Teil 1 Verfahrens- und Angebotsbedingungen 26-2000081192.pdf

Unterhalts- und Abrufreinigung der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Düsseldorf und von Apartments in zwei Mehrfamilienhäusern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:25 (Europe/Berlin)

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[Stand: 14.08.2026

Vergabeunterlagen, Teil 1

Verfahrens- und Angebotsbedingungen

Auftraggeberin:

Deutsche Bundesbank Zentralbereich Beschaffungen Taunusanlage 5 60329 Frankfurt am Main

Offenes Verfahren gem. § 15 Abs. 1 VgV

zur Vergabe vonUnterhalts- und Abrufreinigungsleistungenin der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in Düsseldorf

(Vergabeverfahren „Reinigungsleistungen“)

Vergabenummer 26-2000081192

Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen

Ablauf der Angebotsfrist: 22.09.2026, 11:00 Uhr

Diese Vergabeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Deutschen Bundesbank zulässig.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

Inhaltsverzeichnis Seite

  1. Zweck der Verfahrens- und Angebotsbedingungen sowie allgemeine Hinweise ..................................... 4

  2. Auftraggeberin und Vergabestelle ............................................................................................................ 4

  3. Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands, der zu vergebenden Leistungen und Leistungszeitraum ... 4

3.1 Überblick zum Auftragsgegenstand und den Leistungsorten .......................................................... 4

3.2 Vertragsbeginn, Laufzeit, Leistungsbeginn und Leistungszeit ......................................................... 5

  1. Zeitraum für freiwillige Ortsbesichtigungen, Anmeldeverfahren, Anmeldefristen................................... 5

  2. Gesetzliche Grundlage der Vergabe, Verfahrens- und Auftragsart ........................................................... 6

  3. Vergabeunterlagen .................................................................................................................................... 6

  4. Hinweispflicht auf etwaige Unvollständigkeiten und Unklarheiten der Vergabeunterlagen .................... 7

  5. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen und Informationen ..................................................................... 7

  6. Verfahrensführung und Kommunikation mit der Auftraggeberin im Vergabeverfahren ......................... 7

9.1 Verfahrensführung im Wege elektronischer Mittel ........................................................................ 7

9.2 Kommunikation mit der Auftraggeberin und Bieterfragen ............................................................. 8

9.3 Ablauf des Vergabeverfahrens ........................................................................................................ 9

  1. Begrifflichkeiten ...................................................................................................................................... 10

10.1 Bietergemeinschaften ................................................................................................................... 10

10.2 Einfache Nachunternehmer........................................................................................................... 10

10.3 Eignungsleihe ................................................................................................................................. 11

  1. Erstellung der Angebote .......................................................................................................................... 11

11.1 Grundlage der Angebote ............................................................................................................... 11

11.2 Verfahrenssprache ........................................................................................................................ 12

11.3 Erstellung des Angebots ................................................................................................................ 12

11.4 Unzulässigkeit von Änderungen an den Vergabeunterlagen ........................................................ 12

11.5 Preisangaben ................................................................................................................................. 12

11.6 Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Angebot ........................................................................... 13

11.7 Eigentum an den Angebotsunterlagen und Kostenerstattung ...................................................... 13

11.8 Gewerbliche Schutzrechte ............................................................................................................. 13

  1. Abgabe der Angebote .............................................................................................................................. 13

12.1 Abgabefrist und Ort ....................................................................................................................... 13

12.2 Checkliste der mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen und Nachweise ............................. 14

12.3 Nebenangebote und Änderungsvorschläge .................................................................................. 14

  1. Öffnung und Prüfung der Angebote ........................................................................................................ 14

13.1 Öffnung der Angebote ................................................................................................................... 14

13.2 Formale Angebotsprüfung und Ausschluss von Angeboten .......................................................... 14

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13.3 Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bieters zu Russland ................................................................... 15

  1. Aufklärungs- und Nachforderungsvorbehalt ........................................................................................... 15

  2. Erfüllung der Mindestanforderungen ..................................................................................................... 15

  3. Ungewöhnliche niedrige Angebote ......................................................................................................... 16

  4. Eignungsanforderungen und Prüfung der Eignung ................................................................................. 16

  5. Zuschlagskriterien, ihre Gewichtung und Wertung der Angebote .......................................................... 16

18.1 Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen, ................................................................................. 16

  1. Beziehung zwischen Vergabeunterlagen bzw. Angebot und Vertrag ..................................................... 20

  2. Termine ................................................................................................................................................... 20

  3. Etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens ........................................................................................... 21

  4. Mitteilung über Zuschlagserteilung ......................................................................................................... 21

  5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister ................................................................................................... 21

  6. Datenschutz ............................................................................................................................................. 21

  7. Zuständige Vergabekammer ................................................................................................................... 22

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

Verfahrens- und Angebotsbedingungen

  1. Zweck der Verfahrens- und Angebotsbedingungen sowie allgemeine Hinweise

Bei den Verfahrens- und Angebotsbedingungen handelt es sich um die Vergabeunterlagen, Teil 1. Die Verfahrens- und Angebotsbedingungen benennen in Verbindung mit den übrigen Vergabeunterlagen die Bedingungen, Erklärungen und Nachweise, die Grundlage für die Er- stellung und Abgabe sowie die Prüfung und Wertung der Angebote sind. Darüber hinaus soll das Dokument den interessierten Unternehmen einen Überblick über den Ablauf des Verga- beverfahrens geben.

Die Verfahrens- und Angebotsbedingungen gelten für alle Arten der vorliegend zu vergeben- den Reinigungsleistungen, also für die Unterhalts- und Abrufreinigungsleistung.

