ZDF-116-ÖA-26-010_Eigenerklärung_Sanktionlistenprüfung.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung des ZDF-Landesstudios Brandenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:03 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zur Sanktionslistenprüfung

Unterhalts-/Glasreinigung in dem ZDF-Landesstudio Brandenburg


Der Bieter gibt hiermit gegenüber dem ZDF folgende, verbindliche Erklärung ab:

  1. Verpflichtung zur Einhaltung von Sanktionen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Erbringung der Leistung alle geltenden nationalen, europäischen und internationalen Sanktions- und Embargobestimmungen, einschließlich sog. Terrorlisten, zu beachten, insbesondere solche, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden.

  1. Bestätigung

Der Auftragnehmer bestätigt ausdrücklich, weder national noch international auf einer Sanktions- oder sog. Terrorliste (z.B. OFAC-Sanktionsliste, UN-Sanktionsliste, EU-Sanktionsliste etc.) aufgeführt und nicht mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Beschränkungen belegt zu sein.

  1. Verpflichtung zur Prüfung von Sanktions- und sog. Terrorlisten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC oder anderer zuständiger Behörden. Der Auftragnehmer / der Vertragspartner / der Produzent wird regelmäßig prüfen, ob einerseits seine Mitarbeiter, andererseits - soweit zulässig bzw. genehmigt – seine Subunternehmer oder an der Leistungserbringung beteiligte Dritte auf einer solchen Liste geführt werden und letzteren eine entsprechende Verpflichtung vertraglich auferlegen.

  1. Meldung von Verstößen

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber / das ZDF unverzüglich informieren, wenn ihm bekannt wird oder er Grund zu der Annahme hat, dass einerseits er selbst oder seine Mitarbeiter, andererseits - soweit zulässig bzw. genehmigt - seine Partner, Subunternehmer oder die an der Leistungserbringung beteiligten Dritten gegen die in Absatz 1. genannten Sanktionen verstoßen haben oder dies beabsichtigen und letzteren eine entsprechende Verpflichtung vertraglich auferlegen.

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  1. Recht zur Vertragsbeendigung

Der Auftraggeber / das ZDF ist im Falle eines Verstoßes gegen die obigen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu beenden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.


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