Formblatt_Kalkulation_SVS_UHR_Mai2026_alle_SVS.xlsx

Unterhalts- und Glasreinigung für sechs städtische Objekte in München

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 08:14 (Europe/Berlin)

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Formblatt_Kalkulation_SVS_alle

Formblatt Kalkulation - StundenverrechnungssatzUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
Pos.vom Bieter anzugebenZielwerteStatus
1Produktiver Stundenlohn (Lohngruppen gem. § 8 RTV, hier Lohngruppe 1)115Ausschluss
Lohngebundene Kosten
Soziallöhne
2Gesetzliche Feiertage0.0542Begründung
3Urlaubsentgelt0.1478Begründung
4Zusätzliches Urlaubsgeld0Ok
5Lohnfortzahlung im Krankheitsfall0.0739Begründung
6Arbeitsfreistellung0.0049Begründung
Z1Zwischensumme Soziallöhne (Pos. 2-6)00.2808
Sozialversicherungsbeiträge auf Fertigungslohn und Soziallöhne (AG-Anteil)
7Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf Produktivlohn0.0875Begründung
8Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf Soziallöhne00.02457
9Rentenversicherung auf Produktivlohn0.0930.093
10Rentenversicherung auf Soziallöhne00.026114
11Arbeitslosenversicherung auf Produktivlohn0.0130.013
12Arbeitslosenversicherung auf Soziallöhne00.00365
13Pflegeversicherung auf Produktivlohn0.0180.018
14Pflegeversicherung auf Soziallöhne00.005054
15U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Produktivlohn0.0049Begründung
16U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Soziallöhne00.001376
17Insolvenzgeldumlage0.00150.0015
18Gesetzliche Unfallversicherung0.0224Begründung
Z2Zwischensumme Lohnkosten incl. Sozialabgaben (Pos. Z1+7 bis 18)0.12550.581865
Zusätzliche lohngebundene Kosten
19Haftpflichtversicherung0.0075Begründung
20Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.)0.015Begründung
Z3Summe lohngebundene Kosten (Pos. Z2+19+20)0.12550.604365
Sonstige auftragsbezogene Kosten
21Aufsichtslohn  Vorarbeiter incl. soziale Folgekosten f.Aufsichtslohn0.025Begründung
22Fahrkostenzuschuss0
23Fertigungsmaterial, Maschinen, Geräte, AfA, etc.0.0219Begründung
24Sondereinzelkosten0.0004Begründung
Z4Zwischensumme sonstige auftragsbezogene Kosten (Pos. 21-24)00.0473
Unternehmensbezogene Kosten
25Gehälter: Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten0.025Begründung
26Gehälter: Kaufmännische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten0.0004Begründung
27Fuhrparkkosten0.0004Begründung
28Fertigungshilfskosten: Löhne Hilfsdienste0.0004Begründung
29Fertigungshilfskosten: sonstige Betriebskosten0.0004Begründung
30Schwerbehindertenabgabe0Begründung
31Sonstige Verwaltungskosten0.002Begründung
32Betriebsratskosten0.0004Begründung
33Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge etc.)0.002Begründung
34Gewerbesteuer0.008Begründung
Z5Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten (Pos. 25 bis 34)00.039
Z6Selbstkosten (Summe Pos. 1+Z3+Z4+Z5)1.12551.690665
35Zuschlag für Gewinn u.Wagnis bezogen auf Stundenlohn0.01Begründung
Z7Summe Zuschlag für Festkosten (Pos. Z4+Z5+35)00.0963
