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Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung
Vergabeverfahren: Gebäudereinigung
Thelottstraße 20 und 2 weitere Objekte
Aktenzeichen: VGSt1-1-2026-0065
1. Merkmale des Auftragsgegenstands
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages mit den Leistungsinhalten: ➢ Unterhaltsreinigung ➢ chemische Nassgrundreinigung (nur Objekte A + B) ➢ Glasreinigung
Das Ausschreibungspaket umfasst folgende Objekte: ➢ Objekt A: Grundschule mit kooperativer Ganztagsbetreuung (Tagesheim), Thelottstraße 20, 80933 München ➢ Objekt B: Kindertagesstätte, Thelottstraße 18, 80933 München ➢ Objekt C: Gesundheitsberatungsstelle, Wintersteinstraße 12 - 14, 80933 München
2. Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit der Reinigungs-, Pflege-
und Desinfektionsmittel
2.1. Nachhaltigkeit Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, das Handeln der Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten (https://stadt.muenchen.de/infos/klimaschutz- nachhaltigkeit.html). Dabei werden verschieden Aspekte und Ansätze verfolgt. Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ist davon in besonderem Maße betroffen.
2.2. Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln, Textilien a) Reinigungsmittel Die Reinigungs- und Pflegemittel sind gewässerschonend, insbesondere unter Einhaltung der Dosierungsempfehlungen, einzusetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Mittel jederzeit zu untersagen.
Sicherheitshinweise sind unbedingt einzuhalten. Nachfolgend aufgeführte Inhaltstoffe dürfen nicht verwendet werden: • Alkylphenolethoxylate (APEO) • Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) • chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen • Thioharnstoff • kationische Tenside • Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis/Halogenkohlenwasserstoffe • Phenol und dessen Derivate, Quarternäre Ammoniumverbindung • Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol • 2 - Pyrrolidon • N - Methylpyrrolidon
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 2 von 20
• FCKW • p-Dichlorbenzol • synthetische Moschus-Verbindungen • nach der Gefahrstoff-VO als kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch oder mit RF oder RE eingestufte Einzelkomponenten bzw. Verbindungen • wenn die AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) bzw. MAK-Werte (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) überschritten werden • nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und AGW/MAK-Liste als sehr giftig (z.B. H 300, H 301, H 310, H 311, H 330) oder giftig eingestufte Einzelkomponenten (z.B. H 340, H 350; H 370; H 372) • Holzmehle und Kehrspäne
Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Mittel müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, die nicht mit dem EU-Ecolabel zertifiziert sind, kann alternativ der „Anbieterfragebogen für Reinigungsmittel“ des Umweltbundesamtes eingereicht werden. Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter und spätere Vertragspartner bestätigt weiterhin, dass alle zum Einsatz kommenden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Die ggf. einzureichenden EG-Sicherheitsdatenblätter enthalten alle Informationen gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010.
b) Reinigungstextilien Die für die zur Unterhaltsreinigung eingesetzten Textilien müssen die Kriterien des EU- Ecolabels oder gleichwertiger Gütezeichen erfüllen.
2.3. Zero-Waste, Abfallentsorgung Die Landeshauptstadt München setzt in städtisch genutzten Gebäuden Abfallkonzepte konsequent um. Ziel ist es entsprechend der Zero-Waste-Strategie durch Abfallvermeidung das Gesamtabfallaufkommen zu reduzieren und durch Wertstofftrennung den Restmüll so gering wie möglich zu halten.
a) Müllbeutel aus Kunststoff Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Kunststoff müssen zu mindestens 80 Gew.-% aus PCR-Material (PCR = Post-Consumer-Recycled) bestehen. Dieser Recyclinganteil muss also aus tatsächlichen Verbraucher-Abfällen stammen und im Endprodukt wiederverwendet werden. Müllbeutel, die als recyclebar (= leicht zu recyclen) gekennzeichnet sind, sind nicht ausreichend. Als Nachweis kann bspw. der Blaue Engel für "Umweltfreundliche Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) herangezogen werden, oder ein vergleichbarer Nachweis.
