B2-2_LK_Teil 2 objektspezifisch_LAB Bramsche.pdf

Unterhalts- und Glasreinigung am Standort Bramsche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 20:47 (Europe/Berlin)

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Staatliches Baumanagement Niedersachsen

Leistungskatalog Teil 2

objektspezifisch

Ausschreibung

Reinigungsarbeiten

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Standort Bramsche

Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche

Los 1: Unterhaltsreinigung

Los 2: Glasreinigung

Vergabe-Nummer: IGM 26 E 580006

August 2026

Niedersachsen

Inhaltsverzeichnis

1 REINIGUNGSARBEITEN LAB NI – BRAMSCHE - OBJEKTSPEZIFISCH ............................................................ 4

1.1 VORSTELLUNG DES STANDORTES BRAMSCHE – ÖRTLICHE BESONDERHEITEN ............................................................ 4 1.2 LEISTUNGSBEGINN UND -UMFANG ................................................................................................................... 6 1.3 BESICHTIGUNGEN ......................................................................................................................................... 6 1.4 ZEITNACHWEIS UND RECHNUNGSSTELLUNG ....................................................................................................... 7

2 LOS 1 – UNTERHALTSREINIGUNG ............................................................................................................. 8

2.1 ANSICHTEN ................................................................................................................................................. 8 2.2 ÖRTLICHE BESONDERHEITEN - ALLGEMEIN ....................................................................................................... 12 2.3 ÖRTLICHE BESONDERHEITEN – VERWALTUNG .................................................................................................. 13 2.4 ÖRTLICHE BESONDERHEITEN – UNTERKÜNFTE .................................................................................................. 14 2.5 ÖRTLICHE BESONDERHEITEN – SPEISESAAL ASYLSUCHENDE ................................................................................. 15 2.6 ÖRTLICHE BESONDERHEITEN – SANITÄRCONTAINER........................................................................................... 16 2.7 ÖRTLICHE BESONDERHEITEN – REINIGUNGSZEITEN ............................................................................................ 16 2.8 ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE RÄUMLICHKEITEN, INVENTAR, SCHLÜSSEL UND SONSTIGE BETRIEBSMITTEL ...................... 16 2.9 ANFORDERUNGEN AN DEN VORARBEITER ........................................................................................................ 17

3 LOS 2 – GLASREINIGUNG .........................................................................................................................18

3.1 ANSICHTEN ............................................................................................................................................... 18 3.2 REINIGUNGSZYKLEN .................................................................................................................................... 19 3.3 ÖRTLICHE BESONDERHEITEN GLASREINIGUNG .................................................................................................. 19

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Abkürzungen

AGAuftraggeber (Nutzer) – LAB NI Braunschweig
ANAuftragnehmer (Reinigungsdienstleister)
DGUV-V3Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3: „Elektrische Anlagen und Be- triebsmittel“
DLNDienstleistungsnehmer
LAB NILandesaufnahmebehörde Niedersachsen
MAMitarbeiter

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1 Reinigungsarbeiten LAB NI – Bramsche - objektspezifisch

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Ge- schlecht.

1.1 Vorstellung des Standortes Bramsche – Örtliche Besonderheiten

Die Ausschreibung der Reinigungsarbeiten beinhaltet die Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Bramsche. Der Auftraggeber wird vertreten durch:

Name und Anschrift der hausverwaltenden Dienst- stelle/AuftraggeberLandesaufnahmebehörde Niedersachsen, vertreten durch den Präsidenten Hauptsitz Petzvalstr. 18, 38104 Braunschweig
AnsprechpartnerHerr Ruhbaum Tel. 0541 / 66888-119 E-Mail: rene.ruhbaum@lab.niedersachsen.de

Flüchtlingsunterbringung

LAB Dienstleistungsnehmer (DLN)Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Standort Bramsche Im Rehhagen 8 49565 Bramsche
Ansprechpartner des DLNHerr Burrichter Tel.: +49 5461 883-502 E-Mail: johannes.burrichter@lab.niedersachsen.de Herr Baar Tel.: +49 05461 883 124 E-Mail: matthias.baar@lab.niedersachsen.de

Der Standort Bramsche der LAB NI befindet sich im Ortsteil Hesepe, ca 6 km vom Zentrum Bramsche und ca. 20 km von Osnabrück entfernt und grenzt direkt an ein Wohngebiet.