Z8Kalkulationszuschlag (Selbstkosten+(Gewinn+Wagnis)-Fertigungslöhne)0.12550.700665
GGesamtsatz = Stundenverrechnungssatz (Pos. 1+Z3+Z7)01.12551.700665
Bieterinformation zur Zuschlagskalkulation (Faktor-Systematik) Zur Sicherstellung einer einheitlichen und vergleichbaren Kalkulation werden Zuschläge (z. B. für Sonn-, Feiertags-, Nacht- und Mehrarbeit) in dieser Ausschreibung nicht individuell lohnabrechnungstechnisch berechnet, sondern über pauschale Zuschlagsfaktoren abgebildet. Definition des Faktors: Der jeweilige Faktor gibt den Anteil eines Zuschlags an, der auf die lohnabhängigen Kosten (Position B und C der Kalkulation) wirkt und somit kostenrelevant ist. Die lohnabhängigen Kosten umfassen insbesondere: gesetzliche Lohnnebenkosten (z. B. Sozialversicherungsanteile, Umlagen) Lohnfolgekosten (z. B. Urlaub, Krankheit, Feiertage) Systematik:
Die Zuschlagsberechnung erfolgt nach folgender Grundformel: > Grundlohn + (lohnabhängige Kosten × Faktor) Dabei gilt: - Der Zuschlag selbst wird vollständig gezahlt. - Der Faktor bestimmt, welcher Anteil des Zuschlags zusätzlich kostenwirksam wird. - Begünstigte Zuschlagsanteile (z. B. steuer- oder beitragsfreie Bestandteile) werden im Rahmen dieser vereinfachten Systematik pauschal berücksichtigt. Ziel der Regelung: Diese vereinfachte Zuschlagslogik dient: - der Vereinheitlichung der Kalkulationsgrundlagen - der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote - der Vermeidung individueller Abweichungen in der Zuschlagsbewertung Alle Bieter haben die vorgegebenen Faktoren unverändert anzuwenden. Hinweis: Die dargestellte Systematik stellt eine kalkulatorische Vereinfachung dar und ersetzt keine individuelle lohnabrechnungstechnische Betrachtung im Rahmen der späteren Vertragsdurchführung.
Zuschlagsart lt. RTVZuschlag gem. § 3 Ziffer 4.7 RTVFaktorDie genannten Faktoren resultieren aus der in § 3b EStG definierten Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Beispiel: Zuschlag lt. RTV für Sonntagsarbeit =80% -->  da gem. steuerrechtlichem Höchstzuschlag nur 50% Sonntagszuschlag SV-beitragsfrei sind, müssen die darüber hinausgehenden 30%-Prozentpunkte Sonntagszuschlag verbeitragt werden. In der Berechnung führt das zum Faktor 0,3.
Sonn- und Feiertagsarbeiten0.80.3
Hoher Feiertag gem. § 3 Ziffer 4.7 c) RTV: 1.Mai, 25.12., 26.12.20.5
Hoher Feiertag gem. § 3 Ziffer 4.7 c) RTV: Neujahrstag20.75
Nachtarbeit0.30.05
StundenverrechnungssätzeLohnLohn+Zuschlag€/Stunde
Werktag Unterhaltsreinigung Lohngruppe 1 von 05:00 Uhr- 22:00 Uhr01.12550Diese Beträge sind in das Leistungsverzeichnis als Stundenverrechnungssätze einzutragen. Eine Abweichung nach unten führt zum Ausschluss des Angebots.
Werktag Unterhaltsreinigung Lohngruppe 1 von 22:00 Uhr- 05:00 Uhr01.0979870
Sonn- und Feiertag Lohngruppe 1 + 80 %01.0864560
Hohe Feiertage ohne Neujahrstag Lohngruppe 1 + 200 %01.0836670Nach Zuschlagserteilung werden auf Basis dieser Stundenverrechnungssätze Tagespauschalen für die hohen Feiertage errechnet.