b) Müllbeutel aus Papier Die für die Abfallentsorgung eingesetzten Müllbeutel aus Papier (für Biomüll) müssen folgende Kriterien erfüllen: • Material: Rohstoff: 100% Recyclingpapier (Nachweis bspw. Blauer Engel DE-ZU 14a) • Farbe: braun, ungebleicht • Fassungsvermögen: 20 Liter
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 3 von 20
• Oberfläche: unbeschichtet • Lagen: einlagig, reißfest, ohne Aufdruck • Grammatur: 70g/qm bis maximal 80 g/qm • das Papier muss den Anforderungen der Kompostierung und Nassfestigkeit / Tragfestigkeit gemäß DIN EN 13432 und DIN EN 13593 entsprechen • Nassfestigkeit: mindestens 22 % • Es dürfen ausschließlich umweltfreundliche und lebensmittelechte Farben und Kleber bei der Herstellung verwendet werden.
c) Gewährleistung Abfalltrennung / Sammellogistik Zur Gewährleistung einer getrennten Entsorgung gelten • entsprechend der in Ziffer 6.28 genannten Sammellogistik je Objekt und • den grds. Vorgaben aus IV. Ziffer 28 der Besonderen Vertragsbedingungen und • die Angaben im Aufmaß
d) Um die in IV. Ziffer 28 der BV beschriebene Abfalltrennung, also die getrennte Erfassung, den getrennten Transport und die sachgerechte Entsorgung über die jeweilige Tonne (Bio, Papier, LVP, ggf. Glas sowie Restmüll) zu gewährleisten, sind entsprechende organisatorische und technische Hilfsmittel einzusetzen.
Hierzu zählen beispielsweise Abfallsammelwagen oder entsprechend anpassbare Reinigungswagen, die die in Ziffer 6.28 lit. a) zur Entleerung durch das beauftragte Unternehmen beschriebenen Abfallfraktionen je Objekt unterstützen und zugleich eine Vermischung zuverlässig verhindern.
Die konkret verwendeten organisatorischen und technischen Hilfsmittel sind im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter dem Abschnitt „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennsystematik“ aufzuführen. Die dort gemachten Angaben werden gemäß Ziffer 3.6 verbindlicher Bestandteil des Vertrags.
e) Für die Umsetzung der Abfalltrennung und -entsorgung hat der Auftragnehmer die eingesetzten Reinigungskräfte in folgender Hinsicht einzuweisen: • Unterscheidung der einzelnen Abfallfraktionen auch im Hinblick auf die in den zentral und dezentral eingesetzten Sammelstellen (Details je Objekt hierzu siehe Ziffer 6.28 der Leistungsbeschreibung) • richtiger Einsatz der Tüten bei den jeweiligen Abfallsorten (Papier, Restmüll, Bio, etc.) • strikte Aufrechterhaltung der Trennung der Abfallsorten, keine Vermischung dieser, und zwar von der Entleerung des Abfalleimers in den zentralen und dezentralen Sammelstellen, bis hin zur Entleerung in der jeweiligen Tonne, Absetzmulde oder im Presscontainer Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird auf die Rechtsfolgen gemäß II. Ziffer 8 lit. e) Besondere Vertragsbedingungen hingewiesen.
Die Unfallverhütungsvorschriften bzw. Verkehrssicherungspflicht sind zu beachten.
Nach Zuschlagserteilung sind Nachweise zum Erwerb (z.B. Kauf oder Leasing) der im Dokument „Eingesetzte Produkte“ unter „IV. Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Abfalltrennsystematik“ genannten Hilfsmittel vorzulegen.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 4 von 20
Nach Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung durch die Vergabestelle die Unterweisung der Reinigungskräfte nachzuweisen.