Die Liegenschaft hat eine Größe von ca. 17,4 ha. Das entspricht etwa 25 Sportplätzen. Auf dem Gelände befinden sich insgesamt 40 Gebäude. Neben den 11 Verwaltungsgebäuden gibt es 11 Unterkunftsgebäude, sowie 7 Systemcontainerbauten und temporär ein Unterkunftszelt.

Neben der LAB-NI ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Einrichtung vertreten.

Allein reisende Frauen und Frauen mit Kindern werden auf Wunsch in einem separaten Frauenhaus untergebracht.

Zu reinigen sind 40 Gebäude (inkl. Reservegebäude, Büro – und Sanitärcontainer) mit unterschiedlicher Nutzungsart, die sich auf einem sehr weitläufigen Gelände verteilen.

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Anfahrtsskizze

Lageplan

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1.2 Leistungsbeginn und -umfang

Leistungs- beginnFrühestes EndeSpätestes EndeGesamt Reinigungsfläche
Leistung
Los 1: Unterhaltsreini- gung Bramsche01.04.202731.03.202831.03.2034ca. 16.990 m²
Los 2: Glasreinigung Bramsche01.04.202731.03.202831.03.2034ca. 5.822 m²

1.3 Besichtigungen

Die Liegenschaft ist zu besichtigen. Für die Besichtigung ist zum Beginn der Ausschreibung ein Ter- min mit den unten genannten Ansprechpartnern abzustimmen. Beachten und nutzen Sie die unten an- gegebenen Termine für eine Bündelung der Besichtigungen.

Die erfolgte Besichtigung ist mit dem Formblatt „Besichtigungsnachweis“ zu belegen. Dieses liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und muss vom Bieter zur Besichtigung vorausgefüllt mitgenommen wer- den.

Das Formblatt ist vom Ansprechpartner des Dienstleistungsnehmers zu unterschreiben und vom Bieter den einzureichenden Ausschreibungsunterlagen beizufügen.

Achtung: Ein fehlender oder nicht unterschriebener Besichtigungsnachweis führt zum Aus- schluss des Bieters!

Folgende Besichtigungstermine stehen zur Verfügung:

DienstleistungsnehmerLandesaufnahmebehörde Niedersachsen Standort Bramsche Im Rehhagen 8 49565 Bramsche
AnsprechpartnerHerr Burrichter Tel.: +49 5461 883-502 E-Mail: Johannes.Burrichter@lab.niedersachsen.de Herr Baar Tel.: +49 5461 883-124 E-Mail: Matthias.Baar@lab.niedersachsen.de
Termin 117.09.2026 13:30 Uhr
Termin 222.09.2026 13:30 Uhr
Termin 329.09.2026 13:30 Uhr
Termin 406.10.2026 13:30 Uhr
TreffpunktBitte melden Sie sich am Empfang/Wache und fragen Sie nach den oben genannten Ansprechpersonen

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Im Rahmen der Besichtigung sollten folgende Gebäude besichtigt werden:

• Gebäude 7: Speisesaal / Personalkantine

• Gebäude 13 – Turnhalle, Freizeittreff

• Gebäude 31 Wäscherei / Kita

• Gebäude 12 Schule

• Unterkunftsgebäude 4, 5 und 47

1.4 Zeitnachweis und Rechnungsstellung

• Die Rechnungsstellung hat in Papierform per Post (keineswegs per Fax) an die Anschrift des AGs, per eRechnung im Format XRechnung online über das Niedersächsische Antragssystem für Verwal- tungsleistungen Online (NAVO) oder per E-Mail an eRechnung@niedersachsen.de zu erfolgen. Die Leitweg-ID wird nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben. • Die Zeiterfassung erfolgt durch den AN • In Absprache mit dem AG/DLN wird eine verständliche und prüfbare Rechnung erstellt.