Neujahrstag Lohngruppe 1 + 200 %01.1045830
Berechnung Zuschlag auf Sonn- und Feiertagslohn (80 % Zuschlag)
LohnLohn+Zuschlag€/Stunde
Tariflohn01.12550
tariflicher Zuschlag01.037650
Gesamtlohn01.0864560
Berechnung Zuschlag für hohe Feiertage ohne Neujahr (200 % Zuschlag)
LohnLohn+Zuschlag€/Stunde
Tariflohn01.12550
tariflicher Zuschlag01.062750
Gesamtlohn01.0836670
Berechnung Zuschlag für Neujahr  (200 % Zuschlag)
LohnLohn+Zuschlag€/Stunde
Tariflohn01.12550
tariflicher Zuschlag01.0941250
Gesamtlohn01.1045830
,
Berechnung Zuschlag für Arbeiten zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr
LohnLohn+Zuschlag€/Stunde
Tariflohn01.12550
tariflicher Zuschlag01.0062750
Gesamtlohn01.0979870
Erläuterungen zu den Prozentsätzen siehe Reiter "Erläuterungen zu den %-Sätzen"

Erläuterungen zu den %-Sätzen

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Erläuterung zu den einzelnen Zuschlagssätzen - siehe auch Ziffer 8 Besondere Bewerbungsbedingungen
PositionWertBezeichnungErklärung
11Produktiver Stundenlohn (Lohngruppen gem. § 8 RTV, hier Lohngruppe 1)Der Auftraggeber geht davon aus, dass der produktive Stundenlohn mindestens dem jeweils geltenden einschlägigen Tarifvertrag (z. B. Gebäudereinigung, Lohngruppe …) entspricht. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit sie tarifrechtlich zulässig sind und nachvollziehbar erläutert werden. Ein Verstoß gegen tarifliche Mindestvorgaben führt zur Nichtwertbarkeit des Angebots.
20.0542Gesetzliche FeiertageHintergrund ist die Feiertagsregelung für Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, wonach von insgesamt 13 Feiertagen auszugehen ist (5 Feiertage immer an Werktagen, 8 variable Feiertage, die sowohl auf einen Werktag (Mo-Fr) als auch einen Samstag oder Sonntag fallen können). Unter Berücksichtigung der variablen Feiertage sind somit bei der Kalkulation 11 Feiertage zu Grunde zu legen. Hieraus errechnet sich der kalkulierte Wert wie folgt: 11 Feiertage x 100 / 203 produktive Arbeitstage = 5,42 %. Dieser Prozentwert ist unabhängig von der jeweiligen Gebäudenutzung einheitlich anzuwenden. Dadurch tritt zwar eine sehr geringfügige Andersstellung zum Beispiel bei Schulen und Kindertagesstätten ein, da diese nicht wie Verwaltungsgebäude an 249 Tagen im Jahr, sondern nur an 186 bzw. 234 Tagen im Jahr zu reinigen sind. Aufgrund der zugrunde liegenden Ausschreibungssystematik ist aber eine Berücksichtigung der objektspezifischen Gegebenheiten durch Kalkulation eines unterschiedlichen Kalkulationssatzes für die bezahlten Feiertage pro Objekt wegen der minimalen Unterschiede unerheblich und daher auch nicht erforderlich. Zur Klarstellung: Zwingende Kalkulationsvorgabe ist: 249 verrechenbare Tage und 11 Feiertage
30.1478UrlaubsentgeltNach dem Rahmentarifvertrag beträgt der Urlaubsanspruch für alle an fünf Tagen die Woche arbeitenden Beschäftigten 30 Arbeitstage. 30 Urlaubstage x 100 / 203 ergibt einen minimalen Ansatz von 14,78 %. Zur Klarstellung: Zwingende Kalkulationsvorgabe ist: 30 Urlaubstage
40Zusätzliches UrlaubsgeldHier wird kein Mindestwert vorgegeben.
50.0739Lohnfortzahlung im KrankheitsfallEs ist grundsätzlich von mindestens 15 Ausfalltagen wegen Krankheit im Jahr auszugehen: 15 Krankentage x 100 / 203 produktive Arbeitstage = 7,39 %. Die angesetzten Tage beruhen auf Auswertungen div. Krankenkassen der letzten Jahre. Nur nach Vorlage einer entsprechenden Begründung und eines entsprechenden Belegs mit mathematischer Herleitung wird eine davon abweichende Anzahl an Krankheitstagen akzeptiert (vgl. Ziffer 8  lit.c) Besondere Bewerbungsbedingungen) .