2.4. Produktwechsel Sollte es in Bezug auf Ziffer 2.2 und 2.3 Produktionsengpässe geben oder ein bestimmtes Produkt aus anderen Gründen auf dem Markt nicht mehr angeboten werden können oder wird ein neues, nachhaltigeres, ggf. besseres Produkt am Markt eingeführt, so kann der Auftragnehmer nur in vorheriger Absprache mit der Vergabestelle 1 eine Produktanpassung mit mindestens gleicher Qualität vornehmen. Die o.g. Kriterien sind dabei einzuhalten, ggf. ist ein neuer Anbieterfragebogen bzw. Produktdatenblätter oder andere Nachweise einzureichen. Die Auftraggeberin führt in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig Kontrollen dazu durch.
2.5. Nachweis zu Ziffern 2.2 und 2.3 Der Bieter und spätere Vertragspartner hat mit dem Angebot die zum Einsatz kommenden Produkte zu benennen (Produktname, Hersteller und Anwendungsgebiet – siehe Anlage „Eingesetzte Produkte“). Die Auftraggeberin behält sich vor diese zu überprüfen. Hierzu hat der Auftragnehmer auf Aufforderung den Anbieterfragebogen des Umweltbundesamtes für Reinigungsmittel (wird dann übermittelt) und/oder entsprechende Produkt- und Sicherheitsdatenblätter oder weitere Nachweise, sowie unentgeltliche Proben der verwendeten Mittel zur Prüfung durch eine von Auftraggeberin bestimmte Stelle zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Prüfung.
3. Umstände und Bedingungen der Leistungserbringung
3.1. Vertragsdauer (siehe I. Ziffer 6 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2027 und endet voraussichtlich am 31.01.2031 Die Vertragslaufzeit beträgt damit 48 Monate/4 Jahre Die endgültigen Vertragszeiten werden mit dem Zuschlag mitgeteilt.
3.2. Probezeit (siehe I. Ziffer 7 der Besonderen Vertragsbedingungen) Die Probezeit beträgt 6 Monate.
3.3. Kündigungsfristen (siehe I. Ziffer 8 der Besonderen Vertragsbedingungen) Eine Kündigung ist monatlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende möglich.
3.4. Besichtigung (siehe Ziffer 10 der Besonderen Bewerbungsbedingungen) Eine Objektbegehung (Besichtigung) zur Angebotskalkulation ist verpflichtend, weil die örtlichen Besonderheiten dies erfordern. Zu diesem Zweck wird eine Teilnahmebescheinigung als Anlage den Vergabeunterlagen ergänzt. Diese ist bei der Besichtigung vor Ort von der Vertretung der Auftraggeberin unterschreiben zu lassen und mit dem Angebot einzureichen.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 5 von 20
Schlusstermin für die Anmeldung zur Besichtigung ist der 15.09.2026
Hinweis: Die Vorlage Teilnahmebescheinigung ist in ausgedruckter Form zur Besichtigung vom Bieter mitzubringen!
3.5. Kontaktperson Nach Zuschlagserteilung benennt der Vertragspartner folgende Angaben: • Kontaktperson für die Dienststellen wegen Fragen, Service, Reklamationen • Kontaktperson für die Vergabestelle wegen Vertragsbetreuung, Statistik • E-Mailadresse, an die die elektronisch erstellten Bestellungen übermittelt werden
3.6. Rechtliche Hinweise Gemäß I. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen werden sämtliche im Angebot gemachten Angaben verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für solche Angaben, die Grundlage der Angebotswertung waren, wie bspw. Kalkulationen und Konzepte, Angaben im Zusammenhang der Zuschlags- und Wertungskriterien sowie Angaben im Fragebogen zur Eignungsprüfung und im Dokument „Eingesetzte Produkte“.
4. Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 6 von 20
5. Leistungen und Leistungsverzeichnis / Kalkulation
5.1. Raumgruppen Für die Unterhaltsreinigung werden die unterschiedlichen Raumarten innerhalb der ausgeschriebenen Lose / Gewerke in Raumgruppen zusammengefasst. Die Leistungsverzeichnisse der Unterhaltsreinigung beziehen sich grundsätzlich auf diese Raumgruppen und die darin enthaltenen Raumarten. Die einzelnen Räume samt Bodenbelägen sind im Aufmaß des jeweiligen Objektes aufgelistet und den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend, die einzelnen Raumgruppen setzen sich grds. wie folgt zusammen: • selbe Reinigungshäufigkeit • selbe/ähnliche Bodenbeläge • selbe/ähnliche Frequentierung und Nutzungsart
Folgende Raumgruppen werden festgelegt: • Verkehrsflächen: Gänge, Eingangsbereiche, Hallen, Aulen • Treppen, Aufzüge • Büro- und Gemeinschaftsräume, Garderoben • Unterrichtsräume, Fachlehrsäle, Hauswirtschaftsräume • Sanitärbereiche: Toiletten, Umkleiden, Duschen • Sozialräume: Teeküchen, Aufenthaltsräume • Mensa, Cafeteria, Speisesäle • Besprechungs-, Schulungs-, Konferenz-, Seminarräume • Labore, medizinische Räume • Sporthallen (incl. Sportgerätelager) • EDV-, IT-, Kopierräume • Werkstätten, Arbeitsräume für Schüler, Technikräume, Werkshallen • Archive, Lagerräume • Hörsäle • Bibliotheken
Bei der Vielzahl von Liegenschaften der Landeshauptstadt München kann es darüber hinaus noch weitere spezielle Raumgruppen geben, die nach o.g. Punkten im Leistungsverzeichnis aufgelistet werden. Ggf. kann es auch, falls erforderlich, sein, dass auch einzelne Räume separat ausgewiesen werden.
5.2. Preispositionen
Preispositionen Das Leistungsverzeichnis mit den zu bepreisenden Positionen liegt den Vergabeunterlagen als elektronisches Formular bei. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Preise auf die jeweils abgefragten Mengen und Einheiten und kontrollieren Sie die automatisch errechneten Brutto-/Nettosummen auf Plausibilität.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 7 von 20
6. Auflistung Objektspezifischer Regelungen
Folgende objektspezifischen Angaben sind zu beachten, bei der Kalkulation zu berücksichtigen, entsprechend einzukalkulieren und im Auftragsfall auszuführen.
In den Besonderen Vertragsbedingen (Abschnitt IV BV) sind die grundlegenden Regelungen folgender Leistungen festgehalten.
Objekt A: Grundschule mit kooperativer Ganztagsbetreuung
(Tagesheim), Thelottstraße 20, 80933 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Grundschule mit kooperativer Ganztagsbetreuung (Tagesheim).
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Eine Bedienung durch das Reinigungspersonal ist nicht notwendig.
6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind keine Putzkammern vorhanden. Abstellmöglichkeiten für die Reinigungsutensilien befinden sind in den Sanitärräumen.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Sanitärräumen vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Vor Dienstbeginn: Turn- und Schwimmhallenbereich Montag – Freitag 05.00 Uhr bis 07.45 Uhr Nach Dienstende: Schul- und Tagesheimbereich Montag – Freitag 17.30 Uhr bis 22.00 Uhr
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 8 von 20
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Grundschule: es gelten die bayrischen Ferienzeiten. Tagesheim: der Tagesheimbereich wird bis auf eine dreiwöchige Schließzeit in den Sommerferien ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von den Ansprechpersonen vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Die Ferienbelegung ist im Aufmaß gekennzeichnet.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Es handelt sich um eine kooperative Grundschule mit Ganztagsbetreuung (KoGa).
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Das Auf- und Abstuhlen ist in 7 Unterrichtsräumen mit jeweils ca. 30 Stühlen erforderlich.
