Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Leistungsdefinitionen
zur Unterhaltsreinigung
August 2019
Niedersachsen
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Inhaltsverzeichnis
- Unterhaltsreinigung ...................................................................................... 4
1.1. Arbeits- und Gesundheitsschutz .......................................................................................... 4
1.2. Reinigungs- und Pflegemittel ................................................................................................ 5
1.3. Reinigungsarten ...................................................................................................................... 6
Grundreinigung (Intensivreinigung) ......................................................................................... 6 Einpflege / Grundpflege ........................................................................................................... 6 Unterhaltsreinigung .................................................................................................................. 6 Zwischenreinigung ................................................................................................................... 7 Sonderreinigung ....................................................................................................................... 7 Veranstaltungsreinigung .......................................................................................................... 7
1.4. Fußbodenreinigung ................................................................................................................ 8
Fußböden einschließlich Beläge .............................................................................................. 8 Kehren ...................................................................................................................................... 8 Kehrsaugen .............................................................................................................................. 8 Kehren mit Kehrspänen ........................................................................................................... 8 Polieren .................................................................................................................................... 9 Poliersaugen ............................................................................................................................ 9 Cleanern (Spraymethode) ........................................................................................................ 9 Pflegefilmsanierung ................................................................................................................. 9 Trockenmoppen ..................................................................................................................... 10 Nebelfeucht wischen / feucht wischen ................................................................................... 10 Nasswischen .......................................................................................................................... 11 Nasswischen mit vorpräparierten Bezügen ........................................................................... 11 Nasswischen einstufig ........................................................................................................... 11 Nasswischen zweistufig ......................................................................................................... 12 Punktuelles Nasswischen ...................................................................................................... 12 Nass scheuern ....................................................................................................................... 12 Kalkablagerungen beseitigen................................................................................................. 12 Saugen ................................................................................................................................... 13 Bürstsaugen ........................................................................................................................... 13 Shampoonierung .................................................................................................................... 13 Nassshampoonierung ............................................................................................................ 13 Trockenshampoonierung ....................................................................................................... 13 Sprühextraktion ...................................................................................................................... 14 Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion .................................................................... 14 Teppichreinigungspulver ........................................................................................................ 14 Garnpad- / Faserpadreinigung ............................................................................................... 14 Kombination Faserpad / Sprühextraktion .............................................................................. 15 Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung ........................................................................... 15 Fleckenentfernung z.B. bei Sonderreinigung......................................................................... 16
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1.5. Ausstattungs- und Einrichtungsreinigung ......................................................................... 16
Inhalt entleeren und entsorgen .............................................................................................. 16 Inhalt Wiederverwertung zuführen ......................................................................................... 16 Bestücken .............................................................................................................................. 16 Entstauben ............................................................................................................................. 16 Spinnweben/Spinnen/Spinnennester entfernen .................................................................... 16 Feucht reinigen ...................................................................................................................... 17 Nass reinigen ......................................................................................................................... 17 Nass reinigen und nachtrocknen ........................................................................................... 17 Nass scheuern ....................................................................................................................... 17 Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen .............................................................................. 17 Hochdruckreinigung ............................................................................................................... 18 Polieren .................................................................................................................................. 18 Pflegend behandeln ............................................................................................................... 18 Desinfizierend reinigen .......................................................................................................... 18
1.6. Gebäude / Gebäudeausstattung / Einrichtungsgegenstände .......................................... 19
1.7. Standardflächen .................................................................................................................... 19
Horizontale Flächen (kleiner gleich 1,80 m Höhe) ................................................................. 19 Vertikale Flächen ................................................................................................................... 19 Sonstige horizontale/vertikale Oberflächen ........................................................................... 19
1.8. Besondere Einrichtungsgegenstände: ............................................................................... 19
Lampen / Leuchten / Beleuchtungskörper ............................................................................. 19 Sitzmöbel ............................................................................................................................... 20 Mobile Einrichtungsgegenstände ........................................................................................... 20 Behältnisse............................................................................................................................. 20 Edelstahlobjekte (Schwimmhalle) .......................................................................................... 20 Schmutzfangmatten (eingelassen) ........................................................................................ 20
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1. Unterhaltsreinigung
1.1. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Um eine Keimverschleppung über den Fußboden auszuschließen, wird die Reinigung aller
Gegenstände oberhalb des Fußbodens (Obenarbeiten) in vier Kategorien eingeteilt. Der Auf-
tragnehmer ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschie-
denfarbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen.
Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt:
Kategorie A (rot): WC-Becken, Urinale, Fäkalienbecken
Kategorie B (gelb): Waschbecken, Dusch- und Badewannen sowie Wandfliesen
Kategorie C (grün):Oberflächenreinigung im Teeküchen- und Küchenbereich
Kategorie D (blau): sonstige Einrichtungsgegenstände
Dem Reinigungswasser ist ggf. Reinigungs- oder Desinfektionsmittel beizumischen; dabei
sind die vorgeschriebenen Konzentrationen einzuhalten.
Das Wasser ist ausschließlich den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und in
diesen zu entsorgen. Einzelabsprachen mit dem Auftraggeber sind möglich.
Reinigungskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder z. B. an anste-
ckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln,
Windpocken erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen die Liegenschaft nicht betreten, bis
der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamtes bescheinigt hat, dass eine Weiterverbrei-
tung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vor-
geschriebenen Schutzmaßnahmen die Liegenschaften betreten.
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und §§ 4-7 Biostoff-Verordnung ist der Arbeitgeber verpflich-
tet, den Arbeitsplatz auf Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnah-
men zu treffen.
Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch bio-
logische Arbeitsstoffe, ist nach der Biostoffverordnung zu verfahren.
Hinsichtlich des Umgangs mit möglicherweise in früheren Jahren verarbeitetet Schadstoffe in
der Bausubstanz wie z.B. Asbest, wird auf die Einhaltung der jeweiligen aktuellen Sicherheits-
hinweise verwiesen.
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1.2. Reinigungs- und Pflegemittel
Dem Auftraggeber sind für die eingesetzten Produkte die entsprechenden Sicherheitsdaten-
blätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 (ehemals EG-Richtlinie 91/155 EWG) vorzulegen.
Die vom Auftragnehmer eingebrachten Desinfektionsmittel müssen in der jeweils gültigen
Liste des Verbunds für angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institut (RKI) ein-
getragen sein. Die verwendeten Reinigungsmittel müssen beim Umweltbundesamt registriert
sein, Ausnahmen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Produkte und Geräte sind grundsätzlich ressourcen-
und umweltschonend auszuwählen und einzusetzen. Im Rahmen der Auftragsausführung und
im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand hat sich der Auftragnehmer umweltfreund-
lich und insbesondere energieeffizient zu verhalten.
Zur Unterstützung des vorherig genannten Verhaltens sind besonders Produkte und Geräte
mit folgenden Anforderungen geeignet: (siehe AVV-EnEff)
-
eine europäischen Energieverbrauchskennzeichnung
-
Durchführungsmaßnahmen nach der ErP-Richtline (energieverbrauchsrelevante
Produkte)
oder freiwilliger Kennzeichnungsprogramme wie
-
dem Umweltzeichen Blauer Engel
-
dem Europäischen Umweltzeichen (Euroblume)
-
der Energy Star Kennzeichnung
-
oder anderer vergleichbarer Energie- und Umweltzeichen
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1.3. Reinigungsarten
Grundreinigung (Intensivreinigung)
Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefil-
men oder andere Rückständen, die das Aussehen der Oberfläche beein-
trächtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in grö-
ßeren Zeitabständen durchgeführt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abge-
nutzten Pflegefilme oder andere Rückstände, weiterhin sind die Oberflä-
chen schlieren- und fleckenfrei, soweit dies nach dem Stand der Technik
möglich ist.
Hinweis: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung fest-
gelegt werden.
Einpflege / Grundpflege
Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen ge-
bracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werter-
haltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein-
oder Grundpflege setzt eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung vo-
raus.
Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile be-
züglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.
Hinweis: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich
sein. Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung
festgelegt werden.