Bei der Rechnungsstellung ist zu berücksichtigen:

• ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. • Die Rechnung muss mindestens enthalten: • Name der abzurechnenden Liegenschaft/Los • Art der Leistung, Zuschläge usw. • Stundennachweis – einen Vergleich mit dem Wachbuch behält die LAB NI sich vor.

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2 Los 1 – Unterhaltsreinigung

Alle nachfolgend aufgeführten örtlichen Besonderheiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.

2.1 Ansichten

Gebäude 12 – Schule Container 12a – Schulungsräume

Gebäude 7 – Speisesaal Asylsuchende Gebäude 7 – Mitarbeiterkantine

Gebäude 6 – Sanitätsstation Wartebereich Gebäude 13 – Turnhalle

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Gebäude 13 – Freizeittreff Gebäude 13 – Freizeittreff

Gebäude 16 – Büro Gebäude 6a – Quarantänezimmer

Gebäude 26 – Verwaltung, Lager Gebäude 25 – Unterkunft

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Gebäude 25 – Unterkunftsgebäude Gebäude 25 – Unterkunftsgebäude

Gebäude 25 – Unterkunftsgebäude Gebäude 25 – Unterkunftsgebäude

Gebäude 46 – Unterkunftscontainer

Gebäude 46 – Unterkunftscontainer

Gebäude 46 – Unterkunftscontainer Gebäude 46 – Unterkunftscontainer

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Gebäude 31 – Wäscherei

Gebäude 31 – Kindertagesstätte

Gebäude 55 – Wachgebäude II (Pforte II)

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2.2 Örtliche Besonderheiten - allgemein

Liegenschaft

• Es handelt sich um eine über die Vertragslaufzeit des Reinigungsvertrages hinauslaufende, durch den Bund überlassene Liegenschaft. • Die erfassten Gebäude stellen den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Ausschreibung (August 2026) dar; Mehr- oder Minderleistungen in den erfassten Gebäuden (Reinigungsflächen und -zyklen) so- wie Änderungen der Anzahl der zu reinigenden Gebäude (durch die Aufnahme von weiteren Ge- bäuden bzw. die Stilllegung/ Abmietung oder der Umbau/die Umnutzung von Gebäuden) sind auf- grund von geändertem Flüchtlingsaufkommen – ggf. auch kurzfristig - möglich. • Es handelt sich um ein sehr weitläufiges Gelände (ca. 17 ha), so dass Wegezeiten zwischen den Gebäuden berücksichtigt werden müssen. • In folgenden Gebäuden gibt es Raumhöhen über 3 Meter: Gebäude 6 (medizinische Versorgung), Gebäude 7 (Speiseraum und Personalkantine), Gebäude 13 (Turnhalle), Gebäude 16, Gebäude 26, Gebäude 35, Treppenhäuser in den Gebäuden 1-4, 24, 25, 34. • Schäden und Mängel an Gebäuden und Einrichtungen sowie besondere Vorkommnisse sind über den Vorarbeiter dem Standort und deren Beauftragten unverzüglich zu melden. • Es ist ein Sicherheitsdienst vorhanden 24/7. • In der gesamten Liegenschaft gibt es keine Aufzüge, die vom AN benutzt werden können. • Es ist mindestens ein Putzmittelraum je Etage vorhanden. o Ausnahmen: ▪ Gebäude 1-4, 24, 25, 34 – nur im OG ▪ Gebäude 29, 35 – nur EG; ▪ Container 12a, 16a – kein Putzmittelraum vorhanden • Es besteht die Möglichkeit in Gebäude 17 eine Waschmaschine aufzustellen. • Es besteht Rauchverbot innerhalb aller Gebäude der Liegenschaften.