In der Mensa (Schülercafe – Pos. 161 im Raumaufmaß) ist zusätzlich zur laufenden Unterhaltsreinigung einmal monatlich eine sogenannte gründliche Reinigung (Nasswischen des Bodens und ggf. cleanern nach vertragen der ca. 50 Stühle und ca. 12 Tische) erforderlich. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis bei Position 1.1.1.3 einzukalkulieren.
6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Dies ist eine optionale Leistung und wird bei Bedarf in Anspruch genommen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind 13 Spielteppiche verlegt.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 9 von 20
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeinen Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten Die Böden im Küchenbereich sind vom Auftragnehmer zu reinigen.
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden: Ja Wochenendbelegung der Turnhalle: Nein, nur Abendbelegungen Mo - Fr Ferienbelegung der Turnhallenbereiche: Ja Punktspielsaison (Oktober bis März): Nein
Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden: Ja Zusätzliche Belegung/Reinigung der Schwimmhalle: Ja (Schwimmoffensive) Reinigung der Schwimmhalle am Montagmorgen: Ja Reinigung der Schwimmhalle in den Ferien: Ja
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Heizkörperverkleidungen sind in der Turnhalle vorhanden. Die Entfernung erfolgt durch das Baureferat.
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
| Sammelstellen | Raumart / Raumbezeich- nung | Papier | Restmüll | B emerkung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aula | x | ||||||
| Unterrichtsräume | x | x | |||||
| Gemeinschafts- r äume | x | x | x | ||||
| Büroräume | x | x |
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 10 von 20
| Dezentrale Sammelstelle | Kopierräume | x | ||
|---|---|---|---|---|
| Sanitärraume - WC | x | |||
| Fachlehrsäle | x | x | ||
| Schülercafe | x | x | ||
| Garderoben (in der Turn- und Schwimmhalle) | x | |||
| Büroräume | x | x | ||
| Speisesaal | x | x |
Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten: Bei der Leerung der Abfallbehälter sind die Fraktionen Papier und Restmüll getrennt zu erfassen, getrennt zu transportieren sowie getrennt und sachgerecht über die Papier- und Restmülltonnen am Tonnenstandplatz entsorgen. Eine Mischung der einzelnen Fraktionen ist nicht zulässig. Die getrennte Entsorgung, durch eine entsprechende Sammellogistik, die einen getrennten Transport garantiert, ist von der Reinigungsfirma zu gewährleisten. Dies soll entweder durch den Einsatz geeigneter Transportsysteme wie z.B. entsprechende Abfallwägen mit getrennten Behältern für die jeweiligen Abfallarten oder sonstige organisatorische Maßnahmen (z.B. bei kleineren Objekten) erfolgen.
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich im Müllhaus auf dem Schulgelände neben dem Haupteingang.
Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten folgende Tonnenarten zur Verfügung:
| Papier | ||
|---|---|---|
| Pappe | ||
| Kartonage |
| Restabfälle | ||
|---|---|---|
| Papierhandt | ||
| ücher |
| 1 x 1100l | ||
|---|---|---|
| Papier- | ||
| tonnen |
| 4 x 1100l | ||
|---|---|---|
| Restmüll- | ||
| tonnen |
14- tägig Wöchentlich
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 11 von 20
6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig. Festverglasung und Sicherheitsglas (ESGH) sind teilweise vorhanden.
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 12 von 20
Objekt B: Kindertagesstätte, Thelottstraße 18, 80933 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau. Es ist eine Kindertagesstätte.
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt der Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Eine Bedienung durch das Reinigungspersonal ist nicht notwendig.
6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es ist eine Putzkammer vorhanden.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Sanitäranlagen vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: Montag – Freitag 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten (IV. Ziffer 12 BV) Das Gebäude wird bis auf eine dreiwöchige Schließzeit in den Sommerferien ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von den Ansprechpersonen vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 13 von 20
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf-/Abstuhlarbeiten und Mensabereich (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Dies ist eine optionale Leistung und wird bei Bedarf in Anspruch genommen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind 20 Spielteppiche verlegt.