Unterhaltsreinigung
Vollreinigung
Definition: Vollreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach fest-
gelegten Zeitabständen und Standards.
Ergebnis: Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten unterschiedlich.
Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem
optisch einwandfreien Zustand.
Sichtreinigung
Definition: Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung (Standards) festgelegt
erfolgt die Sichtreinigung anstelle der Vollreinigung zur Beseitigung von
sichtbaren Verschmutzungen an frei zugänglichen Flächen.
Ergebnis: Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten unterschiedlich.
Der Bodenbelag ist frei von lose aufliegenden Verschmutzungen jegli-
cher Art (z.B. Laub, Locherschnipsel, Staubansammlungen etc.), sons-
tige Oberflächen sind in einem optisch einwandfreien Zustand.
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Zwischenreinigung
Definition: Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeit-
punkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben, um die Optik
zu verbessern.
Ergebnis: Je nach Art der Zwischenreinigung unterschiedlich.
Sonderreinigung
Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreini-
gung hinausgehen, werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.
Ergebnis: Je nach Art des Einzelauftrags und der Reinigungsarbeit unterschiedlich.
Hinweis: Werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.
Veranstaltungsreinigung
Definition: Reinigungen, die nach Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies bein-
haltet die Leistungen, die bei den Räumen der jeweiligen Raumarten in
der Vollreinigung beschrieben sind. Im Wesentlichen sind die Fußböden
zu reinigen, Horizontale- und vertikale Flächen bis 1,80 m zu säubern,
Abfallbehälter und Aschenbecher sind zu leeren sowie eine Vollreinigung
der Toiletten durchzuführen.
Ergebnis: Je nach Raumart und der Reinigungsarbeit unterschiedlich.
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1.4. Fußbodenreinigung
Fußböden einschließlich Beläge
z. B.: PVC-Beläge (genoppt und glatt), Linoleum-Beläge, Naturstein, Kunststein/Fliesen, Tex-
tilien, Holzbeläge, Laminate, Teppiche und Nadelfilzböden
Sämtliche Fußböden und Fußbodenbeläge (inkl. Fugen) werden gemäß ihrer Beschaffenheit
und den täglichen Anforderungen welche an sie gestellt werden sowie den in der Leistungs-
beschreibung genannten Turnus gereinigt und gepflegt. Die Reinigung, ob manuell oder ma-
schinell, hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Bodenbeläge ausgeschlossen ist;
des Weiteren hat die Reinigung so zu erfolgen das möglichst keine Grundreinigungsarbeiten
erforderlich sind, sollten jedoch aufgrund von mangelhafter Reinigung Grundreinigungsarbei-
ten notwendig sein, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers. Es gelten in jedem Fall die
Reinigungs- und Pflegehinweise der einzelnen Bodenbelagshersteller.
Flächen unter Tischen/Schreibtischen sind in der Fußbodenreinigung inbegriffen. Die Sitzmö-
bel sind in die Ausgangsposition zurückzustellen.
Schwer zugängliche Bodenbereiche, die nur mit erheblichen Aufwand zu reinigen sind (z.B:
lose Kabel zwischen Schreibtischen und Wandbereichen, etc.) sind in der Unterhaltsreinigung
nicht enthalten, diese werden gesondert beauftragt.
Kehren
Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von auf-
liegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papier-
knäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze,
Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papier-
knäuel, Zigarettenkippen etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem
Fußboden ist dennoch zu rechnen.
Kehrsaugen
Definition: Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Bors-
tenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Auf-
nahme des Schmutzes in ein Behältnis.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel
etc.).
Kehren mit Kehrspänen
Definition: Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließen-
des Kehren. Kehrgut fachgerecht entsorgen.
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Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Sand, Laub, Papierknäueln, Staub; ggf. befin-
det sich die Oberfläche in einem gepflegten Zustand.
Hinweis: Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende
Substanzen aufgebracht.
Polieren
Definition: Geläufig ist auch der Begriff „Bohnern“. Maschinelle Behandlung mit
Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbe-
handelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Fle-
cken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesub-
stand spezielle Glanzerzeugung.