Rahmenbedingungen

• Eine dauerhafte Objektleitung vor Ort sowie enger Kontakt zum DLN sind zwingend erforderlich. • Es ist sicherzustellen, dass die Objektleitung vor Ort telefonisch und per E-Mail zu erreichen ist (erforderlich für die Zustellung der täglichen Reinigungslisten). Ein entsprechendes Mobiltelefon/ Notebook o.ä. ist seitens des AN zu stellen. • Vor Reinigungsbeginn sind die Transponder für die zu reinigenden Übernachtungszimmer in der Schlüsselausgabe – Gebäude 26a – abzuholen; nach Reinigungsende sind die Transponder dort wieder abzugeben. • Die Transponder für die tägliche Reinigung befinden sich im Aufenthaltsraum der Reinigungs- kräfte • Zur Reinigung der Unterkunftsgebäude wird seitens des DLN arbeitstäglich per E-Mail eine Liste übermittelt, aus der die zu reinigenden Gebäude/Räume hervorgehen. • Die Kommunikation zwischen den eingesetzten Reinigungskräften muss gewährleistet sein. • Die Reinigungswagen sind so ausgestattet, dass bei Bedarf alle Müllarten (Papier, Restabfall, Bio- abfall; Verkaufs- und Umverpackungen (gelber Sack)) getrennt gesammelt werden können. • Aufgrund der Besonderheiten der Liegenschaft dürfen Reinigungsmittel und Reinigungswagen nicht unbewacht auf dem Gelände oder in den Gebäuden abgestellt werden. • Putzmittelräume sind stets verschlossen zu halten. • Die Anwesenheitserfassung der Reinigungskräfte erfolgt nicht über das elektronische Zeiterfas- sungssystem des Auftraggebers. • Die Reinigungskräfte müssen durchgeführte Arbeiten in ausgehängten Reinigungsnachweisen/- listen bestätigen; die Festlegung der Aushangorte der Reinigungsnachweise erfolgt in Abstim- mung mit dem Dienstleistungsnehmer. • Der Austausch der Reinigungsnachweise erfolgt durch den DLN.

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• Sämtliche Räume sind auf- und abzuschließen (insbesondere Büros und Behinderten WC`s) – ausgenommen sind die Sanitäranlagen in den Unterkunftsgebäuden • Der Einsatz des 4-Farbsystems (Reinigungstücher- und Eimer) ist zwingend notwendig. • Nach Durchführung der Reinigungsarbeiten sind evtl. geöffnete Fenster zu schließen und das Licht ist zu löschen. • Die Reinigungszeiten sind zwingend einzuhalten.

Revierplan

• Aus dem Revierplan muss hervorgehen, zu welcher Tageszeit welche Gebäude/Räume wie gerei- nigt werden. • Zur optimalen Durchführung der Qualitätskontrollen ist die Aktualisierung der Revierpläne unbe- dingt erforderlich. • Insbesondere die abweichenden Reinigungsstandards der Voll- und Sichtreinigungen in den un- terschiedlichen Raumarten sind zu beachten. • Voll- und Sichtreinigungen sind auf die Arbeitswoche gleichmäßig zu verteilen. Bei einer Vollreini- gung und einer Sichtreinigung pro Woche müssen mindestens zwei reinigungsfreie Tage zwi- schen der Voll- und Sichtreinigung liegen. (z.B. dienstags und freitags).

Rechnungslegung

• Kostenaufstellung getrennt nach jedem einzelnen Gebäude. • Kostenaufstellung für zur Nutzung überlassene Gebäude (werden zum Reinigungsbeginn bekannt gegeben und gekennzeichnet). • Für die Abrechnung von Sonderreinigungen ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich.

Abfallentsorgung

• Die Trennung des Abfalls erfolgt nach jeweiliger Absprache (z.B. Restmüll, Gelber Sack, Papier- müll). • Die Aktenvernichter sind nicht durch das Reinigungspersonal zu entleeren. • Müllcontainer zur Müllentsorgung befinden sich jeweils gebäudenah. • Die Bestückung mit Müllbeutel und das Reinigen der Mülleimer / Hygienebehältern ist in den örtli- chen Reinigungsstandards der Sanitärbereiche geregelt.

Hygieneartikel und Technische Geräte

• Grundsätzlich erfolgt die Bestückung mit Hygieneartikeln durch den AN; Ausnahme bilden die Un- terkunftsgebäude, hier erfolgt die Verteilung durch den jeweiligen Hauswart. Die Beschaffung der Hygieneartikel erfolgt durch die LAB. • Technische Geräte dürfen auf keinen Fall gereinigt werden.