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeine Reinigungsanforderung:
- Schulen / Kindertagesstätten Die Böden im Küchenbereich sind vom Auftragnehmer zu reinigen.
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden: Nein Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden: Nein
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 14 von 20
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
Grds. Sammelschema in Kindertageseinrichtungen
| Sammelstellen | Raumart / Raum- bezeichnung | Papier | Restmüll | LVP | Bio | B emerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstelle | Flure/Forum | X | X | |||
| Dezentrale Sammelstelle | Gemeinschaftsrä ume | X | X | X | ||
| Sanitärraume - WC | X | |||||
| Umkleiden/Gard eroben | X | |||||
| Büroräume | X | X | X | X | ||
| Küchen | X | X | X | Verbringung durch das Küchenpersonal |
Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten. Keine
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist auf Anforderung eine Grundreinigung 1x jährlich durchzuführen.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 15 von 20
6.30. Glasreinigung (IV. Ziffer 30 BV) Im Objekt ist die Glasreinigung 2x jährlich durchzuführen -> 1x mit Stock und Rahmen, 1x ohne Stock und Rahmen. Die Glaskuppeln sind 1x jährlich zu reinigen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig. Festverglasung und Sicherheitsglas (ESGH) sind teilweise vorhanden.
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Podeste im Gang (mit Teppich) Spielteppiche in allen Gruppenräumen in unterschiedlichen Größen
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 16 von 20
Objekt C: Gesundheitsberatungsstelle, Wintersteinstr. 12 - 14,
80933 München
6.1. Bauart (IV. Ziffer 1 BV) Es handelt sich um einen Bestandsbau.
6.2. Masern (IV. Ziffer 2 BV) Für dieses Objekt gilt kein Masernschutz.
6.3. (erweiterte) Führungszeugnisse (IV. Ziffer 3 BV) Für dieses Objekt sind Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig. Für dieses Objekt sind erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals nicht notwendig.
6.4. Nutzung der Aufzüge (IV. Ziffer 4 BV) Es sind keine Aufzüge vorhanden.
6.5. Außenanlagen (IV. Ziffer 5 BV) Die Außenanlagen sind befestigt.
6.6. Alarmanlagen (IV. Ziffer 6 BV) Eine Bedienung durch das Reinigungspersonal ist nicht notwendig.
6.7. Putzkammern (IV. Ziffer 7 BV) Es sind keine Putzkammern vorhanden. Abstellmöglichkeiten für die Reinigungsutensilien befinden sind in den Sanitärräumen.
6.8. Wasseranschlüsse (IV. Ziffer 8 BV) Wasseranschlüsse sind in den Sanitärräumen vorhanden.
6.9. Reinigungszeiten (IV. Ziffer 9 BV) Die Reinigung erfolgt in folgendem Zeitfenster: Nach Dienstende: Montag – Freitag 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr
6.10. Schlüsselausgabe (IV. Ziffer 10 BV) Eine Schlüsselausgabe ist möglich.
6.11. Sicherheitskonzept (IV. Ziffer 11 BV) Wird nach Zuschlag vor Ort erläutert, dies hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation.
6.12. Schließzeiten / Reinigungshäufigkeiten (IV. Ziffer 12 BV) Das Gebäude wird bis auf eine Schließzeit in den Weihnachtsferien ganzjährig genutzt. Die Zeiten werden rechtzeitig von der Ansprechperson vor Ort der Objektleitung mitgeteilt.
Die Berechnung der Anzahl der Reinigungshäufigkeiten ist im Anhang I der Besonderen Vertragsbedingungen dargestellt.