60.0049ArbeitsfreistellungEs ist einheitlich von mindestens 1 Freistellungstag im Jahr auszugehen. 1 Tag x 100 / 203 ergibt 0,49%. Zur Klarstellung: Zwingende Kalkulationsvorgabe ist: 1 Tag Arbeitsfreistellung
70.0875Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf ProduktivlohnEs ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zuzüglich des jeweiligen Zusatzbeitrags der Krankenkasse zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird.*)
80.02457Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) auf SoziallöhneSoziallöhne auf Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet.
90.093Rentenversicherung auf ProduktivlohnEs ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird.
100.026114Rentenversicherung auf SoziallöhneSoziallöhne auf Rentenversicherung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet.
110.013Arbeitslosenversicherung auf ProduktivlohnEs ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird.
120.00365Arbeitslosenversicherung auf SoziallöhneSoziallöhne auf Arbeitslosenversicehrung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet.
130.018Pflegeversicherung auf ProduktivlohnEs ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird.
140.005054Pflegeversicherung auf SoziallöhneSoziallöhne auf Pflegeversicherung (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet.
150.0049U2 Mutterschaftsaufwendungen auf ProduktivlohnDer Beitragssatz wird von jeder Krankenkasse individuell festgesetzt und ist daher immer unterschiedlich. Es wird daher ein Mindest-Prozentwert vorgegeben, welcher sich an den Vorgaben der AOK Bayern orientiert.*)
160.001376U2 Mutterschaftsaufwendungen auf SoziallöhneSoziallöhne auf Mutterschaftsaufwendungen (allgemeiner Beitragssatz) Diese werden automatisch berechnet.
170.0015InsolvenzgeldumlageEs ist jeweils der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden gesetzlich vorgeschriebene Prozentwert zu kalkulieren, der dem gesetzlichen Stand entspricht, auf den in den Vergabeunterlagen explizit Bezug genommen wird.
180.0224Gesetzliche UnfallversicherungDer Beitragssatz wird von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft festgelegt.*)
190.0075HaftpflichtversicherungDer angegebene Wert dient zur Abdeckung von Schäden bei Vertragsausführung**)
200.015Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.)Unter anderem ist die Ausstattung des Personals mit Arbeitskleidung (inkl. Reinigung), Personalwerbung, Jahressondervergütungen sowie Einarbeitung und entsprechender Schulungen ein wesentlicher Aufwand.**)
210.025Aufsichtslohn  Vorarbeiter incl. soziale Folgekosten f.AufsichtslohnEine angemessene Objektbetreuung durch Objektleitung  und/oder Vorarbeiter*in wird erwartet. In Summe sollen die Werte aus Objektleitung und Vorarbeiter*in mindestens 5,0 % betragen.
220FahrkostenzuschussEs wird jeweils kein Mindestwert vorgegeben.
230.0219Fertigungsmaterial, Maschinen, Geräte, AfA, etc.Während Reinigungsmaschinen nur objektabhängig zum Einsatz kommen, sind Reinigungsmittel und Klein-/Verbrauchsmaterial in jedem Objekt regelmäßig erforderlich. Ein Ansatz von 0 % ist nur dann plausibel, wenn nachvollziehbar erläutert wird, warum diese Kosten objektbezogen nicht anfallen oder anderweitig gedeckt sind.
240.0004SondereinzelkostenEs wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben.***)
250.025Gehälter: Technische Angestellte, incl. LohnfolgekostenEine angemessene Objektbetreuung durch Objektleitung  und/oder Vorarbeiter*in wird erwartet. In Summe sollen die Werte aus Objektleitung und Vorarbeiter*in mindestens 5,0 % betragen.