Bei den in den Vergabeunterlagen (Teil 1, Teile 2 A, Teile 3 A, Teil 4) samt Anlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit nicht ausdrück- lich nach geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert. Wenn hier oder in an- deren Teilen der Vergabeunterlagen für Personenbezeichnungen oder Begrifflichkeiten die männliche Form verwendet wird, ist damit gleichzeitig die weibliche Form gemeint, soweit das nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Umgekehrt gilt die vorstehende Regelung ebenso.

Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „interessierter Wirtschaftsteilnehmer“, „Unternehmen“ oder „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Unternehmensgemein- schaften (Bietergemeinschaften) gemeint.

Mit der Zugänglichmachung von Informationen in den Vergabeunterlagen sind keine Garan- tien oder Zusicherungen verbunden.

  1. Auftraggeberin und Vergabestelle

Auftraggeberin und Vergabestelle ist die Deutsche Bundesbank. Informationen zur Deutschen Bundesbank entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Deutschen Bundesbank (www.bun- desbank.de).

  1. Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstands, der zu vergebenden Leistungen und Leistungs- zeitraum

3.1 Überblick zum Auftragsgegenstand und den Leistungsorten

Die Reinigungsleistungen in Form von Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen sind in der Hauptverwaltung Düsseldorf der Deutschen Bundesbank in Düsseldorf zur erbringen.

Einzelheiten zum Auftragsgegenstand und den Leistungsorten ergeben sich aus der Leistungs- beschreibung und deren Anlagen (Vergabeunterlagen, Teil 3 A) und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 4 A).

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3.2 Vertragsbeginn, Laufzeit, Leistungsbeginn und Leistungszeit

Der Vertrag beginnt mit seinem Abschluss. Der Abschluss des Vertrags erfolgt mit dem Zugang des Schreibens der Auftraggeberin bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter zur Erteilung des Zuschlags.

Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist 02.11.2026 Der Vertrag kommt durch die Erteilung des Zuschlags zustande; der Zuschlag setzt die Vertragslaufzeit in Gang. Die Vertragsleistungs- zeit beträgt insgesamt maximal 5 Jahre und 2 Monate ab Leistungsbeginn. Die Vertragslei- stungszeit setzt sich zusammen aus 2 Jahren und 2 Monaten Grundlaufzeit und ggf. zusätzlich 3 Mal einer Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der Grundlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt. Der Vertrag endet ggf. automatisch am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  1. Zeitraum für freiwillige Ortsbesichtigungen, Anmeldeverfahren, Anmeldefristen

Die Auftraggeberin hat den Leistungsbeschreibungen jeweils in Anlage 3 (Vergabeunterlagen, Teil 3a) repräsentative Fotos von Räumen der einzelnen Raumgruppen beigefügt, damit sich die Bieter ein Bild von den zu reinigenden Räumen, Einrichtungen und Gegenständen sowie von den zu reinigenden Boden-/Raumflächen machen können.

Die Auftraggeberin bietet für die Unterhaltsreinigung separate Termine für eine Ortsbesichti- gung an. Die interessierten Unternehmen können zusätzlich dazu auf freiwilliger Basis nach vorausgehender Vereinbarung eines konkreten Termins mit der Auftraggeberin in der Zeit von 25.08.2026, 09:00 Uhr, bis 11.09.2026, 15:00 Uhr, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr an einer Ortsbesichtigung teilnehmen. Der Termin für die Ortsbesichtigung ist bis spätestens 07.09.2026, mit der Auftraggeberin per E-Mail zu vereinbaren. Der Termin wird für jedes in- teressierte Unternehmen separat durchgeführt und kann (je Liegenschaft) bis zu 1 Stunde dau- ern. Bitte kontaktieren Sie zur Vereinbarung eines Termins per E-Mail oder Telefon für die Hauptverwaltung Herr Breidl, norbert.breidl@bundesbank.de, 0211/874-2918 oder Frau Herz- mann, simone.herzmann@bundesbank.de, 0211/874-2311 . Ortsbesichtigungen können nur nach vorausgehender Anmeldung und Vereinbarung erfolgen; über die vorstehend genannten Zeiten hinaus können weder Termine vereinbart noch Ortsbesichtigungen durchgeführt wer- den.

Verbindlich vereinbarte Ortsbesichtigungstermine können nicht verschoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein versäumter Termin nicht nachholbar ist.

Es werden nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine durchgeführt. Es dürfen bis zu zwei Vertreter des Bieters an der Ortsbesichtigung teilnehmen.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

Die Ortsbesichtigung wird für jeden Bieter einheitlich durchgeführt. Jeder Bieter muss seine Fragen im Anschluss an die Ortsbesichtigung über die in Ziffer 9.1. genannte eVergabeplatt- form einreichen; während der Ortsbesichtigung werden keine Fragen beantwortet. Die Ant- worten auf die Fragen werden zeitnah und sukzessive bis zum Abschluss aller Ortsbesichtigun- gen auf der in Ziffer 9.1 genannten eVergabeplattform veröffentlicht. Die Antworten auf die Fragen müssen durch die interessierten Unternehmen selbstständig auf der eVergabeplatt- form abgerufen werden.

  1. Gesetzliche Grundlage der Vergabe, Verfahrens- und Auftragsart

Grundlage des Vergabeverfahrens sind die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen 2016 (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge 2016 (VgV) in der jeweils aktuellen Fassung.

Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren nach § 15 Abs. 1 VgV durchgeführt. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Auf Grundlage der Vergabeunterlagen (Teile 1 bis 4) einschließlich Anlagen sind alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Die zu vergebenden Leistungen sind auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (§ 103 Abs. 4 GWB) zu erbringen.

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 1 VgV) umfassen vorliegend folgende Dokumente ein- schließlich deren Anlagen:

 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1),

 Angebot und Formblätter (Vergabeunterlagen, Teil 2 A),

 Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil 3 A),

 Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 4).