2.3 Örtliche Besonderheiten – Verwaltung

• im Rahmen der Vollreinigung der Treppenhäuser/ Flure sind Gummiabsatzstriche an den Setzstu- fen der Treppen zu entfernen. • Gebäude 10a – Zahlstelle: die Innenglasflächen der Kasse sind im Rahmen der Vollreinigung 1x die Woche mit zu reinigen. Dies ist auf dem Revierplan entsprechend zu vermerken.

• An den Infotafeln sind im Rahmen der Vollreinigung Griffspuren und ähnliches zu entfernen.

• Sämtliche Innenglasflächen in den Fluren und Treppenhäusern (Flurtüren, Brandschutztüren, Schaukästen, …) sind im Rahmen der Vollreinigung 1x wöchentlich mit zu reinigen. Dies ist auf dem Revierplan entsprechend zu vermerken.

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• Die Gebäude werden nach Dienstende durch Sicherheitsdienst verschlossen.

• Die in den Damen-WC‘s aufgestellten Hygienebehälter sind durch die Reinigungskräfte zu leeren.

• Die Räume des Sicherheitsdienstes werden 24/7 genutzt.

2.4 Örtliche Besonderheiten – Unterkünfte

Sanitäranlagen

• Im Rahmen der Vollreinigung sind Verstopfungen an Abflüssen (WC, Dusche, Waschbecken, Uri- nal) mit einer Haushaltssaugglocke (Pömpel) zu lösen und zu reinigen. Können die Verstopfungen nicht behoben werden, ist dieses dem Fachgebiet Liegenschaften zu melden. • Die Sanitäreinrichtungen in den Unterkünften sind desinfizierend zu reinigen. • Die unterschiedliche Ausstattung (z.B. WCs, Duschen) der Sanitärbereiche sind der jeweiligen Kal- kulationstabelle zu entnehmen.

Übernachtungszimmer nach Auszug

• Ein flexibler Arbeitszeiteinsatz ist für die Reinigung der Raumart S25 (Übernachtungszimmer nach Auszug) unbedingt erforderlich. • Die Reinigung der Übernachtungszimmer (Raumart S25 – Übernachtungszimmer nach Auszug) erfolgt in Abstimmung werktäglich zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr. • Die Meldung der zu reinigenden Übernachtungszimmer erfolgt spätestens einen Werktag vor der benötigten Durchführung. • Eine sofortige Reaktion und tagesaktuelle Durchführung der Reinigung ist notwendig. • Die Räume werden seitens des DLN zur Reinigung vorbereitet. • Die tatsächliche Anzahl der Beauftragungen bestimmt sich nach dem Bedarf und kann zum Zeit- punkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht angegeben werden. • Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung der Angebots-/ Vertrags- preise ableiten. • In den Excel-Kalkulationstabellen sind geschätzte Reinigungszyklen hinterlegt. Diese Angaben be- ruhen auf Erfahrungswerten, sind situationsabhängig und dienen lediglich zur Abschätzung des vo- raussichtlichen Leistungsumfanges. • Die Vergütung erfolgt auf Basis der Excel-Kalkulationstabellen mit der Endbezeichnung „BEDARF“ und wird nach Einzelbeauftragung der jeweiligen Räume (Raumart S25) abgerechnet. Der Kalkula- torische Stundenlohn ist für die werktägliche tarifliche Arbeitszeit: Mo-Fr 08:00-20:00 Uhr anzuge- ben. Sollte eine Feiertagsbeauftragung erfolgen, werden die entsprechenden Zuschläge auf Nach- weis vergütet. • Selbiges gilt für angegliederte WCs (Raumart V4e). • Die im Bedarfsfall zu reinigenden Unterkünften sind auf-/abzuschließen. Entsprechende Schlüssel werden bei Bedarf ausgehändigt. • Zur Abrechnung wird durch den DLN eine separate Liste je Gebäude (Nachweis Reinigung diverser Räume – S25) zur Verfügung gestellt, die der Rechnung anzufügen ist. • Im Bereich der Übernachtungszimmer ist das Aufkommen von verstärkten Verschmutzungen, wie z.B. Fäkalien in den Sanitärbereichen, möglich. • Bei ggf. auftretenden Erkrankungen sind die Übernachtungszimmer desinfizierend zu reinigen. Der Einsatz der erforderlichen Reinigungsmittel erfolgt in Absprache mit dem Vorort vertretenden Mitar- beitern der Med. Versorgung und entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsamtes. • Die konkreten Reinigungsanforderungen der Übernachtungszimmer sind den örtlichen Rei- nigungsstandards (B2-3) der Raumart S25 und V4e zu entnehmen.