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Leistungsbeschreibung Az: VGSt1-1-2026-0065 Seite 17 von 20
Abweichend hiervon gelten im Objekt folgende Reinigungshäufigkeiten:
Weihnachtsferien (kalkulatorisch wird von 14 Tagen Schließung ausgegangen, unabhängig von der exakten Lage der Ferientage) 14 Tage Weihnachtsferien, abzüglich -4 bereits in Abzug gebrachte Feiertage in den Weihnachtsferien -2 bereits in Abzug gebrachte Schließtage Hl. Abend und Silvester -2 Samstage in den Weihnachtsferien -2 Sonntage in den Weihnachtsferien 4 noch zusätzlich in Abzug zu bringende Tage aufgrund der Schließung in den Weihnachtsferien
Reinigungsleistung abzüglich Schließzeit in den Weihnachtsferien:
5-tägige Reinigung/wö. (Mo – Fr) 365 Kalendertage, abzüglich -6 Anteil von 8 variablen Feiertagen -1 Anteil von 2 variablen Schließungstagen 24.12. und 31.12. -4 Schließungstage Weihnachtsferien -5 Feiertage (fix an Werktagen) -52 Sonntage -52 arbeitsfreie Werktage (Samstage) 245 Reinigungstage/jährlich
2-tägige Reinigung/wö. (Mo – Fr) 52 Kalenderwochen, abzüglich -2 Wochen Schließung Weihnachtsferien 0 Feiertage x 2 Reinigungshäufigkeit/wö. 100 Reinigungstage/jährlich
6.13. Vorabeiter/in (IV. Ziffer 13 BV) Der Einsatz einer/eines Vorarbeiters/Vorarbeiterin wird von Auftraggeberseite nicht zwingend gefordert. Eine angemessene Objektbetreuung und Aufsicht der Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer muss gewährleistet sein.
6.14. Vorgezogene Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 14 BV) Nicht notwendig
6.15. Ferienbelegung (IV. Ziffer 15 BV) Es gibt keine Ferienbelegung im Objekt.
6.16. Mittagsbetreuung / Ganztagesbetreuung (IV. Ziffer 16 BV) Keine
6.17. Pflegeanleitung (IV. Ziffer 17 BV) Nein
6.18. Doppelböden (IV. Ziffer 18 BV) Doppelböden sind keine vorhanden.
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6.19. Mehrfachnutzung von Räumen (IV. Ziffer 19 BV) Es erfolgt keine Mehrfachnutzung von Räumen.
6.20. Auf- und Abstuhlarbeiten und Vertragen von Tischen und Stühlen (IV. Ziffer 20 BV) Diese Leistung ist nicht notwendig.
6.21. Auffüllen Sanitärartikel (IV. Ziffer 21 BV) Dies ist eine optionale Leistung und wird bei Bedarf in Anspruch genommen.
6.22. Tiefgaragen (IV. Ziffer 22 BV) Es ist keine Tiefgarage vorhanden.
6.23. Spielteppiche (IV. Ziffer 23 BV) Es sind keine Spielteppiche verlegt.
6.24. Wasserlose Urinale (IV. Ziffer 24 BV) Es sind keine wasserlosen Urinale verbaut.
6.25. Reinigungsstandard (IV. Ziffer 25 + Anhang BV) Im Objekt gilt folgende Allgemeine Reinigungsanforderung:
- Verwaltung
6.26. Turnhalle / Schwimmhalle (IV. Ziffer 26 BV) Im Objekt ist eine Turnhalle vorhanden: Nein Im Objekt ist eine Schwimmhalle vorhanden: Nein
6.27. Heizkörperverkleidungen (IV. Ziffer 27 BV) Es sind keine Heizkörperverkleidungen vorhanden.
6.28. Abfallentsorgung mit der Unterhaltsreinigung (IV. Ziffer 28 BV) a) Im Objekt wird nach folgenden Abfallsorten getrennt:
• Papier => Entsorgung über Papiertonnen • Restmüll => Entsorgung über Restmülltonnen • Bioabfälle => Entsorgung über Biotonnen • Leichtverpackungen => Entsorgung über LVP-Tonnen • Glas => Entsorgung in Eigenregie der LHM
b) Hinweise zu speziellen Abfallarten
• Handtuchsysteme Im Objekt werden Papierhandtücher verwendet. Die Papierhandtücher werden als Restmüll entsorgt.