Teil A betrifft jeweils die Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen.

Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen einschließlich der zu benutzenden Formblätter in elektronischer Form, um das Ausfüllen dieser Unterlagen am PC zu ermöglichen. Für die Erstel- lung des Angebotes sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter / Dokumente bzw. Dateien zu verwenden, soweit sie solche zur Verfügung stellt. Der Bieter muss die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente zwingend auf elektronischem Weg über die in Ziffer 9.1 genannte eVergabeplattform einreichen; eine andersartige Einreichung des Angebots hat den zwingenden Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren zur Folge.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

  1. Hinweispflicht auf etwaige Unvollständigkeiten und Unklarheiten der Vergabeunterlagen

Der Bieter muss die Vergabeunterlagen unverzüglich nach dem Erhalt / Runterladen von der eVergabeplattform auf Vollständigkeit, Verständlichkeit, Unklarheiten oder andere etwaige Fehler überprüfen. Der Bieter muss die Auftraggeberin ggf. unverzüglich im Wege einer Nach- richt über die nachfolgend in Ziffer 9.1 genannte eVergabeplattform auf etwaige Fehler hin- weisen. Weist der Bieter nicht unverzüglich darauf hin, kann er sich später nicht auf etwaige Fehler der Auftraggeberin berufen.

  1. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen und Informationen

Bei den Vergabeunterlagen und ihren Anlagen sowie den darin enthaltenen Informationen und bei allen weiteren von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Daten und Kenntnissen handelt es sich um sensible Informationen. Diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergege- ben werden.

Sämtliche Mitarbeitende, die mit der Auftragsausführung befasst sind oder Zugang zu den Auf- tragsdaten haben, sind vom Auftragnehmer zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Dies hat der Auftragnehmer sicherzustellen und ggf. auf Nachfrage nachzuweisen. Gleiches gilt für etwaige Nachunternehmer und deren Mitarbeitende.

  1. Verfahrensführung und Kommunikation mit der Auftraggeberin im Vergabeverfahren

9.1 Verfahrensführung im Wege elektronischer Mittel

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform „dtvp.de“ (e-Vergabe- plattform) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen können über den Link in der EU-Auftragsbe- kanntmachung auf der vorstehend genannten eVergabeplattform unentgeltlich, uneinge- schränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Eine Registrierung ist für den Abruf der Vergabeunterlagen nicht erforderlich. Das Vergabeverfahren hat auf der eVergabeplattform die Identifikationsnummer:

CXP4Y63MQ5K

Bitte geben Sie diese Kennnummer auf der Seite Projektübersicht ein und öffnen Sie damit den Projektraum des Vergabeverfahrens. Dort können Sie alle Informationen zum Vergabeverfah- ren einsehen und Ihr Angebot über Angebote > Bietertool abgeben.

Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur e- Vergabeplattform leistet die Hotline die telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 900 1 267463 zu erreichen ist.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass die eVergabeplattform aufgrund von Wartungsarbeiten nicht ununterbrochen zur Verfügung steht. Wartungsarbeiten werden auf der e-Vergabeplattform grundsätzlich zwei Wochen im Voraus angekündigt; Bieter haben sich selbständig darüber zu informieren und ihre Vorgehensweise darauf einzurichten.

Bitte beachten Sie, dass die Größe der zu versendenden Daten 500 MB nicht überschreitet (vgl. Tipps und Hinweise zur Angebotsabgabe auf der Homepage https://support.cosinex.de/ bzw. https://support.cosinex.de/unternehmen/).

Eine Registrierung ist für den Abruf der Unterlagen nicht erforderlich, wird jedoch von der Auf- traggeberin empfohlen. Die von der Auftraggeberin verwendete eVergabeplattform bietet die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung an. Registrierte Unternehmen erhalten systemsei- tige Mitteilungen, wenn zusätzliche Informationen wie zum Beispiel Antworten auf Bieterfra- gen auf der genannten eVergabeplattform zum Abruf bereitgestellt sind, sofern und solange das jeweilige Unternehmen noch am Vergabeverfahren beteiligt ist. Diese freiwillige Mittei- lung befreit die Bieter aber nicht von ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Mitteilungen der Auftraggeberin selbst auf der eVergabeplattform einzusehen und sich insbesondere über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zur Beendigung des Vergabeverfahrens durch die Erteilung des Zuschlags oder durch Aufhebung des Vergabeverfahrens.

Im Falle von Abwesenheitsmitteilungen eines registrierten Bieters erfolgt kein erneuter Ver- sand der betreffenden Informationen, weder an dieselbe E-Mail-Adresse noch an eine in der Abwesenheitsmitteilung angegebene E-Mail-Adresse.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Handhabung der eVergabeplattform und insbeson- dere mit der Einreichung des Angebots vertraut zu machen.

9.2 Kommunikation mit der Auftraggeberin und Bieterfragen

Die Kommunikation mit der Auftraggeberin einschließlich der Stellung und der Beantwortung von Bieterfragen erfolgt während des Vergabeverfahrens – mit Ausnahme der Vereinbarung eines Ortstermins – ausschließlich über die in Ziffer 9.1 genannte eVergabeplattform.

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass zum Inhalt der Vergabeunterlagen wie auch zu sämt- lichen anderen relevanten Themen Bieterfragen gestellt werden können. Bieterfragen sind bis spätestens

14.09.2026 ,

zu stellen. Fragen und Hinweise, die an eine andere als diese Adresse übermittelt werden, sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. Auch mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht berücksichtigt.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

Die Bieter werden ersucht, Bieterfragen ggf. so früh wie möglich und so konkret wie möglich zu stellen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Ablauf der vorstehend genannten Frist gestellte Bie- terfragen, nicht zu berücksichtigen, wenn diese zu einer Verzögerung des Abschlusses des Vergabeverfahrens führen würden.

