ZDF-116-ÖA-26-010_Leistungsbeschreibung_Potsdam.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung des ZDF-Landesstudios Brandenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Z

Leistungsbeschreibung

zur Unterhalts, - Glas- und Rahmenreinigung

im Landesstudio Brandenburg

Marlene-Dietrich-Allee 14a

14482 Potsdam

ZDF

Zweites Deutsches Fernsehen

Anstalt des öffentlichen Rechts

ZDF-Straße 1

55127 Mainz

Seite 1 von 10

[Seite 2]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung/Vorbemerkungen ............................................................................................. 3

2 Allgemein ......................................................................................................................... 3

2.1 Kommunikation ......................................................................................................... 3

2.2 Verpflichtungen des Auftragnehmers ........................................................................ 3

2.3 Start Up Phase ......................................................................................................... 3

2.4 Qualitätsmanagement .............................................................................................. 4

2.5 Qualitätsstandard ..................................................................................................... 5

2.6 Verantwortlicher Mitarbeiter ...................................................................................... 5

2.7 Qualitätskontrolle ...................................................................................................... 5

2.8 Nachhaltigkeit ........................................................................................................... 6

3 Leistungsumfang/Leistungsmerkmale .............................................................................. 7

3.1 Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ......................................................... 7

3.2 Unterhaltsreinigung .................................................................................................. 7

3.3 Reinigungszeiten ...................................................................................................... 7

3.4 Teeküchen ............................................................................................................... 7

3.5 Fensterbänke ........................................................................................................... 7

3.6 Glastüren und Glasflächen ....................................................................................... 8

3.7 Heizkörper ................................................................................................................ 8

3.8 Teppichböden und Teppiche .................................................................................... 8

3.9 Technische Betriebsräume ....................................................................................... 8

3.10 Sanitärbereiche, Duschräume und Teeküchen ......................................................... 8

3.11 Linoleumböden, Parket sowie Beton- und Steinfußböden aller Art ........................... 8

3.12 Büromöbel, Bürotechnik, Bürogebrauchsgegenstände ............................................. 8

3.13 Abfallbeseitigung ...................................................................................................... 9

3.14 Papierkörbe, Aktenvernichter, Treteimer, Abfallbehälter, etc. ................................... 9

3.15 Glas- und Rahmenreinigung ..................................................................................... 9

3.16 Sonderreinigung ....................................................................................................... 9

3.17 Sonderreinigung auf Abruf ........................................................................................ 9

4 Anlagen .......................................................................................................................... 10

5 Raumflächenlisten und Formblatt Stundensätze ............................................................ 10

Seite 2 von 10

[Seite 3]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

1 Einleitung/Vorbemerkungen

Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) - Anstalt des öffentlichen Rechts - beabsichtigt, die

nachstehend beschriebenen Dienstleistungen zu vergeben. Als eine der größten öffentlich

rechtlichen Fernsehanstalten Europas, hat das ZDF seinen Hauptsitz in Mainz. Ausgeschrieben

wird die Dienstleistung Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung für das ZDF Landesstudio

Brandenburg in Potsdam.

Weiterführende und detaillierte Informationen über das ZDF sind auf den Internetseiten des

ZDF (www.zdf.de) unter der Rubrik „Das Unternehmen“ zu finden.

2 Allgemein

Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich auf das Gebäude und Räume des ZDF Lan-

desstudio Brandenburg, August-Bebel-Straße 15 in 14482 Potsdam.

Die hierfür erforderlichen Leistungen sind in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis

beschrieben.

2.1 Kommunikation

Zum Informationsaustausch, Besprechung von Reinigungsmängeln, aber auch zur Diskussion

von Veränderungs- oder Verbesserungsvorschlägen seitens des Auftragnehmers oder Auftrag-

gebers betreffend der Reinigungsqualität und Reinigungsleistung, finden mindestens 1-mal wö-

chentlich Gespräche zwischen dem Auftragnehmer und der Studioverwaltung statt.

Bei Bedarf werden aktuelle Sachverhalte sofort bilateral geklärt.

