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Ausschreibung: Anlage M
Auszug dem Mindestlohn-Gesetz:
§ 17 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
(1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Satz 1 gilt entsprechend für einen Entleiher, dem ein Verleiher eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftszweige überlässt. Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
(2) Arbeitgeber im Sinne des Absatzes 1 haben die für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen nach § 20 in Verbindung mit § 2 erforderlichen Unterlagen im Inland in deutscher Sprache für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich dieses Gesetzes, mindestens für die Dauer der gesamten Werk- oder Dienstleistung, insgesamt jedoch nicht länger als zwei Jahre, bereitzuhalten. Auf Verlangen der Prüfbehörde sind die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten.
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Ausschreibung: Anlage M
Arbeitszeitnachweis
Objektname: Objektort:
Name, Vorname: Personalnr.:
Monat: Jahr:
| Tag | Datum | Beginn* (Uhrzeit) | Abweichung (Uhrzeit) | Ende* (Uhrzeit) | Abweichung (Uhrzeit) | Pause (Std./Min.) | Abweichung (Std./Min.) | Dauer** (Std./Min.) | Abweichung (Std./Min.) | Unterschrift |
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Bemerkungen: Die Zeiten sollen im Format hh:mm eingegeben werden. (Länderspezifische) Feiertage sind objektbezogen zu ergänzen.
- Beginn/Ende der Arbeitszeit: Tatsächliche Reinigungstätigkeit inkl. Rüstzeiten und Pausen ** Die Dauer der Arbeitszeit errechnet sich inkl. Rüstzeiten abzügl. der Pausen
Hiermit wird die inhaltliche Richtigkeit obiger Angaben bestätigt:
Ort, Datum Unterschrift (Verantwortliche/r) Unterschrift (Arbeitnehmer/in)
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