | Soziallöhne auf Rentenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet. | ||
| 11 | 0.013 | Arbeitslosenversicherung auf Produktivlohn | Es ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird. | ||
| 12 | 0.00365 | Arbeitslosenversicherung auf Soziallöhne | Soziallöhne auf Arbeitslosenversicehrung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet. | ||
| 13 | 0.018 | Pflegeversicherung auf Produktivlohn | Es ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird. | ||
| 14 | 0.005054 | Pflegeversicherung auf Soziallöhne | Soziallöhne auf Pflegeversicherung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet. | ||
| 15 | 0.0049 | U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Produktivlohn | Der Beitragssatz wird von jeder Krankenkasse individuell festgesetzt und ist daher immer unterschiedlich. Es wird daher ein Mindest-Prozentwert vorgegeben, welcher sich an den Vorgaben der AOK Bayern orientiert. | *) | |
| 16 | 0.001376 | U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Soziallöhne | Soziallöhne auf Mutterschaftsaufwendungen (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet. | ||
| 17 | 0.0015 | Insolvenzgeldumlage | Es ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird. | ||
| 18 | 0.0224 | Gesetzliche Unfallversicherung | Der Beitragssatz wird von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft festgelegt. | *) | |
| 19 | 0.0075 | Haftpflichtversicherung | Der angegebene Wert dient zur Abdeckung von Schäden bei Vertragsausführung | **) | |
| 20 | 0.015 | Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.) | Unter anderem ist die Ausstattung des Personals mit Arbeitskleidung (inkl. Reinigung), Personalwerbung, Jahressondervergütungen sowie Einarbeitung und entsprechender Schulungen ein wesentlicher Aufwand. | **) | |
| 21 | 0.025 | Aufsichtslohn Vorarbeiter incl. soziale Folgekosten f.Aufsichtslohn | Eine angemessene Objektbetreuung durch Objektleitung und/oder Vorarbeiter*in wird erwartet. In Summe sollen die Werte aus Objektleitung und Vorarbeiter*in mindestens 5,0 % betragen. | ||
| 22 | 0 | Fahrkostenzuschuss | Es wird jeweils kein Mindestwert vorgegeben. | ||
| 23 | 0.0219 | Fertigungsmaterial, Maschinen, Geräte, AfA, etc. | Während Reinigungsmaschinen nur objektabhängig zum Einsatz kommen, sind Reinigungsmittel und Klein-/Verbrauchsmaterial in jedem Objekt regelmäßig erforderlich. Ein Ansatz von 0 % ist nur dann plausibel, wenn nachvollziehbar erläutert wird, warum diese Kosten objektbezogen nicht anfallen oder anderweitig gedeckt sind. | ||
| 24 | 0.0004 | Sondereinzelkosten | Es wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben. | ***) | |
| 25 | 0.025 | Gehälter: Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten | Eine angemessene Objektbetreuung durch Objektleitung und/oder Vorarbeiter*in wird erwartet. In Summe sollen die Werte aus Objektleitung und Vorarbeiter*in mindestens 5,0 % betragen. | ||
| 26 | 0.0004 | Gehälter: Kaufmännische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten | Es wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben. | ***) | |
| 27 | 0.0004 | Fuhrparkkosten | Es wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben. | ***) | |
| 28 | 0.0004 | Fertigungshilfskosten: Löhne Hilfsdienste | Es wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben. | ***) | |
| 29 | 0.0004 | Fertigungshilfskosten: sonstige Betriebskosten | Es wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben. | ***) | |
| 30 | 0 | Schwerbehindertenabgabe | Liegt der kalkulierte Wert unter dem Zielwert, ist darzulegen, weshalb im konkreten Fall keine oder geringere Abgaben anfallen. (max. 1 DIN A4 Seite, Arial 11). | ||
| 31 | 0.002 | Sonstige Verwaltungskosten | Mit diesem Betrag werden die betrieblichen Ausgaben im Bereich Miete, Nebenkosten, Büromaterial, usw. abgedeckt. | ***) | |
| 32 | 0.0004 | Betriebsratskosten | Es wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben. | ***) | |
| 33 | 0.002 | Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge etc.) | Für alle Gebäudereinigungsbetriebe verpflichtend ist die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und damit die Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Handwerkskammer, hinzu kommen unter dieser Position Aufwendungen für Innungsmitgliedschaft, Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystem und/oder Umweltmanagementsystemen, etc. | ***) | |
| 34 | 0.008 | Gewerbesteuer | Es wird von einer ordnungsgemäßen Abführung der Gewerbesteuer ausgegangen. | ***) | |
| 35 | 0.01 | Zuschlag für Gewinn u.Wagnis bezogen auf Stundenlohn | Die Auftraggeberin erwartet, dass insbesondere wirtschaftliche Risiken in die Kalkulation eingepreist werden. Es ist nicht zulässig, dass der Bieter entsprechende Risiken allein durch den Gewinn und/oder Umsatz des gesamten Unternehmens abdeckt. Diese Regelung soll eine mögliche wirtschaftliche Überforderung eines Bieters verhindern und das wirtschaftliche Risiko von Ausfällen, Schlechtleistungen und insbesondere Insolvenzen verringern. Bei der Gebäudereinigung handelt es sich um eine Leistung, in der es insbesondere aus hygienischen Gründen, aber auch aus ökologischen Gründen sowie im Sinne der Erhaltung der Gebäude, in besonderem Maße auf eine laufende und jederzeitige Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers ankommt. Das Risiko eines vollständigen oder teilweise Leistungsausfalls oder einer verzögerten Leistungsausführung gilt es weitestgehend zu vermeiden. | ***) | |
| G | 1.700665 | Gesamtsatz | Der Gesamtsatz ist das Ergebnis obiger Einzelwerte. | ||
| *) | Der Auftraggeber erwartet, dass die gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vollständig und zutreffend kalkuliert werden. Unterschreitungen des Zielwerts oder das vollständige Nichtansetzen einzelner Versicherungszweige kann eine Preisaufklärung auslösen. Kann der Bieter nicht nachvollziehbar darlegen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen dennoch vollständig erfüllt werden, ist das Angebot als nicht plausibel anzusehen. | ||||
| **) | Der Auftraggeber geht davon aus, dass lohngebundene Nebenkosten (z. B. Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung, Haftpflichtversicherung) regelmäßig anfallen. Das vollständige Nichtansetzen solcher Kosten ist zulässig, bedarf jedoch einer nachvollziehbaren Erläuterung, aus der sich ergibt, dass die Kosten anderweitig abgedeckt oder objektbezogen nicht erforderlich sind. | ||||
| ***) | Vor dem Hintergrund jeweiliger betriebsinterner und örtlicher Gegebenheiten obliegt die Kalkulation dieser Kosten im Ermessen des jeweiligen Bieters. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass Kosten nicht zwangsläufig auftragsbezogen anfallen. Alle Positionen sind kostendeckend zu kalkulieren. Das vollständige Nichtansetzen solcher Kosten ist grundsätzlich erklärungsbedürftig, da diese Kosten typischerweise unabhängig vom einzelnen Objekt anfallen. Wird im jeweiligen Feld ein geringerer Satz als 0,04% eingetragen (was rechnerisch 0,01 Euro entspricht), so wird in Spalte G der Status „Begründung“ angezeigt. |