260.0004Gehälter: Kaufmännische Angestellte, incl. LohnfolgekostenEs wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben.***)
270.0004FuhrparkkostenEs wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben.***)
280.0004Fertigungshilfskosten: Löhne HilfsdiensteEs wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben.***)
290.0004Fertigungshilfskosten: sonstige BetriebskostenEs wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben.***)
300SchwerbehindertenabgabeLiegt der kalkulierte Wert unter dem Zielwert, ist darzulegen, weshalb im konkreten Fall keine oder geringere Abgaben anfallen. (max. 1 DIN A4 Seite, Arial 11).
310.002Sonstige VerwaltungskostenMit diesem Betrag werden die betrieblichen Ausgaben im Bereich Miete, Nebenkosten, Büromaterial, usw. abgedeckt.***)
320.0004BetriebsratskostenEs wird der nebenstehende Mindestwert vorgegeben.***)
330.002Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge etc.)Für alle Gebäudereinigungsbetriebe verpflichtend ist die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und damit die Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Handwerkskammer, hinzu kommen unter dieser Position Aufwendungen für Innungsmitgliedschaft, Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystem und/oder Umweltmanagementsystemen, etc.***)
340.008GewerbesteuerEs wird von einer ordnungsgemäßen Abführung der Gewerbesteuer ausgegangen.***)
350.01Zuschlag für Gewinn u.Wagnis bezogen auf StundenlohnDie Auftraggeberin erwartet, dass insbesondere wirtschaftliche Risiken in die Kalkulation eingepreist werden. Es ist nicht zulässig, dass der Bieter entsprechende Risiken allein durch den Gewinn und/oder Umsatz des gesamten Unternehmens abdeckt. Diese Regelung soll eine mögliche wirtschaftliche Überforderung eines Bieters verhindern und das wirtschaftliche Risiko von Ausfällen, Schlechtleistungen und insbesondere Insolvenzen verringern. Bei der Gebäudereinigung handelt es sich um eine Leistung, in der es insbesondere aus hygienischen Gründen, aber auch aus ökologischen Gründen sowie im Sinne der Erhaltung der Gebäude, in besonderem Maße auf eine laufende und jederzeitige Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers ankommt. Das Risiko eines vollständigen oder teilweise Leistungsausfalls oder einer verzögerten Leistungsausführung gilt es weitestgehend zu vermeiden.***)
G1.700665GesamtsatzDer Gesamtsatz ist das Ergebnis obiger Einzelwerte.
*)Der Auftraggeber erwartet, dass die gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vollständig und zutreffend kalkuliert werden. Unterschreitungen des Zielwerts oder das vollständige Nichtansetzen einzelner Versicherungszweige kann eine Preisaufklärung auslösen. Kann der Bieter nicht nachvollziehbar darlegen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen dennoch vollständig erfüllt werden, ist das Angebot als nicht plausibel anzusehen.
**)Der Auftraggeber geht davon aus, dass lohngebundene Nebenkosten (z. B. Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung, Haftpflichtversicherung) regelmäßig anfallen. Das vollständige Nichtansetzen solcher Kosten ist zulässig, bedarf jedoch einer nachvollziehbaren Erläuterung, aus der sich ergibt, dass die Kosten anderweitig abgedeckt oder objektbezogen nicht erforderlich sind.
***)Vor dem Hintergrund jeweiliger betriebsinterner und örtlicher Gegebenheiten obliegt die Kalkulation dieser Kosten im Ermessen des jeweiligen Bieters. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass Kosten nicht zwangsläufig auftragsbezogen anfallen. Alle Positionen sind kostendeckend zu kalkulieren. Das vollständige Nichtansetzen solcher Kosten ist grundsätzlich erklärungsbedürftig, da diese Kosten typischerweise unabhängig vom einzelnen Objekt anfallen. Wird im jeweiligen Feld ein geringerer Satz als 0,04% eingetragen (was rechnerisch 0,01 Euro entspricht), so wird in Spalte G der Status „Begründung“ angezeigt.
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