• Hygieneabfälle Die Hygieneabfälle werden über entsprechende Behälter in den WC-Kabinen gesammelt und als Restmüll entsorgt.
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• Medizinische Abfälle Grundsätzlich erfolgt die Sammlung von medizinische Abfällen nach Abfallschlüssel 180104, wie z.B. Infusionsschläuche, Infusions-Beutel, Spritzenkörper, verschlossene Sammelboxen für Kanülen und Infusionssysteme, Textilien, Unterlagen, Tupfer, Einmalhandschuhe etc. die mit Körperflüssigkeiten behaftet sind, über geschlossene Restmüllsammelbehälter. Diese sind mit reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Müllsäcken (bevorzugt mit der „Doppelsack- Methode“ – Farbe Rot) auszustatten. Bei der Entleerung der Restmüllsammelbehälter sind die Müllsäcke durch die Reinigungskraft ohne Umfüllen oder Sortieren direkt zu verschließen und über die Restmülltonne am Mülltonnenstandplatz zu entsorgen. Dabei ist die Einhaltung der üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Tragen entsprechender persönlicher Schutzausrüstung erforderlich.
c) Sammelorte für Wertstoffe und Restmüll
| Sammelstellen | Raumart /Raum- bezeichnung | Papier | Bio | Restmüll | Glas | LVP | B emerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrale Sammelstelle | Teeküche | X | X | X | X | Tägliche Leerung | |
| Dezentrale Sammelstelle | Büroräume | X | |||||
| Untersuchungsrä u me | X | X | |||||
| Gemeinschafts- räume | X | ||||||
| WC-Anlagen | X | Hygieneabfälle + Papierhandtücher | |||||
| Untersuchungszi mmer | X | medizinische Abfälle | |||||
| Waschräume | X | ||||||
| Warteräume | X | ||||||
| Wird von den MA selbst entsorgt | X |
Erläuterungen zu einzelnen Sammelorten bzw. Entsorgung einzelner Abfallarten: Keine
d) Hinweise zum Tonnenstandplatz Der Tonnenstandplatz befindet sich außerhalb des Gebäudes.
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Es stehen für die unter Ziffer 6.28 lit. a) genannten Abfallsorten folgende Tonnenarten zur Verfügung:
Papier Bioabfälle Pappe Restabfälle Hohlglas Kartonage
| Kunststoffe | ||
|---|---|---|
| Verbunde | ||
| Weißblech | ||
| Alu |
Papier- Restmüll- Biotonnen tonnen tonnen LVP-Tonnen
| Glas wird | ||
|---|---|---|
| von den MA | ||
| selbst | ||
| entsorgt |
Wöchentlich 14-tägig Wöchentlich Nach Bedarf Wöchentlich
Das Mischglas wird von den Mitarbeiter*innen der Auftraggeberin in Eigenregie zur Wertstoffinsel gebracht.
6.29. Chemische Nassgrundreinigung (IV. Ziffer 29 BV) Im Objekt ist keine Grundreinigung durchzuführen.
6.30. Glasreinigung (IV . Ziffer 30 BV) Im Objekt ist eine Glasreinigung 1x jährlich durchzuführen. Es sind keine Hilfsmittel notwendig. Festverglasung und Sicherheitsglas (ESGH) sind teilweise vorhanden.
6.31. Weitere Besonderheiten (IV. Ziffer 35 BV) Keine
7. Anlagen
• Raumaufmaß je Objekt (II. Ziffer 1 BV) • Ggf. Pflegeanleitungen (II. Ziffer 3 BV) • Vorlage „Eingesetzte Produkte“ (Ziffern 2.2 + 2.3 LB) • Ggf. Teilnahmebescheinigung bei verpflichtendem Besichtigungstermin (Ziffer 3.4 LB) • Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung (Ziffer 8 BB)