Die Auftraggeberin wird die Antworten über die in Ziffer 9.1 genannte eVergabeplattform für alle Bieter bereitstellen. Fragen und Antworten, die für alle Bieter relevant sind, werden ano- nymisiert und aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung einheitlich allen Bietern zur Verfügung gestellt. Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur ein einzelnes interessiertes Unternehmen betreffen, werden ausnahmsweise nur diesem Bieter gegenüber beantwortet.

Die Auftraggeberin veröffentlicht – wie vorstehend beschrieben – grundsätzlich auch die ge- stellten Fragen. Es wird daher darum gebeten, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie zur Sicherstellung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers zulassen.

9.3 Ablauf des Vergabeverfahrens

Die Vergabe der zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt im Wesentlichen im Wege folgender drei Verfahrensschritte:

Die Bieter sind auf der Grundlage der EU-Bekanntmachung samt Vergabeunterlagen (Teile 1 bis 4) im ersten Schritt aufgefordert, ein verbindliches Angebot zu erstellen und abzugeben. Sie können in der Angebotsphase auf freiwilliger Basis einen Termin zur Ortsbesichtigung wahrnehmen, siehe oben Ziffer 4.

Im zweiten Schritt wird auf der Basis des verbindlichen Angebots samt Anlagen zunächst die Vollständigkeit, die Einhaltung der formalen Anforderungen sowie die Eignung des einzelnen Bieters geprüft und ggf. festgestellt. Zudem wertet die Auftraggeberin die nach der vorgenann- ten Prüfung nicht auszuschließenden Angebote nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien, er- mittelt auf dieser Basis das wirtschaftlichste Angebot und trifft die Vergabeentscheidung.

Die Bieter, die auf der Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien keinen Erfolg hatten, werden im dritten Schritt gem. § 134 Abs. 1 GWB informiert. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unter- nehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses unverzüglich in Textform zu informieren.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

  1. Begrifflichkeiten

10.1 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaf- ten nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff „Bieter“ auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Bietergemeinschaften sind vor der Abgabe des An- gebots nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 43 Abs. 2 VgV). Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot entlang der Vorgaben des Formblatts „Bietergemeinschaftserklärung“ (Vergabeunterlagen, Teil 2 A, Formblatt 2) eine Bietergemeinschaftserklärung abgeben.

Die Bietergemeinschaft muss bei Abschluss des Vertrages eine Rechtsform haben, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besteht; die Bevollmächtigung eines Vertreters, der die Ge- sellschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt, ist vorzunehmen und nachzuweisen (Verga- beunterlagen, Teil 2 A, Formblatt 2). Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss zum Nach- weis seiner Eignung die Erklärungen und Nachweise entlang der Vorgaben, die für Bieter gel- ten, mit dem Angebot abgeben. Dafür sind die entsprechenden Formblätter (Vergabeunterla- gen, Teil 2 A), soweit sie zutreffen, zu benutzen und vom Bieter als Anlagen mit dem Angebot abzugeben.

Die Auftraggeberin behält sich vor dem Hintergrund des Ineinandergreifens der verschiede- nen zu erbringenden Leistungen vor, eine Bewerber- / Bietergemeinschaft ggf. aufzufordern, darzulegen und nachzuweisen, dass sie die Leistungen ohne problematische Schnittstellen aus „einer Hand“ erbringen kann. Grund dafür ist, dass die zu erbringenden Leistungen un- tereinander eine große leistungsmäßige, fachliche und technische Überschneidung aufwei- sen, die bei der Leistungserbringung eine eng verzahnte Zusammenarbeit und Abstimmung in organisatorischen, fachlichen und technischen Belangen erzwingt.

10.2 Einfache Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu erbringenden Leistungen von einem Nachunternehmer / Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen bereits in seinem Angebot angeben. Die Benennung der Art und des Umfangs der von einfa- chen Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen ist entlang der Vorgaben des Formblatts „Einfache Nachunternehmer“ (Vergabeunterlagen, Teil 2 A, Formblatt 4) vorzunehmen; das Formblatt 4 ist ggf. mit dem Angebot abzugeben.

Die Benennung der Namen der einfachen Nachunternehmer (nicht eignungsverleihenden Nachunternehmer) und ihres Leistungsanteils bereits mit dem Angebot ist freiwillig und kann gleichfalls im Formblatt „Einfache Nachunternehmer (Vergabeunterlagen, Teil 2 A, Formblatt 4) vorgenommen werden. Die Auftraggeberin wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

kurzfristig gesondert dazu auffordern, die Namen der einfachen Nachunternehmer zu benen- nen sowie die für diese erforderlichen Eignungserklärungen und -nachweise abzugeben. Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind ggf. innerhalb einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Frist –die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.

Die Auftraggeberin behält sich vor dem Hintergrund des Ineinandergreifens der verschiede- nen zu erbringenden Leistungen vor, eine Bewerber- / Bietergemeinschaft ggf. aufzufordern, darzulegen und nachzuweisen, dass sie die Leistungen mit dem in Aussicht genommenen Nachunternehmer ohne problematische Schnittstellen aus „einer Hand“ erbringen kann. Grund dafür ist, dass die zu erbringenden Leistungen untereinander eine große leistungsmä- ßige, fachliche und technische Überschneidung aufweisen, die bei der Leistungserbringung eine eng verzahnte Zusammenarbeit und Abstimmung in organisatorischen, fachlichen und technischen Belangen erzwingt.