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Gebäude 3 – Frauenhaus

• Sämtliche Reinigungsarbeiten im Unterbringungsbereich für Frauen sind ausschließlich von weiblichen Reinigungskräften auszuführen.

• Das Gebäude darf grundsätzlich nicht von männlichen Personen betreten werden.

Separierungsbereiche

• Die Unterkunftsgebäude werden bedarfsabhängig zur Separierung von ggf. erkrankten Bewoh- ner genutzt. • Die Kommunikationskette wird bedarfsgerecht abgestimmt. • Die Kalkulation erfolgt auf Basis der Kalkulationstabellen. • Aufgrund der Belegung mit unterschiedlichen Krankheitsfällen ist es erforderlich, dass die Rei- nigung der Übernachtungszimmer bei Auszug je Raum mit einem frischen Putztuch in der je- weils entsprechenden Farbe sowie frischem Wasser durchgeführt wird.

2.5 Örtliche Besonderheiten – Speisesaal Asylsuchende

Außenansicht Gebäude 7 – Speisesaal

• Der Speisesaal ist 3 x täglich jeweils nach den Essenszeiten (morgens, mittags, abends) zu reini- gen. • Die Reinigung erfolgt auch an Sonn- und Feiertagen. Die Reinigungsuhrzeiten richten sich nach der Essensausgabe des Caterers. • Der Küchenbereich mit Ausgabe, Mitarbeiter-Sanitärräumen, Tischen und Sitzgelegenheiten im Speisesaal werden vom Dienstleister „Verpflegung“ gereinigt. • Die Sitzgelegenheiten werden vom Dienstleister „Verpflegung“ nach Schließen der Essensausgabe auf die Tische gestellt.

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2.6 Örtliche Besonderheiten – Sanitärcontainer

• Die Vollreinigung in den Sanitärcontainern erfolgt montags bis sonntags 2x täglich, die Zyklen sind den Excel-Tabellen zu entnehmen. • Alle Aufkleber, Aufschriften, Zeichnungen, Kaugummireste und Absatzstriche auf Bodenflächen, an Türen, Wänden, Tischen, Geländern, usw. sind täglich, im Rahmen der Voll- und Sichtreinigung, mit einem geeigneten Mittel (stellt der AN) rückstandslos zu entfernen. • Im Rahmen der Vollreinigung sind Verstopfungen an Abflüssen (WC, Dusche, Waschbecken, Uri- nal) mit einer Haushaltssaugglocke (Pömpel) zu lösen und zu reinigen. Können die Verstopfungen nicht behoben werden ist dieses dem Fachgebiet Liegenschaft zu melden.

2.7 Örtliche Besonderheiten – Reinigungszeiten

Die Reinigungsuhrzeiten liegen grundsätzlich zwischen 5:00 Uhr und 22:00 Uhr. Die genaue Reini- gungszeit der einzelnen Gebäude ist den Kalkulationstabellen zu entnehmen. Hierbei ist ggf. auch die Anwesenheitszeit des jeweiligen Hauswarts zu beachten.

• In den Unterkünften erfolgt die Vollreinigung (der Sanitär-, teilweise Flur- und Eingangsbereiche) montags bis sonntags 2x täglich; die Zyklen sind den Excel-Tabellen zu entnehmen. • Neben den Unterkunftsgebäuden ist auch in der Pforte I sowie Pforte II eine 2x tägliche Reinigung notwendig; die Zyklen sind den Excel-Tabellen zu entnehmen. • Sofern Reinigungen 2x täglich durchzuführen sind, ist ein Abstand von mindestens 6 Stunden zwischen den Reinigungen einzuplanen.