2.2 Verpflichtungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein zur Reinigung eingesetztes Personal kontinuierlich ein-

zuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Das zur Reinigung eingesetzte Personal muss für

den jeweils zugeteilten Aufgabenbereich ausreichend unter Aufsicht der Objektleitung oder des

Vorarbeiters unterwiesen werden. Der Auftragnehmer hat für einen optimalen Kenntnis- und

Informationsstand des eingesetzten Personals im Hinblick auf die auszuführenden Tätigkeiten

zu sorgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausge-

schriebenen Arbeiten geeignet sind, die die erforderlichen Erfahrungen haben und persönliche

Zuverlässigkeit mitbringen.

2.3 Start Up Phase

Der verantwortliche Mitarbeiter des Auftragnehmers muss eine ordentliche und vollständige

Einweisung der vor Ort tätigen Mitarbeiter sicherstellen, insbesondere auch hinsichtlich ob-

jektspezifischer Besonderheiten. Die Einweisung ist vor der ersten Diensteinteilung der Mitar-

beiter vollständig abzuschließen.

Seite 3 von 10

[Seite 4]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

Nach Auftragserteilung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Zeitplan vor, aus dem

die einzelnen Vorbereitungsphasen bis zum Vertragsbeginn ersichtlich sind.

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein gesamtes für ihn tätiges Personal,

Kenntnis über den vereinbarten Leistungsstandard besitzt und sämtliche Aufgaben fachge-

recht ausgeführt werden.

Vor Auftragsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber außerdem eine Aufstellung aller

zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel mit den dazugehörigen Datensicherheitsblättern

auszuhändigen. Eine Kopie dieser Unterlagen wird dem Betriebsarzt des ZDF übergeben, um

im Fall von Gesundheitsstörungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Reinigungsmit-

teln ausgelöst wurden, eine entsprechende Erstbehandlung durchführen zu können.

Ein wichtiger Bestandteil der Start up Phase ist die Einteilung von Personal in das Objekt.

Eine Einweisung in das Befüllen von Seifenspendern, das Auswechseln von Handtuchrollen

sowie das Befüllen von WC-Papierspendern durch den verantwortlichen Mitarbeiter ist ebenso

unerlässlich wie die rechtzeitige Bestückung der Putzkammern.

2.4 Qualitätsmanagement

Die Übernahme vom Objektes des Landesstudios Potsdam erfordert nicht nur eine intensive

Vorbereitung, sondern auch eine kontinuierliche Qualitätssicherung der vertraglich fixierten

Reinigungsleistung.

Die Dokumentation der Eigenüberwachung durch den Auftragnehmer ist im Zusammenhang

mit der Leistungserbringung von diesem, in geeigneter Art und Weise darzustellen. Hierbei gilt

es insbesondere, die Überwachungsorgane, die Überwachungsintervalle und den Überwa-

chungsumfang systematisch zu organisieren, aufzubauen und zu dokumentieren.

Bereits bei Abgabe des Angebots für die ausgeschriebenen Reinigungsdienstleistungen, legt

der Bieter ein eigenes detailliertes und schlüssiges Qualitätsmanagementkonzept vor, aus dem

die für ihn wesentlichen Ziele, Inhalte und Stellenwert ersichtlich sind. Das Konzept muss min-

destens die unter 2.3 – 2.7 aufgeführten Punkte beinhalten.

Seite 4 von 10

[Seite 5]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

2.5 Qualitätsstandard

Sollte wegen zweimaliger, im gleichen Raum, nicht vertragsgemäßer Reinigungsausführung

der in der Leistungsbeschreibung definierte Qualitätsstandard nicht erfüllt werden, kann der

Auftraggeber verlangen, dass unverzüglich durch eine nicht zu vergütende Sonderreinigung der

vertraglich vereinbarte Zustand wieder hergestellt wird.

Eine durch den Auftraggeber (Studioverwaltung) erstellte Reklamationsstatistik, aus der dauer-

hafte Qualitätsschwächen abgeleitet werden können, wird dem Auftragnehmer, zum Definieren

und Einleiten geeigneter Maßnahmen zur Qualitätsoptimierung, 1-mal pro Woche vorgelegt.

Die hieraus durch den Auftragnehmer definierten Optimierungsmaßnahmen müssen nach Aus-

wertung der Reklamationsstatistik unverzüglich umgesetzt werden.