10.3 Eignungsleihe

Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner „wirtschaftlichen und finanziellen Lei- stungsfähigkeit“ und/oder seiner „technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ im Wege der Eignungsleihe der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (§ 47 VgV), muss er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen angeben und benennen, auf welche Fähigkeit / Kapazität dieser Unternehmen er sich beruft (Vergabeunterlagen, Teil 2, Formblatt 5). Zudem muss er den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, und eine entsprechende Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Nachunternehmer abgeben (Vergabeunterlagen, Teil 2 A, Formblatt 6).

Darüber hinaus muss der Bieter die Eignung der benannten Unternehmen nachweisen. Für jeden eignungsverleihenden Nachunternehmer, jedes verbundene Unternehmen und jeden Dritten müssen die Erklärungen und Nachweise entlang der Vorgaben der in den Vergabeun- terlagen, Teil 2, enthaltenen Formblätter mit dem Angebot abgegeben werden.

Ein Bieter kann gem. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

  1. Erstellung der Angebote

11.1 Grundlage der Angebote

Grundlage der Erstellung der Angebote sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestell- ten Vergabeunterlagen. Die ggf. von der Auftraggeberin im Verlauf des Vergabeverfahrens er- teilten weiteren Informationen wie zum Beispiel Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

Bieter, sonstige schriftliche Hinweise wie Verfahrensbriefe sind Bestandteil der Vergabeunter- lagen und für die Erstellung und Abgabe der Angebote zu beachten. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen im Verlauf der Angebotsfrist anzupassen, und wird bei Vornahme wesentlicher Anpassungen ggf. die Angebotsfrist entsprechend verlängern.

Den Bietern ggf. im Verlauf des Vergabeverfahrens im Wege von Hinweisen und/oder Antwor- ten auf Bieterfragen erteilte Informationen, durch die die Vergabeunterlagen ergänzt, präzi- siert oder geändert werden, gehen den Vergabeunterlagen vor.

11.2 Verfahrenssprache

Der gesamte Schriftverkehr mit der Auftraggeberin ist in deutscher Sprache zu führen. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und vorzulegen. Das gilt insbesondere auch für die abzugebenden Erklärungen und Nachweise. Fremdsprachliche Unterlagen sind in Kopie und zusätzlich mit beglaubigter deutscher Übersetzung oder Über- setzung durch einen staatlich anerkannten oder vereidigten Übersetzer vorzulegen.

11.3 Erstellung des Angebots

Die Bieter haben auf der Grundlage der Maßgaben der EU-Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen ein vollständiges, verbindliches und zuschlagsfähiges Angebot zu erstellen. Zur Erstellung des Angebots sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestell- ten Dokumente bzw. Formblätter zu verwenden und bei Bedarf zu vervielfältigen.

Die Vergabeunterlagen, Teil 2 A, müssen vollständig ausgefüllt werden sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten.

11.4 Unzulässigkeit von Änderungen an den Vergabeunterlagen

Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbe- schreibung und/oder den Vertragsbedingungen, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

11.5 Preisangaben

Das Angebot muss die in dem „Preisblatt“ (Vergabeunterlagen, Teil 2, Formblatt 13) geforder- ten Preisangaben an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig enthalten.

Alle Preise sind in vollen EUR und vollen Cent anzugeben (Euro-Beträge mit max. 2 Nachkom- mastellen). Sämtliche Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) anzugeben.

Die Anwendung der angebotenen Preise einschließlich etwaiger Anpassungen und der Abrech- nung richtet sich nach den Bestimmungen der Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 4).

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

11.6 Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Angebot

Dem Bieter obliegt es selbst, diejenigen Teile des Angebots, die ein Betriebs- und/oder Ge- schäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Macht der Bieter dies nicht, kann die Auftraggeberin im Falle der rechtlichen Überprüfung des Verga- beverfahrens von der Zustimmung des Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (insbesondere andere Bietende) ausgehen.

11.7 Eigentum an den Angebotsunterlagen und Kostenerstattung

Das Eigentum an den eingereichten Angebotsunterlagen, Erklärungen etc. geht auf die Auf- traggeberin über. Die eingereichten Angebote werden von der Auftraggeberin gemäß den ge- setzlichen Anforderungen aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Ange- bote vernichtet bzw. gelöscht.

Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Angebots findet nicht statt. Wird das Vergabeverfahren aufgehoben, werden die Kosten für die Teil- nahme an dem Vergabeverfahren nicht erstattet.

11.8 Gewerbliche Schutzrechte

Der Bieter hat in seinem Angebot ggf. anzugeben, wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Beab- sichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

  1. Abgabe der Angebote

12.1 Abgabefrist und Ort

Das Angebot muss in elektronischer Form bis spätestens

22.09.2026, 11:00 Uhr (Ende der Angebotsfrist),

der Auftraggeberin über die in Ziffer 9.1 genannte eVergabeplattform zugegangen sein. Auf anderem Weg als über die genannte eVergabeplattform eingereichte Angebote oder Ange- botsteile werden nicht berücksichtigt. Auch eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.

Der Bieter hat sicherzustellen, dass nur ein einziges Angebot hochgeladen wird. Es ist kein zip- Ordner zu verwenden.

Angebote und Teile des Angebots, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Schwierigkeiten des Bieters, sein Angebot über die eVer- gabeplattform einzureichen, die in der Verantwortungssphäre des Bieters liegen, können nicht

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

als Verspätungsgrund geltend gemacht werden. Der Bieter trägt die Darlegungslast und Be- weislast, dass ihn entlastende Umstände tatsächlich gegeben sind; nach der Rechtsprechung sind in diesem Fall hohe Voraussetzungen zu erfüllen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote über die eVergabeplattform zurückge- zogen werden. Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen können hinsichtlich des Ange- bots bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die eVergabeplattform vorgenom- men werden.