Hinweis: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Poliersaugen
Definition: Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in ei-
nem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit ei-
nem Saugaggregat ausgerüstet.
Ergebnis: Verkehrsspuren und teilweise haftenden Verschmutzungen werden be-
seitigt; die Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren.
Hinweis: Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausge-
rüstet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Cleanern (Spraymethode)
Definition: Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine
Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die
Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflege-
filme vorhanden sind, anschließend werden die bearbeiteten Stellen ma-
schinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken. Gummiabsatzstri-
chen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind sa-
niert und der übrigen Flächen angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-
lich.
Hinweis: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Pflegefilmsanierung
Definition: Die Pflegefilmsanierung kann im Rahmen der Vollreinigung nötig sein.
Die Ausführung erfolgt z. B. nach der Cleanermethode oder durch An-
schleifen in trockenem Zustand unter gleichzeitiger Staubabsaugung,
anschließender Pflegefilmergänzung (Cleanern) und Egalisierung. Aus-
führung als Teil- oder Vollflächensanierung; Teilflächensanierung wird
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bei stark frequentierten Flächen ausgeführt, wo Pflegefilme eben einen
verschlissenen Zustand aufweisen.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem
optisch einwandfreien Zustand.
Hinweis: Zum Einsatz kommen geeignete leistungsfähige Ein- oder Mehrschei-
benmaschinen mit unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten.
Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Trockenmoppen
Definition: Staubbindendes Moppen mit Mikrofasertextilien zur Beseitigung von lose
aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang
auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigaret-
tenstummel etc.) und anschließende Aufnahme des Grobschmutzes in
ein Behältnis.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz
(Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßen-
schmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden
sein.
Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung des Trockenmoppens sind glatte sowie
feinstrukturierte und mikroporöse Bodenbeläge wie z. B. Linoleum, PVC,
mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden,
polierte Steinböden, Feinsteinzeug etc. Es eignen sich nur Reinigungs-
textilien aus Mikrofaser.
Nebelfeucht wischen / feucht wischen
Definition: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder
präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem
Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringem Umfang auch für aufliegen-
den Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel,
Staubflusen, etc.) und anschließender Aufnahme des Schmutzes in ein
Behältnis. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten
Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; un-
ter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen
Pflegeeffekt.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art. Beim Einsatz
von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen
frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und
umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen las-
sen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Kei-
minaktivierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und
streifenfrei sein.
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Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bo-
denbeläge z. B. Linoleum, PVC, Beläge mit geeignetem Pflegefilm be-
handelt, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.
Nasswischen
Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von
sämtlichen Verschmutzungen. Diese Methode kann auch unter Verwen-
dung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung
eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt
man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verschmutzungen jeglicher Art sowie sons-
tigen Rückständen (Gummiabsatzstriche); außerdem schlieren- und
wischspurenfrei. Beim Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurück-
bleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und
sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom
Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmit-
teln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Reini-
gungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein.
Nasswischen mit vorpräparierten Bezügen
Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien, die bereits vorbefeuch-
tet sind zur Beseitigung von lose aufliegenden und haftenden Verschmut-
zungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Bei dieser Methode
werden die Bezüge vorbefeuchtet und nach ca. 20 – 25 m² Fläche ge-
wechselt. Reicht die Feuchtigkeit zur Entfernung von haftenden Ver-
schmutzungen nicht aus, so wird mit einem Sprühkännchen die notwen-
dige Feuchtigkeit aufgebracht.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzun-
gen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutz-
rückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch
vorhanden sein.
Hinweise: Aufgrund der stets sauberen Reinigungsflotte und Bezüge kommt es zu
keinen Wischspuren.
Nasswischen einstufig
Definition: Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark ent-
wässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezug, Scheuer- bzw.
Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückblei-
bende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können ne-
ben Reinigungsmitteln auch Wischpflegemittel oder Desinfektionsmittel
zugegeben werden.
Ergebnis: Vgl. Nasswischen
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Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Ver-
schmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeits-empfindlich sind (Dop-
pelböden in EDV-Räumen etc.).
Nasswischen zweistufig
Definition: Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar.
Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextile (Tücher,
Mopps, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüs-
sigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Ver-
schmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Ar-
beitsstufe wir die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reini-
gungstextilien aufgenommen.
Ergebnis: Vgl. Nasswischen
Hinweise: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswi-
schen, außerdem trocknet das Wischwasser schnell, so dass die Rutsch-
gefahr verringert wird.
Punktuelles Nasswischen
Definition: Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der gesam-
ten Fläche nassgewischt.
Ergebnis: Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungser-
gebnis bezogen auf die Gesamtfläche, eingeschränkt.
Hinweise: Häufig ist diese Methode in Schulen vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräu-
men eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche
nassgewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im
Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden.
Nass scheuern
Definition: Manuelle oder maschinell Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen
oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmut-
zungen.
Ergebnis: Die Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtli-
chen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspu-
renfrei sein.
Kalkablagerungen beseitigen
Definition: Kalkablagerungen mit einem kalklösenden Mittel beseitigen.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen.
Hinweise: Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Fugen
vorwässern, nach Säurebehandlung erneut wässern.
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Saugen
Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden
Verschmutzungen mittels Staubsauger.
Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haf-
tende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor
eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken,
Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Hinweis: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu
erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwin-
digkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.
Bürstsaugen
Definition: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose
aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmut-
zungen mittels Bürstsaugmaschine.
Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie
von Staub und Flaum. In den Teppichflor eingedrungen polare (wasser-
lösliche) oder unpolare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft,
Kaffee, etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein.
Shampoonierung
Definition: Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer
geeigneten Shampoolösung; anschließend absaugen der Schmutzflotte
(Schaum).
Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) ein-
gedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub und
Flaum
Hinweis: Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und
eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche
Wiederanschmutzung verhindern.
Nassshampoonierung
Definition: Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reini-
gungsaktiver. Die Methode kommt zur Grundreinigung von textilen Belä-
gen zum Einsatz
Ergebnis: Vgl. Shampoonierung
Hinweis: Vor der erneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonie-
rung völlig trocknen.
Trockenshampoonierung
Definition: Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vgl. Shampoonierung.
Ergebnis: Vgl. Shampoonierung
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Hinweis: Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder
wenn aufgrund der Beschaffenheit der textile Belag feuchtigkeitsemp-
findlich ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei
der Nassshampoonierung.
Sprühextraktion
Definition: Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer
Unterstützung von Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutz-
flotte.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrun-
genen Verschmutzungen, ebenso von Staub und Flaum.
Hinweis: Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreini-
gung geeignet.
Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion
Definition: Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung
einer geeigneten Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser.
Textilbelag trocknen lassen. Ggf. Nachdetachur. Hochflorteppiche auf-
bürsten.
Ergebnis: Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion
Hinweis: Ggf. Kalkinaktivierungsmittel zusetzen.
Teppichreinigungspulver
Definition: Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut
und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach
dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfä-
higen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abgesaugt.
Ergebnis: Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen.
Die Oberfläche soll je nach dem Stand der Technik möglichst frei von in
den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen sowie von auf-
liegendem Staub und Flaum sein.
Hinweis: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeig-
net
Garnpad- / Faserpadreinigung
Definition: Methode zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Auf-
sprühen einer Wasser oder einer tensidfreien Reinigungschemikalie er-
folgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads (Faserpads) unter Ver-
wendung einer Einscheibenmaschine.
Ergebnis: Vgl. Teppichreinigungspulver
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Hinweis: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeig-
net, hat ein gutes Reinigungsergebnis, es findet keine Wiederanschmut-
zung statt, es erfolgt keine Einschränkung der werksseitigen Imprägnie-
rung und hat eine kurze Trocknungszeit.
Kombination Faserpad / Sprühextraktion
Definition: In der ersten Arbeitsstufe wird der textile Belag nur mit einer tensidfreien
Reinigungslösung vorgesprüht. In der zweiten Arbeitsstufe der textile Be-
lag durch eine Einscheibenmaschine mit Faserpad bearbeitet. Daraufhin
erfolgen eine gründliche Sprühextraktion mit klarem Wasser und eine ab-
schließende Bearbeitung durch die Einscheibenmaschine mit Faser-
bzw. Garnpad.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrun-
genen Verschmutzungen wie auch von Staub und Flaum.