Der Auftragnehmer erstellt aus den Ergebnissen interner Audits, Qualitätssicherungsgesprä-

chen mit dem Auftraggeber, der Auswertung der durch den Auftragnehmer erstellten Qualitäts-

kontrollberichten (siehe Punkt 2.7) sowie unter Berücksichtigung der durch den Auftraggeber

erstellten Reklamationsstatistik einen QM-Bericht. Aus diesem Gesamtbericht müssen Maß-

nahmen zur Qualitätsoptimierung hervorgehen. Dieser QM-Bericht ist dem Auftraggeber (Stu-

dioverwaltung) mindestens 1-mal pro Monat unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Eine Ko-

pie des QM-Berichtes geht dem beauftragenden Fachbereich GB GM/GF IGM Team Infrastruk-

turelle Dienste in Mainz ebenfalls unaufgefordert zu.

2.6 Verantwortlicher Mitarbeiter

Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragneh-

mer für die Reinigungsarbeiten einen verantwortlichen, deutschsprachigen, sach- und fach-

kundigen verantwortlichen Mitarbeiter zu stellen, der mit dem Auftraggeber eng zusammenar-

beitet und gegenüber dem Auftraggeber zur Abgabe verbindlicher Erklärungen befugt ist. Der

verantwortliche Mitarbeiter hat den Anweisungen und Wünschen des Auftraggebers, die sich

auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, zeitnah Folge zu leisten. Auf eine kurze Reakti-

onszeit wird hierbei gesteigerten Wert gelegt. Diese Reaktionszeit darf nach Anzeige von Rei-

nigungsmängeln oder auch Reinigungswünschen nicht länger als eine Stunde betragen.

2.7 Qualitätskontrolle

Zur Schaffung von Transparenz, hoher Effektivität und Qualität der zu erbringenden Reini-

gungsleistung, wird dem Auftragnehmer eine Vorgabe, in Form einer Leistungsbeschreibung

und eines Leistungsverzeichnisses zur Verfügung gestellt, welche Bestandteil der Ausschrei-

bung ist.

Zur Überprüfung des in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsstandards hat der Auf-

tragnehmer ein geeignetes Prüfformular zu entwerfen, das mit dem Auftraggeber abgestimmt

Seite 5 von 10

[Seite 6]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

werden muss und vor deren Einsatz dessen Zustimmung bedürfen. Das Prüfformular ist dem

Auftraggeber nach Auftragserteilung innerhalb von einer Woche vorzulegen.

Die bei der Überprüfung der Reinigungsleistungen erstellten Qualitätskontrollberichte sind dem

Auftraggeber (Studioverwaltung) in Papierform, am Anfang der Folgewoche zur Einsicht aus-

zuhändigen.

Die zu prüfenden Reinigungsbereiche (z.B. Büroräume, Sanitärräume, Flure und Eingangs-be-

reiche) werden vor Beginn der Prüfung vom Auftragnehmer und Auftraggeber (Studioverwal-

tung) per Zufallsprinzip ausgewählt und gelten als repräsentativer Querschnitt für das geprüfte

Gebäude.

• Es finden a14-tägige Kontrollen durch den verantwortlichen Mitarbeiter statt. Hierbei müs-

sen mindestens 1/3 aller Flächen pro Quartal überprüft werden.

• Zusätzlich finden 1-mal pro Monat unangemeldete Kontrollen z.B. durch einen QM-

Beauftragten des Auftragnehmers statt. Hierbei muss sichergestellt sein, dass ebenfalls

eine Kontrolle aller Raumgruppen (Büroräume, Sanitärräume, Flure und der Empfang)

stichpunktartig stattfindet. Dabei müssen mindestens 5 Büroräume, 2 Sanitärraume, und 2

Flure und 1 Treppenhaus kontrolliert werden.

Eine entsprechende Dokumentation über diese Kontrollen stellt der Auftragnehmer dem

Auftraggeber (GB GM/ GF IGM, Team Infrastrukturelle Dienste) in Papierform monatlich

zur Verfügung.