12.2 Checkliste der mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen und Nachweise

Das Angebot muss vollständig sein. Bieter haben vor Abgabe des Angebots die Vollständigkeit des Angebots auf der Grundlage der Checkliste (Vergabeunterlagen, Teil 2 A, Formblatt 1) zu prüfen.

12.3 Nebenangebote und Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und führen ggf. zum Aus- schluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren.

  1. Öffnung und Prüfung der Angebote

13.1 Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der An- gebotsfrist. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV.

13.2 Formale Angebotsprüfung und Ausschluss von Angeboten

Die Auftraggeberin prüft die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst auf die Einhaltung der in diesen Verfahrens- und Angebotsbedingungen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen, § 56 Abs. 1 VgV. Dabei wird sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ange- bote prüfen und gegebenenfalls Angebote gem. § 57 Abs. 1 VgV ausschließen.

Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Unterschriften, Angaben und Erklä- rungen enthalten. Ausgeschlossen werden gem. § 57 Abs. 1 VgV insbesondere Angebote,

 die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,  die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,  in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,  in denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wor- den sind,  die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um un- wesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen,  nicht zugelassene Nebenangebote.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

13.3 Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bieters zu Russland

Das am 08.04.2022 im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine veröf- fentlichte 5. EU-Sanktionspaket hat u.a. unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentli- cher Aufträge und Konzessionen. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auf- tragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zuge- zogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter auf dem Formblatt 7 (Vergabeunterlagen, Teil 2 A) eine entsprechende Erklärung abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ab- lauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen

  1. Aufklärungs- und Nachforderungsvorbehalt

Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf eine Aufklärung zum Angebotsinhalt des Bieters durchzuführen, die der Bieter ggf. kurzfristig zu beantworten hat.

Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern, § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer festzulegenden ange- messenen Frist vorzulegen. Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Durchführung einer Nachforderung.

Werden die erforderlichen Erklärungen und Nachweise bis zu der mit der Nachforderung ge- nannten Frist nicht rechtzeitig / nicht vollständig eingereicht, wird der Bieter von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen verga- berechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.

  1. Erfüllung der Mindestanforderungen

Die Vergabeunterlagen und hier insbesondere die Leistungsbeschreibung, enthalten zwingend zu erfüllende Mindestanforderungen an die zu erbringenden Dienstleistungen. Die Auftragge- berin prüft nach der Abgabe des Angebots, ob die Mindestanforderungen eingehalten sind, und fordert den Bieter ggf. vor der Erteilung des Zuschlags auf, kurzfristig geeignete Nachweise vorzulegen, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind und wie die Mindestanforderungen erfüllt werden. Mindestanforderungen sind in den Vergabeunterlagen u.a. mit „mindestens“, „muss“, „hat“, „ist zu“ oder vergleichbaren Formulierungen beschrieben. Werden die Mindest- anforderungen nicht eingehalten, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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Vergabeverfahren Reinigungsleistungen, Vergabenummer 26-2000081192 Verfahrens- und Angebotsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 1)

  1. Ungewöhnliche niedrige Angebote

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Lei- stung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Auftraggeberin vom Bieter Aufklärung, § 60 VgV. Die Prüfung durch die Auftraggeberin kann dabei insbesondere folgende Fragestellungen betref- fen:

  • die Wirtschaftlichkeit des Fertigungsverfahrens einer Lieferleistung oder der Erbringung der Dienstleistung,
  • die gewählten technischen Lösungen oder die außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die das Unternehmen bei Erbringung der Leistung verfügt,
  • die Besonderheiten der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung,
  • die Einhaltung der Verpflichtung § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für das Unterneh- men geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, oder
  • die etwaige Gewährung einer staatlichen Beihilfe an das Unternehmen.

Kann die Auftraggeberin den Preis oder die Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf sie den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen und das Angebot ausschließen. Die Auftraggeberin lehnt das Angebot u.a. ab, wenn er bei der Prüfung feststellt, dass der Preis oder Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil der Bieter Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten hat.

Im Falle der Gewährung einer staatlichen Beihilfe lehnt die Auftraggeberin das Angebot ab, wenn der Bieter nicht fristgemäß nachweisen kann, dass die Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde.

  1. Eignungsanforderungen und Prüfung der Eignung

Die zum Nachweis der Eignung gem. § 122 Abs. 1 GWB zu erfüllenden Anforderungen ergeben sich aus der EU-Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen (Teil 2 A, Formblätter 7 bis 11). Als vorläufigen Beleg der Eignung wird eine Europäische Eigenerklärung akzeptiert.

  1. Zuschlagskriterien, ihre Gewichtung und Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, § 127 Abs. 1 S. 1 GWB. Die Auftrag- geberin hat die Zuschlagskriterien zur Vergabe der Leistungen wie nachfolgend beschrieben festgelegt und gewichtet, siehe Ziffern 18.1 und 18.2.

18.1 Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen,

Die Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen werden auf der Grundlage folgender qualitati- ver und preislicher Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung vergeben:

Zuschlagskriterium / Beschreibung Gewichtung Max. Zuschlagskriterien Punkte

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A. Qualität Auftragsbezogenes Lei- stungskonzeptAuftragsbezogenes Konzept zur Vorbereitung, Aufnahme sowie Durchführung der Leistungs- erbringung und Qualitätssicherung während der Vertragsleistungszeit, siehe VGU Teil 2 A, Formblatt 12.20%200
B. Preis GesamtangebotspreisJährlicher Gesamtangebotspreis Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen auf Basis der Angaben des Bieters im Preisblatt, VGU Teil 2 A, Formblatt 13. Das Angebot mit dem niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote er- halten entsprechend dem prozentualen Ab- stand ihres jährlichen Gesamtangebotspreises zum niedrigsten jährlichen Gesamtangebots- preis weniger Punkte.80%800
Gesamt:100 %1000 Punkte

18.1.1 Wertung Qualität Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen,

Das Zuschlagskriterium Qualität wird nach folgender Bewertungsmatrix mit Punkten bewertet:

HerausragendDargestellter Lösungsansatz liegt in al- len Anforderungen deutlich über dem Durchschnitt, ist vollumfänglich nach- vollziehbar und widerspruchsfrei und lässt eine qualitativ und funktonal opti- male Leistung erwarten.9 oder 10 Punkte
GutDargestellter Lösungsansatz liegt in den meisten Anforderungen über dem Durchschnitt, ist vollumfänglich nach- vollziehbar und widerspruchsfrei und lässt eine qualitativ und funktional gute Leistung erwarten.7 oder 8 Punkte
BefriedigendDargestellter Lösungsansatz entspricht in den Anforderungen dem Durch- schnitt, ist vollumfänglich nachvollzieh- bar und widerspruchsfrei und lässt eine qualitativ und funktional noch zufrie- denstellende Leistung erwarten.5 und 6 Punkte

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AusreichendDargestellter Lösungsansatz entspricht in den Anforderungen nicht mehr dem Durchschnitt, ist nur weitgehend nach- vollziehbar und nur weitgehend wider- spruchsfrei und lässt eine qualitativ und funktional noch ausreichende Lei- stung erwarten.3 oder 4 Punkte
Nicht ausreichendDargestellter Lösungsansatz entspricht teilweise nicht den Anforderungen, ist nur in Teilen nachvollziehbar und/oder in Teilen widerspruchsfrei und lässt eine qualitativ und funktional nicht mehr ausreichende Leistung erwarten.0, 1 oder 2 Punkte

Die für die einzelnen Kriterien vergebenen Punkte werden entsprechend den unter Ziffer 18.1 genannten Prozentsätzen gewichtet.

Erreicht ein Bieter beispielsweise auf das Zuschlagskriterium Qualität 8 Punkte, erhält er 80% der auf dieses Unterkriterium zu vergebenden 200 Punkte, d.h. 160 Punkte. Die auf die einzel- nen Unterkriterien erreichten Punkte werden addiert.

Der Bieter muss in seinem Auftragsbezogenem Leistungskonzept auf die Maßgaben der Lei- stungsbeschreibung (VGU Teil 3 A) und der Vertragsbedingungen (VGU Teil 4) Bezug neh- men, damit die Auftraggeberin erkennen kann, dass und inwieweit er sich mit den vorlie- gende Gegebenheiten der Leistungserbringung auseinandergesetzt und seine Leistung hier- auf abgestimmt hat.

Mindestanforderung: Der Bieter muss im Rahmen der Wertung des Zuschlagskriteriums Qua- lität mindestens die Hälfte der zu vergebenden Wertungspunkte, d.h. 100 Wertungspunkte erreichen. Darüber hinaus darf keines der qualitativen Zuschlagsunterkriterien mit „nicht aus- reichend“ zu bewerten sein. Erreicht ein Bieter mindestens in einem der qualitativen Zu- schlagsunterkriterien nur die Bewertung „nicht ausreichend“, wird sein Angebot ausgeschlos- sen.

Beispiel für die Wertung der Qualität sowie für die Umrechnung von Leistungspunkten in Wertungspunkte:

Bester Bieter: Herausragend =10 Leistungspunkte, d.h. 200 Wertungspunkte = Höchstpunkt zahl: 200

Anderer Bieter: Gut = 8 Leistungspunkte, d.h. 80% von 200 Punkten = 160 Wertungspunkte

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Weiterer anderer Bieter: Befriedigend = 5 Leistungspunkte, d.h. 50% von 200 Punkten = 100 Wertungspunkte

18.1.2 Wertung jährlicher Gesamtangebotspreis, Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen

Das Angebot des Bieters wird auf der Grundlage des jährlichen Gesamtangebotspreises für Unterhalts- und Abrufreinigungsleistungen (Gewichtung 80%) auf Basis der Angaben des Bie- ters im Preisblatt, VGU Teil 2 A, Formblatt 13, gewertet.

Das Angebot mit dem niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis erhält die maximal mögli- che Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten entsprechend dem prozentualen Abstand ihres jährlichen Gesamtangebotspreises zum niedrigsten jährlichen Gesamtangebotspreis weniger Punkte.

Der jährliche Gesamtangebotspreis wird anhand der Preise und preisbezogenen Angaben des Bieters ermittelt, die im Reiter „Zusammenfassung Preisblätter“ der Anlage 1 „Bestandsda- ten,LV&PB“, des Formblatts 13, VGU Teil 2 A, zusammengefasst sind.

Der jährliche Gesamtangebotspreis (brutto) ergibt sich aus der Summe folgender Positionen:

Position I. Jährlicher Gesamtangebotspreis (brutto) für alle obligatorischen Unterhalts- reinigungsleistungen,

Position II. Jährlicher Gesamtangebotspreis (brutto) für alle Abrufreinigungsleistungen auf Basis fiktiver Mengen,

Position III. Jährlicher Gesamtangebotspreis (brutto) Abrufleistung Objektleitung.

Der jährliche Gesamtangebotspreis entspricht dem Betrag in Zelle I/30 des Reiters „Zusam- menfassung_Preisblätter“ in Anlage 1 des Preisblatts, Formblatt 13, VGU Teil 2 A.

Mindestanforderungen: Angebote, deren jeweilige preisbezogene Angabe „angebotene Lei- stung in qm/Stunde“ („Leistungswert“) in Anlage 1 im jeweiligen Preisblatt-Reiter über dem jeweiligen „Leistungsmaximalwert in qm/Stunde“ der betroffenen Preisposition des jeweiligen Preisblatt-Reiters liegt (zu den jeweiligen Preisblatt-Reitern s. a. Ziffer 2, VGU Teil 3 A Leistungs- beschreibung), werden ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden ferner Angebote, deren je- weilige preisbezogene Angabe „Angebotene Mindest-Jahresstunden des/der Objektleiters/in für die Tätigkeiten gemäß Ziffer 16.1 VGU Teil 3A…“ in Anlage 1 in den Reitern „Preisblatt HV“ unter der jeweils genannten Mindestanforderung in der Zelle F-H26 liegt.

Beispiel zur Wertung des jährlichen Gesamtangebotspreises Unterhalts- und Abrufreini- gungsleistungen:

Günstigster Bieter: Jährlicher Gesamtangebotspreis = 1.000 €* Höchstpunktzahl: 800 Wertungspunkte

Nachfolgender Bieter: Jährlicher Gesamtangebotspreis = 1.200 €* Differenz zum günstigsten Bieter: 200 €

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Differenzbetrag entspricht 200 € von 1.000 €, d.h. 20% Punktzahl: 800 Wertungspunkte – 20% = 640,00 Wer- tungspunkte

Die Punkte in Bezug auf den Gesamtpreis werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.

*Angaben dienen lediglich als willkürlich gewählte Beispiele und sind keine Indikation für An- gebotspreise.

  1. Beziehung zwischen Vergabeunterlagen bzw. Angebot und Vertrag

Bei Zuschlag werden die folgenden Teile der Vergabeunterlagen bzw. Angebotsunterlagen wie folgt zum Bestandteil des Dienstleistungsvertrags:

BezugDokumentVertrag
Vergabeunterlagen, Teil 1Verfahrensbedingungenwird zuAnhang 6 des Vertrages
Vergabeunterlagen, Teil 2 AAngebot des Auftragneh- mers in Form der ausge- füllten Vergabeunterlagen Teil 2 samt Anlagenwird zu Preisblatt des Ange- bots wird zu Anhang 2 des Vertrages  Liste der Nachunter- nehmer wird zu An- hang 3 des Vertrages  Sonstige Angebots- bestandteile werden Anhang 5 des Vertra- ges
Vergabeunterlagen, Teil 3 ALeistungsbeschreibung der Auftraggeberin samt Anla- genwird zuAnhang 1 des Vertrages
Vergabeunterlagen, Teil 4 inkl. AnhängeVertragsbedingungenwird zuVertrag inkl. Anhänge
  1. Termine

In dem Vergabeverfahren sind folgende voraussichtlichen Termine zu beachten:

Start Vergabeverfahren20.08.2026
Durchführung freiwillige Ortstermine25.08.2026 bis 11.09.2026J
Fristende für Fragen14.09.2026

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Ende der Angebotsfrist22.09.2026
Ende Bindefrist30.11.2026
Voraussichtlicher Leistungsbeginn02.11.2026

Die Auftraggeberin behält sich vor, den vorgesehenen Terminplan ggf. unter Wahrung der Transparenz und des Gleichbehandlungsgrundsatzes diskriminierungsfrei anzupassen und ins- besondere die vorgesehenen Fristen zu verlängern.

  1. Etwaige Aufhebung des Vergabeverfahrens

Die Auftraggeberin ist insbesondere berechtigt, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise auf- zuheben (§ 63 Abs. 1 VgV). Eine Erstattung von Kosten findet ggf. nicht statt.

  1. Mitteilung über Zuschlagserteilung

Die Bieter werden über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Vergabe- verfahrens gem. § 134 Abs. 1 GWB informiert.

  1. Auszug aus dem Wettbewerbsregister

Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 30 000 Euro netto vor der Erteilung des Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Auftraggeberin wird deshalb von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, beim Bundeskartellamt für den betreffenden Bieter

undes-
weite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern für Vergabeverfahren Informa-
tionen zur Verfügung, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen
wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder aus-
geschlossen werden kann.
  1. Datenschutz

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet, die von Ihnen durch die Beteiligung an dem Vergabeverfahren und insbesondere durch die Abgabe eines Angebots übermittelt werden.

Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9566-0, E-Mail: info@bundes- bank.de) unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ausschließlich für die

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Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten verwendet. Dies umfasst bei- spielsweise die Durchführung von Vergabe-verfahren sowie die Vertragsdurchführung/-ab- wicklung von im Rahmen von Vergabeverfahren geschlossenen Verträgen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

Die Daten werden so lange gespeichert, so lange wie diese im Rahmen des Vergabeverfahrens, zur Vertrags-durchführung und -abwicklung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und/oder ge- setzlichen Pflichten erforderlich sind.

Die Empfänger der Daten sind durch die Deutsche Bundesbank beauftragte bzw. vertraglich gebundene Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer, Fachplaner, Architekten u. ä.

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Ihnen gegenüber der Deutschen Bundesbank die folgenden Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu:

– Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

– Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

– Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

– Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Sie haben zudem nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die für die Deutsche Bundesbank zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn, Tel.: 0228 997799-0, E- Mail: poststelle@bfdi.bund.de).

Weitere Informationen zu den Betroffenenrechten erhalten Sie bei der Datenschutzbeauftrag- ten der Deutschen Bundesbank. Diese erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse Daten- schutz@bundesbank.de, telefo-nisch unter der Rufnummer 069 9566-32369 und postalisch unter der Anschrift Deutsche Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main.

  1. Zuständige Vergabekammer

Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig ist:

Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76

53123 Bonn

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E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499-0 Fax: +49 228 9499-163

Unternehmen haben gegenüber der Auftraggeberin einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe- vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ge- genüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

„1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei- ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Infor- mation auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalen- dertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftragge- ber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.


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