2.8 Zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten, Inventar, Schlüssel und

sonstige Betriebsmittel

Die LAB NI stellt dem AN die Räumlichkeiten zur Leistungserbringung für die Vertragslaufzeit unent- geltlich zur Verfügung. Anfallende notwendige Energiekosten (Licht, Strom, Heizung) sowie Kosten für Frischwasser, Abwasser, Kanalisation und Müllabfuhr trägt der AG.

Die Möglichkeit der Festnetztelefonie besteht derzeit nicht. Die benötigten Kommunikationsmittel sind vom AN unentgeltlich zu stellen, wobei dem DLN ein Kontakt zum Vorarbeiter – während der vereinbar- ten Reinigungszeiten – jederzeit zu ermöglichen ist.

Den Mitarbeitern des Reinigungsdienstleisters wird ein Sozialraum (Gebäude 17 zur Verfügung gestellt, der vom AN bedarfsgerecht auf eigene Kosten zu möblieren ist. Ebenfalls in Gebäude 17 wird ein Raum (zum Aufstellen von Waschmaschine / Trockner) zur Verfügung gestellt, wobei die Maschinen vom AN auf eigene Kosten beschafft werden müssen. Darüber hinaus wird in jedem Gebäude – in der Regel pro Etage – ein Putzmittelraum zur Verfügung gestellt. In jedem Gebäude wird dem Dienstleister eine Möglichkeit zur Zwischenlagerung von Reinigungsuten- silien ermöglicht – die Räume bzw. Schränke werden vor Reinigungsbeginn dem AN benannt.

Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Der AN sorgt für regelmäßige Lüftung, Sauberhaltung und Pflege der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (auch, wenn diese nicht genutzt werden), und der darin ggf. enthaltenen Ausstattungs- und Einrichtungsge- genstände. Alle vom AG / DLN bereitgestellten Geräte und Einrichtungsgegenstände bleiben im Eigen- tum der LAB NI. Bei unsachgemäßem Umgang von Räumlichkeiten, Inventar und sonstigen Betriebs- mitteln ist der Schaden in jedem Fall vom AN zu ersetzen. Für Gerätschaften des AN und für Gerätschaften, die vom AN gestellt werden, sind Wartungen, insbe- sondere die DGUV-V3-Prüfung, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen, vom AN auf eigene Kosten durchzuführen. Die Prüfprotokolle sind in Kopie im Sozialraum zu hinterlegen und dem AG / DLN auf Verlangen auszuhändigen.

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Räumlichkeiten sowie die Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände sind vollständig und in ge- brauchsfertigem Zustand besenrein zurückzugeben, soweit sie nicht Eigentum des AN sind. Das Per- sonal des AN hat die Mitarbeitenden des AG / DLN bei einer etwaigen Übergabe zu Leistungsbeginn sowie zum Vertragsende aktiv zu unterstützen (bspw. Inventur, Feststellung von Schäden und/oder Mängeln, Übergabeprotokoll).

Zur Verfügung gestellte Schlüssel sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den AN voll- ständig und geordnet an den AG / DLN zurückzugeben (Schlüsselprotokoll).

2.9 Anforderungen an den Vorarbeiter

In der Liegenschaft ist mindestens ein deutschsprachiger Vorarbeiter einzusetzen. Hierfür erfolgt keine zusätzliche Vergütung. Der Vorarbeiter ist als Ansprechperson vor Ort für AN und AG per Smartphone und E-Mail während der gesamten Reinigungszeiten erreichbar.

Darüber hinaus obliegen dem Vorarbeiter folgende Aufgaben:

• Koordination des Personals (z.B. Krankheit, etc.) • Kontrolle und Abnahme der erbrachten Leistung • bei Bedarf Teilnahme an Besprechungen mit dem DLN • Materialverteilung/-beschaffung

Der Vorarbeiter hat die Kommunikationskette mit den eingesetzten Reinigungskräften mit dem AG ab- zustimmen und schnelle Reaktionszeiten zu garantieren. Die Reinigung ist so zu organisieren, dass kurzfristig eine Reklamationsbeseitigung erfolgen kann.

Die Vertretung des Vorarbeiters wird durch den AN sichergestellt.

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3 Los 2 – Glasreinigung

3.1 Ansichten

Gebäude 1 - Unterkunftsgebäude Gebäude 3 – Unterkunftsgebäude

Gebäude 7 – Mitarbeiterkantine (Glaskasten) Gebäude 9 - Verwaltung

Gebäude 12 – Schule Gebäude 13 - Turnhalle

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Gebäude 13 - Freizeittreff Gebäude 47 – Unterkunftscontainer

3.2 Reinigungszyklen

Die Zyklen und der Umfang der Glasreinigung sind in den Kalkulationstabellen für die Glasreinigung (Excel) dargestellt.

• Glasreinigung mit Rahmenkomplettreinigung (1-, 2-seitig) aller Fenster, Türen und Glasflächen inkl. Reinigung der Innen- und Außenfensterbänke; Ausführung 1x pro Jahr (Frühjahr) • Glasreinigung (1-, 2-seitig) aller Fenster, Türen und Glasflächen inkl. Reinigung der Innen- und Au- ßenfensterbänke; Ausführung 1x pro Jahr (Herbst) • Raumart S25 - Übernachtungszimmer: Glasreinigung (1-seitig) von außen aller Fenster und Glas- flächen inkl. Reinigung der Außenfensterbänke; Ausführung 2x pro Jahr (Frühjahr und Herbst) • Die Termine zur Glasreinigung sind mindestens 14 Tage vor Durchführung mit dem DLN abzuspre- chen

Die Glasreinigung ist grundsätzlich im Zeitfenster von frühestens 06:00 Uhr bis spätestens 16:00 Uhr nach Terminabsprache mit der jeweiligen Dienststelle durchzuführen. Die Einzige Ausnahme bildet der Speisesaal des Personals (Glaskasten), hier soll die Glasreinigung zwischen 14:00 Uhr und 20:00 Uhr durchgeführt werden.

3.3 Örtliche Besonderheiten Glasreinigung

• Für die Reinigung der Glasflächen ist ein Ablaufplan zu erstellen, aus dem ersichtlich wird, wann welches Gebäude gereinigt wird; nach Reinigung erfolgt eine Abnahme je Gebäude. • Bei der Rechnungsstellung sind folgende Besonderheiten zu beachten: o Kostenaufstellung getrennt nach jedem einzelnen Gebäude o Kostenaufstellung für zur Nutzung überlassene Gebäude (werden zum Reinigungsbeginn bekannt gegeben und gekennzeichnet) o Für die Abrechnung von Sonderreinigungen ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich • Es existieren keine Sicherungshaken in den Gebäuden. • Alle Gebäude: teilweise sind feststehende Oberlichter vorhanden. • Vor nahezu allen Gebäuden befinden sich Hecken/Büsche. Ggf. ist der Zugang erschwert. • Für die meisten Gebäude wird der Einsatz des Osmoseverfahrens notwendig. Ausnahmen bilden folgende Gebäude: G 5, 6, 6a, 9, 10, 13, 14, 27, 28, 35 und 55 – hier ist kein Osmoseverfahren anzuwenden. • Die Fenster der Übernachtungszimmer werden im Rahmen der Vollreinigung einer Rahmenkom- plettreinigung inkl. Glasreinigung einschließlich Außen- und Innenfensterbänken unterzogen.

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• In folgenden Gebäuden gibt es sehr große Fenster/ Glasfassaden: Gebäude 1-4, 6, 7, 13, 24, 25, 34. • Die Fenster folgender Gebäude sind teilweise mit Lichtschutzfolien versehen: Gebäude 1-3, 5, 6, 9, 10, 13, 35, 44-47 – Hier sind bei der Reinigung die allgemeinen Reinigungsanleitungen für Flach- glasfolien zu beachten. • Gebäude 13: das Glasvordach ist im Rahmen der Glasreinigung mit zu reinigen. • Gebäude 1-4, 24, 25: Es sind die Glasflächen inkl. der Sichtblenden /Paneelen zu reinigen; die Flächen der Sichtblenden wurden in den Kalkulationsdateien miterfasst. • Die Innen- und Außenfensterbänke sind mit zu reinigen. • Sämtliche Flachdächer sind nicht zu betreten.

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