2.8 Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit hat im ZDF einen hohen Stellenwert. Im Rahmen der Auftragsvergabe wird da-

her erwartet, dass auch der Auftragnehmer diesen Grundsätzen Rechnung trägt. Ziel ist die

Sicherstellung eines hohen Hygienestandards unter besonderer Berücksichtigung ökologi-

scher und sozialer Nachhaltigkeitsaspekte. Dies umfasst:

• Ökologische/Ökonomische Verantwortung: Einsatz biologischer abbaubarer Reini-

gungsmittel, die umweltschonend und gesundheitlich unbedenklich sind; ressourcenscho-

nende Verfahren (Microfasertechnologie, Dampfreinigung, UV-C-Technik); sparsamer Um-

gang mit Wasser und Energie. Sowie die effiziente Reinigungsprozesse, die durch mo-

derne Technik und geschultes Personal eine hohe Qualität bei gelichzeitig wirtschaftlichem

Ressourceneinsatz gewährleisten.

Seite 6 von 10

[Seite 7]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

3 Leistungsumfang/Leistungsmerkmale

Die Leistungsarten gliedern sich in Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung. Eine ge-

naue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen findet sich in der aufgeführten Leistungs-

beschreibung.

3.1 Beschreibung der zu erbringenden Leistungen

Der Auftraggeber schreibt vor, dass zu einer ordentlicher Reinigung grundsätzlich alles ge-

hört, was Ordnung, Sauberkeit und Hygiene umschließt und moderne Reinigungsverfahren

angewendet werden.

Weitere Einzelheiten der Leistungsbeschreibung werden während des Vertragsablaufes mit

der Studioverwaltung des Landesstudios Potsdam einvernehmlich geregelt.

Sonderreinigungen sind ausschließlich auf Weisung der Studioverwaltung oder des Fachbe-

reichs GB GM/GF IGM, Team Infrastrukturelle Dienste in Mainz auszuführen und werden zu

einem gesonderten Stundenverrechnungssatz abgerechnet.

Die zu reinigenden Flächen, Gegenstände sowie Reinigungsintervall sind in einem Raumbuch

aufgeführt, das Bestandteil der Ausschreibung ist.

3.2 Unterhaltsreinigung

Regelmäßige Unterhaltsreinigung nach festgelegten Zeitabständen in Gebäuderäumen und

Verkehrsflächen. Die zu erbringenden Leistungen sind im Einzelnen in der beigefügten Leis-

tungsbeschreibung aufgegliedert, dass Bestandteil der Ausschreibung ist.

3.3 Reinigungszeiten

Die tägliche Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten, gemäß Leistungsbeschreibung, muss

montags bis freitags in der Zeit von 06:00 bis 08:00 Uhr erfolgen, außer an gesetzlichen Feier-

tagen und nicht am 24. Und 31. Dezember. Ausnahmen sind nach Absprache auch fernseh-

technischen Gründen möglich.

3.4 Teeküche

Reinigung aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen einschließlich der Spüle jedoch

ohne Abwaschen des Geschirrs. Reinigung der Böden und Wandverkleidungen (Fliesen) bis

zur Oberkante (maximal bis zu einer Höhe von 1,80 m).

3.5 Fensterbänke

Die Fensterbänke sind feucht zu reinigen. Die Reinigung erfolgt auf freien Flächen und soweit

die Fensterbänke zugänglich sind.

Seite 7 von 10

[Seite 8]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

3.6 Glastüren und Glasflächen

Die Griffspuren an Glastüren und Glasflächen auf den Verkehrs- und Büroflächen sind täglich

zu entfernen (Sichtreinigung).

3.7 Heizkörper

Heizkörper und Verkleidungen sind, soweit zugänglich, feucht zu reinigen.

3.8 Teppichböden und Teppiche

Die Teppichböden und Teppiche sind zu saugen und ggf. zu bürsten. Die Reinigungsvor-

schriften des Herstellers sind hierbei zu beachten.

3.9 Technische Betriebsräume

In den technischen Betriebsräumen dürfen nur die Fußböden gereinigt werden. Weiterge-

hende Reinigungen erfolgen nur durch Anweisung des Fachbereichs GB GM/ GF IGM, Team

Infrastrukturelle Dienste.

3.10 Sanitärbereiche, Duschräume und Teeküchen

Die Reinigung umfasst alle sanitären Einrichtungen und Wandverkleidungen bis zu einer

Höhe von 1,80 m. Zur Ausführung sind entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu

verwenden. Die verchromten Teile sind zu polieren.

Die Befüllung des Verbrauchmaterials (Seife, Hygienebeutel, Toilettenpapier, etc.) erfolgt über

den Auftragnehmer.

