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Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigung in acht städtischen Objekten in Bielefeld

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Stadt Bielefeld Stand: August 2021

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld für Lieferungen und Leistungen (ZVL)

  1. Unteraufträge (§ 4 Abs. 4 VOL/B) 4.6 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung oder wesentliche Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung der Auftrag- darstellt, hat er 15 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zah- geberin, Stadt Bielefeld, an andere übertragen. len, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
  2. Verpackung Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers blei- 2.1 Die Ware ist verpackungsfrei anzuliefern. Soweit zur Vermeidung von ben unberührt. Transportschäden eine Verpackung erforderlich ist, muss die Ware han- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbe- delsüblich und ihrer Eigenart entsprechend verpackt sein. werbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bie- 2.2 Die Verpackung wird von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer ohne tern/Bewerbern über besondere Vergütung gestellt.  Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,  die zu fordernden Preise, 2.3 Die Auftragnehmerin/Der Auftragnehmer holt die Verpackungsstoffe auf  Bindungen sonstiger Entgelte, ihre/seine Kosten ab und übernimmt kostenfrei deren Entsorgung.  Gewinnaufschläge,
  3. Erfüllungsort, Lieferungen (§ 6 VOL/B)  Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, 3.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist die im Auftragsschreiben angegebene  Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittel- Lieferadresse. bar den Preis beeinflussen,  Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, 3.2 Frachtkosten, Porti, Anfuhr-, Verpackungs- und Lagerkosten etc. werden  Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben nicht besonders vergütet; diese sind in den Einheitspreisen enthalten, sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach dem Gesetz gegen wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlun-
  4. Unzulässige Handlungen gen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, 4.1 Die Stadt Bielefeld ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind Auftragnehmerin/der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten der Stadt 5 Abnahme (§ 13 VOL/B) Bielefeld mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des 5.1 Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehenden Personen mit Rück- verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen hinzu- sicht auf ihre Zugehörigkeit zur Verwaltung oder dem Unternehmen der ziehen. Stadt Bielefeld Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Hand- 5.2 Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In lungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers selbst stehen Handlun- die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und gen von Personen gleich, die auf Seiten der Auftragnehmerin/des Auftrag- wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen der nehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Auftragnehmerin/des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausferti- Auftrages befasst sind. gung. Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit der Auftragnehme- Was unter Vorteilen im Sinne des Absatzes 1 zu verstehen ist, richtet sich rin/des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin vereinbart war, oder nach den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch. die Stadt Bielefeld mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. Das Er- 4.2 Die Stadt Bielefeld ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn sich gebnis der Abnahme ist der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer alsbald die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer nachweislich an wettbewerbsbe- mitzuteilen. schränkenden Absprachen (§ 1 GWB) beteiligt, insbesondere mit anderen 6. Rechnung (§§ 15, 17 VOL/B) Bieterinnen/Bietern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, Bin- 6.1 Alle Rechnungen mit den notwendigen Rechnungsunterlagen sind in dungen sonstiger Entgelte, die zu fordernden Preise, Gewinnaufschläge, einfacher Ausfertigung mit quittierter Lieferbestätigung bei der Stadt Biele- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, Zahlungs-, Liefe- feld einzureichen. rungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mit- 6.2 Liefer- und/oder Wiegescheine sowie Stundenzettel im Fall von Stunden- telbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen lohnarbeiten sind im Original unmittelbar mit der Rechnung vorzulegen. oder Abstandszahlungen, Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben han- delt, eine Verabredung getroffen oder eine Empfehlung (§ 22 GWB) aus- 7. Abtretung gesprochen hat, es sei denn, dass sie im Einzelfall nach Maßgabe des Forderungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers gegen die Stadt GWB gestattet sind. Bielefeld können unter folgenden Bedingungen abgetreten werden: Solchen Handlungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers selbst a) Die Abtretung erstreckt sich auf alle Forderungen aus einem genau zu stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr/ihm beauftragt oder bezeichnenden Auftrag. Sie umfasst außer diesem Auftrag auch etwa- für sie/ihn tätig sind. ige Nachträge, die als solche bezeichnet sind. Abgetreten ist der noch ausstehende Betrag in voller Höhe. 4.3 Vor der Ausübung der Rechte gem. Ziff. 4.1 oder 4.2 ist der Auftragneh- b) Eine weitere Abtretung durch die neue Gläubigerin/den neuen Gläubi- merin/dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, zum Tatverdacht Stel- ger ist ausgeschlossen. lung zu nehmen. c) Die Abtretung wirkt gegenüber der Stadt Bielefeld - und zwar vom Tag 4.4 Liegt eine Verfehlung im Sinne der Ziffer 4.1 oder 4.2 vor, so entscheidet der Anzeige ab - erst, wenn sie der Stadt Bielefeld von der alten Gläu- die Stadt Bielefeld in jedem Einzelfall, ob eine Bewerberin/ein Bewerber bigerin/dem alten Gläubiger (Auftragnehmerin/Auftragnehmer) und von oder Bieterin/Bieter wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme an einem der neuen Gläubigerin/vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeich- laufenden Vergabeverfahren bzw. der Teilnahme an künftigen Vergabe- nung der auftraggebenden Stelle schriftlich angezeigt worden ist. Sind verfahren ausgeschlossen werden soll. Ansprüche aus mehreren Aufträgen abgetreten worden, so muss jede Bei nachgewiesenen Verfehlungen wird die Bewerberin/der Bewerber oder Abtretung gesondert angezeigt werden. Bieterin/Bieter in der Regel ausgeschlossen. 8. Gerichtsstand Der Nachweis ist erbracht, wenn aufgrund der vorliegenden Tatsachen Sind die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentli- keine begründeten Zweifel an der Verfehlung bestehen. Bei Verstößen chen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so gilt Bielefeld gegen das GWB, z. B. bei Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe als Gerichtsstand. von Angeboten sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Aus- schreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflus- 9. Sicherheitsleistungen sen, kommt für den Nachweis auch ein Bußgeldbescheid der Kartellbe- 9.1 Hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer eine Bürgschaft zu stellen, so hörde in Betracht. Verdachtsmomente allein können nicht ausschlagge- muss sie nach dem vorgeschriebenen Muster der Stadt Bielefeld von ei- bend sein. nem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kredit- Bei einem Ausschluss wird die Bewerberin/der Bewerber bzw. Biete- versicherer gestellt werden. rin/Bieter im Regelfall für die Teilnahme an weiteren Ausschreibungen der Stadt Bielefeld mit einer Mindestsperrfrist von 2 Jahren belegt. In Aus- 9.2 Die Bürgschaft ist unter Verzicht auf sämtliche Einreden (§§ 768 und 770 nahmefällen kann mit außerordentlicher Begründung die Ausschlussfrist BGB) abzugeben. verkürzt oder verlängert werden. Die betroffenen Bewerberinnen/Bewerber oder Bieterinnen/Bieter werden vor ihrem beabsichtigten Ausschluss an- 10. Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers gehört. Die Entscheidung wird ihnen schriftlich mitgeteilt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld. Bei der Ausschlussentscheidung werden etwaige Auskünfte der Informati- 11. Vertragsänderungen onsstelle sowie die der Stadt Bielefeld bekannten Feststellungen anderer Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Stellen, etwa des Rechnungsprüfungsamtes, der Strafverfolgungsbehör- den und der Landeskartellbehörden und die Besonderheiten des Einzelfal- les einbezogen. Im Falle des Ausschlusses wird darauf hingewiesen, dass die Ausschlussentscheidung der Informationsstelle des Landes mitgeteilt wird. Wer von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen ist, wird auch nicht als Bietergemeinschaft zugelassen.

4.5 Tritt die Stadt Bielefeld gem. Ziffern 4.1, 4.2 oder 4.4 vom Vertrag zurück, so ist sie/er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die empfangenen Leistun- Abkürzungen: gen zurückzugeben. Behält sie/er sie, so hat sie/er ihren Wert zu vergüten; VOL/B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen; werden sie zurückgegeben, so muss auch die Auftragnehmerin/der Auf- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bau- tragnehmer die empfangenen Leistungen zurückgeben. Die Stadt Bielefeld leistungen - Teil B i. d. jeweils gültigen Fassung kann von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer den Ersatz des Scha- BGB Bürgerliches Gesetzbuch vom 18.08.1896 (RGBl. S. 195) i. d. jeweils dens verlangen, der ihr/ihm durch den Rücktritt vom Vertrag entsteht. Da- gültigen Fassung gegen stehen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer gegen die Stadt GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27.07.1957 (BGBl I Bielefeld aufgrund des Rücktritts keine Ansprüche wegen Nichterfüllung S. 1081) i. d. jeweils gültigen Fassung des Vertrages zu.

100.31/305 08.21**

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