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Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigung in acht städtischen Objekten in Bielefeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 22:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in

8 Objekten der Stadt Bielefeld für den Zeitraum vom

01.02.2027 – 31.01.2028, aufgeteilt in 2 Lose, plus drei

Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten

Vergabeunterlagen:

I. Leistungsbeschreibung und Vertragsausführungsbestimmungen

II. Vergabeverfahren (Ablauf und Bewertungsvorgehen)

III. Preisblätter

Auftraggeberin: Stadt Bielefeld Die Oberbürgermeisterin 33602 Bielefeld

Während des Vergabeverfahrens sind Rückfragen ausschließlich unter Nutzung der Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform zu richten an:

Stadt Bielefeld Amt für Zentrale Leistungen Zentrale Vergabestelle

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I. Leistungsbeschreibung

  1. Aufgabenbeschreibung

Ziel dieses offenen Verfahrens ist die Vergabe der Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 8 Objekten der Stadt Bielefeld, aufgeteilt in zwei Lose, für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2028 plus drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und Substanzerhaltung der städtischen Gebäude/Einrichtungen nach festgelegten Zeitabständen, in denen sich die vorgegebenen Reinigungsarbeiten wiederholen. Der Umfang der Unterhaltsreinigung richtet sich nach den besonderen Vertragsbedingungen sowie der Anlage zu den besonderen Vertragsbedingungen.

Neben der Unterhaltsreinigung ist eine Sonder- und Ergänzungsreinigung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und der Anlage zu den besonderen Vertragsbedingungen durchzuführen.

Die im Preisblatt angegebenen Wochen für die Objektleiterstunden orientieren sich an den Nutzungswochen der entsprechenden Einrichtung. So sind für die Schulen 42 Wochen vorgegeben, die sich aus 40 Schulöffnungswochen und 2 Ergänzungsreinigungswochen zusammensetzen, Kitas haben 48 Wochen geöffnet zzgl. 1 Ergänzungsreinigungswoche und die Sporthalle Heepen hat in dieser Ausschreibung 49 Wochen Nutzungswochen.

  1. Vorgaben für Reinigungs- und Pflegemittel

In den Objekten sind die nachfolgend aufgeführten Reinigungs- und Pflegemittel einzusetzen, es sei denn, der Auftragnehmer setzt Produkte ein, die in ihrer chemischen Zusammensetzung und Wirkung gleichartig/-wertig und mit dem bestehenden Pflegesystem kompatibel sind. Für die Durchführung der laufenden Unterhaltsreinigung sollen nur Reinigungsprodukte zum Einsatz kommen, die möglichst kennzeichnungsfrei sind und das „EU-Ecolabel“ tragen.

Reinigungsmittel für die Unterhaltsreinigung
ProduktbezeichnungHersteller
TANET SR 15 oder vergleichbarer Reiniger *Fa. Tana
SANET zitrotan oder vergleichbarer Reiniger *Fa. Tana
TANET Karacho oder vergleichbarer Reiniger *Fa. Tana
CC-Fußbodenreiniger R 1000 G, Automatenreiniger oder vergleichbarer Reiniger *, DIN-Norm 18032 ist zu beachtenFa. Dr. Schutz
*EG-Sicherheitsblatt und die Produktbeschreibung sind vorzulegen

Weitere bzw. andere Reinigungs-/Pflegemittel müssen folgende Bedingungen erfüllen:

• Die Produkte müssen den zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, GefahrstoffVO) entsprechen. Sie sind nur einzusetzen, wenn sie biologisch abbaubar, nicht gesundheitsgefährdend, hautverträglich und vom Auftraggeber zugelassen sind.

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• Der Auftragnehmer hat die Reinigungskräfte anzuweisen, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Dosierungseinheiten eingehalten werden. Er hat ihnen entsprechende Dosierungshilfen zur Verfügung zu stellen (z. B. Dosierpumpen). • Der Auftraggeber kann zu Lasten des Auftragnehmers ein Prüfzeugnis von einer anerkannten Materialprüfstelle über die verwendeten Erzeugnisse fordern, wenn Zweifel an den Inhaltsstoffen bestehen. • Die Produkte müssen eine Tritt- und Schrittsicherheit nach DIN 18032 sicherstellen (Messgerät Fa. Sellmaier FSC 2000).

  1. Vertragsausführungsbestimmungen

Für die Vertragsausführung gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld für Lieferungen und Leistungen (ZVL) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen). Die besonderen Vertragsbedingungen sowie die Anlage zu den besonderen Vertragsbedingungen sind zu beachten und während der Vertragsausführung einzuhalten. Zusätzlich gelten folgende Bedingungen für die Vertragsausführung:

• Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis verfügen: Personenschäden: 3.000.000,00 € Sachschäden: 3.000.000,00 € Bearbeitungsschäden: 3.000.000,00 € Allmählichkeitsschäden: 3.000.000,00 € Umweltschäden: 3.000.000,00 € Vermögensschäden: 500.000,00 € Schlüsselverlust: 125.000,00 €

• Das Reinigungspersonal ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss vor erstmaligen Arbeitseinsatz (und anschließend jährlich zu wiederholen) folgende Erklärung unterschreiben: „Ich bestätige hierdurch, dass es mir untersagt ist, Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen, die in den Räumen der zu reinigenden Gebäude aufbewahrt werden und/oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich bin von meinem Arbeitgeber darüber belehrt worden, dass ich bei Verstoß dieses Verbotes mit meiner fristlosen Entlassung ggfls. mit einer Strafanzeige zu rechnen habe; eine evtl. Verpflichtung zum Schadensersatz bleibt davon unberührt“.

• Die persönliche und telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Mitarbeiters vor Ort (im Objekt) ist zu gewährleisten. Dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) ist nach der Auftragserteilung sofort mitzuteilen. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.

Es gilt die Fremdfirmenrichtlinie der Stadt Bielefeld, die bei der vorgenannten Dienststelle eingesehen werden kann. Die Fremdfirmenrichtlinie kann auch im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Fremdfirmenrichtlinie.pdf eingesehen werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.

  1. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt regelmäßig monatlich auf der Grundlage der vereinbarten und geleisteten Arbeiten, soweit im Objektdatenblatt für einzelne Leistungen keine andere Abrechnung angegeben wird. Das monatliche Entgelt stellt sich als Abschlagszahlung von je 1/12 auf den jeweils gültigen Jahrespreis (=regelmäßiger Abrechnungszeitraum) dar.

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Der/die Auftragnehmer/in stellt hierüber, und zwar getrennt für jedes Gebäude, unter Angabe des Abrechnungsmonats und der vom Auftraggeber mitgeteilten SAP-Nr. eine spezifizierte Rechnung aus. Vereinbarte Wegezeiten und Vorarbeiter/-innenstunden sind nachrichtlich aufzuführen. Auf der Rechnung selbst darf keine Bestätigung der Reinigungsleistung erfolgen noch darf sie im Objekt vorgelegt werden.

Auf der Rechnung sind die Lieferanschrift und die städtische Auftragsnummer anzugeben.

Für die Übermittlung der Rechnungen gibt es vier Möglichkeiten:

• Papierrechnung Übermittlung der Rechnungen auf dem Postweg an folgende Adresse: Stadt Bielefeld Immobilienservicebetrieb August-Bebel-Str. 92 33602 Bielefeld

• ZUGFeRD-Format Rechnungen in dem von uns bevorzugtem hybriden ZUGFeRD-Format senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: zugferd.isb@bielefeld.de

• PDF-Rechnungen Es wurde eine E-Mailadresse für PDF-Rechnungen eingerichtet: rechnung.isb@bielefeld.de Diese E-Mailadresse ist ausschließlich für PDF-Rechnungen. Andere Maileingänge können nicht bearbeitet werden. Für einen reibungslosen Ablauf und zeitnahe Bearbeitung beachten Sie bitte noch folgende Hinweise:  Andere Formate als das PDF-Format können wir nicht akzeptieren.  Der Dateiname darf maximal 55 Zeichen lang sein.  In einem PDF-Dokument darf nur eine Rechnung enthalten sein.  Rechnungsbegründende Unterlagen müssen zusammen mit der Rechnung in einem PDF-Dokument zugesandt werden.  Pro E-Mail darf nur ein PDF-Dokument zugesandt werden.  Verschlüsselte Dateien können nicht bearbeitet werden.

• X-Rechnung Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw. Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail-Adresse: eingang@erechnung.nrw. Als Leitweg-ID für den Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-32001-67.

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II. Vergabeverfahren (Ablauf und Bewertungsvorgehen)

  1. Allgemeine Angaben

Die Leistung wird im Wege eines Offenen Verfahrens ausgeschrieben. Das Verfahren wird EU-weit gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen für alle Interessierten auf der elektronischen Vergabeplattform https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/company/welcome.do für das Verfahren kostenfrei zum Download bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Herunterladen der Unterlagen eine Registrierung bei der o. g. Vergabeplattform nicht notwendig, aber vorteilhaft ist und empfohlen wird, da dann Bieter automatisch über die laufende Kommunikation per E-Mail unterrichtet werden und keine Informationen verpassen.

Angebote nebst Anlagen sind bis zum jeweiligen Eröffnungstermin unter Nutzung des Bietertools elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB auf den Vergabemarktplatz Westfalen/Vergabe.NRW hochzuladen (über Bietertool oder webbasierte Abgabe) und dadurch verschlüsselt zu übermitteln. Das Angebot einschließlich der Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, soll eine Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden.

Nebenangebote sind nicht zulässig.

Sofern ein Bieter mehrere Hauptangebote einreicht, ist jedes Hauptangebot mit allen Angebotsunterlagen als eigenes Angebot im Bietertool bei http://www.vergabe-westfalen.de einzustellen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote in einem Angebot ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

Qualifizierungs- und Eignungsnachweise sind teilweise in Form von Eigenerklärungen einzureichen. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagserteilung die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen.

Etwaige Unklarheiten sind unbedingt vor Abgabe des Angebotes zu klären. Rückfragen sollten jeweils bis spätestens 6 Werktage vor Ende der Angebotsfrist elektronisch über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform eingereicht werden. Die Antworten zu den Fragen werden auf der Vergabeplattform http://www.vergabe-westfalen.de jeweils unverzüglich veröffentlicht. Diejenigen Bieter, die sich bei der elektronischen Vergabeplattform für dieses Verfahren registriert haben, erhalten hierüber eine automatisierte Benachrichtigung. Angaben, welche die Bieterinformationen ergänzen oder berichtigen, sind bei der Erarbeitung des Angebotes zu berücksichtigen und werden Bestandteil des Vertrages. Mündliche sowie telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.

Es sollen die Angebotsvordrucke verwendet werden. Am Text der Leistungsbeschreibung dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Angebotserläuterungen können auf einem oder mehreren Beiblättern hinzugefügt werden. Es können keine ausfüllbaren Vordrucke zur Verfügung gestellt werden.

Kosten für die Bearbeitung des Angebotes und die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet.

Es gilt die Fremdfirmenrichtlinie der Stadt Bielefeld, die bei der vorgenannten Dienststelle eingesehen werden kann. Die Fremdfirmenrichtlinie kann auch im Internetauftritt der Stadt Bielefeld unter https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/Fremdfirmenrichtlinie.pdf eingesehen werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.

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  1. Bietergemeinschaft

Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist, • dass die /der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.

  1. Nachunternehmen

Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentliche Teile davon nur mit Zustimmung des Auftraggebers an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unterauftragnehmer übertragen (vergl. § 15 (5) der Besonderen Vertragsbedingungen). Sollen Leistungen von Unterauftragnehmern ausgeführt werden, bedarf es vorher der schriftlichen Mitteilung an den Auftraggeber. Der/Die Unterauftragnehmer ist/sind namentlich zu benennen. Weiterhin ist der Mitteilung ein Nachweis darüber beizulegen, dass keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne Unterauftragnehmer von der Ausführung auszuschließen. Maximal 30 % der Gesamtleistung kann an Unterauftragnehmer vergeben werden. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. In den Verträgen mit dem Unterauftragnehmer sind die besonderen Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibungen einschließlich aller Erklärungen und Nachweise zu Grunde zu legen. Es darf den Unterauftragnehmer keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Unterauftragnehmer darf die ihm übertragene Teilleistung nicht weitergeben, es sei denn, der Auftraggeber hat der Weitergabe zuvor schriftlich zugestimmt. Die Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen gelten für den Unterauftragnehmer entsprechend.

Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (siehe Anlage „Eigenerklärung Eignungsanforderungen und Nachunternehmereinsatz“). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin die Benennung des Unterauftragnehmers verlangen und den Nachweis, dass dem Nachunternehmen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

  1. Allgemeine Anforderungen an das Angebot

4.1 Objektbesichtigung

Die Objekte sind vor Abgabe des Angebotes vom Bieter zu besichtigen.

Die Besichtigungen sind durch Besuchsbestätigung zu belegen und dem Angebot beizufügen. Sofern der Bieter die Objekte derzeit bereits reinigt, kann die v. g. Objektbesichtigung entfallen. Der Bieter hat in diesem Fall dem Angebot eine schriftliche Erklärung beizufügen, in der er bestätigt, dass ihm die von ihm gereinigten Objekte einschließlich der örtlichen Gegebenheiten, auf die er ein Angebot abgegeben hat, bekannt sind.

Wenn das Angebot ohne den Nachweis der Objektbesichtigungen oder der Eigenerklärung eingereicht wird, muss es von der Wertung ausgeschlossen werden.

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Die Besichtigungstermine sind den Ausschreibungsunterlagen als Übersicht beigefügt.

4.2 Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes

Auf besondere Aufforderung ist vor Zuschlagserteilung ein vollständig ausgefüllter Vordruck "Berechnung des Stundenverrechnungssatzes für die Unterhaltsreinigung" einzureichen. Für die Ermittlung der Stundenverrechnungssätze ist mindestens der Tariflohn des Lohntarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu kalkulieren, der zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns gültig ist. Bei Unterschreitung des Tariflohns ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Anhand des Stundenverrechnungssatzes wird die Auskömmlichkeit des Angebotes geprüft. Sollte sich während der Überprüfung der eingereichten Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes herausstellen, dass Korrekturen bei einzelnen Positionen z.B. Sozialversicherung vorgenommen werden müssen, werden diese Änderungen auf das eingereichte Preisblatt übertragen und die Werte im Preisblatt dementsprechend angepasst. Dies beeinflusst ggf. die Höhe der Angebotssumme.

  1. Eignungsanforderungen

Der künftige Auftragnehmer muss die nachfolgend genannten Eignungskriterien erfüllen:

5.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Gesetzliche Ausschlussgründe nach § 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB“ zu bestätigen.

Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

Zuschlagsverbot Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.

5.2 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf besondere Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser – unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

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5.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind (Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre • Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme. Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:

Personenschäden: 3.000.000,00 € Sachschäden: 3.000.000,00 € Bearbeitungsschäden: 3.000.000,00 € Allmählichkeitsschäden: 3.000.000,00 € Umweltschäden: 3.000.000,00 € Vermögensschäden: 500.000,00 € Schlüsselverlust: 125.000,00 €

Sollten die o.g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter der Auftraggeberin auf besondere Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. • Auf besondere Aufforderung ist vor Zuschlagserteilung folgender Nachweis beizubringen: vollständig ausgefüllter Vordruck "Berechnung des Stundenverrechnungssatzes für die o Unterhaltsreinigung" (Für die Ermittlung der Stundenverrechnungssätze ist mindestens der Tariflohn des Lohntarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu kalkulieren, der zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns gültig ist. Bei Unterschreitung des Tariflohns ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.)

5.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name und Anschrift des Hauptfirmensitzes, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Nennung der Niederlassungen. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. • Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen • Angabe von mindestens drei Referenzen der in den letzten drei Geschäftsjahren gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern erbrachten Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigungen vergleichbaren Umfanges mit Angaben zum Auftraggeber, Auftragsumfang in m², Beschreibung der vergleichbaren Leistung, Leistungszeitraum sowie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig eine Besichtigung der Referenzobjekte vorzunehmen. Der Umfang ist vergleichbar, wenn dieser mindestens 70 % des hier ausgeschriebenen Auftragsumfanges, also mindestens 1.346,53 m² für Los 1 und mindestens 5.462,02 m² für Los 2, entspricht. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18.12.2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig. • Erklärung, dass die persönliche und telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Mitarbeiters vor Ort (im Objekt) gewährleistet ist und dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach der Auftragserteilung sofort mitgeteilt werden. • Auf besondere Aufforderung ist vor Vertragsabschluss folgender Nachweis beizubringen:

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Erklärung, dass das Reinigungspersonal zur Verschwiegenheit verpflichtet wird und o von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz (anschließend jährlich zu wiederholen und dem Immobilienservicebetrieb -Gebäudeservice- auf Verlangen auszuhändigen) folgende schriftliche Erklärung unterschrieben wird: „Ich bestätige hierdurch, dass es mir untersagt ist, Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen, die in den Räumen der zu reinigenden Gebäude aufbewahrt werden und/oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich bin von meinem Arbeitgeber darüber belehrt worden, dass ich bei Verstoß dieses Verbotes mit meiner fristlosen Entlassung ggfls. mit einer Strafanzeige zu rechnen habe; eine evtl. Verpflichtung zum Schadensersatz bleibt davon unberührt“.

  1. Angebotswertung

Die Gesamtleistung besteht aus zwei Losen. Die Auftragserteilung erfolgt – nach der vorrangigen Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Kriterien – auf das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf folgende Kriterien:

Wertungskriterien je Los sind zu 30% (max. 3.000 zu erreichende Punkte) die Summe der produktiven Stunden/täglich der Unterhaltsreinigung für das Los, zu 10% (max. 1.000 zu erreichende Punkte) die Summe der jährlichen Objektleiterstunden für das Los und zu 60 % (max. 6.000 zu erreichende Punkte) der Gesamtpreis (Jahresangebotssumme) für das Los.

Das Kriterium produktive Stunden/täglich wird je Los wie folgt ermittelt: Die Wertung der kalkulierten produktiven Stunden/täglich orientiert sich am Mittelwert über alle zur Wertung zugelassenen Angebote mit Ausnahme1 der höchsten und der niedrigsten produktiven Stunden/täglich. Beträgt die Abweichung mehr als +15 % oder –10 % werden keine Punkte vergeben. Die Wertung der angebotenen produktiven Reinigungsstunden der danach wertbaren Angebote entspricht dem Quotienten aus der Zahl der angebotenen täglichen Reinigungsstunden und der am höchsten angebotenen, wertbaren täglichen Reinigungsstunden. Das Ergebnis wird mit 3.000 multipliziert:

3.000 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑎𝑎ä𝑎𝑎𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔ℎ𝑎𝑎 𝑅𝑅𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑗𝑗𝑎𝑎 𝐿𝐿𝑎𝑎𝑅𝑅 ℎö𝑔𝑔ℎ𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑎𝑎ä𝑎𝑎𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔ℎ𝑎𝑎 𝑅𝑅𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑗𝑗𝑎𝑎 𝐿𝐿𝑎𝑎𝑅𝑅 (=3.000)

1 Die Regelung, dass sowohl der höchste als auch der niedrigste Werte bei der Berechnung des Mittelwertes nicht berücksichtigt wird, gilt nicht, wenn weniger als 4 Angebote zu werten sind.

Das Kriterium jährliche Objektleiterstunden wird je Los wie folgt ermittelt: Die Wertung der Objektleiterstunden entspricht dem Quotienten aus der Zahl der angebotenen jährlichen Objektleiterstunden des jeweils zu punktenden Angebotes und der am höchsten angebotenen, jährlichen Objektleiterstunden zu dem Los. Das Ergebnis wird mit 1.000 multipliziert:

1.000 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑗𝑗äℎ𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔ℎ𝑎𝑎 𝑂𝑂𝑎𝑎𝑗𝑗𝑎𝑎𝑂𝑂𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑗𝑗𝑎𝑎 𝐿𝐿𝑎𝑎𝑅𝑅 ℎö𝑔𝑔ℎ𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑗𝑗äℎ𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔𝑔ℎ𝑎𝑎 𝑂𝑂𝑎𝑎𝑗𝑗𝑎𝑎𝑂𝑂𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎𝑅𝑅𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝑎𝑎 𝑗𝑗𝑎𝑎 𝐿𝐿𝑎𝑎𝑅𝑅 (=1000)

Das Kriterium Angebotspreis wird je Los wie folgt ermittelt: Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis.

6.000 - 6.000 * 𝐴𝐴𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑎𝑅𝑅𝐴𝐴𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑅𝑅−𝐵𝐵𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝐴𝐴𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑅𝑅 𝐵𝐵𝑎𝑎𝑅𝑅𝑎𝑎𝐴𝐴𝑔𝑔𝑎𝑎𝑔𝑔𝑅𝑅

Eine mögliche Wertungsmatrix sieht dann folgendermaßen aus:

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12345678910
A24,001,004,352.880,00152,00168,89524,004.821,927.870,81
B22,00-1,00-4,352.640,00149,00165,56514,004.958,907.764,46
C20,00-3,00-13,040,00129,00143,33445,005.904,116.047,44
D24,001,004,352.880,00290,00322,221.000,00-1.698,631.503,59
E20,00-3,00-13,040,00236,00262,22814,00849,321.111,54
F22,00-1,00-4,352.640,00127,00141,11438,006.000,008.781,11
G19,00-4,00-17,390,00161,00178,89555,004.397,264.576,15
H27,004,0017,390,00285,00316,67983,00-1.465,75-1.149,09
I25,002,008,703.000,00278,00308,89959,00-1.136,992.171,90
J40,0017,0073,910,00900,001.000,003.103,00-30.506,85-29.506,85

23,00 Mittelwert

1 = Bieter; 2 = prod. tägl. Reinigungsstunden; 3 = nominale Abweichung vom Mittel; 4 = Prozentuale Abweichung vom Mittel; 5 = max. 3000 Punkte für Leistung; 6 = Jährl. Objektleiterstunden; 7 = max. 1000 Punkte für Objektleitung; 8 = Jahresauftragswert netto; 9 = max. 6000 Punkte für den Preis; 10 = Gesamtpunkte

Den Zuschlag erhält je Los das Angebot mit dem höchsten Punktwert aus den Bewertungsbereichen Reinigungszeit, Objektleiterstunden und Preis.

Bei Punktgleichheit erhält das Angebot den Zuschlag, welches • maximal 5 % unter dem Mittelwert der kalkulierten produktiven Reinigungsstunden angeboten hat • und den günstigeren Preis enthält. Sollten danach Angebote mit gleich günstigem Preis vorliegen, entscheidet das Los.

Wenn Korrekturen bei der eingereichten Berechnung bzw. der eingereichten Berechnungen der Stundenverrechnungssätze vorgenommen werden, dann wird das eingereichte Preisblatt dementsprechend geändert.

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