3.11 Linoleumböden, Parket sowie Beton- und Steinfußböden aller Art

Die vorgenannten Böden sind im Feuchtwischverfahren unter Verwendung einer Schutzemul-

sion nach Vorschrift des Herstellers zu reinigen.

3.12 Büromöbel, Bürotechnik, Bürogebrauchsgegenstände

Die Büromöbel und Bürogebrauchsgegenstände sind abzustauben und feucht zu reinigen.

Dazu gehören auch Telefonapparate und die Rundfunk- und Fernsehgeräte in den öffentlichen

Bereichen und Büros.

Die Reinigung der DV- und Faxgeräte, Kopierer, usw. erfolgt durch die Betriebsangehörigen

des ZDF. Die Reinigung der Schreibtische und sonstigen Büromöbel mit waagerechter Ober-

fläche erfolgt auf freien und zugänglichen Flächen bis zu einer Höhe von 1,80 m durch das

Reinigungspersonal.

Seite 8 von 10

[Seite 9]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

3.13 Abfallbeseitigung

Gemäß Leistungsverzeichnis sind sämtliche anfallenden Abfälle in die bereitgehaltenen Con-

tainer zu verbringen

3.14 Papierkörbe, Aktenvernichter, Treteimer, Abfallbehälter, etc.

Die oben aufgeführten Behältnisse sind zu leeren. Der anfallende Büromüll ist getrennt nach

Papierabfällen und sonstigen Abfall in Säcke zu füllen und entsprechend in die bereitstehen-

den Behälter zu entleeren. Die Müllsäcke werden vom Auftragnehmer gestellt und müssen

durchsichtig sein.

3.15 Glas- und Rahmenreinigung

Bei der Glas- und Rahmenreinigung ist die Glasfläche einschließlich der umschließenden

Rahmenflächen ausgemessen (einseitig 106,36 m²). Soweit ein Rahmen konstruktionsbedingt

gegeben ist, ist er mit zu reinigen. Sollte eine Hubarbeitsbühne notwendig sein, ist diese mit

einzukalkulieren.

Nach erfolgter Glasreinigung sind die Fensterbänke und evtl. die Oberflächen der Einrich-

tungsgegenstände feucht zu reinigen (Entfernung von Tropf- und Spritzwasser, etc.).

Die Termine für die Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung müssen mit der Studiolei-

tung des ZDF Landesstudios Potsdam abgestimmt werden.

3.16 Sonderreinigung

Diverse Sonderreinigungsarbeiten nach Beauftragung durch die Studioverwaltung des Lan-

des-studios Erfurt zum Stundenverrechnungssatz oder zum Quadratmeterpreis.

Die Vorlaufzeit zur Durchführung einer Sonderreinigung darf maximal 24 Stunden betragen.

Sonderreinigungsarbeiten sind

• allgemeine Sonderreinigungsarbeiten

• Teppichreinigung inkl. Fleckenentfernung.

3.17 Sonderreinigung auf Abruf

Diverse Sonderreinigungsarbeiten nach Beauftragung durch die Studioverwaltung zum Stun-

denverrechnungssatz oder zum Quadratmeterpreis, jedoch unter Zugrundelegung der Preis-

und Vertragsbedingungen des Angebots, sind nach Beauftragung zu erbringen.

Die Vorlaufzeit zur Durchführung einer Sonderreinigung darf maximal 24 Stunden betragen.

Sonderreinigungsarbeiten sind z.B.:

• Räumlichkeiten, in denen keine regelmäßige Unterhaltsreinigung durchgeführt wird

• EDV Räume

Seite 9 von 10

[Seite 10]

Z ZDF-116-ÖA-26-010

• Geräteräume/Gerätelager

• Klimaschächte

• Keller und Versorgungsgeschoss

• Grundreinigung von nicht textilem Belag

• Sanitärgrundreinigung

• Fleckenentfernung

• Deckenleuchten

• Trennwände

• Innenverglasungen

• Textile Beläge (Nassshampoonierung, Sprühextraktion oder Kombination)

• Entfernen von Handwerkerschmutz.

• Desinfektionsarbeiten im Pandemiefall

4 Anlagen

5 Raumflächenlisten und Formblatt Stundensätze

Seite 10 von 10

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung