C_05_AEB_Stand April 2026.pdf

Unterhalts- und Fensterreinigung für eine Fraunhofer-Einrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

der Fraunhofer-Gesellschaft e. V.

Stand: April 2026

  1. Anwendungsbereich 2.4 Sofern der Vertrag eine Unterbeauftragung im Rahmen einer öffentlichen Projektförderung oder eines öffentlichen 1.1 Diese Einkaufsbedingungen finden Anwendung auf Auftrags darstellt, ist der Vertrag nur unter dem Vorbehalt zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der gültig, dass der entsprechende Zuwendungsbescheid erlas- angewandten Forschung e. V. München, (im Folgenden sen oder der Hauptauftrag erteilt wird und in Kraft bleibt. »Fraunhofer«) und dem Auftragnehmer abgeschlossene Die Bestimmungen des Zuwendungsbescheids bzw. des Kauf-, Werkverträge und Mischformen hiervon sowie Hauptauftrags gelten ergänzend. Vertragsformen eigener Art, die Kauf- oder Werkvertrags- recht unterfallen.
  2. Lieferkonditionen 1.2 Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen 3.1 Die Lieferung erfolgt gemäß der Klausel DPU der Incoterms des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sonder- 2020 an den benannten Bestimmungsort oder zur benann- vermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). ten Stelle am Bestimmungsort inkl. Entladung, soweit nicht anders vereinbart.
  3. Vertragsgrundlagen 3.2 Wenn der Lieferant seinen Sitz in Deutschland oder der EU 2.1 Der Vertrag bedarf der Textform. Dies gilt auch für Ände- hat, ist er verpflichtet, bereits verzollte Ware auszuliefern. rungen des Vertrags sowie dieser Formabrede. 3.3 Wird nichts anderes vereinbart, so hat der Auftragnehmer 2.2 Der Vertragsschluss erfolgt auf Grundlage der nachfolgend eine Transportversicherung abzuschließen. genannten Bestimmungen. Für die Erfüllung des durch Fraunhofer erteilten Auftrags über Lieferungen und Leistun-
  4. Preise und Zahlungsbedingungen gen haben in folgender Reihenfolge Gültigkeit: 4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer
  • das Zuschlags- oder Auftragsschreiben mit den darin ist, sofern sie anzuwenden ist, gesondert auszuweisen. enthaltenen Vertragsbedingungen, 4.2 Der vereinbarte Preis umfasst alle Nebenkosten, insbeson-
  • die Vergabeunterlagen gemäß § 29 VgV, § 21 UVgO dere Transportversicherung, Verpackung, Fracht, Transport bzw. der anzuwendenden Verfahrensordnung einschließ- und in Fällen nach Ziffer 3.2 auch Zollkosten. lich Antworten auf Bewerber- und Bieterfragen, 4.3 Zahlungsfristen beginnen frühestens mit dem Rechnungs-,
  • diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB), jedoch nicht vor dem Wareneingang; falls eine Abnahme
  • die Nachhaltigkeitsstandards (NHS) der Fraunhofer- vorgesehen ist, mit der Abnahme der Lieferung/Leistung. Gesellschaft e. V. in der jeweils bei Auftragserteilung 4.4 Fraunhofer gerät nur aufgrund einer Mahnung in Verzug, geltenden Fassung, § 286 Abs. 3 BGB gilt nicht.
  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils bei Auftragserteilung 5. Weitergabe von Aufträgen an Dritte geltenden Fassung, Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte und die Vergabe von
  • das bezuschlagte Angebot des Auftragnehmers Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist ohne Zustimmung von
  • die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vor- Fraunhofer unzulässig. Für die Erteilung ist die Zustimmung in schriften und Auflagen einschließlich Norm- und Unfall- Textform ausreichend. Jede Zuwiderhandlung berechtigt verhütungsvorschriften, z.B. CE, VDE, ElektroG usw. in Fraunhofer, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. der jeweils am Tage der Lieferung geltenden Fassung.
  1. Liefertermin 2.3 Abweichende Vertragsbedingungen des Auftragnehmers – insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen – Die von Fraunhofer vorgegebenen Liefertermine sind verbindlich werden nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt auch dann, (relatives Fixgeschäft). Ist eine Überschreitung des Liefertermins zu wenn die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers den erwarten, so hat der Auftragnehmer dies unter Angabe der von Fraunhofer gestellten Vertragsbedingungen nicht Gründe und der zu erwartenden Dauer Fraunhofer unverzüglich in widersprechen. Etwas anderes gilt nur, wenn Fraunhofer Textform anzuzeigen. Etwaige Verzugsfolgen werden durch diese ausdrücklich in Textform zustimmt. Die stillschweigende Anzeige nicht berührt. Annahme von Leistungen des Auftragnehmers sowie Zah- lungen durch Fraunhofer bedeuten kein Einverständnis mit abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers.

1 | 4

[Seite 2]

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Fraunhofer-Gesellschaft e. V. Stand: April 2026

  1. Terminsicherung 9.2 Der Auftragnehmer hat Fraunhofer – sofern zutreffend – ebenfalls rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen: die Erfas- 7.1 Im Falle des Verzugs ist Fraunhofer berechtigt, für jeden Tag sung des zu liefernden Gutes von einer Position des An- des Verzugs eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1 % hangs I der EG-Dual-Use- Verordnung oder der deutschen des Wertes desjenigen Teiles der Leistung, der nicht genutzt Ausfuhrliste, die Erfassung in der U.S. Commerce Control werden kann, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto- List (konkrete ECCN oder als „EAR99“) oder der USML rechnungswerts, zu beanspruchen. (USML Classification No.). Diese Informationen sind in sämt- lichen relevanten Unterlagen (insbesondere Angebot, Liefer- 7.2 Abweichend von § 341 Abs. 3 BGB kann die Vertragsstrafe schein und Rechnung) anzugeben. Der Auftragnehmer trägt jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung gel- sämtliche Aufwendungen und Schäden, die Fraunhofer auf- tend gemacht werden. grund des Fehlens oder der Fehlerhaftigkeit dieser Informa- 7.3 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatz- tionen entstehen. ansprüche bleibt vorbehalten. In diesem Fall werden die Ansprüche aus Ziffer 7.1 angerechnet. 10. Abnahme
  2. Nachträgliche Sicherheitsleistung Ist eine Abnahme vorgesehen, obliegt der Nachweis für die erfolg- reiche Abnahme dem Auftragnehmer. Die Abnahme wird in der bei drohendem Mittelverfall Regel durch ein gemeinsam zu unterzeichnendes Abnahmeproto- 8.1 Sollte es bei der Durchführung des Vertrags zu Verzögerun- koll dokumentiert. gen kommen, die sich auch auf die Rechnungsstellung und Zahlung auswirken, ist Fraunhofer berechtigt, vom Auftrag- 11. Rechnungsstellung nehmer nachträglich eine Bürgschaft zu fordern, wenn und soweit die konkrete Gefahr eines Verfalls der dem Auftrag 11.1 Alle Rechnungen sind unter Angabe der Fraunhofer-Auf- zugrundeliegenden Fördermittel droht und diese Gefahr tragsnummer an die im Zuschlags- oder Auftragsschreiben dadurch abgewendet werden kann, dass die Rechnung vor angegebene Rechnungsadresse zu richten. Solange die der vollständigen Leistung beglichen wird. Rechnung keine Fraunhofer-Auftragsnummer ausweist, werden Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht fällig. 8.2 Ein Mittelverfall droht insbesondere, wenn Fraunhofer für die Finanzierung des Auftrags öffentliche Fördermittel vor- 11.2 Jeder Auftrag ist gesondert abzurechnen. Die Rechnungen gesehen hat und deren Auszahlung nach Ablauf bestimm- sind dem Auftragsschreiben entsprechend zu gliedern. ter Fristen nicht mehr möglich ist. Fraunhofer hat dem Auf- Teil- und Schlussrechnungen sind als solche zu bezeichnen. tragnehmer auf Verlangen die konkrete Mittelverfallsgefahr 11.3 Die Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (UIN) von Fraunhofer durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen. lautet DE 129 515 865. Die ausgestellte Rechnung muss die 8.3 Die Höhe der nachträglich angeforderten Bürgschaft ent- UIN ausweisen. spricht dem Bruttobetrag, für den Fraunhofer zur Vermei- dung des Mittelverfalls in Vorleistung gehen muss. Dieser 12. Gefahrübergang Betrag entspricht der gesamten noch ausstehenden Vergü- tungssumme unabhängig von ihrer Fälligkeit. Die Bürg- Die Gefahr geht mit dem Wareneingang oder – falls eine Ab- schaft muss von einem in der Europäischen Union zugelas- nahme vorgesehen ist – nach Abnahme der Lieferung/Leistung auf senen Kreditinstitut oder Kreditversicherer ausgestellt wer- Fraunhofer über. den.
  3. Mängelhaftung 8.4 Hat der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten, trägt er die Kosten der Bürgschaft. Der Auftragnehmer ist in die- 13.1 Die bezuschlagten Spezifikationen und Funktionen gelten sem Fall verpflichtet, innerhalb einer von Fraunhofer gesetz- als vertraglich vereinbart. Bei Mängeln stehen Fraunhofer ten angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen eine uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe unbefristete Bürgschaft über den geforderten Betrag unter des § 14 VOL/B zu. Verzicht auf die Einreden nach §§ 770, 771 BGB zu über- senden und den verbürgten Betrag in Rechnung zu stellen. 13.2 Die bei der Mängelbeseitigung vom Auftragnehmer zu tra- genden Kosten umfassen in jedem Falle die Aufwendungen 8.5 Hat der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten, für die Durchführung der Mängelbeseitigung sowie für die werden Kostentragung und Bürgschaftskonditionen indivi- Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten. duell zwischen Fraunhofer und Auftragnehmer vereinbart. 13.3 Die Mängelhaftung bezieht sich auch auf Ersatzlieferungen 8.6 Die Bürgschaft ist zurückzugeben, sobald der Auftragneh- und Leistungen einschließlich Nachbesserungsarbeiten. Die mer seine Verpflichtungen vollständig und vertragsgemäß Verjährungsfrist für die Mängelansprüche wird ab dem Zu- erfüllt hat oder sich der Sicherungszweck anderweitig erle- gang der schriftlichen Mängelanzeige gehemmt, bis der digt hat. Auftragnehmer den Mangel erfolgreich beseitigt oder die Ansprüche auf (weitere) Nachbesserung abgelehnt hat.
  4. Versand, Zoll und Exportkontrolle 13.4 Bei Mängelbeseitigung durch Nachlieferung beginnt die 9.1 Die Lieferung erfolgt gemäß den Bedingungen aus Ziffer 3, Verjährungsfrist erneut, bei Nachbesserung nur, soweit es zudem ist ihr ein Lieferschein beizufügen. Bei Lieferung aus sich um einen gleichartigen Mangel oder um die Folgen dem Zoll-Ausland hat sich der Auftragnehmer rechtzeitig einer mangelhaften Nachbesserung handelt. mit der angegebenen Verwendungsstelle wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. Der Auf- 14. Compliance tragnehmer hat Fraunhofer rechtzeitig schriftlich mitzutei- len: den HS-Code, das Ursprungsland und, sofern von 14.1 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Auftrags Fraunhofer angefordert, Lieferantenerklärungen zum alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhal- präferenziellen Ursprung (bei europäischen Auftragneh- ten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur mern) oder Warenverkehrsbescheinigungen (bei Auftrag- Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtli- nehmern aus nicht-europäischen Ländern). chen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeits- bedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die für die betreffende Leistung insbesondere durch

2 | 4

[Seite 3]

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Fraunhofer-Gesellschaft e. V. Stand: April 2026

Gesetz, Rechtsverordnung oder allgemein verbindlich erklär- - der Auftragnehmer im Vergabeverfahren vorsätzlich ten Tarifvertrag verbindlich vorgegeben werden. Unter diese oder fahrlässig irreführende Informationen übermittelt Verpflichtung fallen weiterhin die geltenden Rechtsvor- hat, insbesondere in Bezug auf Eignungskriterien oder schriften in Bezug auf Antikorruption, Geldwäsche und Ausschussgründe, die die Vergabeentscheidung erheblich Kartellrecht sowie die Vorschriften zur Sanktionslisten- und beeinflusst haben, Exportkontrolle.

  • das Angebot des Auftragnehmers auf wettbewerbsbe- 14.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch sorgfältige Aus- schränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB wahl seiner Unterauftragnehmer und Zulieferer und deren beruht. zumutbarer Überwachung sicherzustellen, dass auch durch
  • der Auftragnehmer der Forderung nach einer Sicherheits- diese im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit leistung gemäß Ziffer 8.1 in Verbindung mit Ziffer 8.4 Fraunhofer keine Rechtsverstöße begangen werden. nicht fristgerecht nachkommt. 14.3 Die Vertragspartner leisten gegenseitige Unterstützung Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Auftragneh- bezüglich der Maßnahmen zur Verhinderung von mers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfah- Compliance-Verstößen im Rahmen der Vertragsdurchfüh- ren beantragt oder eröffnet worden ist und dies zu einem rung. Insbesondere informieren sich die Vertragspartner signifikant gesteigerten Risiko für die vertragskonforme unverzüglich gegenseitig, wenn diese konkrete Kenntnis Leistungserbringung führt. eines wesentlichen Verstoßes gegen straf- und bußgeldbe- wehrte Vorschriften der geltenden rechtlichen Verpflichtun- 16.2 Beendet Fraunhofer den Vertrag gemäß Ziffer 16.1, so ist gen aus Ziffer 14.1 und/oder einer behördlichen Ermittlung Fraunhofer berechtigt, die bereits empfangenen Leistungen oder eines Gerichtsverfahrens durch bzw. gegen den Ver- zurückzugeben. Eine bereits erfolgte (Teil-)Abnahme steht tragspartner selbst, seine Mitarbeitenden, Führungskräfte dem nicht entgegen. Teilleistungen sind, soweit Fraunhofer oder verbundenen Unternehmen, Vertreter und sonstige im hierfür Verwendung hat, zu den vertraglich vereinbarten Zusammenhang mit dem Vertrag stehende Unternehmen Preisen zu vergüten. Für zurückgegebene Leistungen hat erlangen und dies im konkreten Zusammenhang mit diesem der Auftragnehmer das dafür bereits gezahlte Entgelt an Vertrag steht. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche Gründe oder Fraunhofer zurückzuerstatten. ein Verbot der Ermittlungsbehörden bezüglich der Informa- tionspflicht entgegenstehen. 16.3 In Fällen von Ziffer 16.1 S. 1 hat der Auftragnehmer Fraunhofer alle Schäden zu ersetzen, die unmittelbar oder 14.4 Die vorgenannten Verpflichtungen des Auftragnehmers mittelbar durch die Beendigung des Vertrags entstehen. gelten rückwirkend zum Zeitpunkt der ersten Kontaktauf- Von den gesetzlichen Regelungen bleiben lediglich §§ 347 nahme der Vertragspartner. bis 351 und 354 BGB unberührt.

16.4 Liegen wichtige Gründe nach Ziffer 16.1 S.1 vor, so hat der 15. Nachhaltigkeitsstandards Auftragnehmer Fraunhofer unabhängig vom Fortbestand 15.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ver- des Vertrags eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Net- tragsbestandteil gewordenen »Nachhaltigkeitsstandards für torechnungswerts zu zahlen. Schadensersatzansprüche Lieferanten der Fraunhofer-Gesellschaft (NHS)«. Der Auf- nach Ziffer 16.3 bleiben unberührt. tragnehmer ist verpflichtet, Fraunhofer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die 17. Rücknahme- und Entsorgungspflicht Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten von Fraunhofer ergeben, es sei denn, er weist nach, dass er den Verstoß Der Auftragnehmer steht für die in § 19 Abs. 1 des Elektro- nicht zu vertreten hat. gesetzes und § 15 des Verpackungsgesetzes enthaltenen Rück- nahme- und Entsorgungspflichten ein und trägt etwaige dadurch 15.2 Bei Verstößen des Auftragnehmers gegen die NHS ist entstehende Kosten. Fraunhofer berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen, wenn der Verstoß nicht nach angemessener Fristsetzung 18. Ersatzteilhaltung beseitigt wird. Weitergehende Rechte nach Ziffer 16 bleiben unberührt. Für einen Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet ab dem Warenein- gang bzw. falls eine Abnahme vorgesehen ist, vom Zeitpunkt der 16. Beendigung des Vertragsverhältnisses Abnahme des Liefergegenstandes, verpflichtet sich der Auftrag- aus wichtigem Grund nehmer, Ersatzteile vorzuhalten und im Bedarfsfall zu marktübli- chen Preisen anzubieten. 16.1 Fraunhofer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück- treten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, 19. Schutzrechte insbesondere wenn 19.1 Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm keine Rechte Dritter

  • der Auftragnehmer erhebliche Verstöße gegen Ziffer 14 oder andere Rechtsmängel bekannt sind, die der Nutzung (Compliance), 15 (Einhaltung der Nachhaltigkeitsstan- der geschuldeten Leistung entgegenstehen würden. dards für Lieferanten – NHS) oder Ziffer 21 (Geheimhal- tung) begeht, 19.2 Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten gegen-
  • vor vollständiger Erfüllung des Vertrags durch den Auf- über Fraunhofer geltend machen. Er wird Fraunhofer sofort tragnehmer ein Tatbestand nach § 123 Abs. 1–4 GWB von sämtlichen derartigen Ansprüchen freistellen und sämt- verwirklicht wird und dem Auftragnehmer nicht unver- liche damit in Zusammenhang stehende Nachteile und züglich nach Zugang der Rücktrittserklärung der Nach- Schäden ersetzen. Sonstige Ansprüche von Fraunhofer weis der Selbstreinigung nach § 125 GWB gelingt, z. B. auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bleiben
  • die Integrität des Auftragnehmers wegen einer nachweis- unberührt. lichen schweren Verfehlung, z. B. Straftaten gegen den 19.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Angebot kenntlich Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB), Straftaten im Amt (§§ 331 zu machen, wenn Third-Party-Software- und/oder Open- ff. StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB) oder ähnlichen Source-Software-Komponenten für die Nutzung des Handlungen außerhalb korrekter geschäftlicher Gepflo- Leistungsgegenstands erforderlich sind. genheiten infrage gestellt ist,

3 | 4

[Seite 4]

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Fraunhofer-Gesellschaft e. V. Stand: April 2026

19.4 Sofern im Rahmen der Auftragsdurchführung Leistungen 23. Referenznennung und Marken-/Logonutzung erbracht werden, bei denen urheberrechtlich geschützte Werke oder Erfindungen entstehen, räumt der Auftragneh- 23.1 Die Referenznennung von Fraunhofer zu kommerziellen mer Fraunhofer an allen im Zusammenhang mit diesem Zwecken des Auftragnehmers ist sowohl in digitaler wie Vertrag erzielten Arbeitsergebnissen ohne gesonderte Ver- analoger Form nur nach ausdrücklicher Zustimmung von gütung das ausschließliche räumlich, zeitlich und inhaltlich Fraunhofer gestattet. unbeschränkte, unwiderrufliche und unkündbare Recht an 23.2 Gleiches gilt für die Nutzung des als Marke eingetragenen sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Logos von Fraunhofer durch den Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer für die Durchführung der ihm erteilten Aufträge Dritte unterbeauftragt, ist er verpflichtet, 24. Anwendbares Recht, durch eine entsprechende vertragliche Regelung die Über- tragung / Einräumung von Nutzungsrechten in diesem Erfüllungsort und Gerichtsstand Sinne auf Fraunhofer sicherzustellen. 24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 20. Forderungsabtretung und Aufrechnung 24.2 Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist die vereinbarte 20.1 Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers gegen Adresse. Erfüllungsort für Zahlungen ist München. Fraunhofer, auch innerhalb des Konzernverbunds des Auf- tragnehmers, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim- 24.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammen- mung von Fraunhofer. hang mit dem Vertrag oder diesen AEB ist München.

20.2 Der Auftragnehmer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbe- 25. Sonstiges haltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen. Der Auftragnehmer 25.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die Vertrags- 21. Geheimhaltung partner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem 21.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung mög- der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- lichst nahekommt. und Betriebsgeheimnisse, alle ihm bekannt gewordenen Herstellungsverfahren und sonstigen persönlichen, 25.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu geschäftlichen und betrieblichen Sachverhalte während und ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Gleiches gilt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu wenn das Erfordernis der Textform abbedungen werden behandeln. soll. 21.2 Der Auftragnehmer hat bei der Einbindung von Mitarbei- 25.3 Diese Einkaufsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft e. V. tenden darauf zu achten, dass geheimhaltungsrelevante sind auf Deutsch und Englisch abgefasst. Beide Fassungen Informationen nur in dem Ausmaß weitergegeben werden, sind gleichermaßen verbindlich. Bei Abweichungen oder wie es für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags Unklarheiten zwischen den Sprachversionen hat jedoch die unerlässlich ist. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine deutsche Fassung Vorrang und ist für die Auslegung dieser Mitarbeitenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Bedingungen ausschließlich maßgeblich. zur Geheimhaltung entsprechend Ziffer 21.1 verpflichtet sind.

21.3 Sämtliche von Fraunhofer an den Auftragnehmer überge- bene Unterlagen und evtl. davon gefertigte Kopien sind auf Anforderung durch Fraunhofer, jedoch spätestens bis zum Ablauf des Vertrags zurückzugeben. Fraunhofer ist berech- tigt, an Stelle der Herausgabe ganz oder teilweise die sichere Löschung oder Vernichtung zu verlangen. Diese ist Fraunhofer auf Verlangen und nach ihrer Wahl durch ent- sprechende Erklärung oder anderweitig nachzuweisen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unbe- rührt.

  1. Datenschutz

22.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten.

22.2 Verarbeitet der Auftragnehmer für Fraunhofer personenbe- zogene Daten im Auftrag, schließen die Vertragsparteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit schließen die Kontakt Vertragsparteien eine zusätzliche Vereinbarung nach Art. 26 — DSGVO.

Herausgeber Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Hansastraße 27 c, 80686 München https://www.fraunhofer.de 4 | 4 © Fraunhofer-Gesellschaft e. V., München 2026

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung