GM 231 (Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 bis 4, NTVergG)
| Vergabenummer | IGM 26 E 580006 | |
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| Maßnahme Reinigungsleistungen Landesaufnahmebehörde NI – Standort Bramsche | ||
| Angebot für Unterhalts- und Glasreinigung – Standort Bramsche |
Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgeltzahlungen nach Niedersächsischem Tariftreue und Vergabegesetz (NTVergG), und öffentlich-rechtlicher Bestimmungen bei der Ausführung von Dienstleistungen
1 Ergänzung des Angebotsschreibens
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Hinblick auf § 4 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz (NTVergG), im Fall der Auftragserteilung, meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen.
Eine Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der Bundesrepublik Deutschland sind unter folgendem Link des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html
Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen an- zuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu ent- richten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, ille- gale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Kontrollen ent- sprechend § 14 Abs. 1 bis 4 NTVergG Einblick in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu geben aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abzuleiten sind. Die hierfür erforderlichen prüffähigen Unterlagen sind auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vollständig vor- zulegen Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage und Überprüfung der vorgenannten Unterlagen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterla- gen über die Beschäftigungsverhältnisse bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im je- weiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich verpflichte mich, auch den Nachunternehmern und Verleihunternehmen die für Ihn geltenden Pflichten der § 4 Abs. 1 und des § 14 Abs. 1 bis 4 aufzuerlegen sowie die Nachweise nach § 8 Abs. 2 des NTVergG abzuverlangen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer und Verleihunternehmer zu überwachen.
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GM 231 (Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 bis 4, NTVergG)
1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass mein Unternehmen im Falle eines nachweislich mindestens grob fahrlässi- gen oder mehrfachen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 des NTVergG vom öf- fentliche Auftraggeber für seinen Zuständigkeitsbereich von der öffentlichen Auftragsvergabe für die Dauer von bis zu drei Jahren ausgeschlossen werden kann.
1.3 Ich verpflichte mich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorstehenden vertraglichen Verpflich- tungen zu § 4 Abs. 1 des NTVergG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen bis zu 10 v. H. des Auftragswertes, - je nach pflichtgemäßem Ermessen des öffentlichen Auftraggebers -an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Verpflichtung umfasst auch Ver- stöße des von mir eingesetzten Nachunternehmers/Verleihunternehmers soweit die Verstöße mir be- kannt waren oder ich sie hätte kennen müssen.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
1.4 Ich bin damit einverstanden, dass die Nichterfüllung der in § 4 Abs. 1 NTVergG genannten Anforde- rungen durch mich oder durch die von mir eingesetzten Nachunternehmer/Verleihunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen der § 4 Abs. 1 des NTVergG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen.
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