Hinweis: sehr gutes Reinigungsergebnis, keine Wiederanschmutzung, da mit ten-
sidfreien Reinigungsmitteln gereinigt wird, keine Einschränkung der
werksseitigen Imprägnierung, kürzere Trocknungszeiten als bei der
Sprühextraktion oder Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion.
Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung
Definition: Für glatte Oberflächen: Sämtliche Flecken entfernen. Für textile Beläge:
Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe < 1 dm² pro 100 m²
bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungs-
vorgang zu reinigenden Textilbelages.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmut-
zungen.
Hinweis: Es ist damit zu rechnen, dass auf textilen Belägen noch Flecken vorhan-
den sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung im trocke-
nen Zustand nicht auftreten.
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Fleckenentfernung z.B. bei Sonderreinigung
Definition: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungs-
mitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen
Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelnde Fleckstellen sind so zu
bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen aus-
geschlossen ist (gründliches Nachspülen).
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmut-
zungen.
Hinweis: Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird
zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet.
1.5. Ausstattungs- und Einrichtungsreinigung
Inhalt entleeren und entsorgen
Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt ge-
sammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt.
Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis
und haftenden Papierschnipseln).
Inhalt Wiederverwertung zuführen
Definition: Der getrennt, gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wie-
derverwertung zugeführt (z.B. Alu, Glas, Papier, etc.)
Ergebnis: Abfall wird fachgerecht getrennt (z.B. Papier, Glas, Alu).
Bestücken
Definition: Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit
Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) verse-
hen.
Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss mit Verbrauchsmaterial befüllt
sein.
Entstauben
Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Staubsaugers oder mit Reini-
gungstextilien vom Gegenstand
Ergebnis: Der Gegenstand/ Die Oberfläche muss von Staub befreit sein.
Spinnweben/Spinnen/Spinnennester entfernen
Definition: Spinnweben/ Spinnen/Spinnennester werden mit Staubsauger oder Te-
leskopspinnenbesen entfernt.
Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche müssen von Spinnweben /Spinnen / Spin-
nennester befreit sein.
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Feucht reinigen
Definition: Lose aufliegende und leicht haltende Verschmutzungen werden manuell
mit einem stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungs-
textilien vom Gegenstand entfernt.
Ergebnis: Der Gegenstand / Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub so-
wie von Schlieren.
Nass reinigen
Definition: Haftende Verschmutzungen (z.B. Getränkeflecken, fetthaltige Ver-
schmutzungen etc.)
Alle Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwäs-
serten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegen-
stand entfernt.
Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von haftenden Ver-
schmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.
Nass reinigen und nachtrocknen
Definition: Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig
entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Ge-
genstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trocke-
nen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien
(z.B. Leder) aufgenommen.
Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, Griff-
spuren, Staub und Schlieren. Gegenstand/Oberfläche darf nicht mehr
feucht sein.
Nass scheuern
Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirken-
den Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermitteln vom Ge-
genstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trocke-
nen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z.
B. Leder) aufgenommen.
Ergebnis: Der Gegenstand/die Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Ver-
schmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.
Hinweis: Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abge-
stimmt und geeignet sein.
Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen
Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch
Feucht- oder Nassreinigung – ggf. anschließend nachtrocknen bzw. po-
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lieren – vom Gegenstand/Oberfläche (z.B. Wandfliesen, Trennwände, In-
nenverglasungen, Spiegel, Bedienpaneele, Gegensprechanlagen, Licht-
schalter, Lampen, Briefkästen, Glasvitrinen etc.) entfernt.
Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern
und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert
sein.
Hochdruckreinigung
Definition: Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreini-
gungsgerät.
Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmut-
zungen. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reini-
gungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder)
aufgenommen. Die Notwendigkeit des Trocknens kann je nach Raum-
nutzung oder Material verschieden sein.
Hinweis: Diese Methode kann im „Nassbereich“ wie z. B. Toiletten, Waschräumen,
Umkleidekabinen, etc. zum Einsatz kommen.
Polieren
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nach-
poliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern.
Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden.
Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.
Pflegend behandeln
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln einge-
pflegt.
Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zu-
stand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten
vorhanden sein.
Desinfizierend reinigen
Definition: Der Gegenstand oder die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfekti-
onsmittel durch ein geeignetes Verfahren gereinigt und desinfiziert.
Ergebnis: Der Gegenstand/ die Oberfläche ist frei von fest haftenden Verschmut-
zungen, Griffspuren, Staub und Schlieren, und befindet sich in einem
keimarmen Zustand und entsprechend dem geltenden Hygieneplan.
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1.6. Gebäude / Gebäudeausstattung / Einrichtungsgegenstände
Die Gebäude / Gebäudeausstattung / Einrichtungsgegenstände sind entsprechend der Stan-
dards fachgerecht zu reinigen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Bei Abweichungen von den nachfolgend aufgeführten Reinigungsdefinitionen gelten die in LK
1.2 beschriebenen Reinigungsstandards.
Für die Reinigung von Gemälden und Kunstwerken gelten besondere mit dem Auftraggeber
abzustimmende Anforderungen.
Lampenkörper an Decken und Wänden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (DIN
VDE 0105-112; DIN 57 105) reinigen. Spiegelraster sind nicht zu reinigen und nur mit Hand-
schuhen zu berühren.
1.7. Standardflächen
Horizontale Flächen (kleiner gleich 1,80 m Höhe)
Soweit freigeräumt und zugänglich gehören hierzu horizontale Flächen des Gebäudes und
der Gebäudeausstattung wie z.B.:
▪ Kabelkanäle, Rohre, Fensterbänke, Gesimse, Fliesenvorsprünge, Lichtschalter, Steckdo-
sen, Handläufe, Griffstangen, Türgriffe etc.
▪ Tische, Schreibtische, Besprechungstische, Beistelltische, Sideboards, Schränke, Türen,
Regale/ Offene Regalschränke inkl. freier Restflächen
▪ Spender von Hygieneartikeln (z. B. Flüssigseife, Papierhandtücher, WC-Papier etc.)
▪ Elektrische Geräte sind von der Unterhaltsreinigung ausgenommen und werden
gesondert beauftragt.
Vertikale Flächen
Soweit freigeräumt und zugänglich gehören hierzu vertikale Flächen des Gebäudes und der
Gebäudeausstattung wie z.B.:
▪ Kabelkanäle, Wandflächen, Wandfliesen, Türen, Trennwände etc.
▪ Griffstangen, Türgriffe Lichtschalter, Bedienpaneele, Spiegel, Fronten / Seitenteile von
Schränken, Regalen, etc.
Sonstige horizontale/vertikale Oberflächen
Soweit freigeräumt und zugänglich gehören hierzu z.B.:
Feuerlöscher / -melder, Garderobe, Schirmständer, Blumenbänke, Pflanzkästen, etc.
1.8. Besondere Einrichtungsgegenstände:
Lampen / Leuchten / Beleuchtungskörper
Hierzu gehören z.B.: Deckenlampen, abgehängte Deckenlampen, Kronleuchter, Wandlampen
etc.
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Sitzmöbel
Hierzu gehören z.B.: Mobile Sitzmöbel, Polstermöbel, Bestuhlung, Bürodrehstühle etc.
Mobile Einrichtungsgegenstände
Hierzu gehören z.B.: Rollcontainer, Blumentopfuntersetzer mit Rollen etc.
Behältnisse
Hierzu gehören z.B.: Aschenbecher, Abfallbehälter (z.B. Restmüll, Biomüll, Wertstoffe, etc.),
Hygienebehälter, Papierkörbe, etc.
Edelstahlobjekte (Schwimmhalle)
Hierzu gehören z.B.: Einstiegsgeländer, Startblock, Absperrplatte, Sprühdesinfektionsanlagen
etc.
Schmutzfangmatten (eingelassen)
Eingelassene Schmutzfangmatten mit Mattenrahmen (größenabhängig) sind in Abstimmung
mit dem Auftraggeber und dessen eventueller Zusammenarbeit hochzunehmen und zu reini-
gen.